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Lernkartei zur kantischen Ethik

Zentrale Begrifflichkeiten, Vorteile und Einwände der Ethik Kants. (R. Marschall)

Subject
Humanities / Philosophy
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Deontologie/deontologische Ethik

Answer

Deontologie (abgeleitet von griech. deontos = Pflicht) Besondere Form der normativen Ethik, welche in der Selbstverpflichtung von Handelnden den moralischen Wert einer Handlung begründet. Die Selbstverpflichtung resultiert aus der vernünftiger Abwägungen der des Charakters der Handlung (Abwägung von Zweck (Motiv, Intention), Mittel (Handlungsart), evtl. Nebeneffekten).

Card 2

Question

Maxime

Answer

Subjektive Handlungsprinzipien, praktische Lebensregeln oder auch „moralische Daumenregeln“, die Selbstverpflichtungen formulieren. (z.B. Was ich versprochen habe, muss ich auch halten.“). Die Handlungsprinzipien dürfen dabei einerseits um verallgemeinerbar zu bleiben nicht zu konkret formuliert werden (z. B. Ich helfe meiner Mutter, wenn ich dazu Zeit habe und keine anderen wichtigeren Pflichten zu erfüllen habe. -> Hilfe hat aufgrund der vielen Einschränkungen keinen verpflichtenden Charakter mehr.). Zum anderen dürfen sie aber auch nicht zu allgemein formuliert werden (z. B. Alle sportbegeisterten Menschen dürfen sich heute abend im Hanauer Schlosspark zum Fußball verabreden. -> Mehrere Millionen Menschen passen da nicht rein.)

Card 3

Question

Sittengesetz

Answer

Sittengesetz oder moralisches Gesetz, das ist eine unbedingte, kategorische Selbstverpflichtung. Es wird in der Form der Maxime formuliert, die auf die Form des kategorischen Imperativs überprüft werden kann.

Card 4

Question

Autonomie

Answer

Entscheidende Grundannahme der Ethik Kants, das die Vernunft eine eigenständige über die sinnliche Natur erhabene Stellung besitzt (auto nomos = Selbst-Gesetz im Sinne der Selbstgesetzgebung). Grundlage, Maßstab und Ziel der menschlichen Moralität.

Card 5

Question

"Guter Wille"

Answer

Nach Kant ist das individuelle Wollen des Menschen zentral für die Sittlichkeit der Handlung. Dieses Wollen hat einen Wert in sich selbst und ist unabhängig von den Handlungskonsequenzen. Konkret heißt dies, dass alle möglichen Mittel und alles Wollen zur Erreichung eines bestimmten Handlungsziels (Zweck) aufgebracht werden müssen, damit eine Handlung für sittlich gut befunden werden kann.

Card 6

Question

Imperative

Answer

Für vernünftige Wesen objektiv gültige Handlungsregeln, welche ein Sollen beinhalten. Grundsätzlich unterscheidet Kant zwischen hypothetischen (Zweck-Mittel-Relation: Wenn du x willst, musst du y tun.) und kategorischen Imperativ (unbedingt und absolut gültige Maxime).

Card 7

Question

Pflicht

Answer

Vorschrift eines gebotenen oder verbotenen Tuns oder Unterlassens. Bei Kant dient die Begrifflichkeit zur näheren Bestimmung des guten Willens. Aus Achtung vor dem moralischen Gesetz legt der Mensch durch seine Vernunft sich selbst Gesetze für sein Handeln auf, womit nur dem Handeln aus Pflicht ein unbedingter, absoluter moralischer Wert zukommt.

Card 8

Question

Neigung

Answer

Als Naturwesen ist der Mensch der Kausalität der Natur unterworfen, womit er durch Bedürfnisse, Wünsche, Gefühle und Neigungen in seinem Handeln subjektiv motiviert wird. Einem Handeln aus dieser Motivation kommt nach Kant kein moralischer Wert zu.

Card 9

Question

Kategorischer Imperativ

Answer

Aus der Vernunfterkenntnis heraus resultierende Selbstverpflichtung zum sittlichen Handeln. Konkret bedeutet dies, ein vernunftbezogenes Prüfverfahren, mit dessen Hilfe moralisch richtiges von moralisch falschen Handeln unterschieden wird. (Prüfung der Maxime anhand der drei Formulierungen des kategorischen Imperativs)

Card 10

Question

Allgemeine-Gesetzes-Formel des kategorischen Imperativs

Answer

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ Prüfung der Maxime einer Handlung auf deren widerspruchsfreie Universalisierbarkeit. Wird hierdurch ein Widerspruch deutlich, gilt die Maxime nicht kategorisch (verbindlich).

Card 11

Question

Autonomie-Formel

Answer

„Handle so, dass die Maxime deiner Handlung mit der Idee des Willens jedes vernünftigen Wesens als eines allgemein gesetzgebenden Willens vereinbar ist.“ Überprüfungskriterium für die Maxime der Handlung darauf hin, dass sie voraussetzungslos von jedem vernünftigen Wesen frei und ohne Zwang auf der Grundlage vernünftiger Erkenntnis geteilt werden kann.

Card 12

Question

Selbst-Zweck-Formel des kategorischen Imperativs

Answer

„Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person als auch in der Person eines jeden andern jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ Überprüfungskriterien des Instrumentalisierungsverbots. Kein Mensch darf gegen seinen Willen lediglich zur Erreichung einer Zielsetzungen gezwungen werden, das zu tun, was zur Erreichung eines Ziels nötig ist. Inhaltlich findet sich der Bedeutungskern im modernen Begriff der Würde wieder.

Card 13

Question

Einwand: Abstrakter Universalismus

Answer

Einwand gegen Kants Ethik: Forderung nach ausnahmsloser Geltung moralischer Normen ermöglicht keine Formulierung von Ausnahmeregelungen im Rahmen der Normfindung in begründeten Einzelfällen. (z.B. Ein allgemeines Abtreibungsverbot kann nur ohne Ausnahmeklauseln formuliert werden. Eine Norm, welche eine moralisch legitime Abtreibung zum Schutz der körperlichen und seelischen Gesundheit der werdenden Muter erlaubt, wäre nach Kant nicht statthaft.)

Card 14

Question

Einwand: „Ohnmacht des bloßen Sollen“

Answer

Einwand gegen Kants Ethik: Geringe praktische Wirksamkeit des kategorischen Imperativs durch Ablehnung von subjektiven Motiven wie persönlichen Wünschen, Neigungen oder Empfindungen (z. B. Eine Hilfeleistung für Menschen, mit denen wir Mitleid empfinden ist moralisch wertlos, da wir nicht allen Notleidenden Menschen helfen, sondern nur denen, für die wir Mitleid empfinden.)

Card 15

Question

Einwand: Rigorismus

Answer

Einwand gegen Kants Ethik: Forderung nach ausnahmsloser Geltung moralischer Normen ermögliche kein konkretes Handeln gegen die ethische Norm in begründeten Einzelfällen. (z. B. Absolutes Wahrhaftigkeitsgebot verbietet jede Form der Notlüge, Absolutes Tötungsverbot verbietet auch Abtreibungen infolge von Vergewaltigungen)

Card 16

Question

Einwand: Formalismus

Answer

Einwand gegen Kants Ethik: Abstrakte Formulierung der Maxime mache jede Anwendung des Moralprinzips formal und inhaltsleer. (z. B. Eine wertbezogene Begründung einer Handlungsweise mit Bezug auf bspw. die Menschenrechte lässt sich mit Kant nicht formulieren, da jede Maxime nur der Widerspruchsfreiheit und der Verallgemeinerbarkeit verpflichtet ist.)

Card 17

Question

Vollkommene Pflicht

Answer

Nach Kant die strengste Form der Verpflichtung, die keine Ausnahmen zulassen und damit moralische Pflichten darstellen. Die Verallgemeinerung der Maxime muss als allgemeines Gesetz gedacht werden können, ohne dabei in einem Selbstwiderspruch zu geraten. (analytischer Fehlschluss) (z. B. Maxime: Jeder, dessen Verset-zung bedroht ist, darf einen Spickzettel verwenden. Folge: Noten verlieren Aussagekraft und sind keine Grundlage mehr für Versetzungsentscheidungen. Prüfungsergebnis: Maxime steht im Selbstwiderspruch.)

Card 18

Question

Unvollkommene Pflicht

Answer

Nach Kant mildere Form der Verpflichtung. Eine Verallgemeinerung der Maxime führt lediglich zu einem Widerspruch im Wollen selbst. Nicht als moralische Pflicht geeignet. (z.B. Maxime: Ich teile mein Pau-senbrot nur mit befreundeten Klassenkameraden. Verallgemeinerung: Nur Freunde teilen ihr Pausenbrot miteiandner. Ich kann aber nicht wollen, dass diese Pflicht in jeder Hinsicht gilt.)

Card 19

Question

Pflichten gegen sich selbst

Answer

Vollkommene aber auch unvollkommene Verpflichtung meiner Person gegenüber. (z. B. Selbsttötungsverbot (vollkommen), Gebot zur Entfaltung der eigenen Talente (unvollkommen).)

Card 20

Question

Pflichten gegen andere

Answer

Vollkommene aber auch unvollkommene Verpflichtung anderen Personen gegenüber. (z. B. Verbot Versprechen zu brechen (vollkommen), Gebot der Hilfsbereitschaft (unvollkommen).)

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