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Zustellgesetz ZustG

Österreich

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Was regelt das Zustellgesetz?

Answer

Regelt die Zustellung der von Gerichten und Verwaltungsbehörden (auch ausländischer Behörden) in Vollziehung der Gesetzte zu übermittelnder Dokumente. (§1 ZustG)

Card 2

Question

Was kommt als Abgabestelle in Frage?

Answer

  • Die Wohnung oder sonstige Abgabestelle
  • Die Betriebsstätte
  • Der Sitz
  • Der Geschäftsraum oder die Kanzlei
  • Der Arbeitsplatz
  • Anderer Ort, der vom Empfänger angegeben wurde

Der Wechsel der Abgabestelle während des Verfahrens ist von der Partei unverzüglich der Behörde mitzuteilen (§8 ZustG)

Card 3

Question

Wer kann Zustellorgan sein ?

Answer

Zustellorgan kann sein:

  • Post AG
  • Private Zustelldienste (DHL, DPD,….)
  • Bedienstete der Behörde
  • Organe der Gemeinde
  • Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in gesetzlich besonders geregelten Fällen

Card 4

Question

Was wissen sie über die Ersatzzustellung?

Answer

Kann das Dokument nicht dem Empfänger zugestellt werden und ist an der Abgabestelle ein Ersatzempfänger anwesend, so darf man an diesen zugestellt werden (Ersatzzustellung), sofern der Zusteller Grund zur Annahme hat, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter regelmäßig an der Abgabestelle aufhält.

Ersatzempfänger kann jede erwachsene Person sein (Judikatur – Vollendung des 16.LJ), die an derselben Abgabestelle wie der Empfänger wohnt (zur Annahme verpflichtet) oder Arbeitnehmer des Empfängers ist und zur Annahme bereit ist.

 

Card 5

Question

Erklären Sie die Hinterlegung nach §17 ZustG?

Answer

Kann das Dokument an der Abgabestelle nicht zugestellt werden und hat der Zusteller Grund zur Annahme, dass sich der Empfänger oder ein Vertreter regelmäßig an der Abgabestelle aufhält, so ist das Dokument im Falle der Zustellung durch den Zustelldienst bei seiner zuständigen Geschäftsstelle (Postamt, Postpartner), in allen anderen Fällen aber beim zuständigen Gemeindeamt, bei der Behörde, wenn sie sich im selben Gemeinde befindet, zu hinterlegen.

Von der Hinterlegung ist der Empfänger schriftlich zu verständigen. Die Verständigung ist

  • In die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten) einzulegen oder
  • An der Abgabestelle zurückzulassen oder
  • An der Eingangstüre (Wohnungs-, Haus-, Gartentür anzubringen

Die Verständigung hat den Ort der Hinterlegung, den Beginn und die Dauer der Abholfrist zu enthalten. Auf die Wirkung der Hinterlegung ist hinzuweisen.

Das Dokument ist mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten.

Card 6

Question

Was hat bei einer Annahmeverweigerung zu geschehen?

Answer

Wird die Annahme ohne gesetzlichen Grund verweigert, so ist das Dokument an der Abgabestelle zurückzulassen oder ohne die dafür vorgesehene Schriftliche Verständigung zu hinterlegen. Zurückgelassene Dokumente gelten damit als zugestellt.

Wird dem Zusteller der Zugang zur Abgabestelle verwehrt, verleugnet der Empfänger seine Anwesenheit oder lässt er sich verleugnen, so gilt dies als Verweigerung der Annahme.

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