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1-4 Jagd und Recht in Niederösterreich Kapitel 1-4


1. Der gesetzliche Rahmen 2. Jagdrecht - Revierjagdsystem 3. Die Jagdgebiete 4. Die "Personen"


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Was ist ein Eigenjagdgebiet?

  • Zusammenhängend, ausreichend breit und für die Jagd geeignet
  • mindestens 115ha
  • von der Bezirksverwaltungsbehörde als Eigenjagd anerkannt

 

Wie hat der Jagdausschuss die Verpachtung vorzunehmen?

  • Der Jagdausschuss des Genossenschaftsjagdgebietes kann sich im "Wege der freien Vereinbarung" eersteigerung zu verpachten.
  • Die Verpachtung hat für die Dauer einer Jagdperiode zu erfolgen.

Was ist ein Genossenschaftsjagdgebiet?

Die Flächen einer Gemeinde oder Katastralgemeinde, die nicht als Eigenjagdgebiet anerkannt worden sind, bilden ohne Rücksicht auf Zusammenhang und Gestalt das Genossenschaftsjagdgebiet.

Wer ist der Jagdverwalter?

Eine vom Eigenjagdberechtigten oder der Jagdgenossenschaft bestellte pächterfähige Person, die in dem Revier, für das sie bestellt ist, mit allen Rechten und Pflichten eines Jagdausübungsberechtigten die Jagd auszuüben hat und der Bezirksverwaltungsbehörde namhaft gemacht worden ist.

Was versteht man unter Abrundung von Jagdgebieten?

Ein jagdbetrieblich nachteiliger Grenzverlauf kann von den benachbarten Jagdausübungberechtigten jederzeit für die Dauer Ihres Jagdausübungrechtes durch Übereinkommen bereinigt werden.

Wer ist Jagdberechtigter? (Jagdrechtsinhaber)

Jagdberechtigt im Sinne des NÖ JG sind:

  • in Eigenjagden und umfriedeten Eigenjagdgebieten die Grundeigentümer
  • in Genossenschaftsjagden die Jagdgenossenschaften

In wessen Kompetenz fällt das Jagdwesen in NÖ?

Das Jagdwesen fällt in die Kompetenz der Bundesländer.

 

Was versteht man unter ausschliesslicher Befugnis?

Imgegensatz zur Lizenzjagd erstreckt sich in Österreich das Jagdrecht ausschliesslich auf ein bestimmtes Jagdgebiet und prägt den Begriff Revierjagdsystem.

 

Wer ist Jagdausübungsberechtigter im Genossenschaftsjagdgebiet?

  • der Pächter des Genossenschaftsjagdgebietes
  • der für des Genossenschaftsjagdgebiet bestellte Jagdverwalter

Wer ist der Eigenjagdberechtigte?

Der Grundeigentümer 

Wer sind jagdfremde Personen?

Sind Personen, die vom Jagdausübungsberechtigten weder zur Ausübung der Jagd zugelassen noch verwendet werden, z.B. als Jagdhelfer

 

Welche grundsätzlichen Bereiche kann man im Jagdrecht erkennen?

  • Jagdgebiete
  • Personen die zur Jagd berechtigt sind
  • Wild - jagbare Tiere
  • Jagdausübung im gesetzlichen Rahmen

Was ist ein Jagdeinschluss?

Ein Jagdeinschluss ist ein Teil eines Eigenjagdgebietes unter 115ha, der von einem oder mehreen Eigenjagdgebieten vollständig umschlossen ist.

Wer kann Eigentümer einer Eigenjagd sein?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Gemeinden steht die Befugnis zur Eigenjagd nur hinsichtlich der zum Gemeindevermögen gerhörigen, wenn auch im fremden Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke zu
  • Einer agrarischen Gemeinschaft kommt die Befugnis für die im gemeinschafltichen Besitz bestehenden Grundstücke zu
  • Gemeinden und agrarische Gemeinschaften haben die Ausübung des Jagdrechtes an natürliche Personen zu übertragen

Wodurch endet die Pachtung einer Jagd?

Das Pachtverhältnis endet durch:

  • Zeitablauf
  • behördliche Auflösung
  • bei einer Jagdgesellschaft durch Wegfall aller Mitglieder bis auf ein Mitglied
  • Tod eines Einzelpächters, sofern die Erben nicht in das Jagdpachtverhältnis eintreten

Wer sind die Jagdnachbarn?

Die Jagdausübungsberechtigten der benachbarten Jagdreviere.

Wer ist die Jagdgesellschaft?

Sie besteht aus zwei oder mehreren physischen Personen, die schriftlich einen Gesellschaftsvertrag zum Zweck der Pachtung einer Jagd abgeschlossen haben.

Welche Teile von Jagdgebieten sind als gesperrte Flächen zu kennzeichnen?

  • Wildschutzgebiete
  • Wildfütterungsbereiche
  • Umfriedete Eigenjagdgebiete
  •  

Wer sind die Jagdgäste bzw. Abschussnehmer?

Sie sind keine Jagdausübungsberechtigten im Sinne des §5 NÖ JG.

Sie sind Jäger, die mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten die Jagd ausüben.

Wer sind die Treiber?

Personen ab dem 14. Lebensjahr, die bei der Treibjagd eingesetzt werden und sich der Verantwortung und Gefahren dieser Tätigkeit bewusst sind.

Wer sind die Berufsjäger?

Personen, die die Berufsjägerprüfung abgelegt und als Mitarbeiter eines land- und forstwirschftlichen Betriebes oder eines Jagdpächters  für den Ausgleich der Interessenslagen, für die Koordination von gemeinschaftlichen Aufgaben (Wald-, Wild, Wildbeweirtschaftung, etc.) und für den Jagdschutz zu sorgen haben.

Was ist ein Jägernotweg?

Ein von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid angeordneter Weg durch fremdes Jagdgebiet, der von jenem Jagdausübungsberechtigten zur Jagd benutzt werden darf.

Worin besteht Jagdrecht?

Das Jagdrecht besteht in der ausschliesslichen Befugnis, innerhalb eines bestimmten Jagdgebietes in freier Wildbahn dem Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; der Aneignungsbefugnis unterliegen auch verendetes Wild, Fallwild, Abwurfstangen sowie Eier des Federwildes. 

Diese Befugnis besteht auch in umfriedeten Eigenjagdgebieten. 

Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum an Grund und Boden untrennbar verbunden, bzw. ein Bestandteil desselben. 

Es steht dem jeweiligen Grundeigentümer zu.

Jagdberechtigt sind daher 

  • im Eigenjagdgebiet u. umfriedeten Eigenjagdgebiet die Grundeigentümer
  • im Genossenschaftsjegdgebiet die Jagdgenossenschaft

Welche Pflichten obliegen dem Pächter einer Genossenschaftsjagd oder einer Eigenjagd?

Der Pächter hat die Jagdrechtlichen Vorschriften zu beachten und die Bestimmungen des Jagdpachtvertrages einzuhalten.

Muss die Jagd am Ende des Pachtverhältnisses mit einem den örtlichen Verhältnissen entsprechendem Wildstand abgeben.

Er darf in den letzten Pachtjahren nicht mehr abschiessen als im Durchschnitt der vorangegangen Pachtjahren zuvor.

Pächter haftet für Wildschäden

Pächter entrichtet den Jahrespachtschilling

Wer ist die Jagdgenossenschaft als juristische Person?

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder die Grundeigentümer eines Genossenschaftsjagdgebietes sind.

Nenne die Reihenfolge der Instanzen in derer das Jagdgesetz in NÖ vollzogen wird.

1) Bezirksverwaltungsbehörden = Bezirkshauptmannschaften + Magistrate der Städte mit eigenem Statut

2) Zweite und letzte Instanz: Landesverwaltungsgerichtshof

(Revision an Verwaltungsgerichtshof ist zulässig)

 

 

In welchen Gesetzen ist das NÖ Jagdrecht geregelt?

  • NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) LGBL 6500 
  • NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO) LGBL 6500/1

Wer ist der Einzelpächter?

Eine Person, der die Pächtereignung zukommen muss, um eine Jagd zu pachten.

Wer ist der Obmann des Jagdausschusses und der Jagdausschuss?

Die gewählten Vertretungsorgane der Jagdgenossenschaft

Nenne die Landesgesetze die für die Jagd zudem von Bedeutung sind.

Landesgesetze:

  • NÖ Gesetz über Jagd- und Fischereiaufseher
  • NÖ Landeskulturwachengesetz
  • NÖ Jagdausschuss Wahlordnung
  • NÖ Naturschutzgesetz
  • NÖ Umweltschutzgesetz
  • NÖ Feldschutzgesetz
  • NÖ Hundehaltegesetz

BUNDESGESETZE:

  • Tierschutzgesetz
  • Waffengesetz
  • Beschussgesetz
  • Forstgesetz
  • Strafgesetzbuch
  • Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz
  • Tierseuchengesetz

Was ist ein umfriedetes Eigenjagdgebiet?

  • Eigenjagdgebiet
  • min 115 ha
  • gegen aus- und einwechselndes Schalenwild vollkommen abgeschlossen
  • von der Behörde als solches anerkannt

 

 

Wer darf eine Genossenschaftsjagd oder eine Eigenjagd pachten?

EINZELNE NATÜRLICHE PERSON

  • die zum Zeitpunkt des Zuschlages nicht von der Erlangung einer Jagdkarte ausgeschlossen ist
  • das 24. Lebensjahr vollendet hat
  • in den vergangen 3 Jahren an mindestens einer Weiterbildung für Jagdpächter teilgenommen hat
  • Sollte der Nachweis länger als drei Jahre zurückliegen: Ersatzweise in den letzten 10 Jahre mindestens drei Jahre im Besitz einer Jagdkarte in NÖ ODER 5 Jahre in einem anderen Bundesland 

MEHRERE PHYSISCHE PERSONEN

  • Zwei oder mehrere Personen dürfen gemeinsam pachten

Zur Pachtung sind Personen nicht zugelassen:

  • von denen angenommen werden kann, dass sie den aus der Jagdpachtung erwachsenen Pflichten nicht nachzukommen vermögen
  • oder die in der letzten Jagdperiode vertragsbrüchig geworden sind
  • oder gesetzliochen Vorschriften und Anordnungen wiederholt nicht entsprochen haben

 

Wer ist  Jagdausübungsberechtigter im Eigenjagdgebiet?

  • Der Grundeigentümer, wenn er das Jagdgebiet nicht verpachtet hat
  • der Pächter des Eigenjagdgebietes 
  • der von Grundeigentümer für das Eigenjagdgebiet bestellte Jagdverwalter

 

Dürfen Genossenschafts- oder Eigenjagdgebiete geteilt verpachtet werden?

  • Genossenschaftsjagdgebiete dürfen nicht in Teilen verpachtet werden
  • Eigenjagdgebiete dürfen auch in Teilen verpachtet werden, wenn diese Teile mindestens 115ha geschlossene Fläche umfassen

Sind auch die anderen Jagdausübungsberechtigten zur Weiterbildung verpflichtet?

Die Verpflichtung zur Teilnahme an den voranstehenden Weiterbildung besteht auch für Jagdverwalter und Eigenjagdberechtigte, wenn sie ihr Eigenjagdgebiet selbst bejagen.

Wer ist der Jagdleiter?

Er ist das Mitglied einer Jagdgesellschaft, das für die einheitliche Ausübung der Jagd und gegenüber der Behörde verantwortlich ist.

Welche Zeiträume umfassen Jagdperiode und Jagdjahr?

  • Eine Jagdperiode umfasst neun Jagdjahre.
  • Beginn und Ende sind von der Behörde zu veröffentlichen.
  • Die derzeit laufende Periode endet am 31.12.2019

Wer sind die Abschussbeauftragten?

Sie tätigen Abschüsse im behördlichen oder privaten Auftrag.

Auf welchen Jagdgebietsflächen ruht die Jagd?

  • auf Friedhöfen
  • in Häusern und Gehöften
  • auf Flächen, auf denen Wild in Gehegen zur Fleischgewinnung, in Zoos und in Zuchtgehegen gehalten wird
  • auf öffentlichen Anlagen
  • durch behördliche Verfügung in umfriedeten Bereichen

Unterliegt die Anzahl der Mitglieder einer Jagdgesellschaft einer Beschränkung?

In einem Jagdgebiet mit einem Flächenausmaß von bis zu 300ha darf die Anzahl der Gesellschafter 3 nicht überschreiten. Kommt in einem Jagdgebiet Rot- oder Gamswild vor, dann sind bis zu einem Flächenausmaß von 450ha drei Gesellschafter zulässig. Für weitere angefangene 100ha, bei Vorkommen von Rot- oder Gamswild für weitere 150ha, ist je ein weiteres Gesellschaftsmitglied zugelassen.

Wer sind die Jagdaufseher?

Personen die vom Jagdausübungsberechtigten zur Beaufsichtigten eines Reviers der Behörde namhaft gemacht und von dieser für den Jagdschutz bestellt und vereidigt worden ist.

Haben Jagdpächter an Weiterbildungskursen teilzunehmen?

  • Jagdpächter, bzw. bei Jagdgesellschaften der Jagdleiter müssen an Weiterbildungkursen teilnehmen, die die Themen Recht und Sicherheit zum Gegenstand haben.
  • Wenn innerhaalb von drei Jahren nicht teilgenommen wird, wird eine Nachfrist von 6 Monaten gestellt.
  • Der NÖ Landesjagdverband hat der zuständigen Behörde zu melden, wenn ein Jagdpächter, bzw. Jagdleiter der Verpflichtung nicht nachkommt
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