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Privatversicherung / Kapitel 1 + 3 + 6

Lernkartei für mündliche Prüfung Privatversicherung im Lehrgang Sozialversicherungsfachausweis.

Subject
Society / Soziales
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 41

Question

Welche Risiken decken Sachversicherungen ab?
(4)

Answer

  • Feuer
  • Diebstahl
  • Wasser
  • Glas
    • Bsp. Wertsachen, Maschinen (EDV), Fahrzeug-/Fahrzeugkasko, Transport, Bauwesen

Card 42

Question

Welche Risiken decken Vermögensversicherungen ab?

Answer

  • Verpflichtung zum Ersatz eines einem anderen zugefügten Schaden (Bsp. Haftpflicht)
    • Bsp. Haftpflicht, Betriebsunterbruch, Rechtsschutz, Rückversicherung, Garantien, Kautionen, Kredit

Card 43

Question

Versicherung nach Leistungsart
was wird unterschieden? (2)

Answer

  • Summenversicherung
  • Schadenversicherung

Card 44

Question

Definition Summenversicherung

Answer

  • Die Leistung entspricht der im Voraus festgelegten Summe
    • Vermögenseinbusse ist zwingend
    • schadenausgleichend, bedingt und begrenzt durch Vermögenseinbusse
    • Regress möglich, Anspruchskonkurrenz anwendbar

Card 45

Question

Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
  • Folgen bei Verletzung der Anzeigepflicht
NEU Art. 6 VVG

Answer

  • Artikel 6 VVG sieht neu Kausalitätserfordernis vor
  • Kunde verliert seinen Versicherungsschutz nur noch dann, wenn die verschwiegene oder unrichtig angezeigte erhebliche Gefahrtatsache den späteren Schaden "beeinflusst" hat. 
  • Für die übrigen Schadenfälle muss der Versicherer die Leistungen erbringen.
Artikel 6 des revVVG hat das früher geltende Rücktrittsrecht des Versicherers in ein Kündigungsrecht um gewandelt 

Card 46

Question

Definition Schadenversicherung

Answer

  • Die Leistung entspricht dem effektiv entstandenen Schaden (Sach- und Vermögensversicherungen)
    • Vermögenseinbusse ist nicht zwingend
    • nicht schadenausgleichend, begrenzt, fixe Summe; Umrechnung erfolgt z.B. nach Gliederskala
    • Regress nicht möglich, Anspruchskumulation anwendbar

Card 47

Question

Beispiele Summenversicherung

Answer

  • Beispiel: Leistungen in der privaten Unfallversicherung:
    • Taggeld/Spitaltaggeld
    • Invaliditäts- und Todesfallkapital
  • Bei der Summenversicherungen ist es egal, was vP zuvor verdient hat, es wird eine bestimmte Summe ausbezahlt

Card 48

Question

Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss
  • Nichteintritt der Folgen der verletzten Anzeigepflicht (Art. 8 VVG)

Answer

  1. wenn die verschwiegene oder unrichtig angezeigte Tatsache vor Eintritt des befürchteten Ereignisses weggefallen ist
  2. wenn der Versicherer die Verschweigung oder unrichtige Angabe veranlasst hat
  3. wenn der Versicherer die verschwiegene Tatsache gekannt hat oder gekannt haben muss
  4. wenn der Versicherer die unrichtig angezeigte Tatsache richtig gekannt hat oder haben muss
  5. wenn der Versicherer auf das Recht, den Vertrag zu künden, verzichtet hat
  6. Anzeigepflichtige auf eine ihm vorgelegte Frage keine Antwort erteilt, und der Versicherer nimmt den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hat

Card 49

Question

Beispiele Schadenversicherung

Answer

  • Beispiel: Leistungen in der Unfall- oder Krankenversicherung:
    • Heilungskosten
  • Die Schadenversicherung erbringt z.B. Leistungen in % des versicherten Lohnes

Card 50

Question

Gefahrserhöhung während der Vertragsdauer

Answer

  • Veränderungen in der Folgezeit fallen in Betracht
  • wesentliche Gefahrserhöhung
  • Anzeigepflicht (Gefahrserhöhung) in AVB, EVB, BVB auferlegt (= vertragliche Obliegenheit)
  • Verletzung der Anzeigepflicht = Kündigungsrecht des Versicherers

Card 51

Question

Gefahrserhöhung mit Zutun des VN

Answer

  • VN hat bei Vertragsabschluss unbrennbare Ware gelagert...
  • ... nach einiger Zeit beginnt der VN auch brennbare Ware zu lagern...

Card 52

Question

Vorraussetzungen für den Abschluss einer gebundenen Vorsorge (Säule 3a) (4)

Answer

  • Natürliche Person
  • Steuerpflichtig in der Schweiz
  • AHV/IV pflichtiges Einkommen
  • Frau/Mann ist noch nicht 69 resp. 70 Jahre alt

Card 53

Question

Gefahrserhöhung ohneZutun des VN

Answer

  • VN hat bei Vertragsabschluss unbrennbare Ware gelagert...
  • ... anderes Unternehmen auf dem Nachbargrundstück hat eine Lagerhalle mit brennbarer Ware gebaut

Card 54

Question

Rechtsgrundlagen der Säule 3a
Wie berechnet sich die maximale Prämie der gebundenen Vorsorge?

Answer

  • Erwerbstätige mit BVG
    • = 8% v. CHF 84600 = CHF 6768.00
  • Erwerbstätige ohne BVG
    • = 40% v. 84600 = CHF 33840.00

Card 55

Question

Handänderung des versicherten Gegenstand

Answer

  • Grunsatz
    • Rechte und Pflichten gehen auf den Erwerber über
  • neuer VN kann Versicherung innert 30 Tagen kündigen
  • Versicherer kann ab Kenntnisnahme innert 14 Tagen kündigen
  • Deckung erlischt nach 30 Tagen

Card 56

Question

Zweck der Begünstigungsklausel

Answer

  • Mittels der Begünstigung kann die Versicherungsleistung an eine andere Person als den VN zugewendet werden.
  • Auf diese Weise bezeichnet der VN eine Anspruchsberechtigte Person
  • Fehlt eine Begünstigung, so fällt die Leistung an den VN und im Todesfall in seinen Nachlass

Card 57

Question

Definition Versicherungsfall /Schadenfall

Answer

  • Verwirklichung der Gefahr oder den Eintritt des befürchteten, versicherten Ereignisses

Card 58

Question

gesetzliche Obliegenheiten

Answer

  • Anzeigepflicht VVG 38
  • Auskunftspflicht VVG 39
  • Rettungspflicht (allg. Schadenminderungspflicht) VVG 61
  • Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung und Feststellung des Schadens VVG 67
  • Veränderungsverbot VVG 68

Card 59

Question

Begünstigung 
Bei welchen Verträgen? wer? wie lange? Unterscheidung zwei Begünstigungsarten

Answer

  • Bestimmung im Lebens- (und Unfall-) Versicherungsvertrag
  • Natürliche od. juristische Personen können begünstigt werden (Ausnahme Säule 3a -> nur natürliche Personen)
  • Begünstigung kann während der Laufzeit des Vertrages jederzeit schriftlich geändert werden
  • Unterscheidung zwischen widerrufliche/unwiderrufliche Begünstigung 
    • unwiderruflich = Verzicht auf das Änderungsrecht und Übergabe der Police an den unwiderruflich Begünstigten

Card 60

Question

Vertragliche Obliegenheiten

Answer

in AVB/BVB geregelt
  • keine Forderung anerkennen (Bsp. Haftpflicht)
  • Beizug Polizei (Bsp. Diebstahl)
  • Wildhüter oder Polizei (Bsp. bei Tierschäden in der Kaskoversicherung)

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