Wie lauten die Regeln für die zeitliche Bemessung bei selbständigerwerbenden natürlichen Personen und bei juristischen Personen und wo sind die Regeln zu finden?
Answer
Natürliche Personen:
Juristische Personen:
Art. 40 ff DBG
Art. 79 ff DBG
Als Steuerperiode gilt das Kalenderjahr
Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr
Pflicht, in jeder Steuerperiode einen G-Abschluss zu erstellen gem. Art. 41 Abs. 3 DBG (kein 1. überlanges GJ, Ausnahme ab 1.Oktober)
Möglichkeit für ein 1. überlanges Geschäftsjahr gem. Art. 79 Abs. 3 DBG
Das in der Steuerperiode abgeschlossene GJ ist massgebend
Card 2
Question
Natürliche Pernsonen mit ganzjähriger Steuerpflicht und unter- oder überjährigem Geschäftsjahr:
Wie wird der S-Erwerb satzbestimmend und steuerbar für die Steuerperiode bemessen?
Answer
Sowohl für die Satzbestimmung als auch für die Ermittlung des steuerbaren Einkomens findet nie eine Umrechnung auf 12 Monate statt. Die ausgewiesenen Eregbnisse werden im effektiven Umfang beigezogen.
Art. 41 ABs. 2 DBG und Art. 3 VO ZB
Card 3
Question
Welche Gründe können bei natürlichen Personen eine unterjährige Steuerpflicht auslösen?
Answer
Zuzug aus dem Ausland
Wegzug ins Ausland
Tod
Card 4
Question
Natürliche Pernsonen mit unterjähriger Steuerpflicht und S-Erwerb:
Wie wird der S-Erwerb satzbestimmend und steuerbar für die Steuerperiode bemessen bei:
unterjährigem Geschäftsjahr?
Geschäftsjahr von 12 oder mehr Monaten?
Answer
Unterjähriges Geschäftsjahr:
weniger oder gleich lang wie Steuerpflicht: Umrechnung aufgrund der Dauer der Steuerpflicht
länger als Steuerpflicht: Umrechung aufgrund der Dauer des Geschäftsjahres
Volles oder überlanges Geschäftsjahr:
Keine Umrechnung für die Satzbestimmung
Ausserordentliche Faktoren und Verluste werden ohne Umrechnung übernommen.
Card 5
Question
Wie muss im Veranlagungsprozess vorgegangen werden, wenn im Jahr der Neuaufnahme eines S-Erwerbs noch kein Geschäftsabschluss erstellt wird?
Beispiel 1: S-Erwerb 1.9. diesen Jahres bis 31.8. des Folgejahres?
Beispiel 2: S-Erwerb 1.9. diesen Jahres bis 31.12. des Folgejahres?
Answer
Im Jahr der Erbwerbsaunahme findet eine Ermessensveranlagung statt. Allenfalls ist der Geschäftsabschluss beizuziehen.
Beispiel 1: 4/12 des Geschäftsergebnisses sowohl steuerbar wie satzbestimmend
Beispiel 2: 4/16 des Geschäftsergebnisses sowohl steuerbar wie satzbestimmend. Ausnahme: Aufnahme der Tätigkeit ab 1. Oktober!!!
Card 6
Question
Gehen Verlustvorträge aus S-Erwerb beim Tod des Einzelunternehmers auf die Erben über?
Answer
Nein! Die Verlustverrechnung ist nicht an den Betrieb gebunden, sondern an das Steuersubjekt.
Ausnahme: der überlebende Ehegatte, sofern er den Betrieb weiterführt und oder eine andere selbständige Erwerbstätigkeit ausübt.
Card 7
Question
Wie lange kann ein noch nicht mit übrigen Einkommen verrechneter Verlust aus S-Erwerb vorgetragen werden?
Answer
max. 7 Jahre
bis zur Aufgabe der S-Erwerbstätigkeit, falls dies < 7 Jahre sind
Ausnahme (sehr selten): Im Fall einer echten Sanierung unbegrenzte Verlustverrechnung
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