(§§ 18-20 GVG: Ausnhamen, die nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterfallen)
* beim Fehlen kommt der Prozess nicht zu Stande
II. funktionelle Zuständigkeit 1. Instanz (nach GVG)
- fehlt z.B. i.d.R. bei OLG und immer bei BGH
* Gericht muss erstinstanzlich zuständig sein
* beim Fehlen keine Zustellung der Klage
III. unterschriebene Klageschrift
* sonst bloß Entwurf
* beim Fehlen: Erneute Klageerhebung unter Vermeidung des Mangels möglich
V. Anwaltliche Vertretung soweit Nötig: § 78 ZPO
VI. Gerichtskostenvorschuss (§ 12 GKG "soll")
Card 2
Question
Was passiert wenn eine Prozessvoraussetzung fehlt?
Answer
Merke:
Fehlt eine Prozessvoraussetzung, wird die Klage garnicht erst zugestellt. Deshalb kommt es nicht zu einem Prozessverhältnis und somit auch nicht zu einem Zivilprozess.
Die echten Prozessvoraussetzungen werden von Amtswegen gepfürt.
Card 3
Question
Was bedeutet Rechtshängigkeit?
Answer
Rechtshängig wird eine Klage grundsätzlich mit Zustellung der Klageschrift an den Beklagten, § 253 I ZPO.
Card 4
Question
Was bedeutet Anhängigkeit?
Answer
Von Anhängigkeit einer Klage spricht man, sobald die Klage bei Gericht eingegangen ist.
Card 5
Question
Was sind die ordentlichen Gerichte?
Answer
AG
LG
OLG
BGH
Instanzen!
Card 6
Question
allgemeiner Gerichtsstand?
Answer
bei natürlichen Personen: Wohnsitz
juristische Personen: Sitz
Card 7
Question
besonderer Gerichtsstand?
Answer
Erfüllungsort
Erbschaftsstreitigkeiten
Haustürgeschäfte
unerlaubte Handlungen
Card 8
Question
ausschließlicher Gerichtsstand?
Answer
Miet oder Pachtverhältnisse
Grundstücksstreitgkeiten
Umwelteinwirkungen
Card 9
Question
Was sind die Gerichtsbarkeiten?
Answer
Strafgerichtsbarkeit
Zivilgerichtsbarkeit
Finanzgerichtsbarkeit
Arbeitsgerichtsbarkeit
Sozialgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Card 10
Question
unechte Prozessvoraussetzung
Answer
Klage wird zugestellt, allerdings ist das Ganze an die falsche Instanz gegangen/Verweisung an das richtige Gericht kann beantragt werden
Card 11
Question
Unechte Prozessvoraussetzungen
Answer
Zivilrechtsweg
Örtliche Zuständigkeit
Sachliche Zuständigkeit
Parteifähigkeit
Postulationsfähigkeit
Ordnungsgemäße Klageerhebung
Keine andere Rechtsanhängigkeit
Rechtsschutzbedürfnis
Von Amts wegen zu prüfen !
Card 12
Question
Dispositionsmaxime
Answer
Herrschaft über Einleitung, Gegenstand und Beendigung des Verfahrens obliegt den Parteien
Wo kein Kläger da kein Richter.
Es wird nur über das Beantragte vom Gericht entschieden
Card 13
Question
Verhandlungsmaxime
Answer
Gericht darf sich nur auf !bewiesene! Tatsachen stützen, die von den Parteien vorgetragen worden sind
Jede Partei muss die für sich günstigsten Tatsachen vortragen, außer jene, die allgmeinkundig oder gerichtsbekannt sind
Card 14
Question
Mündlichkeitsgrundsatz
Answer
Es dürfen vom Gericht nur Tatsachen zur EntscheidungGrundlage gemacht werden, die mündlich vorgetragen oder beantragt worden
Card 15
Question
Unmittelbarkeitsprinzip
Answer
Es darf nur der Richter an der Entscheidung mitwirken, der auch sonst als Richter mündlich verantwortlich war
Ausnahmen sind beauftragte und ersuchte Richter
Card 16
Question
Öffentlichkeitsgrundsatz
Answer
Verhandlungen und Verkündigungen müssen öffentlich zugänglich sein
Ausnahmen sind Perosnen im Zeugenschutzprogramm, Familiensachen, Schutz der Staatssicherheit
Card 17
Question
Grundsatz des rechtlichen Gehörs
Answer
Jede Partei muss nach einer Entscheidung Gelegenheit haben sich zu äußern sonst Rüge 321 ZPO
Card 18
Question
Konzentrationsmaxime
Answer
Das Gericht muss die Verhandlung durch diverse Möglichkeiten schnellstmöglich über die Bühne bringen
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