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Arbeitsrecht Kapitel 4 Kollektivvertrag - Definitionen

Discover Arbeitsrecht Kapitel 4 Kollektivvertrag - Definitionen: 18 flashcards with questions and answers.

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Allgemeines zum KV:

Answer

der 1. Teil des ArbVG regelt die kollektive Rechtsgestaltung und enthält u.a. Bestimmungen über den KV. Innerhalb seines Geltungsbereiches ist er rechtsbindlich und wird automatisch Teil des E. DV, ohne das dies vereinbart wird oder vermieden werden kann.

Card 2

Question

Definition: KV

Answer

Vereinbarungen, die zwischen den kv-fähigen Körperschaften der AG und der AN schriftlich abgeschlossen werden. Geregelt werden die Rechtsbeziehungen zwischen den KV Parteien (obligartorisches/schuldrechtlicher Teil) sowie die gegenseitigen aus dem DV entstehenden Rechte und Pflichten der AG und AN (normativer Teil)

Card 3

Question

Definition: Normative Bestimmungen

Answer

Sind der wichtigste Teil des KV, regeln Rechte und Pflichten und sind die eigentlichen Arbeitsbedingungen, wie Entgelt, AZ, KDG Frist, Ansprüche bei Arbeitsverhinderung und Besserstellung gegenüber gesetzlichen Regelungen. Sie werden Teil des Einzel DV ohne Vereinbarung und können nicht durch E. DV/BV aufgehoben oder zu verschlechtern werden = zwingende gesetzliche Vorschriften des ArbVR.

Card 4

Question

Definition: KV Fähigkeit

Answer

Gesetzliche Interessensvertretung der AG (meist Wirtschaftskammer) und AN (meist Gewerkschaft); unabhängige Willensbildung gegenüber der anderen Seite, wirkt auf die Regelungen der Arbeitsbedinungen mittelbar oder unmittelbar ein. Beruhen auf freiwiliigen Berufsvereinigungen, die in einem größeren, fachlichen, räumlichen Wirkungsbereich tätig werden und aufgrund der Mitgliederanzahl maßgebende wirtschaftliche Bedeutung haben.

Card 5

Question

Definition: Bundeseinigungsamt und KV Fähigkeit

Answer

Es erkennt auf Antrag nach Anhörung der zuständigen gesetzlichen Interessensvertretung die KV Fähigkeit an oder ab, erkärt KVs zu Satzungen und legt Mindestlohntarife fest.

Card 6

Question

Definition: persönlicher Geltungsbereich

Answer

bestimmt, welche AN unter den KV fallen (Ausnahme GF/Vorstände) = ARB, ANG, k/g Lehrlinge, Ferialpraktikanten

Card 7

Question

Definition: fachlicher Geltungsbereich

Answer

richtet sich nach den Bereichen oder Geschäftszweigen, die der Geltung des KV unterliegen

Card 8

Question

Definition: räumlicher/örtlicher Geltungsbereich

Answer

ergibt sich aus dem Gebiet, für welches der KV gilt (gesamtes Bundesgebiet oder einzelne Bundesländer)

Card 9

Question

Definition: Rosinenprinzip

Answer

Wenn im DV ein anderer, 2. KV ausgemacht wird, darf der zwingend anzuwendende nicht verändert werden, aber beide können durch Vereinbarung zum Einsatz kommen. Im Einzefall muss entschieden werden, welcher den AN günstiger stellt, verkompliziert die Rechtslage allerdings und sollte nicht vereinbart werden.

Card 10

Question

Definition: Die 4 Wirkungen eines KVs

Answer

Norm-, Außenseiter-, Nachwirkung und Ordnungsprinzip

Card 11

Question

Definition: Normwirkung

Answer

Unmittelbare Rechtsverbindlichkeit, ohne Vereinbarung im EDV gültig

Card 12

Question

Definition: Außenseiterwirkung

Answer

Die Rechtswirkungen eines KVs sind auch anzuwenden auf AN, die nicht kv-angehörig sind (z.B. AN die nicht Mitglied der GW sind)

Card 13

Question

Definition: Nachwirkung

Answer

Ein KV kann gekündigt werden (3 Monate KDG Frist, Schriftform) oder befristet abgeschlossen werden. Die Nachwirkung regelt, wie sich dies auf die AN auswirkt. Der KV bleibt so lange für den AN aufrecht, bis ein neuer KV wirksam wird oder eine neue EV abgeschlossen wird

Card 14

Question

Definition: KV freier Raum (Nachwirkung)

Answer

Nach einer KV Kündigung, ohne Neuabschluss entsteht dieser kv-freie Raum, für den diese Grundsätze gelten a) mit AN, die nach dem Ablauf des KV eintreten, kann jede Vereinbarung ausgemacht werden, auch Schlechterstellung im Vergleich zum früheren KV Gehalt (der alte KV kann aber für die Ortüblichkeit herangezogen werden - will man das nicht, muss das extra vereinbart werden (z.B. keine SZ auszahlen) b) AN, die vor Ablauf des KVs eingetreten sind, unterliegen der Nachwirkung und der alte KV besteht weiterhin. Auch für diese kann eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden, die bestimmte Recht aus dem alten KV abdingt - erst nach Ablauf des KVs und mit Zustimmung des AN möglich.

Card 15

Question

Definition: Ordnungsprinzip

Answer

Ein später abgeschlossener KV hebt den früheren auf, auch wenn der frühere günstiger war für die AN. Ein späterer KV kann also auch verschlechternd in die früheren Bestimmungen eingreifen.

Card 16

Question

Definition: Geltungsdauer des KVs

Answer

Ohne Geltungsdauer kann der KV nach Ablauf eines Jahres von AG/AN Vertretung per eingeschriebenem Brief und Einhaltung der 3 Monate KDG Frist gekündigt werden.

Card 17

Question

Definition: General KVs

Answer

Gilt für alle AN die der WKO angehören; 40 h Woche durch einen GKV 1969 vereinbart, vorher 45 h Woche kollektivvetraglich 1959. Außerdem gibt es einen GKV für den Begriff des Entgelts gem. § 3 EFZG und gem. § 6 UrlG

Card 18

Question

Definition: Satzung

Answer

Das Bundeseinigungsamt kann einzelne KVs zu Satzungen erklären = der KV gilt rechtsverbindlich auch außerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich. Kann nru auf Antrag aufgenommen werden und kommt nur in Ausnahmen vor Ein KV kann nur zur Satzung erklärt werden, wenn: er überwiegend Bedeutung hat; die DVs in der Satzung im Wesentlichen gleichartig zu jenen sind, die dem KV unterliegen; die DVs in der Satzung nicht schon durch einen KV geregelt sind.

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