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SSK IIb Modul 6

Zeitliche Bemessung natürlicher Personen (SE)

Subject
Economy / Tax
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Wie lauten die Regeln für die zeitliche Bemessung bei selbständigerwerbenden natürlichen Personen und bei juristischen Personen und wo sind die Regeln zu finden?

Answer

Natürliche Personen:

Juristische Personen:

Art. 40 ff DBG Art. 79 ff DBG
Als Steuerperiode gilt das Kalenderjahr Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr
Pflicht, in jeder Steuerperiode einen G-Abschluss zu erstellen gem. Art. 41 Abs. 3 DBG (kein 1. überlanges GJ, Ausnahme ab 1.Oktober) Möglichkeit für ein 1. überlanges Geschäftsjahr gem. Art. 79 Abs. 3 DBG
Das in der Steuerperiode abgeschlossene GJ ist massgebend  

 

Card 2

Question

Natürliche Pernsonen mit ganzjähriger Steuerpflicht und unter- oder überjährigem Geschäftsjahr:

Wie wird der S-Erwerb satzbestimmend und steuerbar für die Steuerperiode bemessen?

 

Answer

Sowohl für die Satzbestimmung als auch für die Ermittlung des steuerbaren Einkomens findet nie eine Umrechnung auf 12 Monate statt. Die ausgewiesenen Eregbnisse werden im effektiven Umfang beigezogen. 

Art. 41 ABs. 2 DBG und Art. 3 VO ZB 

Card 3

Question

Welche Gründe können bei natürlichen Personen eine unterjährige Steuerpflicht auslösen?

Answer

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Tod

Card 4

Question

Natürliche Pernsonen mit unterjähriger Steuerpflicht und S-Erwerb:

Wie wird der S-Erwerb satzbestimmend und steuerbar für die Steuerperiode bemessen bei:

  • unterjährigem Geschäftsjahr?
  • Geschäftsjahr von 12 oder mehr Monaten?

Answer

Unterjähriges Geschäftsjahr:

  • weniger oder gleich lang wie Steuerpflicht: Umrechnung aufgrund der Dauer der Steuerpflicht
  • länger als Steuerpflicht: Umrechung aufgrund der Dauer des Geschäftsjahres

Volles oder überlanges Geschäftsjahr:

  • Keine Umrechnung für die Satzbestimmung 

Ausserordentliche Faktoren und Verluste werden ohne Umrechnung übernommen. 

Card 5

Question

Wie muss im Veranlagungsprozess vorgegangen werden, wenn im Jahr der Neuaufnahme eines S-Erwerbs noch kein Geschäftsabschluss erstellt wird?
Beispiel 1: S-Erwerb 1.9. diesen Jahres bis 31.8. des Folgejahres?

Beispiel 2: S-Erwerb 1.9. diesen Jahres bis 31.12. des Folgejahres?

Answer

Im Jahr der Erbwerbsaunahme findet eine Ermessensveranlagung statt. Allenfalls ist der Geschäftsabschluss beizuziehen. 

Beispiel 1: 4/12 des Geschäftsergebnisses sowohl steuerbar wie satzbestimmend

Beispiel 2: 4/16 des Geschäftsergebnisses sowohl steuerbar wie satzbestimmend.
Ausnahme: Aufnahme der Tätigkeit ab 1. Oktober!!!

 

Card 6

Question

Gehen Verlustvorträge aus S-Erwerb beim Tod des Einzelunternehmers auf die Erben über?

Answer

Nein! Die Verlustverrechnung ist nicht an den Betrieb gebunden, sondern an das Steuersubjekt. 
Ausnahme: der überlebende Ehegatte, sofern er den Betrieb weiterführt und oder eine andere selbständige Erwerbstätigkeit ausübt.

Card 7

Question

Wie lange kann ein noch nicht mit übrigen Einkommen verrechneter Verlust aus S-Erwerb vorgetragen werden?

Answer

  • max. 7 Jahre
  • bis zur Aufgabe der S-Erwerbstätigkeit, falls dies < 7 Jahre sind
  • Ausnahme (sehr selten): Im Fall einer echten Sanierung unbegrenzte Verlustverrechnung

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