Berufliche Vorsorge
40% Invalidität = Viertelsrente
50% Invalidität = Halbe Rente
60% Invalidität = Dreiviertelrente
70% Invalidität = Volle Rente
Umwandlungssatz wie bei Altersrente:
Altersguthaben x 6.8%
Witwen/Witwerrente = 60% der Invalidenrente
Waisenrente = 20% der Invalidenrente
Typus von Vorsorgeeinrichtungen, welche höhere Leistungen versichern, als das Gesetz verlangt:
Registrierung?
Schattenrechnung?
umhüllende Vorsorgeeinrichtung
Registrierung obligatorisch, Schattenrechnung Pflicht
in % des Altersguthabens.
Umwandlungssatz = 6.8%
Berechnung: Altersguthaben x 6.8% = jährliche Altersrente
Typus von Vorsorgeeinrichtungen, welche nur die gesetzlichen Mindestleistungen versichern:
Registrierung?
Schattenrechnung?
BVG-Minimalplan
keine Registrierung, keine Schattenrechnung
Typus von Vorsorgeeinrichtung, wenn für die Geschäftsleitung und das Kader eine zusätzliche Vorsorgeeinrichtung besteht:
Registrierung?
Schattenrechnung?
überobligatorische Lösung. Zusatzkasse.
keine Registrierung, keine Schattenrechnung
Der Vorbezug muss an die Pensionskasse zurückbezahlt werden, sofern nicht innert 2 Jahren ein neues Objekt für den eigenen Wohnbedarf gekauft wird.
Achtung: bei Kapitalleistungen müssen Ehegatten schriftlich zustimmen
Bezug unterliegt der Kapitalleistungssteuer
Steuern werden nicht von der Kapitalleistung abgezogen, sondern müssen zusätzlich bezahlt werden.
Bei einer Rückzahlung des Kapitalbezugs an die Pensionskasse wird die Steuer zurückerstattet.
Bei Barauszahlung immer schriftliche Zustimmung des Ehegatten.
Massnahmen treffen, um älteren, Hinterbliebenen, invaliden Menschen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung zu ermöglichen.
Typus von Vorsorgeeinrichtung, wenn Firma über einen patronalen Fonds für Härtefälle verfügt.
Registrierung?
Schattenrechnung?
Wohlfahrtsfonds
keine Registrierung, keine Schattenrechnung
Jahreslohn bis Maximallohn
./. Koordinationsabzug
= Versicherter Lohn
Versicherter Lohn x abgestufter %-Satz gemäss Alter = Altersgutschrift
Entweder:
Der höchste Betrag der drei Berechnungsvarianten muss ausbezahlt werden.
* Beispiel: 42-jähriger, der 22 Jahre einbezahlt hat = 22 x 4 = 88%: Eigene Beiträge + 88% der eigenen Beiträge = Austrittsleistung
Bis Alter 50:
Ab Alter 50: