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Arbeitsrecht Kapitel 1.1 - WdH Fragen



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Wann gibt es eine Kollision zwischen privatrechtlichen Regelungen über die Karenz im DV und den Regelungen über das Kinderbetreuungsgeld?
Wenn Bezugsdauer des KBG über den 2. Geburtstag hinaus geht oder der Anspruch auf KBG schon während der Karenz abgelaufen ist (Kurzlaufvariante) und eine neuerliche Schwangerschaft eintritt.
8. Kann eine dem MSchG unterliegende AN überhaupt nicht entlassen werden?
Doch, mit Zustimmung des Gerichtes
33. Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils?
Wenn das eine Elternteil unvorhersehbar, nicht nur kurze Zeit an der Betreuung verhindert, hat das andere ET für die Dauer der Verhinderung, max. bis zum 2. Geburtstag Anspruch auf Karenz. Bei Verhinderungskarenz keine Mindestfristen (Tod, Pflegeanstalt, schwere Erkrankung, Freiheitsstrafe, Wegfall gemeinsamer Haushalt). Unverzügliche Bekanntgabe, Umstände nachweisen. Steht auch zu wenn der andere ET Karenz verbraucht, verschoben, TZ Beschäftigung angetreten hat. Es gilt der besondere K&E Schutz.
9. Welche Möglichkeiten hat eine dem MSchG unterliegende AN, wenn sie entlassen wird?
Sie könnte mittels einer Feststellungsklage auf ein aufrechtes DV klagen - Gericht müsste in diesem Fall nicht einmal den Entlassungsgrund prüfen, wenn die Entlassung ohne vorherige Zustimmung ausgesprochen wurde - weil sie sowieso rechtunwirksam ist
30. Wann kann die Karenz anstelle der TZ angetreten werden?
Wenn eine Nichteinigung mit dem DG nachgewiesen werden kann, kann bis zum Ablauf des 2. LJ eine Karenz in Anspruch genommen werden, wenn sich DG und DN nicht einigen können. Binnen einer Woche bekannt geben, dass an Stelle der TZ oder bis zur Entscheidung des Gerichts eine KArenz angenommen wird = Meldung nach Ablauf der Meldefrist (8 Wochen Papa, in der Schutzfrist Mama)
22. Unter welchen Voraussetzungen ist eine TZ Beschäftigung nach dem MschG bzw. VKG möglich?
§ 15h ff MSchG und § 8 ff VKG. Die DN hat Anspruch auf TZ bis zum Ende des 7. LJ oder eines späteren Schuleintrittes, wenn das DV zum Zeitpunkt der TZ bereits 3 Jahre dauert, 20 DN beschäftigt sind (im Betrieb) und die WAZ um mind. 20 % reduziert wird, aber mind. 12 h beträgt = Bandbetreitenregelung. (Vermeidung, dass mit der Kürzung von nur einer Stunde ein K Schutz erwirkt wird). Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage sind Vereinbarungssache, Interessen zu berücksichtigen. Lehrlinge haben keinen Anspruch auf TZ Beschäftigung. Zeiten einer Karenz werden für die Dauer des DVs angerechnet.
1a) Wer ist vom MSchG erfasst?
Alle DN und Heimarbeiterinnen, auch Lehrlinge, ohne Rücksicht auf Alter, Familienstand, Staatsangehörigkeit, aber es gibt Sonderregelungen für Heimarbeiterinnen und AN die in privaten Haushalten beschäftigt sind. Für freie DN gilt das Beschäftigungsverbot (bestimmte Arbeiten) und absolutes Beschäftigungsverbot; aber kein Anspruch auf Karenzt oder ETZ; kein besonderer K&E Schutz. Motivkündigungsschutz und Anfechtungsrecht bei KDG bis 4 Monate nach Geburt. KÜE - bis 4 Monate nach der Geburt + KDG Frist. DG muss nicht auf Zustimmung klagen, DN kann anfechten und auch auf aufrechtes DV klagen. Können auch Schadenersatz nach GlbG einklagen.
18. Welche Pflichten treffen den AG, wenn er eine dem MSchG unterliegenden AN beschäftigt?
Meldung an das AI, Evaluierung des Arbeitsplatzes, schwangerenfreundlich gestalten
15. Ist bei der EVL eines DV mit einer dem MSchG unterliegenden AN etwas zu beachten?
Die Schriftlichkeit (Unterschrift) muss in diesem Fall gegeben sein, bei minderjährigen DN muss eine Bescheinigung über die Belehrung durch die AK oder das ASG vorliegen.
23a) Welche Voraussetzungen muss eine derartige Meldung erfüllen?
Schriftliche Abgabe des Wunsches bzgl. Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage, und sie muss rechtzeitig abgegeben werden.
4. Was verstehen Sie unter dem Kündigungsschutz nach dem MSchG? 5. Was ist rechtens, wenn eine AN, die bereits schwanger ist, gekündigt wird? Kann sie etwas gegen die KDG tun?
DN kann während der Schwangerschaft + 4 Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden. Beginnt mit Empfängnis, auch bei Fehlgeburt besteht ein KDG Schutz bis 4 Wochen nach der Geburt. Daraus resultierender KST - 4 Wochen. Eine DN kann die Mitteilung einer Schwangerschaft jederzeit nachholen, solange die KDG nicht ausgesprochen ist; binnen 5 individuellen AT nach Ausspruch der KDG mit einer ärztlichen Bestätigung. Wenn bereits mehr als 5 Tage und keine Kenntnis der Schwangerschaft, ist auch eine Meldung darüber hinaus möglich, sobald das Hindernis weggefallen ist. Die DN verliert ihren K Schutz, wenn sie nach Ausspruch der KDG 5 Tage verstreichen lässt bzw. erst danach eine Bestätigung von vor Ausspruch der KDG vorlegt.
12. Was wissen Sie über die Karenz?
Gleiche Regelungen auch für die Väter im VKG; währenddessen bleibt das DV aufrecht, die Ansprüche, Verpflichtung zur Entgeltzahlung und Arbeitsleistung ruhen. Mutter hat Anspruch ab Ende des Mutterschutzes bis zum Ablauf des 2. LJ, wenn gemeinsamer Haushalt vorhanden. Besteht auch, wenn nach dem MSch noch Urlaub verbraucht oder KST konsumiert wird. Karenz muss im MSchG und VKG mindestens 2 Monate dauern, gleichzeitige Inanspruchnahme nicht zulässig, Karenz kann einmal verlängert werden, wenn unter 2 Jahren beantragt. Die AN kann die Karenz auf später in Anspruch nehmen, Meldung muss 3 Monate vorher gemacht werden, K&E Schutz beginnt frühestens 4 Monate vor Antritt. Verlängert die DN ihre Karenz, muss sie das 3 Monate vor Ende der ursprünglichen Karenz bekanntgeben, wenn die ursp. kürzer als 3 Monate ist - 2 Monate vor Ende der ursprü. Karenz bekanntgeben. Das VGK sieht vor, dass der Vater die Karenz unabhängig von der DAuer der Schutzfrist diese innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt zu melden hat. Verlängerung - gleiche Fristen wie im MSchG. Ist eine Karenz gleich auf 2 Jahre gemeldet, einseitige Verlängerung/Verkürzung nicht möglich, DG Zustimmung. Der DN muss dem DG die Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Karenz vorweisen - besonders das Vorliegen einer Erwerbstätigkeit der Mutter in der Karenz. Auch Nachweis, dass der 2. Elternteil nicht gerade in Karenz ist. Eine Nicht-Beschäftigung der Mama hindert die Karenz des Vaters nicht.
1. In welchen Bereichen sind - allgemein gesehen - Arbeitnehmerinnen, die dem MSchG unterliegen, besonders geschützt?
Betrifft K&E Schutz; Formvorschriften für EVL; Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft; Beschäftigungsverbot (absolut und individuell); ÜST- und Nachtarbeitsverbot; Karenz und TZ Beschäftigung
10. Welche Rolle spielt das Gericht im Zusammenhang mit dem MSchG?
Das Gericht muss zustimmen, bevor die Kündigung oder Entlassung ausgesprochen wird. Außer bei der erfolgten Stilllegung des Betriebs während der Schwangerschaft oder im 1. LJ des Kindes kann ohne Zustimmung gekündigt werden.
EGFZ nach der Geburt
EGFZ Pflicht des DG nach Geburt; kommt nur subsidär zur Anwendung, Anspruch 6 Wochen nach der Geburt; nicht für Zeiten in denen die AN Anspruch auf Wochen oder Krankengeld nach ASVG hat. - also wichtig für ggf DN, die nicht krankenversichert sind. 2016: AN in Karenz vor Beschäftigungsverbot - kein Anspruch auf EGFZ, außer bei Familienhospizkarenz, Pflege- oder Bildungskarenz
3. Was muss der AG hinsichtlich Meldungen und zulässiger Tätigkeiten beachten, wenn eine AN schwanger wird?
Meldung an AI (Strafsanktion wenn nicht); keine schweren körperlichen Tätigkeiten, gefährliche Arbeitsstoffe oder Arbeitsgeräte einsetzen, keine rüttelnden Tätigkeiten, stehende Tätigkeiten nur für die halbe Anzahl an Arbeitsstunden. Ab der 20. Woche alle Arbeiten im Stehen, die länger als 4 Stunden dauern untersagt - volle Bezahlung. Die DN darf durch diese Einschränkungen keine Entgeltschmälerung erleiden. Wenn andere Beschäftigung - 13 Wochen Durchschnitt vom bisher Verdienten, nur möglich so weit DV die Änderung abdeckt. Verbot von Nachtarbeit und Überstunden.
3b) Ruhemöglichkeit und Stillzeit
Bett/Liege, zählt als AZ wenn nicht Mittagspause. Stillzeit - auf Verlangen der Mutter zählt als AZ; wenns ie täglich mehr als 4,5 Stunden arbeitet (und auch wenn sie weniger arbeitet); muss ihr die erforderliche Zeit freigegeben werden
21. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Teilung der Karenz möglich?
Kann 2 Mal geteilt werden, abwechselnd in Anspruch genommen werden. Jeder Teil der Karenz muss mindestens 2 Moante betragen, beim erstmaligen Wechsel der Betreuungsperson können beide Elternteile für einen Monat gleichzeitig Karenz beanspruchen (dann 1 Monat weniger Gesamtanspruchsdauer). Die Meldung muss 3 Monate vor Beginn erfolgen. Außer: Ein Elternteil nimmt Karenz direkt an die Schutzfrist für weniger als 3 Monate, und anschließend will gleich der andere Elternteil in Karenz gehen, dann muss die Meldung in der Schutzfrist erfolgen.
26. Wann hat eine DN Anspruch auf ETZ? Was bedeutet das? 29. Wie sieht das Verfahren bei Anspruch auf ETZ aus?
DG kann nicht grundlos ablehnen. Anspruch wenn mehr als 20 DN im Betrieb und mehr als 3 Jahre im DV. Mind. um 20 % reduzieren und 12 h müssen bleiben. Der TZ Wunsch kann nicht abgelehnt werden, der DG kann nur dagegen klagen und das Gericht entscheidet dann aufgrund der Interessen zwischen dem (anderen) Vorschlag des DG und dem der DN. Wenn der AG nicht fristgerecht klagt, ist das wie Zustimmung. Die ETZ muss 3 Monate vorher gemeldet werden. Es gibt eine Präzisierungspflicht der DN bzgl. Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß, mündlich oder schriftlich. BR kann zu Verhandlungen gezogen werden; binnen 2 Wochen kein Ergebnis - gesetzliche Interessensvertreter zuziehen (WKO und AK). DG muss Ergebnis aufschreiben und von DN unterschreiben lassen. Für diese Verhandlungen - 4 Wochen Zeit, kommt binnen dieser 4 Wochen ab Bekanntgabe keine Einigung zu Stande - kann DN antreten, außer DG reicht Antrag auf prätorischen Vergleich ein (hat 2 Wochen Zeit dafür). Binnen 4 Wochen keine gütliche Einigung, kann der DG binnen einer Woche Klage auf Einwilligung in die von ihm vorgeschlagenen Bedingungen einbringen. Wenn nicht - kann DN ihre Bedingungen antreten. Klage des DG ist stattzugeben, wenn die betrieblichen Erfordernisse überwiegen. DG muss offenlegen, warum. Wenn binnen der 4 Wochen kein Termin beim ASG stattfinden konnt, beginnt die Frist für Klagseinbringung einen Tag nach dem Verhandlungstermin. Dasselbe Verfahren bei: DN/DG möchte die vereinbarte TZ ändern. Es reicht für den DN den Wunsch zu äußern/abzulehnen. DG muss klagen, wenn er seine Intentionen durchsetzen möchte.

27. Was wissen Sie über die vereinbarte ETZ? 30. Wie sieht das Verfahren bei vereinbarter ETZ aus?

DN hat keinen Anspruch, es kann eine TZ vereinbart werden bis zum Ablauf des 4. LJs, WAZ um 20 % zu reduzieren, auf mind. 12 Stunden. Im Wesentlichen dieselben Regeln wie bei der Anspruchs ETZ. Größte Unterschied: Verfahren zur Durchsetzung, wer Klage einbringen muss. (Es gibt keine Frist per Gesetz, 4-6 Wochen). Während der Verfahrensdauer = K&E Schutz; DN muss wieder Präzesionspflicht nachkommen, AG muss keinen Gegenvorschlag bringen sondern kann aus sachlichen Gründen ablehnen. Binnen 2 Wochen keine Einigung - muss die DN gerichtlich aktiv werden. DN äußert ihren Wunsch schriftlich; binnen 2 Wochen keine Eingiung - DN kann auf Einwilligung klagen. Ohne Klage keine TZ. Bei sachlichen Gründen kann Gericht abweisen (Art und Teilbarkeit der Arbeit) keine klare Fristenregelung 1-4 Wochen. Beim einmal vereinbarten TZ Änderungswunsch - der Teil der wünscht muss einklagen. DN wünscht Änderung oder vorzeitiges Ende und binnen 2 Wochen keine Einigung - binnen einer weiteren Woche klagen. Gericht muss bei betrieblichen Erfordnissen ablehnen. Wenn der DG eine Änderung oder vorzeitiges Ende haben möchte und 2 Wochen keine Eingung - binnen einer weiteren Woche einklagen - Gericht muss Interessen abwiegen.

34. Änderung der Lage der AZ
Auch die alleinige Verschiebung der AZ fällt unter die ETZ, ist bei Anspruch oder vereinbarter ETZ möglich. Können nur nach den vorgesehenen Verfahrensweisen verweigert werden, und K&E Schutz nach MSchG und VKG kommen auch auf reine Verschiebungen zur Anwendung.
21a) Die aufgeschobene Karenz
3 Monate der Karenz können aufgeschoben und bis zum 7. LJ des Kindes konsumiert werden (Vereinbarung mit DG!) Erfordernisse des Betriebs und Anlass der Inanspruchnahme (zB Einschulung) sind zu berücksichtigen. Wenn Karenz nur bis zum 21. LM - ein Elternteil 3 Monate aufgeschobene Karenz; wenn Karenz nur bis zum 18. LM - beide Elternteile 3 Monate aufgeschobene Karenz. Hier kein besonderer KSchutz, auch nicht während der aufgeschobenen Karenz. Motivkündigung. Wenn Kind erst nach 7 Schuleintritt - auch möglich dort zu konsumieren. Die Absicht, Karenz aufzuschieben muss 3 Monate vor Ende der Karenz (M/V) gemeldet werden, gewünschter Beginn auch 3 Monate vorher. Bei Nicht Einverständnis - DG Klage binnen 2 Wochen, sonst Zustimmung. Bei neuem DV - Vereinbarung
Was ist wichtig beim Nichterscheinen der DN nach der Karenz im Zusammenhang mit einer Präventiventlassung?
Dass diese erst nach den 4 Wochen des K/&E geschrieben wird.

28. Was wissen Sie über den Papa-Monat?

Rechtsanspruch auf Freistellung von einem Monat, wenn gemeinsamer Haushalt. Zwischen dem Tag nach der Geburt und dem Ablauf des absoluten Beschäftigungsverbotes; Anspruch besteht unabhängig von Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße. 3 Monate vor dem ET ankündigen, von der Geburt verständigen und eine Woche nach der Geburt den Beginn bekanntgeben. Frühgeburt mehr als 3 Monate - Ankündigung entfällt. Wenn Fristen nicht eingehalten - freiwillige vereinbarte Freistellung. Nicht auf Karenz anrechenbar, auch KV Freistellung zur Geburt ist nicht anrechenbar. K&E Schutz; beginnt mit Vorankündigung frühstens 4 Monate vor ET (wenn Frühgeburt mit Antrittszeitpunkt) und endet mit vier Wochen danach.

11. Was sagt Ihnen der außenordentliche Gemütszustand im Zusammenhang mit dem MSchG?
Bei der beharrlichen Pflichtverletzung, dem unentschuldigten Fehlbleiben und der Tätlichkeit oder erheblichen Ehrverletzung muss berücksichtigt werden, ob die DN immer so ist, oder nur in dieser Ausnahmesituation so handelt.
23. Wann muss ein DN seine Absicht, Karenz oder TZ Beschäftigung in Anspruch zu nehmen, dem DG melden?
Bei Inanspruchnahme direkt nach MSch - Meldung bis zum letzten Tag der Schutzfrist. Bei Inanspruchnahme nach Karenz des Vaters - 3 Monate vor Antritt melden (Sonderregelung: wenn Vater direkt nach Schutzfrist 2 Monate in Karenz geht - Meldung vor Ende der Schutzfrist
3a) Was wissen Sie zum Nachtarbeits- und Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot, und ÜST Verbot?
Nachtarbeit nicht erlaubt außer gesetzliche generelle Ausnahme oder AI erteilt eine individuelle Ausnahme aus betrieblichen Gründen. zB generelle Ausnahmen bis 22 Uhr im Theater, Kino, Krankenpflege; bis 24 Uhr für DN im Sinne des Theaterarbeitsgesetzes. Individuelle Ausnahmen zB bis 22 Uhr im Gastgewerbe; bei 23 Uhr im Theater, Kino - gilt nur wenn danach Ruhezeit 11 Stunden. (von einer Kellnerin kann nicht verlangt werden, dass sie statt dem Abend- den Tagdienst macht, wenn das vertraglich nicht vereinbart ist). Sonn- und Feiertagsarbeit: verboten außer: gesetzlich Musik, Theater, Gastgewerbe und Schichtbetriebe; wenn es betrieblich zulässig ist und ein Ruhetag unter der Woche ist; wenn nicht mehr als 5 DN beschäftigt sind und außer der werdenen Mutter nur noch ein DN übrig ist, der die Arbeit machen kann; und wenn die DN nur für Samstag, Sonn- oder Feiertage angestellt wurde. Die DN hat in der folgenden Woche Anspruch auf eine Wochenruhe von 36 Stunden UU, nach dem FT 24 h UU, muss einen ganzen Wochentag einschließen. ÜST: TAZ nicht mehr als 9 h, WAZ nicht mehr als 40 h. Kein Einarbeiten, keine Ausnahmen, keine Grundlage für ÜST Pauschale - kann damit wegfallen. Verbotene ÜST/Tage dürfen nicht in die EGFZ gerechnet werden, wenn DN keine Beschäftigung mehr hat oder anderen Arbeitsplatz
25. Wie wirkt sich eine Schwangerschaft auf ein befristetes DV aus?
Während des Hemmungszeitraumes bei einem Beschäftigungsverbot besteht ein Wochengeld Anspruch gegen die ÖGK. Ablaufhemmung beginnt mit Schwangerschaftsmeldung, tritt nicht ein bei sachlich gerechtfertigter Befristung (Karenzvertretung/Präsenzdienst, im Sinne der DN, Saisonarbeit, längere Erprobung bei höheren Positionen). Das DV wird verlängert bis Beginn Wochenhilfe, bei individuellem Beschäftigungsverbot + Tätigkeitseinschränkung zahlt die ÖGK das Wochengeld schon vor der Schutzfrist. Wenn die Schwangerschaft bekannt ist, muss die AN diese vor Ablauf der Befristung melden, ansonsten endet das DV mit dem Ablauf. Weiß sie nichts davon - 5 Tage nach Wegfall des Hindernisses. Auch bei befristeten DVs muss auf das GlbG geachtet werden - DV darf nicht nur nicht in Unbefristung umgewandelt werden aufgrund des Geschlechts oder der Schwangerschaft.
Definition: Kinderbetreuungsgeld
einkommenabhängige Variante oder pauschale Variante (Kinderbetreuungsgeld-Konto). allen anspruchberechtigten Eltern gleicher Betrag, 12.366,20 wenn ein Teil KBG bezieht, 15.449,28 bei beiden Teilen. Bezugsdauer zwischen 365 und 851 Tagen ab Geburt (alleine) bzw. 456 und 1.063 Tagen ab Geburt. Tagsatz mind. 14,53 bzw 33,88. Einkommensabhängig für höheres Einkommen; 5 Monate vor Beginn der Schutzfrist bzw. Vätern unmittelnbar vor der Geburt pv und krankenversicherungspflichte Erwerbstätigkeit in Ö., DV muss bei Geburt aufrecht sein. Dauer des KBG hat nichts mit Karenzdauer zu tun.
6b) Auflösung während der Probezeit
Darf gelöst werden, aber nicht aufgrund der Schwangerschaft - GlbG - 2 Wochen Zeit für Anfechtung, 6 Monate für Geltendmachung von Schadenersatz vor Gericht. Wahlrecht. Darf nicht aufgrund Geschlecht gekündigt werden.
24. Wie wirkt sich eine Karenz oder TZ Beschäftigung auf den KDG Schutz nach dem MSchG aus?
Der KDG Schutz wird verlängert bis 4 Wochen nach der Karenz bzw. 4 Wochen bis nach dem Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes.
Wie kann eine Karenz nach dem 2. Geburtstag verlängert werden?
Die Pauschalvariante des KBG kann über den 2. Geburtstag hinausgehen, für die Zeit danach kann ein weiteres (Halb)Jahr mit dem DG vereinbart werden, besondere K&E S gilt nicht mehr, kann auch nicht durch Einzelvereinbarung gegbeen werden. Keine Klage bei Gericht, wenn DG enden will. Aber - 4 Wochen nach Ende der Karenz der besondere K&E, + 4 Monate vor Eintritt der ETZ, also bei 6 Monate vereinbarter Karenz nur 1 Monat zum Kündigen - verpöntes Motiv sehr deutlich.
6. Kann eine dem MSchG unterliegende AN überhaupt nicht gekündigt werden?
Doch, mit Zustimmung des Gerichtes
13. Wird zur Frage des Gebührenurlaubes im MSchG eine Aussage getroffen? 14. Sagt das MSchG etwas zur Frage der SZ?
Für die Zeit der Wochenhilfe bestehen alle arbeitsrechtlichen Ansprüche weiter, auch die Bezahlung der aliquoten Sonderzahlungen, sowie Urlaubsanspruch. Anrechnung ab 2019 voll, vorher nur 10 Monate des ersten Kindes (KDG Frist, Urlaub, EGFZ, KV Vorrückungen). DG muss während der Karenz DN über wichtige Dinge informieren. Bei neuerlichen Schwangerschaft zählt die Schutzfrist erneut (stärker als Karenz), zählt als Dienstzeit. Keine Karenz während Beschäftigungsverbot. Wenn Kind nicht überlebt, lebt die alte Karenz wieder auf
2. Was ist der Unterschied zwischen absolutem Beschäftigungsverbot und individuellem Beschäftigungsverbot?
Absolutes Verbot: 8 Wochen vor und nach der Geburt (12 bei Kaiserschnitz, Frühgeburt, Zwillingen) + Verkürzung oder Verlängerung, höchstens 16 Wochen. Individuelles: fachärztliches Zeugnis, dass Leben von Mutter und Kind in Gefahr sind - festhalten in der VO welcher Grund das ist.
35. Was wissen Sie zum Mutteschaftsaustritt?
§ 15r MSchG - Recht der DN anlässlich der Geburt den Austritt zu erklären, innerhalb folgender Zeiträume: innerhalb der Schutzfrist; nach Aufnahme eines Kindes unter 2 Jahren binnen 8 Wochen; bei Karenzannahme bis spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz; bei Karenzannahme mit weniger als 3 Monaten, spätestens 2 Monate vor Ende der Karenz. Entsprechende Bestimmungen im § 9a VKG. = bvA, also Anspruch auf SZ und UEL. (für Abf. alt - halbe Abfertigung).
17. Welche wichtigen AN Pflichten sind im MSchG normiert?
Meldung an den Dienstnehmer, damit die DN keine verbotenen Tätigkeiten mehr ausführen muss; Vorlage Schwangerschaftsbestätigung, Geburtstermin, Geburtsurkunde
31. Wann beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz im MSchG? Wann endet er?
Der KDG Schutz beginnt bei der Mutter: mit der Empfängnis, beim Vater mit der Bekanntgabe der Karenz/ETZ, bei Papa-Monat mit der Vorankündigung oder späteren Vereinbarung (frühestens 4 Monate vor ET). Bei einem späteren Zeitpunkt setzt der KDG Schutz für beide ein: im Fall einer Verhinderungskarenz mit der Bekanntgabe, für spätere Karenz oder TZ mit Bekanntgabe, frühestens aber 4 Monate vor Antritt. Der KSchutz endet bei der Mama, wenn keine Karenz oder TZ: 4 Monate nach der Geburt; bei Karenz 4 Wochen nach Ende der Karenz. Bei Teilung der Karenz kein Schutz für Zwischenzeit der Teile; endet 4 Wochen nach Ende und lebt 4 Monate vor Beginn des 2. Teils wieder auf. Geht nur über, wenn weniger als 5 Monate dazwischen liegen. Bei einer TZ: 4 Wochen nach Ende der TZ; spätestens 4 Wochen nach Vollung des 4. LJS.
16. Wann verliert eine den Schutz des MSchG genießende AN den Schutz dieses Gesetzes?
Wenn sie die Schwangerschaft nicht meldet bzw. wissentlich zu spät meldet.
7. Was bedeutet Entlassungsschutz nach dem MSchG?
Bis 4 Monate nach der Geburt nur nach vorheriger Zustimmung vom Gericht kündbar - auch nach Fehlgeburt 4 Wochen Entlassungsschutz. Entlassungsgründe taxativ im § 12 MSchG: schuldhaft, gröbliche Pflichtverletzung (Arbeitsleistung unterlassen); Untreue im Dienst oder unberechtigte Vorteile durch Dritte ohne Wissen des DG; Verrat von Geschäftsgeheimnissen, abträgliches Nebengeschäft im Betrieb; Tätlichkeiten oder Ehrverletzung; gerichtlich strafbare Handlungen (Vorsatz, Freiheitsstrafe 1 Jahr), oder mit Bereichungsvorsatz. Unabhängig ob Arbeiterin oder Angestellte. Nachträglich kann die Zustimmung nur bei Tätlichkeiten/Ehrverletzung oder gerichtlich strafbarer Handlung eingeholt werden.
6a) Einvernehmliche Lösung
Nur rechtswirksam mit der Schwangeren bzw. bis 4 Monate nach der Geburt, wenn schriftlich und bei minderjährigen DN mit Belehrung des Gerichtes oder der AK über den Kschutz. Bei Unwissenheit - 5 Tage nach Wegfall des Hindernisses melden - dann verlängert sich das DV bis zum Beginn der Schutzfrist (auch, wenn es vom DN ausging)
31a) K&E in TZ?
Beginnt mit Bekanntgabe der TZ, frühstens aber 4 Monate vor dem Antritt und dauert bis 4 Wochen nach Ende der TZ oder 4 Wochen nach Ablauf des 4. LJS, darüber hinaus Motivkündigungsschutz. Auch während den Verhandlungen über eine TZ - K&E Schutz. Wenn eine weitere Arbeit in der TZ angetreten wird und DG nichts davon weiß binnen 8 Wochen ohne Zustimmung vom Gericht und ohne Einschränkung des KDG Schutzes eine Kündigung aussprechen; kann auch einen Entlassungsgrund darstellen (Zustimmung Gericht notwendig, ansonsten FST Klage).
2a) Wer zahlt während des Beschäftigungsverbotes?
Die ÖGK, auch die anteiligen SZ. Bei individuellem und absoluten Beschäftigungsverbot.
20. Was wissen Sie über das VKG?
Ist zum Großteil ident mit dem MSchG, erlaubt auch Vätern eine Karenz zu beanspruchen. Es gelten teilweise andere Fristen als im MSchG.
32. Karenz bei Adoptiv- und Pflegeeltern
2 Jahre Anspruch; wenn Kind nach dem 18. LM aber vor dem 2. LJ - + 6 Monate über den 2. Geburtstag. Wenn Kind nach 2. Geburtstag aber vor Ablauf des 7. LJ - 6 Monate Karenz.
29. Welche gemeinsamen Bestimmunen über die TZ gibt es?
Nur bei Vorliegen des gemeinsamen Haushaltes möglich; Obsorge im Sinne des Familienrechts; anderes Elternteil darf nicht gleichzeitig in Karenz sein; TZ pro Elternteil nur einmal pro Kind, wird durch Zurückziehen eiens TZ Antrages nicht verwirkt, Möglichkeit zur Änderung der TZ; Mindestdauer der TZ 2 Monate, hängt nicht von der Dauer der Karenz ab; frühestens nach Ablauf der Schutzfrist; unmittelbar nach der Schutzfrist Mutter Frist während Schutzfrist, Vater spät. 8 Wochen nach der Geburt, bei späterem Antritt frühestens 3 Monate vorher. Gleichzeitige ETZ ist zulässig. Recht auf Rückkehr zur VZ besteht; einmalig kann eine Änderung der TZ von DN und DG verlangt werden; 3 Monate vorher, bei weniger als 3 Monate, 2 Monate vorher. Wird abgelehnt - gerichtliche Einklage. TZ endet vorzeitig mit einer Karenz oder TZ Beschäftigung für ein weiteres Kind. Außerhalb der Bandbreite ein TZ Modell - auch TZ nach MSchG vor (Lage der AZ - von 8-16 auf 10 bis 18 Uhr + KD Schutz - Alleinerzieher).
25a) Welche Sonderheit gilt bei der Hemmung des Ablauf der Beschäftigungsbewilligung?
Wenn während der Schwangerschaft/Karenz die Bewilligung abläuft verlängert sich der Ablauf der Ausländerurkunden bis zum erstmöglichen KDG Zeitpunkt = Ende einer TZ 4 Jahre, 4 Wochen nach Geburt, 4 Monate nach Karenz, 4 Monate nach 4. Geburtstag. DG sollte darauf achten, Bewilligungen aktuell zu halten bzw. die DN darauf hinzuweisen.
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