Card 1
Question
Die Hinterlegung und Kundmachung eines KVs
Answer
Nach Abschluss muss der KV von den AN Vertretern beim BM für soziale Verwaltung hinterlegt werden, dieses muss innerhalb einer Woche eine Einschaltung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung machen Der AG muss binnen 3 Tage nach Kundmachung den KV an einer zugänglichen Stelle auslegen (wenn nicht, kein Einfluss auf KV Wirksamkeit). Nach der Kundmachung muss allen ASGs der KV übermittelt werden (Landes- und Kreisgerichte, sowie ASG in Wien)