Die Vergütungsvereinbarung:
• muss schriftlich geschlossen werden
• darf nicht in der Vollmacht enthalten sein
• muss deutlich als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden
• die Höhe der Vergütung muss genau angegeben werden
• der Auftraggeber muss darauf hingewiesen werden, dass der vereinbarte Betrag über der gesetzlichen
Vergütung liegt.
Verstehen
Der zur Kostenerstattung verurteilte Gegner hat nur die gesetzlichen Gebühren zu erstatten. Die Differenz
zwischen den gesetzlichen und den vereinbarten Gebühren zahlt in jedem Fall der Mandant selbst. Das Gericht
setzt nur die notwendigen Kosten fest.
In außergerichtlichen Angelegenheiten und in der Zwangsvollstreckung können Pauschalvergütungen und
Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.