Welche der folgenden Maßnahmen zählt zur Aufbauorganisation der Compliance?
Answer
Einführung eines unternehmensweiten Hinweisgeberprozesses
Durchführung von Compliance-Pflichtschulungen für alle Mitarbeitenden
Erstellung von Stellenbeschreibungen für Compliance-relevante Rollen
Implementierung eines elektronischen Meldewesens
Beauftragung eines externen Compliance-Beraters zur Jahresüberprüfung
Card 2
Question
Welches der folgenden Dokumente ist ein anerkanntes Regelungswerk der Compliance-Organisation?
Answer
Das Intranet des Unternehmens, in dem Richtlinien veröffentlicht werden
Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) des Unternehmens
Der Jahresabschluss des Unternehmens
Das Mission Statement des Unternehmens
Die gesellschaftsrechtliche Satzung des Unternehmens
Card 3
Question
Welche zwei Beauftragten sind in Deutschland kraft Gesetzes verpflichtend einzurichten und handeln im öffentlichen Auftrag?
Answer
Compliance Officer und Qualitätsmanagementbeauftragter
Exportkontrollbeauftragter und Datenschutzbeauftragter
Geldwäschebeauftragter und Datenschutzbeauftragter
Compliance Officer und Geldwäschebeauftragter
Betriebsratsvorsitzende und Datenschutzbeauftragter
Card 4
Question
Wem gegenüber ist ein Compliance Officer vorrangig verpflichtet?
Answer
Den Mitarbeitenden, die er in Compliance-Fragen berät und schult
Dem Vorstand, der ihn bestellt hat und dem er direkt berichtet
Dem Unternehmen als Ganzes
Dem Aufsichtsrat als oberstem Kontrollgremium
Den Aktionären als wirtschaftliche Eigentümer des Unternehmens
Card 5
Question
Welche Faktoren bestimmen typischerweise Art und Umfang einer angemessenen Compliance-Organisation?
Answer
Betriebsergebnis, Eigenkapitalquote und Unternehmensalter
Mitarbeiterzahl, Spezifität des Geschäftsmodells und Wertschöpfungstiefe
Seniorität der Belegschaft, Marktposition und Standortzahl
Jahresumsatz, Marge und Anzahl der Compliance-Verstöße im Vorjahr
Anzahl der Gesellschafter, Gewinnverwendungsabsicht und Unternehmensrechtsform
Card 6
Question
Ein Unternehmen mit drei Geschäftsführern weist per Geschäftsordnung die Compliance-Verantwortung GF Müller zu. Welche Aussage zur Haftungslage der anderen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ist zutreffend?
Answer
Die anderen Geschäftsführer müssen die Compliance-Aufgaben von GF Müller im Vertretungsfall vollständig übernehmen
Die anderen Geschäftsführer können die Compliance-Verantwortung von GF Müller jederzeit ohne weiteres entziehen
Die anderen Geschäftsführer sind vollständig aus der Compliance-Verantwortung entlassen
Die anderen Geschäftsführer haften nunmehr gemeinsam mit GF Müller für alle Compliance-Verstöße
Die anderen Geschäftsführer tragen weiterhin eine Ressortüberwachungspflicht gegenüber GF Müller
Card 7
Question
Ein Unternehmen hat seine Compliance-Aufgaben auf drei regionale Leiterinnen und Leiter verteilt, die jeweils für ihre Standorte zuständig sind. Ein Berater behauptet, das Unternehmen betreibe dadurch „externe Compliance”. Wie ist diese Aussage zu bewerten?
Answer
Der Berater hat recht – dezentrale Organisation bedeutet Auslagerung an nicht-zentrale Stellen
Der Berater hat recht – eine Verteilung auf mehrere Personen entspricht definitionsgemäß externer Compliance
Der Berater irrt – dezentrale Organisation bedeutet die interne Verteilung von Aufgaben, nicht deren Auslagerung
Der Berater hat teilweise recht – dezentrale Organisation ist dann extern, wenn die Stellen verschiedenen Gesellschaften angehören
Der Berater hat recht – eine dezentrale Organisation erfordert stets die Einbindung externer Rechtsanwälte
Card 8
Question
Eine Personalleiterin möchte für den neu eingestellten Compliance Officer Zielvereinbarungen formulieren. Welche Zielformulierung ist aus Compliance-Sicht empfehlenswert?
Answer
Steigerung der Anzahl an Verdachtsmeldungen an Aufsichtsbehörden um 20 % gegenüber dem Vorjahr
Aufbau eines dezentralen Compliance-Ansprechpartner-Netzwerks in allen Geschäftsbereichen
Erhöhung der Anzahl arbeitsrechtlicher Sanktionierungen nach internen Untersuchungen
Maximierung der durch interne Untersuchungen aufgedeckten Regelverstöße
Senkung des Compliance-Budgets um 15 % bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung aller Maßnahmen
Card 9
Question
Welche Aussage zu § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 OWiG im Kontext der CO-Tätigkeit ist korrekt?
Answer
Die Norm begründet eine eigenständige persönliche Haftung des CO, soweit ihm eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung obliegt
Die Norm ist für den CO irrelevant, da er kein Organ der juristischen Person ist
Die Norm schützt den CO vor persönlicher Haftung, da sie Verantwortung auf die juristische Person verlagert
Die Norm gilt nur, wenn dem CO Prokura erteilt wurde
Die Norm gilt ausschließlich für Vorstände und Geschäftsführer, nicht für nachgeordnete Mitarbeitende
Card 10
Question
Eine Compliance-Beauftragung wird mündlich im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs übertragen. Die beauftragten Aufgaben werden nicht schriftlich dokumentiert. Welche Konsequenz droht vorrangig?
Answer
Das Unternehmen verliert seinen Versicherungsschutz, da Beauftragungen stets notariell zu beglaubigen sind
Der beauftragte Mitarbeitende kann im Streitfall bestreiten, die Verantwortung übernommen zu haben – die delegierende Führungskraft trägt das Haftungsrisiko nach § 130 OWiG
Die Beauftragung ist automatisch nichtig, da das OWiG zwingend Schriftform vorschreibt
Die Beauftragung gilt als wirksam, solange die beauftragte Person die Aufgaben faktisch ausgeführt hat
Die mündliche Beauftragung ist wirksam, wenn zwei Zeugen anwesend waren
Card 11
Question
Ein frisch bestellter Compliance Officer erhält eine sehr allgemein gehaltene Stellenbeschreibung, die lediglich „alle anfallenden Compliance-Aufgaben” umfasst. Wochen später wird ein Korruptionsfall im Einkauf aufgedeckt. Der CO hatte davon keine Kenntnis. Welche Aussage zur Haftungslage des CO ist am zutreffendsten?
Answer
Der CO haftet nicht, da er von dem Vorfall keine Kenntnis hatte
Der CO ist vollständig geschützt, weil das Arbeitnehmerhaftungsprivileg für leichte Fahrlässigkeit gilt
Die vage Stellenbeschreibung erhöht das Haftungsrisiko des CO, da unklar ist, welche Aufgaben ihm übertragen wurden – und ob die Überwachung des Einkaufs dazugehörte
Die Stellenbeschreibung hat keine Auswirkung auf das Haftungsrisiko des CO, da Haftung allein durch das Strafrecht bestimmt wird
Der CO haftet vollumfänglich, da Compliance-Beauftragte stets für alle betrieblichen Verstöße verantwortlich sind
Card 12
Question
Welche Kombination beschreibt die ordnungsgemäße Delegation von Compliance-Aufgaben vollständig und korrekt?
Answer
Betreuungspflicht, Garantenpflicht und Schulungspflicht – mündlich oder schriftlich
Auswahlpflicht, Unterweisungspflicht und Kontrollpflicht – mündlich ausreichend, wenn protokolliert
Auswahlpflicht, Unterweisungspflicht und Durchsetzungspflicht – schriftlich und notariell beglaubigt
Auswahlpflicht, Berichtspflicht und Sanktionspflicht – ausschließlich durch Satzung geregelt
Auswahlpflicht, Unterweisungspflicht und Überwachungspflicht – schriftlich und klar formuliert
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