Card 21
Question
In welcher Form ist der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren nach §161 einzureichen?
Answer
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
AVA - Vertragsgestaltung (FH Oldenburg)
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In welcher Form ist der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren nach §161 einzureichen?
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Wer sind die Verfahrensbeteiligten nach § 162 GWB?
Verfahrensbeteiligte sind der Antragsteller, der Auftraggeber und die Unternehmen, deren Interessen durch die Entscheidung schwerwiegend berührt werden und die deswegen von der Vergabekammer beigeladen worden sind.
Von wem wird der Sachverhalt des Nachprüfungsverfahrens geprüft?
Die Vergabekammer erforscht den Sachverhalt von Amts wegen.
Wie wird die Vertraulichkeit der Unterlagen nach GWB $164 sichergestellt?
(1) Die Vergabekammer stellt die Vertraulichkeit von Verschlusssachen und anderen vertraulichen Informationen sicher, die in den von den Parteien übermittelten Unterlagen enthalten sind.
Was regelt das GWB in §165 im Nachprüfungsverfahren zur Akteneinsicht?
(1) Die Beteiligten können die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
(2) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Wie wird die Entscheidung nach §166 und §168 getroffen?
§ 166 Mündliche Verhandlung
(1) Die Vergabekammer entscheidet aufgrund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um die Rechtsverletzung zu beseitigen. Sie ist an die Anträge nicht gebunden. Die Vergabekammer entscheidet durch Verwaltungsakt
Was gilt für die Aussetzung des Vergabeverfahrens bei einem Antrag auf Nachprüfung
(1) Informiert die Vergabekammer den Auftraggeber in Textform über den Antrag auf Nachprüfung, darf dieser vor einer Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nach § 172 Absatz 1 den Zuschlag nicht erteilen.
Was ist eine "sofortige Beschwerde" nach GWB und welche Grundsätze sind nach §171 und §172 einzuhalten?
§ 171 Zulässigkeit, Zuständigkeit
(1) Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig.
(3) Über die sofortige Beschwerde entscheidet das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht/Vergabesenat.
§ 172 Frist, Form, Inhalt
- Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen.
- Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen.
- Die Beschwerdeschrift muss durch einen Rechtsanwalt unterzeichnet sein
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