Back to overview

Organisation der Compliance & CO-Rolle (B2)

Compliance Officer Übungsfragen nach Themenblöcken

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
12 flashcards No ratings yet 0 views
Add to my sets

Sign in to add this set to your collection. You will return here afterwards.

Cards in this set

Card 1

Question

Welche der folgenden Maßnahmen zählt zur Aufbauorganisation der Compliance?

Answer

  • Einführung eines unternehmensweiten Hinweisgeberprozesses
  • Durchführung von Compliance-Pflichtschulungen für alle Mitarbeitenden
  • Erstellung von Stellenbeschreibungen für Compliance-relevante Rollen
  • Implementierung eines elektronischen Meldewesens
  • Beauftragung eines externen Compliance-Beraters zur Jahresüberprüfung

Card 2

Question

Welches der folgenden Dokumente ist ein anerkanntes Regelungswerk der Compliance-Organisation?

Answer

  • Das Intranet des Unternehmens, in dem Richtlinien veröffentlicht werden
  • Der Verhaltenskodex (Code of Conduct) des Unternehmens
  • Der Jahresabschluss des Unternehmens
  • Das Mission Statement des Unternehmens
  • Die gesellschaftsrechtliche Satzung des Unternehmens

Card 3

Question

Welche zwei Beauftragten sind in Deutschland kraft Gesetzes verpflichtend einzurichten und handeln im öffentlichen Auftrag?

Answer

  • Compliance Officer und Qualitätsmanagementbeauftragter
  • Exportkontrollbeauftragter und Datenschutzbeauftragter
  • Geldwäschebeauftragter und Datenschutzbeauftragter
  • Compliance Officer und Geldwäschebeauftragter
  • Betriebsratsvorsitzende und Datenschutzbeauftragter

Card 4

Question

Wem gegenüber ist ein Compliance Officer vorrangig verpflichtet?

Answer

  • Den Mitarbeitenden, die er in Compliance-Fragen berät und schult
  • Dem Vorstand, der ihn bestellt hat und dem er direkt berichtet
  • Dem Unternehmen als Ganzes
  • Dem Aufsichtsrat als oberstem Kontrollgremium
  • Den Aktionären als wirtschaftliche Eigentümer des Unternehmens

Card 5

Question

Welche Faktoren bestimmen typischerweise Art und Umfang einer angemessenen Compliance-Organisation?

Answer

  • Betriebsergebnis, Eigenkapitalquote und Unternehmensalter
  • Mitarbeiterzahl, Spezifität des Geschäftsmodells und Wertschöpfungstiefe
  • Seniorität der Belegschaft, Marktposition und Standortzahl
  • Jahresumsatz, Marge und Anzahl der Compliance-Verstöße im Vorjahr
  • Anzahl der Gesellschafter, Gewinnverwendungsabsicht und Unternehmensrechtsform

Card 6

Question

Ein Unternehmen mit drei Geschäftsführern weist per Geschäftsordnung die Compliance-Verantwortung GF Müller zu. Welche Aussage zur Haftungslage der anderen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ist zutreffend?

Answer

  • Die anderen Geschäftsführer müssen die Compliance-Aufgaben von GF Müller im Vertretungsfall vollständig übernehmen
  • Die anderen Geschäftsführer können die Compliance-Verantwortung von GF Müller jederzeit ohne weiteres entziehen
  • Die anderen Geschäftsführer sind vollständig aus der Compliance-Verantwortung entlassen
  • Die anderen Geschäftsführer haften nunmehr gemeinsam mit GF Müller für alle Compliance-Verstöße
  • Die anderen Geschäftsführer tragen weiterhin eine Ressortüberwachungspflicht gegenüber GF Müller

Card 7

Question

Ein Unternehmen hat seine Compliance-Aufgaben auf drei regionale Leiterinnen und Leiter verteilt, die jeweils für ihre Standorte zuständig sind. Ein Berater behauptet, das Unternehmen betreibe dadurch „externe Compliance”. Wie ist diese Aussage zu bewerten?

Answer

  • Der Berater hat recht – dezentrale Organisation bedeutet Auslagerung an nicht-zentrale Stellen
  • Der Berater hat recht – eine Verteilung auf mehrere Personen entspricht definitionsgemäß externer Compliance
  • Der Berater irrt – dezentrale Organisation bedeutet die interne Verteilung von Aufgaben, nicht deren Auslagerung
  • Der Berater hat teilweise recht – dezentrale Organisation ist dann extern, wenn die Stellen verschiedenen Gesellschaften angehören
  • Der Berater hat recht – eine dezentrale Organisation erfordert stets die Einbindung externer Rechtsanwälte

Card 8

Question

Eine Personalleiterin möchte für den neu eingestellten Compliance Officer Zielvereinbarungen formulieren. Welche Zielformulierung ist aus Compliance-Sicht empfehlenswert?

Answer

  • Steigerung der Anzahl an Verdachtsmeldungen an Aufsichtsbehörden um 20 % gegenüber dem Vorjahr
  • Aufbau eines dezentralen Compliance-Ansprechpartner-Netzwerks in allen Geschäftsbereichen
  • Erhöhung der Anzahl arbeitsrechtlicher Sanktionierungen nach internen Untersuchungen
  • Maximierung der durch interne Untersuchungen aufgedeckten Regelverstöße
  • Senkung des Compliance-Budgets um 15 % bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung aller Maßnahmen

Card 9

Question

Welche Aussage zu § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 OWiG im Kontext der CO-Tätigkeit ist korrekt?

Answer

  • Die Norm begründet eine eigenständige persönliche Haftung des CO, soweit ihm eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung obliegt
  • Die Norm ist für den CO irrelevant, da er kein Organ der juristischen Person ist
  • Die Norm schützt den CO vor persönlicher Haftung, da sie Verantwortung auf die juristische Person verlagert
  • Die Norm gilt nur, wenn dem CO Prokura erteilt wurde
  • Die Norm gilt ausschließlich für Vorstände und Geschäftsführer, nicht für nachgeordnete Mitarbeitende

Card 10

Question

Eine Compliance-Beauftragung wird mündlich im Rahmen eines Mitarbeitergesprächs übertragen. Die beauftragten Aufgaben werden nicht schriftlich dokumentiert. Welche Konsequenz droht vorrangig?

Answer

  • Das Unternehmen verliert seinen Versicherungsschutz, da Beauftragungen stets notariell zu beglaubigen sind
  • Der beauftragte Mitarbeitende kann im Streitfall bestreiten, die Verantwortung übernommen zu haben – die delegierende Führungskraft trägt das Haftungsrisiko nach § 130 OWiG
  • Die Beauftragung ist automatisch nichtig, da das OWiG zwingend Schriftform vorschreibt
  • Die Beauftragung gilt als wirksam, solange die beauftragte Person die Aufgaben faktisch ausgeführt hat
  • Die mündliche Beauftragung ist wirksam, wenn zwei Zeugen anwesend waren

Card 11

Question

Ein frisch bestellter Compliance Officer erhält eine sehr allgemein gehaltene Stellenbeschreibung, die lediglich „alle anfallenden Compliance-Aufgaben” umfasst. Wochen später wird ein Korruptionsfall im Einkauf aufgedeckt. Der CO hatte davon keine Kenntnis. Welche Aussage zur Haftungslage des CO ist am zutreffendsten?

Answer

  • Der CO haftet nicht, da er von dem Vorfall keine Kenntnis hatte
  • Der CO ist vollständig geschützt, weil das Arbeitnehmerhaftungsprivileg für leichte Fahrlässigkeit gilt
  • Die vage Stellenbeschreibung erhöht das Haftungsrisiko des CO, da unklar ist, welche Aufgaben ihm übertragen wurden – und ob die Überwachung des Einkaufs dazugehörte
  • Die Stellenbeschreibung hat keine Auswirkung auf das Haftungsrisiko des CO, da Haftung allein durch das Strafrecht bestimmt wird
  • Der CO haftet vollumfänglich, da Compliance-Beauftragte stets für alle betrieblichen Verstöße verantwortlich sind

Card 12

Question

Welche Kombination beschreibt die ordnungsgemäße Delegation von Compliance-Aufgaben vollständig und korrekt?

Answer

  • Betreuungspflicht, Garantenpflicht und Schulungspflicht – mündlich oder schriftlich
  • Auswahlpflicht, Unterweisungspflicht und Kontrollpflicht – mündlich ausreichend, wenn protokolliert
  • Auswahlpflicht, Unterweisungspflicht und Durchsetzungspflicht – schriftlich und notariell beglaubigt
  • Auswahlpflicht, Berichtspflicht und Sanktionspflicht – ausschließlich durch Satzung geregelt
  • Auswahlpflicht, Unterweisungspflicht und Überwachungspflicht – schriftlich und klar formuliert

How to use this set

Read the preview and check whether the content and answers suit your learning goal. You can add the public set to your sets to study it. Your account shows the available actions.

Rejoining the server...

Rejoin failed... trying again in seconds.

Failed to rejoin.
Please retry or reload the page.

The session has been paused by the server.

Failed to resume the session.
Please reload the page.