Verpflichtung zum Ersatz eines einem anderen zugefügten Schaden (Bsp. Haftpflicht)
Bsp. Haftpflicht, Betriebsunterbruch, Rechtsschutz, Rückversicherung, Garantien, Kautionen, Kredit
Card 43
Question
Versicherung nach Leistungsart
was wird unterschieden? (2)
Answer
Summenversicherung
Schadenversicherung
Card 44
Question
Definition Summenversicherung
Answer
Die Leistung entspricht der im Voraus festgelegten Summe
Vermögenseinbusse ist zwingend
schadenausgleichend, bedingt und begrenzt durch Vermögenseinbusse
Regress möglich, Anspruchskonkurrenz anwendbar
Card 45
Question
Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
Folgen bei Verletzung der Anzeigepflicht
NEU Art. 6 VVG
Answer
Artikel 6 VVG sieht neu Kausalitätserfordernis vor
Kunde verliert seinen Versicherungsschutz nur noch dann, wenn die verschwiegene oder unrichtig angezeigte erhebliche Gefahrtatsache den späteren Schaden "beeinflusst" hat.
Für die übrigen Schadenfälle muss der Versicherer die Leistungen erbringen.
Artikel 6 des revVVG hat das früher geltende Rücktrittsrecht des Versicherers in ein Kündigungsrecht um gewandelt
Card 46
Question
Definition Schadenversicherung
Answer
Die Leistung entspricht dem effektiv entstandenen Schaden (Sach- und Vermögensversicherungen)
Vermögenseinbusse ist nicht zwingend
nicht schadenausgleichend, begrenzt, fixe Summe; Umrechnung erfolgt z.B. nach Gliederskala
Regress nicht möglich, Anspruchskumulation anwendbar
Card 47
Question
Beispiele Summenversicherung
Answer
Beispiel: Leistungen in der privaten Unfallversicherung:
Taggeld/Spitaltaggeld
Invaliditäts- und Todesfallkapital
Bei der Summenversicherungen ist es egal, was vP zuvor verdient hat, es wird eine bestimmte Summe ausbezahlt
Card 48
Question
Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
Nichteintritt der Folgen der verletzten Anzeigepflicht (Art. 8 VVG)
Answer
wenn die verschwiegene oder unrichtig angezeigte Tatsache vor Eintritt des befürchteten Ereignisses weggefallen ist
wenn der Versicherer die Verschweigung oder unrichtige Angabe veranlasst hat
wenn der Versicherer die verschwiegene Tatsache gekannt hat oder gekannt haben muss
wenn der Versicherer die unrichtig angezeigte Tatsache richtig gekannt hat oder haben muss
wenn der Versicherer auf das Recht, den Vertrag zu künden, verzichtet hat
Anzeigepflichtige auf eine ihm vorgelegte Frage keine Antwort erteilt, und der Versicherer nimmt den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hat
Card 49
Question
Beispiele Schadenversicherung
Answer
Beispiel: Leistungen in der Unfall- oder Krankenversicherung:
Heilungskosten
Die Schadenversicherung erbringt z.B. Leistungen in % des versicherten Lohnes
Card 50
Question
Gefahrserhöhung während der Vertragsdauer
Answer
Veränderungen in der Folgezeit fallen in Betracht
wesentliche Gefahrserhöhung
Anzeigepflicht (Gefahrserhöhung) in AVB, EVB, BVB auferlegt (= vertragliche Obliegenheit)
Verletzung der Anzeigepflicht = Kündigungsrecht des Versicherers
Card 51
Question
Gefahrserhöhung mit Zutun des VN
Answer
VN hat bei Vertragsabschluss unbrennbare Ware gelagert...
... nach einiger Zeit beginnt der VN auch brennbare Ware zu lagern...
Card 52
Question
Vorraussetzungen für den Abschluss einer gebundenen Vorsorge (Säule 3a) (4)
Answer
Natürliche Person
Steuerpflichtig in der Schweiz
AHV/IV pflichtiges Einkommen
Frau/Mann ist noch nicht 69 resp. 70 Jahre alt
Card 53
Question
Gefahrserhöhung ohneZutun des VN
Answer
VN hat bei Vertragsabschluss unbrennbare Ware gelagert...
... anderes Unternehmen auf dem Nachbargrundstück hat eine Lagerhalle mit brennbarer Ware gebaut
Card 54
Question
Rechtsgrundlagen der Säule 3a
Wie berechnet sich die maximale Prämie der gebundenen Vorsorge?
Answer
Erwerbstätige mit BVG
= 8% v. CHF 84600 = CHF 6768.00
Erwerbstätige ohne BVG
= 40% v. 84600 = CHF 33840.00
Card 55
Question
Handänderung des versicherten Gegenstand
Answer
Grunsatz
Rechte und Pflichten gehen auf den Erwerber über
neuer VN kann Versicherung innert 30 Tagen kündigen
Versicherer kann ab Kenntnisnahme innert 14 Tagen kündigen
Deckung erlischt nach 30 Tagen
Card 56
Question
Zweck der Begünstigungsklausel
Answer
Mittels der Begünstigung kann die Versicherungsleistung an eine andere Person als den VN zugewendet werden.
Auf diese Weise bezeichnet der VN eine Anspruchsberechtigte Person
Fehlt eine Begünstigung, so fällt die Leistung an den VN und im Todesfall in seinen Nachlass
Card 57
Question
Definition Versicherungsfall /Schadenfall
Answer
Verwirklichung der Gefahr oder den Eintritt des befürchteten, versicherten Ereignisses
Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung und Feststellung des Schadens VVG 67
Veränderungsverbot VVG 68
Card 59
Question
Begünstigung
Bei welchen Verträgen? wer? wie lange? Unterscheidung zwei Begünstigungsarten
Answer
Bestimmung im Lebens- (und Unfall-) Versicherungsvertrag
Natürliche od. juristische Personen können begünstigt werden (Ausnahme Säule 3a -> nur natürliche Personen)
Begünstigung kann während der Laufzeit des Vertrages jederzeit schriftlich geändert werden
Unterscheidung zwischen widerrufliche/unwiderrufliche Begünstigung
unwiderruflich = Verzicht auf das Änderungsrecht und Übergabe der Police an den unwiderruflich Begünstigten
Card 60
Question
Vertragliche Obliegenheiten
Answer
in AVB/BVB geregelt
keine Forderung anerkennen (Bsp. Haftpflicht)
Beizug Polizei (Bsp. Diebstahl)
Wildhüter oder Polizei (Bsp. bei Tierschäden in der Kaskoversicherung)
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