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Arbeitsrecht Kapitel 1.2. Wdh Fragen



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4. Welche Rolle spielt das Gericht im Zusammenhang mit dem APSG?
eine Kündigung oder Entlassung während der Zeit des Kündigungs- oder Entlassungsschutzes ist nur rechtswirksam, wenn vorher eine Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde (nachträgliche Zustimmung des Gerichtes ist im Gesetz nicht vorgesehen) Zustimmung des Gerichtes allein löst das Arbeitsverhältnis nicht auf (=lediglich die Voraussetzung, das ein AG eine Kündigung oder Entlassung rechtswirksam aussprechen kann) Nach der Entscheidung des Gerichts muss AG die Kündigung oder Entlassung unverzüglich aussprechen - Kündigungsfristen und Kündigungstermine müssen eingehalten werden Wenn BR -> muss gleichzeitig mit Klagseinbringung verständigt werden
9. Was kann ein Präsenzdiener gegen eine Entlassung unternehmen?
1. Bei besonderen Entlassungsschutzes * Klage auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses * Leistungsklage (=Arbeitsverhältnis durch Entlassung beendet) 2. bei Fehlen eines besonderen Entlassungsschutzes * Anfechtung der Entlassung nach §106 ArbVG * Leistungsklage (=Arbeitsverhältnis durch Entlassung beendet)
8. Kann ein Präsenzdiener überhaupt nicht entlassen werden?
die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der AN: * die Arbeitspflicht Schuldhaft gröblich verletzt * im Dienst untreu ist oder sich in seiner Tätigkeit ohne Wissen des AG von Dritten Personen unberechtigt Vorteile zuwenden lässt * Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse verrät * Tätlichkeiten oder erhebliche Ehrenverletzung gegen den AG * gerichtlich strafbare Handlung die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einer 1 Jährigen Freiheitsstrafe bedroht ist
11. Ist die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einem Präsenzdiener möglich?
Ja, nur unter zwei Voraussetzungen gültig 1. sie bedarf der Schriftform 2. Bescheinigung des Gerichts oder gesetzliche Interessenvertretung der AN beigeschlossen sein (AN muss über den Kündigungs- und Entlassungsschutz nach dem Bundesgesetz belehrt werden)
2. Welche wichtigen Arbeitnehmerpflichten sind im APSG normiert?
AN hat eine Mitteilungspflicht * AN hat daher unverzüglich nach Erlassiung des Einberufungsbefehls den AG darüber zu informieren * AN hat jeder Veränderung des Antritts des Präsenzdienstes bekannten Zeitausmaßes unverzüglich bekanntzugeben * AN hat eventuellen Entfall des Präsenzdienstes unverzüglich bekanntzugeben
1. Welche wichtigen Unterschiede zwischen dem MSchG und dem APSG sind Ihnen bekannt?
Kündigungs - und Entlassungsschutz aus dem MschG und VKG hat Vorrang vor dem APSG Besonderheit bei der Entlassung eines nach dem APSG geschützten DN ist, dass es bei diesen keinen Tatbestand gibt, bei dem das Gesetz nachträgliche Zustimmung zu einer Entlassung zulassen würde in diesem Punkt ist ein zum Präsenzdienst einberufener damit besser geschütz als ein BR oder eine werdende Mutter

13. Was ist das Besondere beim Wiedereintritt nach Ende des Präsenzdienstes?

wenn AN verschuldeterweise die Arbeit innerhalb von 6 Werktagen nach Präsenzdienst nicht antritt = Entlassungsgrund. Nachdem die Entlassung nicht sofort ausgesprochen werden kann (wegen der 4 wöchigen K&E Schutzfrist) muss sofort bei Gericht die Zustimmung auf Entlassung eingeklagt werden. 

3. Sind mit der Nichteinhaltung dieser Pflichten Folgen verbunden?
Ist der Arbeitnehmer aus Gründen, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Mitteilung gehindert, so hat er sie nach Wegfall des Hinderungsgrundes unverzüglich nachzuholen
6. Kann ein Präsenzdiener überhaupt nicht gekündigt werden?
Gericht darf die Zustimmung zur Kündigung nur dann erteilen, * wenn der AG den AN wegen bervorstehender Stilllegung des Betriebes oder bevorstehenden oder durchgeführten Einschränkung des Betriebes oder wegen der bevorstehenden oder schon durchgeführten Stilllegung einer Betriebsabteilung * Trotz dessen Verlangen an einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens nicht ohne erheblichen Schaden weiter beschäftigen kann oder * AN aufgrund einer Erkrankung oder Unglücksfalles unfähig wird, vereinbarte Arbeit zu leisten (sofern eine Wiederherstellung seiner Arbbeitsfähigkeit nicht zu erwarten ist) oder * der AN sich nach Rechtsbelehrung mit der Kündigung einverstanden erklärt

15. Wann endet der K&E Schutz im ASPG?

 

1 Monat nach Ende des PAZ Dienstes

wenn die Einberufung kürzer als zwei Monate ist, ist auch der Schutz kürzer (halbes Ausmaß des Dienstes nach Beendigung). Teile von Tagen werden auf ganze Tage aufgerundet. 

Wenn der Dienst länger als 4 Jahre dauert, endet der Schutz trotzdem nach 4 Jahren. Genau 4 Jahre - 4 Wochen Frist.  

14. Was wissen Sie über die Fristenhemmung im APSG?

Hemmung der Fristen beginnt mit den Tag der Einberufung und endet mit der Entlassung aus dem Präsenzdienst. Folgende Fristen werden gehemmt
1. Fristen für Geltendmachung aus dem Arbeitsverhältnis
2. Frist für Weiterverwendung von ausgelernten Lehrlingen
3. Kündigungfrist durch Kündigung des AG, die im Zeitpunkt des Einberufungsbefehls bereits läuft

12. Wie wirkt sich der Präsenzdienst auf die Behaltepflicht aus?

Behaltefrist wird nicht durch Präsenzdienst unterbrochen, Behaltepflicht bleibt auch während Präsenzdienst aufrecht und wird währenddessen gehemmt. 

5. Was verstehen Sie unter den "Kündigungsschutz nach dem APSG"?
APSG ähnlich wie MschG - starker Kündiungs- und Entlassungsschutz, während des Schutzes Kündigung oder Entlassung nur mit vorheriger Zustimmung des Gerichtes möglich Beginn: Kündigungsschutz beginnt mit der Mitteilung der Einberufung wenn Kündigung vor Bekanntgabe der Einberufung erfolgt -> Kündigung oder Entlassung nachträglich rechtsunwirksam, wenn AN innerhalb von 3 Arbeitstagen Mitteilung nachholt oder zwischen Einberufungsbefehl und Auspruch der Kündigung nicht mehr als 14 Tage verstrichen sind Ende: Grundsätzlich 1 Monat nach Beendigung Präsenzdienst
7. Was wissen Sie über den "Entlassungsschutz nach dem APSG"?
APSG ähnlich wie MschG - starker Kündiungs- und Entlassungsschutz, während des Schutzes Kündigung oder Entlassung nur mit vorheriger Zustimmung des Gerichtes möglich Beginn: Kündigungsschutz beginnt mit der Mitteilung der Einberufung wenn Kündigung vor Bekanntgabe der Einberufung erfolgt -> Kündigung oder Entlassung nachträglich rechtsunwirksam, wenn AN innerhalb von 3 Arbeitstagen Mitteilung nachholt oder zwischen Einberufungsbefehl und Auspruch der Kündigung nicht mehr als 14 Tage verstrichen sind Ende: Grundsätzlich 1 Monat nach Beendigung Präsenzdienst
10. Wie groß ist das Urlaubsausmaß bei Präsenzdienern?
Urlaubsanspruch ist im Ausmaß der Dauer des Präsenzdienstes zu kürzen (aliquotieren)
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