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Diverses

Discover Diverses: 14 flashcards with questions and answers.

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Wozu dient die Abschreibung von Anlagegütern?

Answer

- technische Gründe: Geräte veraltern durch technischen Fortschritt

- gebrauchsbedingte Gründe: Verschleiß durch regen Gebrauch

- natürliche Gründe: Gegenstände verrosten z.B

- wirtschaftliche Gründe: Gegenstände veraltern mit der Zeit und sind nicht mehr zu gebrauchen

Card 2

Question

Was ist die deklaratorische Wirkung

Answer

deklaratorisch bedeutet soviel wie feststellend.

 

In Bezug auf Rechtsakte wird dadurch nichts an dem Zustand geändert sondern lediglich bezeugt.

Card 3

Question

Was ist eine konstitutive Wirkung?

Answer

Konstitutiv bedeutet, dass erst mit einer Handlung etwas anderes bewirkt wird, beispielsweise eine Rechtsfolge. (Begründet)

Card 4

Question

Was sind die Gerichte des Bundes und deren Sitz?

Answer

Bundesverfassungsgericht und BGH -> Karlsruhe

Bundesarbeitsgericht -> Erfurt

Bundesverwaltungsgericht -> Leipzig

Bundessozialgericht -> Kassel

Bundespatentgericht und Bundesfinanzhof -> München

Card 5

Question

Was sind die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit?

Answer

Amtsgericht

Landgericht

OLG

BGH

 

Card 6

Question

Was sind die "besonderen" Gerichte?

Answer

Arbeitsgericht

Sozialgericht

Verwaltungsgericht

Finanzgericht

Patentgericht

 

Card 7

Question

Für welche Streitigkeiten ist das Bundesverfassungsgericht zuständig?

Answer

Fur die Verletzung von Grundrechten oder anderer verfassungsrechtlicher Bestimmungen,

für die im Grundgesetz bestimmten Rechtsstreitigkeiten.

Card 8

Question

Für welche Streitigkeiten sind die AG´s zuständig?

Answer

 Bei Streitigkeiten bis zu einem Wert von € 5.000,00 darüber hinaus ohne Wert:

 

bei Mietstreitigkeiten uber Wohnraum

bei Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG

bei Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten, Fuhrleuten, Schiffern …

bei Streitigkeiten wegen Wildschaden

bei speziellen Vertragsansprüchen bei der Uberlassung eines Grundstuecks

bei Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

 

Card 9

Question

Welche Besonderheit besteht bei Bagatellstreitigkeiten?

Answer

Die Lander konnen bestimmen, dass in Bagatellstreitigkeiten zunachst vor einer

Gutestelle versucht werden soll, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Card 10

Question

Erneuter Auftrag (RVG)

Answer

§ 15 (5) RVG

 

Wird ein Anwalt in einer Angelegenheit, in der er bereits tätig war, innerhalb von zwei Jahren erneut beauftragt,

so erhält er die Gebühren nur einmal.

 

Nach mehr als zwei Jahren (= Kalenderjahre) gilt die Tätigkeit in derselben Sache als neue Angelegenheit und

die Gebühren werden neu berechnet.

Card 11

Question

Wann wird der Vergütungsanspruch eines RA fällig?

Answer

§ 8 RVG

 

 

Erledigung des Auftrags

z. B. Anwalt legt das Mandat nieder oder der Mandant kündigt das Mandat

Beendigung der Angelegenheit bzw. des Rechtszuges

– außergerichtlich: z. B. Gegner zahlt, Parteien vergleichen sich, …

– gerichtlich: z. B. Urteil, Vergleich, Klagerücknahme, Erledigung der Hauptsache, …

 

Card 12

Question

Vergütungsvereinbarung § 3a, 4 RVG

Answer

Die Vergütungsvereinbarung:

 

• muss schriftlich geschlossen werden

• darf nicht in der Vollmacht enthalten sein

• muss deutlich als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden

• die Höhe der Vergütung muss genau angegeben werden

• der Auftraggeber muss darauf hingewiesen werden, dass der vereinbarte Betrag über der gesetzlichen

Vergütung liegt.

 

Verstehen

Der zur Kostenerstattung verurteilte Gegner hat nur die gesetzlichen Gebühren zu erstatten. Die Differenz

zwischen den gesetzlichen und den vereinbarten Gebühren zahlt in jedem Fall der Mandant selbst. Das Gericht

setzt nur die notwendigen Kosten fest.

 

In außergerichtlichen Angelegenheiten und in der Zwangsvollstreckung können Pauschalvergütungen und

Zeitvergütungen vereinbart werden, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren.

Card 13

Question

Verjährung § 195, 199 (1) BGB

Answer

Der Vergütungsanspruch des Anwalts verjährt gem. § 195 BGB nach 3 Jahren.

Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 (1) BGB).

Zur Hemmung der Verjährung müsste der Anwalt vor Ablauf der Verjährungsfrist Kostenfestsetzung gegen

die eigene Partei beantragen oder Gebührenklage erheben (§ 204 BGB).

Card 14

Question

Was muss bei einer Rechnung ausgewiesen werden?

Answer

• fortlaufende Rechnungsnummer (bei Unternehmen vorgeschrieben)

• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechtsanwalts

• Leistungszeitraum

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