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StPO



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Was versteht man unter Durchsuchung von Orten und Gegenständen (§ 117 StPO)?

Die Durchsuchung von Orten und Gegenständen ist das Durchsuchen

  • eines nicht allgemein zugänglichen Grundstückes, Raumes, Fahrzeuges oder Behältnisses,
  • einer Wohnung oder eines anderen Ortes, der durch das Hausrecht geschützt ist.

Wer ist Verdächtiger (§ 48 StPO)?

Jede Person, gegen die auf Grund eines Anfangsverdachts (§ 1) ermittelt wird.

Wer ist Vertreter (§ 100 StPO)?

üben, soweit nichts anderes bestimmt wird, die Verfahrensrechte aus, die den Vertretenen zustehen. Als Vertreter kann eine zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft berechtigte, eine nach § 25 Abs. 3 SPG anerkannte Opferschutzeinrichtung oder eine sonst geeignete Person bevollmächtigt werden. Sie stehen Haftungsbeteiligten, Opfern, Privatbeteiligten, Privatanklägern und Subsidiaranklägern beratend und unterstützend zur Seite.

Wann beginnt das Strafverfahren im Sinne des § 1 Abs. 2 StPO?

Sobald Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts nach den Bestimmungen der StPO ermitteln. Es ist solange als Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter oder die verdächtige Person zu führen, als nicht eine Person konkret verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben, danach wird es als Ermittlungsverfahren gegen diese Person als Beschuldigten geführt.

Welche Befugnisse der Kriminalpolizei bei Gefahr im Verzug kennen Sie?

  • Durchsuchung eines durch das Hausrecht geschützten Orts und darin befindlicher Gegenstände (§ 117 Z 2 lit. b, § 120 Abs. 1 StPO)
  • Besichtigung des unbekleideten Körperseiner Person (§ 117 Z 3 lit. b, § 120 Abs. 1 StPO)
  • Festnahme (§ 171 Abs. 2 Z 2 StPO)

Was versteht man unter „Betreten auf frischer Tat“ (§ 170 Abs Z 1 StPO)?

Bedeutet die unmittelbare Wahrnehmung der Tat durch das Sicherheitsorgan. Auf frischer Tat betreten ist eine Person, die sich gleichsam vor den Augen des Sicherheitsorgans strafbar macht, bloße Angaben dritter Personen genügen nicht.

Was verstehen Sie unter Kriminalpolizei im Sinne des § 18 Abs. 1 StPO?

Diese besteht in der Wahrnehmung von Aufgaben im Dienste der Strafrechtspflege, insbesondere in der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten nach den Bestimmungen der StPO.

 Was wissen Sie über Ermittlungen (§99 StPO)?

Die Kriminalpolizei ermittelt von Amts wegen oder auf Grund einer Anzeige. Anordnungen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts hat sie zu befolgen.

Die Ermittlungs- und Klärungsaufgabe der Kriminalpolizei ist nicht auf eine erste Aufklärung des Anfangsverdachtes beschränkt, sondern umfasst die Durchermittlung des Falles. Einmal eingeleitete Ermittlungen von Amts wegen sind bis zum Abschluss des Falles in eigener Verantwortung voranzutreiben, solange keine andere Anordnung der Staatsanwaltschaft vorliegt.

Wer ist Opfer § 65 StPO („Tötungsopfer“)?

Der Ehegatte, der eingetragene Partner, der Lebensgefährte, die Verwandten in gerader Linie, der Bruder oder die Schwester und deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte, oder Angehörige, die Zeugen der Straftat waren.

Erklären Sie den Begriff “Gefahr im Verzuge"!

Wenn die Amtshandlung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr mit dem gleichen Erfolg durchgeführt werden kann. Insbesondere bei Flucht-, Verabredungs-/Verdunklungs-, Wiederholungs- und Tatausführungsgefahr.

Wie ist die Vorführung zur sofortigen Vernehmung geregelt (§ 153 Abs. 3 StPO?

Wird der Beschuldigte

  • auf frischer Tat
  • oder unmittelbar danach glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt wird
  • oder mit Gegenständen betreten, die auf seine Beteiligung an der Tat hinweisen,

kann die Kriminalpolizei von sich aus vorführen (gelinderes Mittel zur Festnahme).

In allen anderen Fällen ist, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass der Beschuldigte sich andernfalls dem Verfahren entziehen oder Beweismittel beeinträchtigen werde, die Vorführung nur über Anordnung der StA zulässig. Außer es liegt Gefahr im Verzuge vor.

 

Wer ist Privatankläger (§ 65 StPO)?

Jede Person, die eine Anklage oder einen anderen Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens wegen einer nicht von Amts wegen zu verfolgenden Straftat bei Gericht einbringt (§ 71 StPO).

Was verstehen Sie unter Verabredungs- und Verdunkelungsgefahr? (§ 170 Abs 1 Z 3 StPO)

Wenn die Person Zeugen, Sachverständige oder Mitbeschuldigte zu beeinflussen, Spuren der Tat zu beseitigen oder sonst die Ermittlung der Wahrheit zu erschweren versucht hat oder auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, sie werde dies versuchen .

Wer ist Betroffener (§ 48 StPO)?

Jede Person , die durch Anordnung oder Durchführung von Zwang in ihren Rechten unmittelbar beeinträchtigt wird.

Was versteht man unter „Unmittelbar danach  glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt“ (§ 170 Abs Z 1 StPO)?

Unmittelbar danach bedeutet, unmittelbar nach Begehung einer Straftat. Der VfGH hat einen Zeitraum von einer halben bis zu einer guten Stunde nach der Straftat als „unmittelbar nach der Tatbegehung“ qualifiziert. Nicht nur die Beschuldigung, auch die Festnahme selbst muss in diesem Fall unmittelbar nach der Tatbegehung geschehen.

Wann ist eine Durchsuchung von Orten und Gegenständen durch die Kriminalpolizei von sich aus zulässig (§ 120 StPO)?

a)    bei Durchsuchungen von Grundstücken, Räumen (z.B. öffentliche Räume, Baustellen), Kfz und Behältnisse, die nicht unter das Hausrecht fallen

b)    bei Durchsuchungen von Wohnungen und anderen Orten, die unter das Hausrecht fallen bei “Gefahr im Verzuge”. In diesem Fall sofort Anlassbericht an StA.

Wann liegt ein Anfangsverdacht im Sinne des § 1 Abs. 3 StPO vor?

Liegt vor, wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen sei.

Was versteht man unter Identitätsfeststellung und wann sind sie zur Identitätsfeststellung nach der StPO ermächtigt (§ 118 StPO)?

Identitätsfeststellung ist die Ermittlung und Feststellung von Daten, die eine bestimmte Person unverwechselbar kennzeichnen.

Die Ermächtigung zur Identitätsfeststellung besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen angenommen werden kann, dass

  • der Betroffene an einer Straftat beteiligt (also Täter bzw. Mittäter) ist,
  • der Betroffene über Umstände der Begehung der Straftat Auskunft geben kann (also insbesondere Zeuge oder Opfer),
  • der Betroffene Spuren hinterlassen hat, die der Aufklärung dienen könnten (so genannte Gelegenheitspersonen).

Bei welchen Personen ist eine Personsdurchsuchung nach der StPO zulässig (§ 119 Abs 2 StPO)?

1.    bei Personen die festgenommen oder auf frischer Tat betreten wurden

2.    bei Personen, die einer Straftat verdächtig sind und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie Gegenstände, die der Sicherstellung unterliegen, bei sich oder Spuren an sich haben.

3.    durch eine Straftat Verletzungen erlitten oder andere Veränderungen am Körper erfahren haben könnten, deren Feststellung für Zwecke eines Strafverfahrens erforderlich sind.

Zählen sie die rechtlich möglichen Freiheitsbeschränkungen auf, die von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes durchgeführt werden dürfen!

Verwaltungsrecht:

  • Festnahmen §35 VStG
  • Vorführungen §36 VStG
  • Festnahmen §39 FPG
  • Vorführung eines Geisteskranken nach §§ 8,9 UBG

Nach §§ 45 und 46 SPG

  • Festnahme von Unmündigen
  • Festnahme von psychisch Kranken
  • Vorführung von psychisch Kranken

Nach den §§ 170-172 StPO

  • vorläufige Festnahme nach der StPO
  • Eskorte nach der StPO
  • Vorführung nach der StPO

 Wer ist Verteidiger (§ 48 StPO)?

  • Rechtsanwälte
  • sonst gesetzlich zur Vertretung berechtigt
  • Person, die an Universität die Lehrbefugnis für Strafrecht und Strafprozessrecht erworben hat

sobald sie der Beschuldigte als Rechtsbeistand bevollmächtigt hat, und eine Person, die dem Beschuldigten nach den Bestimmungen dieses Gesetzes als Rechtsbeistandbestellt wurde.

Wer ist Beschuldigter (§ 48 StPO)?

Jeder Verdächtige, sobald er auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben und zur Aufklärung dieses konkreten Verdachts nach dem 8. Und 9. Hauptstück der StPO Beweise aufgenommen oder Ermittlungsmaßnahmen angeordnet oder durchgeführt werden.

Welche Ermittlungsbefugnisse der Kriminalpolizei aus eigenem kennen Sie?

  • Anwendung von Zwangsgewalt
  • Wegweisen von Störern
  • Selbstständige Ermittlungstätigkeiten
  • Sicherstellung von Gegenständen
  • Aufhebung einer Sicherstellung
  • Durchsuchen von Personen
  • Besichtigung des unbekleideten Körpers
  • Durchsuchung von nicht allgemein zugänglichen Grundstücken, Räumen, Fahrzeugen u Behältnissen
  • Abnahme eines MHA
  • Leichenbeschau
  • Augenschein
  • Erkundigung
  • Vernehmung von Zeugen
  • Vernehmung von Beschuldigten
  • Vorführung zur sofortigen Vernehmung
  • Sachenfahndung
  • I-Feststellung
  • Festnahme

Wer ist Privatbeteiligter (§ 65 StPO)?

Jedes Opfer, das erklärt, sich am Verfahren zu beteiligen, um Ersatz für den erlittenen Schaden oder die erlittene Beeinträchtigung zu begehren (§ 65 StPO)

Welche Formen der Durchsuchung von Personen gibt es in der StPO (§ 117)?

1.    Durchsuchung einer Person ist

a)    die Durchsuchung der Bekleidung einer Person und der Gegenstände, die sie bei sich hat,

b)    die Besichtigung des unbekleideten Körpers einer Person.

2.    Körperliche Untersuchung: ist die Durchsuchung von Körperöffnungen, die Abnahme einer Blutprobe und jeder andere Eingriff in die körperliche Integrität einer Person.

3.    Molekulargenetische Untersuchung: ist die Ermittlung jener Bereiche in der DNA einer Person, die der Wiedererkennung dienen.

Welche Gegenstände darf die Kriminalpolizei grundsätzlich von sich aus sicherstellen (§ 110 Abs 3 StPO) ?

Gegenstände, die

  • sich in niemandes Verfügungsmacht befinden,
  • dem Opfer durch eine Straftat entzogen wurden,
  • am Tatort aufgefunden wurden und zur Begehung der strafbaren Handlung verwendet o dazu bestimmt worden sein könnten,
  • geringwertig o vorübergehend leicht ersetzbar sind
  • deren Besitz allgemein verboten sind
  • mit denen eine festgenommene Person betreten wurde
  • bei einer Durchsuchung nach § 120 StPO aufgefunden wurden
  • Raubkopien

In allen anderen Fällen nur über Anordnung der StA- außer bei Gefahr im Verzuge!

Wann ist eine Festnahme aus eigener Macht durch die Kriminalpolizei möglich? (§ 170 bis 172 StPO)

KRIPO aus eigenem:

  • auf frischer Tat betreten
  • unmittelbar danach glaubwürdig der Täterschaft beschuldigt
  • mit Gegenständen betreten, die auf die Beteiligung an einer Straftat hinweisen.

Sofern Anordnung durch StA nicht rechtzeitig eingeholt werden kann (Gefahr im Verzuge):

  • Fluchtgefahr
  • Wiederholungs- und Ausführungsgefahr
  • Verabredungs- u Verdunkelungsfefahr

Was sind besonders schutzbedürftige Opfer?

§ 66a StPO

(1) Opfer haben das Recht auf ehestmögliche Beurteilung und Feststellung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit nach Maßgabe ihres Alters, ihres seelischen und gesundheitlichen Zustands sowie der Art und konkreten Umstände der Straftat. Als besonders schutzbedürftig gelten jedenfalls Opfer, die

                     

1.

in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung verletzt worden sein könnten,

2.

Gewalt in Wohnungen (§ 38a SPG) ausgesetzt gewesen sein könnten,

3.

minderjährig (§ 74 Abs. 1 Z 3 StGB) sind.

(2) Besonders schutzbedürftige Opfer haben das Recht:

                     

1.

zu verlangen, im Ermittlungsverfahren nach Möglichkeit von einer Person des gleichen Geschlechts vernommen zu werden,

2.

die Beantwortung von Fragen nach Einzelheiten der Straftat, deren Schilderung sie für unzumutbar halten, oder nach Umständen aus ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich zu verweigern (§ 158 Abs. 1 Z 2 und 3, Abs. 2),

3.

zu verlangen, im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung auf schonende Weise vernommen zu werden (§§ 165, 250 Abs. 3), und zwar ein minderjähriges Opfer, das durch die dem Beschuldigten zur Last gelegte Straftat in seiner Geschlechtssphäre verletzt worden sein könnte, jedenfalls auf die in § 165 Abs. 3 beschriebene Art und Weise, gegebenenfalls durch einen Sachverständigen,

4.

zu verlangen, die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung auszuschließen (§ 229 Abs. 1),

5.

unverzüglich von Amts wegen im Sinne der §§ 172 Abs. 4, 177 Abs. 5 und 181a informiert zu werden,

6.

einer Vernehmung eine Person ihres Vertrauens beizuziehen (§ 160 Abs. 2).

 Was ist eine Vernehmung (§153 StPO)?

Das Befragen von Personen nach förmlicher Information über ihre Stellung und ihrer Rechte im Verfahren (Zeuge, Beschuldigter). Sie dient der Aufklärung von Straftaten und der Beweisaufnahme.

Eine Person, die vernommen werden soll, ist in der Regel schriftlich vorzuladen. Die schriftliche Ladung zur Vernehmung ist an bestimmte Formerfordernisse gebunden (Ort, Tag, Stunde des Beginns, Information über die wesentlichen Rechte). Jedermann ist verpflichtet eine solche Ladung zu befolgen und kann im Falle seines ungerechtfertigten Ausbleibens vorgeführt werden, wenn dies in der Ladung ausdrücklich angedroht wurde (Zustellung zu eigenen Handen erforderlich).

Auch Vorführung zur sofortigen Vernehmung möglich § 153 Abs 3 StPO

Wer darf bei einer Durchsuchung von Orten und Gegenständen anwesend sein (§ 121 StPO)?

  • der Betroffene selbst
  • der Betroffene kann eine Vertrauensperson zuziehen
  • Inhaber nicht zugegen => erwachsener Mitbewohner
  • ist das auch nicht möglich => 2 unbeteiligte, vertrauenswürdige Personen (außer Gefahr im Verzug)
  • bei Durchsuchung von Anwaltskanzleien etc=> Organ der zuständigen Kammer

Welche wesentliche Bestimmung enthält der § 2 StPO „Amtswegigkeit“?

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind im Rahmen ihrer Aufgaben verpflichtet, jeden ihr zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat, die nicht bloß auf Verlangen einer hiezu berechtigten Person zu verfolgen ist, in einem Ermittlungsverfahren von Amts wegen aufzuklären.

Wozu dient das Ermittlungsverfahren (§ 91 Abs. 1 und 2 StPO)?

Das Ermittlungsverfahren (§ 91 Abs. 1 StPO) dient dazu, Sachverhalt und Tatverdacht soweit zu klären, dass die Staatsanwaltschaft über Anklage, Rücktritt von der Verfolgung oder Einstellung des Verfahrens entscheiden kann.

Ermittlung (§ 91 Abs. 2 StPO) ist jede Tätigkeit der Kriminalpolizei, die der Gewinnung, Sicherstellung, Auswertung oder Verarbeitung einer Information zur Aufklärung des Verdachts einer Straftat dient. Sie ist entweder als Erkundigung oder als Beweisaufnahme durchzuführen. Die bloße Nutzung von allgemein zugänglichen oder behördeninternen Informationsquellen sowie die Durchführung von Erkundigungen zur Klärung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, stellen keine Ermittlung in diesem Sinn dar.

Die Kriminalpolizei ermittelt von Amts wegen oder auf Grund einer Anzeige. Anordnungen der Staatsanwaltschaft hat sie zu befolgen.

Das Ermittlungsverfahren beginnt ab Kenntnisnahme des Verdachts einer gerichtlich strafbaren Handlung.

Wer ist Opfer § 65 StPO („sonstige Opfer“)?

ist jede Person, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten hat oder sonst in ihren strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte.

Wer ist Opfer § 65 StPO („Gewaltopfer“ und „Sexualopfer“)?

ist jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität  und Selbstbestimmung beeinträchtigt oder deren persönliche Abhängigkeit durch eine solche Straftat ausgenützt worden sein könnte.

Was ist unter Wiederholungs- und Ausführungsgefahr gemeint? (§ 170 Abs 1 Z 4 StPO)

wenn die Person einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten Tat verdächtig und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, sie werde eine eben solche, gegen dasselbe Rechtsgut gerichtete Tat begehen, oder die ihr angelastete versuchte oder angedrohte Tat (§ 74 Abs. 1 Z 5 StGB) ausführen

Welche wesentlichen Bestimmungen über die körperliche Untersuchung gem. § 123 StPO kennen Sie?

Unter körperlicher Untersuchung versteht man die Durchsuchung von Körperöffnungen, die Abnahme einer Blutprobe und jeden Eingriff in die Integrität von Personen.  Eine solche ist grundsätzlich von der StA über gerichtliche Bewilligung anzuordnen.

Ausnahme: Einen Mundhöhlenabstrich kann die Kriminalpolizei jedoch von sich aus abnehmen. Im Falle der Weigerung soll ein Stirn- oder Nackenabrieb durchgesetzt werden. 

Was ist die “Freiwillige Nachschau” und was ist zu beachten?

Darunter versteht man die freiwillige Zustimmung zu einer Durchsuchung von Orten und Personen.

Die Zustimmung zur freiwilligen Nachschau ist nur dann rechtsgültig, wenn die Erklärung, ernstlich, frei von Irrtum, Täuschung oder Drohung von einer handlungsfähigen Person abgegeben wird (vor der Durchführung eventuell schriftliche Erklärung mit Hinweis auf Freiwilligkeit einholen).

Eine Einwilligung zur freiwilligen Nachschau kann bei Durchsuchungen von Orten/Räumlichkeiten nur diejenige Person abgeben, der die alleinige Verfü-gungsgewalt zusteht

Was ist eine Straftat im Sinne des § 1 Abs. 1 StPO?

Jede nach einem Bundes- oder Landesgesetz mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung. Als solche kommen in erster Linie alle Delikte in Frage, die im StGB und in den strafrechtlichen Nebengesetzen angeführt sind

Was versteht man unter Fluchtgefahr § 170 Abs 1 Z 2 StPO ?

  • wenn die Person (tatsächlich) flüchtig ist oder sich verborgen hält oder, #
  • wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, sie werde flüchten oder sich verborgen halten

Welche  Personsdurchsuchungen darf die Kriminalpolizei von sich aus vornehmen(§ 120 StPO)?

·   Durchsuchungen der Bekleidung einer Person und der Gegenstände, die sie bei sich hat

·   Besichtigung von Verletzungen oder anderer Veränderungen sowohl des Beschuldigten als auch einer durch eine strafbare Handlung verletzten Person (beim Opfer kein Zwang)

·   die Besichtigung des unbekleideten menschlichen Körpers nur bei “Gefahr im Verzugesowie bei Betreten auf frischer Tat (i.S.d. § 170 Abs. 1 Z 1 StPO). Stets von einer Person desselben Geschlechtes oder einem Arzt unter Achtung der Menschenwürde.

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