Das europäische Kartellrecht stützt sich auf zwei zentrale Verbotsnormen im AEUV. Welche Aussagen über diese Normen sind korrekt?
Answer
Art. 101 AEUV verbietet Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken oder verfälschen
Art. 102 AEUV richtet sich gegen den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung –
Art. 101 AEUV setzt stets eine schriftliche Vereinbarung voraus
Art. 107 AEUV enthält das Kartellverbot für Unternehmen
Art. 102 AEUV erfordert eine Absprache zwischen mindestens zwei Unternehmen
Card 2
Question
Ein Softwareunternehmen möchte wissen, welche nationalen deutschen Rechtsvorschriften für sein Kartellrechts-Compliance-Programm unmittelbar relevant sind. Welche Normen sind korrekt zuzuordnen?
Answer
§ 1 GWB – Kartellverbot
§ 20 GWB – Relative Marktmacht gegenüber abhängigen Unternehmen
§ 81 GWB – Bußgeldvorschriften bei Kartellverstößen
Ein Compliance Officer prüft, ob die Beihilfenkontrolle Teil des Kartellrechtsprogramms sein muss. Welche Aussagen sind zutreffend?
Answer
Die Beihilfenkontrolle ist eine der drei klassischen Säulen des Kartellrechts
Sektoruntersuchungen sind eine eigenständige vierte Säule des Kartellrechts
Für ein unternehmensseitiges Antitrust CMS ist die Beihilfenkontrolle nicht unmittelbar relevant
Die Beihilfenkontrolle ist dem EU-Beihilferecht (Art. 107 ff. AEUV) zuzuordnen
Die Beihilfenkontrolle richtet sich vorrangig an Mitgliedstaaten, nicht an Unternehmen
Card 4
Question
Ein Automobilzulieferer plant, an einer internationalen Fachmesse teilzunehmen, und bittet den Compliance Officer um eine Einschätzung der kartellrechtlichen Risiken. Welche Aussagen sind korrekt?
Answer
Gespräche mit Wettbewerbern über allgemeine Markttrends auf Basis öffentlicher Daten sind grundsätzlich zulässig
Preisangaben gegenüber Wettbewerbern im Messegespräch sind unproblematisch, solange nichts schriftlich fixiert wird
Wer ein problematisches Gespräch abbricht und meldet, handelt dem kartellrechtlichen Verhaltensstandard entsprechend
Mitarbeitende im Vertrieb sollten vor der Messe eine Refresher-Schulung erhalten
Fachmessen sind anerkannte Risikosituationen für kartellrechtlich problematischen Informationsaustausch
Card 5
Question
Ein Einkaufsleiter nimmt an einem Verbandstreffen teil. Welche der folgenden Gesprächsinhalte mit Wettbewerbern sind kartellrechtlich unbedenklich?
Answer
Austausch über regulatorische Anforderungen aus einem neuen EU-Gesetz
Absprache über die gemeinsame Nutzung eines Logistikdienstleisters ohne Preisabstimmung
Diskussion über die geplante Erhöhung eigener Einkaufspreise im nächsten Quartal
Informationsaustausch über Produktionskapazitäten der beteiligten Unternehmen
Diskussion über Normen und technische Standards in einer offiziellen Arbeitsgruppe mit Protokoll
Card 6
Question
Ein Pharmahersteller mit einem Marktanteil von 45 % verweigert einem langjährigen Großhändler ohne sachlichen Grund die Belieferung, um einen neuen Exklusivpartner aufzubauen. Welche kartellrechtlichen Normen kommen in Betracht?
Answer
§ 1 GWB – Kartellverbot (horizontale Absprache)
§ 19 GWB – Missbrauchsverbot bei Marktbeherrschung
Art. 102 AEUV – Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
§ 20 GWB – Relative Marktmacht
Card 7
Question
Ein Hersteller von Haushaltsgeräten schreibt seinen autorisierten Fachhändlern vor, seine Produkte nicht unter einem bestimmten Mindestpreis zu verkaufen, und droht bei Nichteinhaltung mit Kündigung des Händlervertrags. Welche Aussagen sind zutreffend?
Answer
Die Klausel stellt eine Preisbindung der zweiten Hand (RPM) dar
Hierbei handelt es sich um eine zulässige unverbindliche Preisempfehlung (UPE)
RPM ist eine Kernbeschränkung nach Art. 4 lit. a Vertikal-GVO und grundsätzlich verboten
Eine Freistellung nach der Vertikal-GVO ist für RPM-Klauseln möglich
Das Unternehmen sollte die betreffenden Vertragsklauseln entfernen und bestehende Händlerverträge überprüfen
Card 8
Question
Ein Compliance Officer analysiert die Risikofaktoren für kartellrechtliche Verstöße im eigenen Unternehmen. Welche Faktoren erhöhen das kartellrechtliche Risiko typischerweise?
Answer
Das Unternehmen ist international tätig und unterliegt mehreren Jurisdiktionen
Das Unternehmen hat einen Marktanteil von unter 5 %
Das Unternehmen vertreibt seine Produkte ausschließlich direkt an Endkunden (ohne Händler)
Das Unternehmen ist Mitglied in mehreren Branchenverbänden
Das Unternehmen ist in einem Oligopolmarkt mit wenigen Wettbewerbern tätig
Card 9
Question
Ein Unternehmen wird Zeuge, dass ein eigener Mitarbeiter an einer unzulässigen Preisabsprache mit Wettbewerbern beteiligt war. Die Unternehmensleitung erwägt einen Kronzeugenantrag beim Bundeskartellamt. Welche Voraussetzungen müssen für einen vollständigen Bußgelderlass erfüllt sein?
Answer
Das Unternehmen muss vollständig und kontinuierlich kooperieren
Das Bundeskartellamt darf zum Zeitpunkt des Antrags noch keine ausreichende Grundlage für eine Durchsuchung gehabt haben
Das Unternehmen muss seine Beteiligung am Kartell beendet haben
Der Mitarbeiter muss das Unternehmen verlassen haben
Das Unternehmen muss als erster Antragsteller auftreten
Card 10
Question
Ein Textilhersteller (Marktanteil 38 %) beliefert regionale Einzelhändler zu unterschiedlichen Konditionen, ohne dass ein sachlicher Differenzierungsgrund erkennbar ist. Gleichzeitig droht er einem Zulieferer, dessen einziger Abnehmer er ist, mit sofortiger Vertragsbeendigung, wenn dieser nicht weitere Preisnachlässe gewährt. Welche Aussagen sind korrekt?
Answer
Nur das Missbrauchsverbot, nicht das Kartellverbot, ist in diesem Sachverhalt einschlägig
Beide Sachverhalte können kartellrechtlich gleichzeitig geprüft werden
Die ungleiche Behandlung der Händler kann als Diskriminierungsmissbrauch nach § 19 GWB relevant sein
Die Drohung gegenüber dem abhängigen Zulieferer kann § 20 GWB (relative Marktmacht) berühren
Ein Marktanteil von 38 % begründet keine kartellrechtliche Relevanz
Card 11
Question
Ein Antitrust Compliance Management System (CMS) soll nach den BKartA-Leitlinien von 2021 bußgeldmindernd berücksichtigt werden. Welche Elemente muss ein solches CMS zwingend aufweisen?
Answer
Risikobasierte Schulungen für Mitarbeitende mit erhöhtem Kartellrisiko
Zertifizierung nach ISO 37001 als Voraussetzung für Bußgeldminderung
Dokumentierte Hinweisgebersysteme und interne Meldewege
Nachweisbares Commitment der Unternehmensleitung (Tone from the Top)
Regelmäßiges Monitoring und Audit des CMS
Card 12
Question
Zwei Bauunternehmen sprechen sich vor der Abgabe eines Angebots für ein öffentliches Infrastrukturprojekt ab, wer den Zuschlag erhalten soll und zu welchem Preis das andere Unternehmen ein Scheinangebot abgeben wird. Welche Aussagen treffen auf diesen Sachverhalt zu?
Answer
Es handelt sich um eine horizontale Wettbewerbsbeschränkung (Bid Rigging)
Öffentliche Auftraggeber können nach § 33a GWB Schadensersatz verlangen
Eine Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV ist grundsätzlich möglich
Bid Rigging ist eine Hardcore-Restriction und damit per se verboten
Das Bundeskartellamt kann ein Bußgeld von bis zu 10 % des weltweiten Konzernumsatzes verhängen
How to use this set
Read the preview and check whether the content and answers suit your learning goal. You can add the public set to your sets to study it. Your account shows the available actions.