Für welchen Zeitraum wird die Steuervom Reingewinn von juristischen Personen festgesetzt und erhoben?
Answer
Art. 79 Abs. 1 DBG: Die Stueer vom Reingewinn wird für jede Steuerperiode festgesetzt und erhoben.
Art. 79 Abs. 2 DBG; Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr
Es erfolgt keine Umrechnung auf 12 Monate bei über- oder unterjährigen Geschäftsjahren und somit auch keine Unterscheidung in ordentliche oder ausserordentliche Ergenbisteile.
Card 2
Question
Für welchen Zeitraum müssen juristische Personen einen Geschäftsabschluss erstellen?
Answer
Art. 79 Abs. 3 DBG: In jedem Kalenderjahr, ausgenommen im Gründungsjahr, muss ein Geschäftsabschluss erstellt werden.
Ausserdem bei Verlegung des Geschäftssitzes, der Verwaltung, eines Geschäftsbetriebes oder einer Betriebsstätte sowie bei Abschluss der Liquidation.
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