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Hinweisgeberschutz & Interne Ermittlungen (B7)

Compliance Officer Übungsfragen nach Themenblöcken

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Welche gesetzlichen Regelungen verpflichten Unternehmen zur Einrichtung eines Beschwerde- oder Meldesystems?

Answer

  • Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Sarbanes-Oxley Act (SOX)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Card 2

Question

Ein Unternehmen mit 80 Beschäftigten möchte seine interne Meldestelle an eine externe Rechtsanwaltskanzlei auslagern. Welche Aussage ist zutreffend?

Answer

  • Die Auslagerung ist zulässig und befreit das Unternehmen von jeglicher Haftung gegenüber Hinweisgebenden
  • Eine Auslagerung ist nur für Unternehmen ab 250 Beschäftigten erlaubt
  • Nach der Auslagerung liegt die Verantwortung für die Einhaltung des HinSchG vollständig bei der Kanzlei
  • Die Auslagerung ist nach dem HinSchG grundsätzlich unzulässig
  • Die Auslagerung ist zulässig, die Verantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmen

Card 3

Question

Welche der folgenden Personengruppen kann nach dem HinSchG grundsätzlich Schutz als hinweisgebende Person beanspruchen?

Answer

  • Eine ehemalige Arbeitnehmerin, die nach ihrem Ausscheiden eine Meldung erstattet
  • Ein Lieferant, der im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Kenntnis von einem Verstoß erlangt hat
  • Ein Bewerber, der im Vorstellungsgespräch auf einen Verstoß aufmerksam gemacht wird
  • Eine Privatperson ohne jeden beruflichen Bezug zum meldenden Unternehmen
  • Ein Aktionär, der über seine Beteiligung von einem Verstoß Kenntnis erlangt

Card 4

Question

Ein Compliance Officer prüft, ob eine eingegangene Meldung in den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fällt. Welche der folgenden gemeldeten Sachverhalte wären erfasst?

Answer

  • Verdacht auf Geldwäsche zugunsten des Unternehmens
  • Verstoß gegen interne Kleiderordnung des Unternehmens
  • Missachtung von Datenschutzvorschriften der DSGVO
  • Streit zwischen zwei Kolleginnen über die Urlaubsplanung
  • Verdacht auf Bestechung eines Amtsträgers (Straftatbestand)

Card 5

Question

Eine Mitarbeiterin erstattet eine interne Meldung über vermutete Bilanzmanipulationen. Zwei Monate später wird ihr befristeter Vertrag nicht verlängert. Sie macht geltend, dies sei eine Repressalie im Sinne des HinSchG. Welche Aussagen sind korrekt?

Answer

  • Die Mitarbeiterin muss vollständig beweisen, dass die Nichtverlängerung eine Repressalie darstellt
  • Wenn ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Meldung und Nichtverlängerung dargelegt wird, wird vermutet, dass es sich um eine Repressalie handelt
  • Der Arbeitgeber muss darlegen, dass für die Nichtverlängerung legitime Gründe bestanden
  • Da es sich um einen befristeten Vertrag handelt, greift das Repressalienverbot grundsätzlich nicht
  • Bei festgestellter Repressalie hat die Mitarbeiterin einen Schadensersatzanspruch

Card 6

Question

Welche der folgenden Maßnahmen darf ein Unternehmen im Rahmen einer internen Ermittlung nicht einsetzen?

Answer

  • Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten
  • Auswertung dienstlicher E-Mails des verdächtigen Mitarbeiters
  • Durchsuchung der Privatwohnung des Verdächtigen ohne richterliche Anordnung
  • Beauftragung eines Privatdetektivs zur verdeckten Observation
  • Befragung von Kolleginnen und Kollegen als Zeuginnen und Zeugen

Card 7

Question

Aus welchen Rechtsgebieten ergeben sich rechtliche Schranken für interne Unternehmensermittlungen?

Answer

  • Völkerrecht (UN-Charta)
  • Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG)
  • Seerecht (SeeSchStrO)
  • Arbeitsrecht (BetrVG, Arbeitsvertrag)
  • Strafrecht (StGB, StPO)

Card 8

Question

Ein Mitarbeiter wird im Rahmen einer internen Untersuchung zu Korruptionsverdacht befragt. Der beauftragte Unternehmensanwalt erteilt zu Beginn die Upjohn Warning. Was sind Kernbestandteile dieser Warnung?

Answer

  • Der Inhalt der Befragung darf nicht an andere Unternehmensangehörige weitergegeben werden
  • Der Mitarbeiter ist verpflichtet, der Befragung ohne Rechtsanwalt beizuwohnen
  • Das Unternehmen kann entscheiden, Aussagen des Mitarbeiters an Behörden weiterzugeben
  • Der Mitarbeiter erhält durch die Befragung ein eigenes Mandatsverhältnis mit dem Anwalt
  • Der Anwalt vertritt das Unternehmen, nicht den befragten Mitarbeiter

Card 9

Question

Welche Methoden und Verhaltensweisen sind bei der Durchführung einer internen Mitarbeiterbefragung unzulässig?

Answer

  • Information des Befragten über seine Rolle (Zeuge oder Beschuldigter)
  • Anfertigung eines schriftlichen Gesprächsprotokolls
  • Videoaufzeichnung der Befragung ohne ausdrückliche Einwilligung
  • Anwendung von Gaslighting-Techniken zur Verunsicherung des Befragten
  • Einsatz von Suggestivfragen zur Bestätigung eines Vorverdachts

Card 10

Question

Ein Pharmaunternehmen erfährt, dass die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Produktfälschung gegen einen leitenden Mitarbeiter ermittelt. Der Compliance Officer erwägt, parallel eine interne Untersuchung einzuleiten. Welche Aussagen sind zutreffend?

Answer

  • Die interne Untersuchung muss zwingend eingestellt werden, solange die Staatsanwaltschaft ermittelt
  • Interne Ermittlungen können grundsätzlich parallel zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durchgeführt werden
  • Eine Strafvereitelung nach § 258 StGB kann drohen, wenn durch die interne Ermittlung Beweise vernichtet oder Zeugen beeinflusst werden
  • Das Unternehmen macht sich nach § 258 StGB strafbar, wenn es überhaupt intern ermittelt
  • Es empfiehlt sich, die internen Ermittlungen eng mit externer anwaltlicher Beratung abzustimmen

Card 11

Question

Welche Aussagen zu den Rechten von Mitarbeitenden bei internen Ermittlungsbefragungen sind zutreffend?

Answer

  • Im Arbeitsverhältnis gilt der nemo-tenetur-Grundsatz in keiner Form – Mitarbeitende müssen stets vollständig und wahrheitsgemäß antworten, auch wenn sie sich selbst belasten
  • Eine Videoaufzeichnung der Befragung ist ohne weiteres zulässig, wenn der Compliance Officer die Aufnahme anordnet
  • Mitarbeitende haben das Recht, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt als Beistand zur Befragung hinzuzuziehen
  • Das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 136 StPO gilt unmittelbar nur im strafprozessualen Verfahren, nicht in der internen Befragung
  • Das HinSchG hat Auswirkungen auf die Ausgestaltung des Untersuchungsauftrags bei Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Card 12

Question

Ein Mitarbeiter erstattet wissentlich eine unwahre Meldung über seinen Vorgesetzten, um diesen zu schädigen. Die interne Untersuchung ergibt keinerlei Anhaltspunkte für den behaupteten Verstoß. Welche Rechtsfolgen können den meldenden Mitarbeiter persönlich treffen?

Answer

  • Verlust des Schutzes nach dem HinSchG aufgrund vorsätzlicher Falschmeldung
  • Strafbarkeit nach § 186 StGB (Üble Nachrede), wenn die behauptete Tatsache nicht erweislich wahr ist
  • Strafbarkeit nach § 187 StGB (Verleumdung), weil er wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache behauptet hat
  • Strafbarkeit nach § 183 StGB (exhibitionistische Handlungen)
  • Strafbarkeit nach § 23 GeschGehG, weil er Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens offenbart hat

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