Geller entstehen durch das Abprallen vom Geschoss bzw. Schroten an Gefrorenem bzw. an Schotterböden, Bäumen, Sträuchern, Weinstöcken, Einzäunungen, Wasser usw.
Achtung: Abgellende Geschosse können einen unvorhergesehenen Winkel einschlagen und bis zur Höchstschussweite Gefahr erzeugt.
Card 62
Question
Was versteht man unter dem (strengstens verbotenem) Linieren?
Answer
Unter dem Linieren versteht man das Durchziehen (Zielen) der Waffe durch die Schützenlinie - hier erfolgt in unverantwortlicher Weise die Gefährdung von Personen!
Card 63
Question
Wann ist eine Waffe zu entladen?
Answer
Eine Waffe ist grundsätzlich zu entladen:
beim Besteigen eines Fahrzeugs
beim Überschreiten von Gräben und Zäunen
beim Auf- und Abbaumen von Hochsitzen
auf felsigen und vereisten Wegen
beim Abblasen von Treib- oder Riegeljagden
Card 64
Question
Worauf muss im Umgang mit der Flinte genauestens geachtet werden?
Answer
Bereits geringfügige Fremdkörper (Schnee, festsitzende Mündungsschoner, usw.) können im Lauf bzw. am Lauf- Ende einer Schrotflinte zu einer Lauf-Aufbauchung bzw. Lauf-Sprengung führen.
Card 65
Question
Was muss eine Jahreskontrolle bei den Gewehren umfassen?
Answer
Kugelgewehre sind bezüglich der Treffpunktlage zu überprüfen
Sämtliche geführten Gewehre sind einer jährlichen Sicherheitskontrolle zu unterziehen:
Funktionsüberprüfung:
Montage
Riemenbügel
einwandfreier Zustand des Gewehrriemens usw. (Achtung: Durchgescheuerte Gewehrriemen sind ein hohes Sicherheitsrisiko!)
Card 66
Question
Worauf muss auf dem Schießstand geachtet werden?
Answer
Vor dem Betreten des Schießstandes muss der Gewehrriemen abgenommen und das Gewehr auf Sicherheit geprüft werden.
Beim Transport oder beim Abstellen des Gewehres innerhalb des Schießstandes hat dies ungeladen, mit offenem Verschluss und ohne Magazin bzw. bei Kipplauf - Gewehren mit abgekippten Läufen zu erfolgen.
Schusswaffen dürfen erst nach dem Einnehmen des Schützenstandes geladen bzw. müssen beim Verlassen entladen werden.
Die Schießstand Ordnung ist einzuhalten bzw. den Anordnungen der Standaufsicht Folge zu leisten. Eigenmächtiges Handeln ist verboten.
Ein Gehörschutz ist zu tragen, nicht nur, weil es verpflichtend ist, sondern vor allem im eigenen Interesse: Gehörschäden durch Knall - Einwirkung sind irreparabel.
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