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Schweizerisches Bundesstaatsrecht


Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Selektion von Repetitionsfragen. Exklusive Art. 26 BV (Eigentumsgarantie) und Art. 27 (Wirtschaftsfreiheit).


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Gibt es einen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht?

Aus Art. 8 I BV lässt sich ein solcher Anspruch nicht verbriefen.

Ein solcher Anspruch besteht nur ausnahmsweise, wenn eine ständige gesetzeswidrige Praxis einer rechtsanwendenden Behörde vorliegt und die Behörde zu erkennen gibt, dass sie auch in Zukunft nicht von dieser Praxis abzuweichen gedenke. Gleichbehandlung im Unrecht darf jedoch nur erfolgen, wenn nicht gewichtige öffentliche Interessen oder die berechtigten Interessen eines Privaten eine gesetzmässige Rechtsanwendung verlangen.

Was ist der Kerngehalt der Kommunikationsgrundrechte?

Verbot der Vorzensur im Sinne einer systematischen, vorgängigen und allgemeinen Inhaltskontrolle beabsichtiger Meinungsäusserungen gemäss Art. 17 II BV (gilt für alle Kommunikationsgrundrechte).

Nicht zu verwechseln: Präventiveingriff zwecks Ehren- und Persönlichkeitsschutz (möglich zwecks Schutz elementarer Güter, nur bei konkreter, unmittelbar drohenden Gefahr).

Was ist aufgrund der Normenhierarchie bei der Auslegung des öffentlichen Rechts besonders zu berücksichtigen?

Aufgrund der Normenhierarchie, aufgrund des Grundsatzes des Vorrangs des Bundesrechts (Art. 49 I BV) sowie wegen des Gebots der Beachtung des Völkerrechts (Art. 5 IV BV) ist Verordnungsrecht gesetzeskonform, kantonales Recht bundesrechtskonform und nationales Recht völkerrechtskonform auszulegen.

Beschreibe das Normengefüge, insbesondere die verschiedenen Rechtsquellen.

Unterscheidung nach Normenstufe:

  • Verfassung
  • Gesetze
  • Untergesetzliche Vorschriften (i.d.R. Verordnungen)
  • Ungeschriebenes Recht (im Falle rechtsprechender Behörden: Richterrecht)
  • Gewohnheitsrecht (langdauernde Übung und gefestigte Rechtsüberzeugung)
  • Völkerrecht

Unterscheidung nach Ebene:

  • Bundesrecht
  • Kantonale Verträge (Art. 48 BV)
  • Gliedstaatliches Recht (kantonales Recht)
  • Kommunales Recht

Welche Verbote und Gebote bestehen im Rahmen einer Überprüfung von Bundesgesetzen auf ihre Verfassungskonformität?

Kein Prüfungsverbot, aber ein Anwendungsgebot.

Beschreibe das Besteuerungsverfahren grob.

Direkte Bundessteuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Es fallen ihnen normalerweise 17% zu (Art. 128 IV BV).

Was sind die weiteren richterlichen Behörden nach Art. 191a III BV?

  • Schätzungskommission (Art. 59 ff. EntG)
  • Bundespatentgericht (vgl. PatGG)

Wann kann gemäss Praxis des BGer von einer gesetzlichen Grundlage bei einer Grundrechtseinschränkung verzichtet werden?

Bei Einschränkungen der Ausübung von Grundrechten auf öffentlichen Strassen und Plätzen. Diese sind i.d.R. öffentliche Sachen im Gemeingebrauch, über die das zuständige Gemeinwesen die Sachherrschaft ausübt. Das BGer lässt diesfalls zu, dass das Gemeinwesen solche Grundrechtsausübungen einer Bewilligungspflicht unterstellt, sie einschränkt oder verbietet.

In BGE 135 I 302 ausdrücklich offengelassen.

Welche Steuerkompetenzen haben die Kantone?

  • Vgl. Art. 134 BV: Was die Bundesgesetzgebung als Gegenstand der Mehrwertsteuer, der besonderen Verbrauchssteuern, der Stempelsteuer und der Verrechnungssteuer bezeichnet oder für steuerfrei erklärt, dürfen die Kantone und Gemeinden nicht mit gleichartigen Steuern belasten.
  • Einkommens- und Gewinnsteuer (unter Vorbehalt von Harmonisierungsvorschriften, StHG)
  • Vermögenssteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Handänderungssteuer
  • Grundstücksgewinnsteuer
  • Motorfahrzeugsteuer

Wie legt der EGMR Art. 8 EMRK aus?

EMRK enthält keine umfassende Gewährleistung der persönlichen Freiheit, weshalb der EGMR Art. 8 EMRK (Schutz der Privatsphäre) extensiv auslegt.

Weshalb sind Einzelakte problematisch?

Verkürzung von Rechtsschutzmöglichkeiten (Art. 189 IV BV; Ausnahmen werden im Gesetz genannt).

Was ist der materielle Gehalt von Treu und Glauben nach Art. 9/Art. 5 III BV?

Dieser Grundsatz verleiht einer Person Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen oder sonstiges, bestimmte Erwartungen begründendes Verhalten der Behörden. Umfasst werden:

  • Verbot widersprüchlichen Verhaltens
  • Rechtsmissbrauchsverbot
  • Vertrauensschutz
  • Schutz des Vertrauens in behördliche Auskünfte und Zusicherungen

Welche Verfahrensgarantien bestehen beim Freiheitsentzug (Art. 31 BV)?

Die Freiheit darf einer Person nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise entzogen werden.

Jede Person, der die Freiheit entzogen wird, hat Anspruch darauf, unverzüglich und in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe des Freiheitsentzugs und über ihre Rechte unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, ihre Rechte geltend zu machen.

Jede Person, die in Untersuchungshaft genommen wird, hat Anspruch darauf, unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden; der Richter entscheidet, ob die Person weiterhin in Haft gehalten oder freigelassen wird. Jede Person in Untersuchungshaft hat Anspruch auf ein Urteil innert angemessener Frist.

Jede Person, der die Freiheit nicht von einem Gericht entzogen wird, hat das Recht, jederzeit ein Gericht anzurufen. Dieses entscheidet so rasch wie möglich über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs.

Mache ein Beispiel einer Verordnung, welche materiell auf der Gesetzesstufe steht.

  • Parlamentsverordnungen (Art. 29 BV für Einzelakte).
  • Geschäftsreglemente des NR und SR (Art. 36 ParlG).

Welche Rechtsfolgen könne sich bei einer Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben ergeben?

Aufhebung des grundrechtswidrigen Aktes.

Behandlung des Falles in Abweichung vom Gesetz.

Wiederherstellung von Fristen.

Einführung einer Übergangsfrist oder einer Übergangsregelung.

Finanzieller Ausgleich für den erlittenen Schaden.

Wie gestaltet sich der Spruchkörper vor BGer? Wer leitet das Verfahren?

In der Regel Entscheidung in einer Besetzung mit drei Richtern (Spruchkörper, Art. 20 I BGG). Fünferbesetzung in den folgenden Fällen:

  • Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
  • Antrag eines Richters
  • Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen referendumspflichtige kantonale Erlasse
  • Kantonale Entscheide über die Zulässigkeit einer Initiative/Referendums (Art. 20 II und III BGG)

Prozessleitung: Instruktionsrichter. Ausnahmsweise als Einzelrichter betr. Abschreibung von Verfahren, Rückzug, Vergleich (Art. 32 BGG).

Quorum: Absolute Mehrheit der Stimmen. Enthaltungen nicht zulässig (Art. 21 BGG).

 

Beschreibe den Zuständigkeitsbereich des BVGer.

Bundesverwaltungsgericht, Art. 191a II BV: Der Bund bestellt richterliche Behörden für die Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung.

Beurteilt praktisch ausschliesslich Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden.

Wie gestalten sich die methodischen Prüfkriterien für Freiheitsrechte?

  1. Welche Freiheitsrechte sind berührt?
    • Welche Schutzbereiche sind berührt?
    • Eingriff in den jeweiligen Schutzbereich vorhanden?
    • Grundrechtsverpflichteter (Bund, Kanton, Gemeinde etc.)?
    • Behauptende Person = Grundrechtsträger?
    • Verhältnis zwischen den verschiedenen Grundrechten (konkurrierend oder lex specialis)?
  2. Verletzung eines Freiheitsrechts? Vgl. Art. 36 BV

Woran richtet sich der Rang einer Verordnung?

Hierarchische Stellung des erlassenden Exekutivorgans.

Wo ist das Recht auf Ehe und Familie geregelt?

  • Art. 14 BV
  • Art. 12 EMRK
  • Art. 23 UNO-Pakt II

Ausserdem ausserhalb des Grundrechtskatalogs:

  • Art. 116 I BV: Umfassende Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familie. Der Bund soll Massnahmen zum Schutz der Familie unterstützen.
  • Art. 41 I lit. c BV: Schutz und Förderung der Familien als Sozialziel.

 

Welche Ansprüche ergeben sich aus dem Recht auf Leben?

Abwehrrecht gegenüber dem Staat.

Auch gewisse staatliche Schutzpflichten gestützt auf Art. 35 BV: Der Staat ist verpflichtet, das Leben des Einzelnen mit allen zumutbaren Mitteln zu schützen, wenn dieses einer ernsthaften und konkreten Gefährdung - auch seitens Privater - ausgesetzt ist (BGE 139 IV 121).

Erhöhte Schutzpflichten bei Personen im staatlichen Gewahrsam.

Verpflichtung des Staates, Massnahmen nach der Verletzung dieses Grundrechts zu ergreifen: Aufklärung der Todesumstände, Strafverfolgung.

Was sind die Quellen des Völkerrechts?

  • Internationale Übereinkünfte
  • Internationales Gewohnheitsrecht (allgemein als Recht anerkannte Übung)
  • Allgemeine, von den Kulturstaaten anerkannte Rechtsgrundsätze
  • Gerichtliche Entscheide und Lehren

Welche Anforderungen muss eine dezentrale Bundesverwaltung erfüllen?

Eigenständigkeit ist gesetzlich hinreichend klar abgestützt (Art. 164 BV).

Öffentliches Interesse (Art. 5 II BV).

Rechtsschutz ist sichergestellt (Art. 29a BV).

Aufsichsstrukturen (Art. 169, 187 I lit. a BV).

Wie wird die Bundesversammlung kontrolliert?

Politische Verantwortlichkeit:

  • Öffentlichkeit und Medien
  • Wahlen und Referenden
  • Darüber hinaus: Keine förmliche Kontrollen

Disziplinarische Verantwortlichkeit: Ratsinterne Ordnungs- und Verfahrensvorschriften (Wortentzug und Ausschluss).

Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit: Bundesversammlung unterliegt der Staatshaftung (Art. 146 BV) gemäss VG. Über interne Haftung (Bund vs. Mitglied) entscheidet die Verwaltungsdelegation. Beschwerde an BGer gegeben (Art. 21a II und III ParlG).

Beschreibe die Verantwortlichkeit des Bundesrats.

Bundesrat und seine Mitglieder unterliegen politischer Verantwortlichkeit (Art. 4 und 37 RVOG). Jedoch - abgesehen von Wahlen - sanktionslos.

Beschreibe die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Unabhängige Gerichte prüfen Akte der Verwaltungsbehörden auf ihre Übereinstimmung mit Gesetzen und Verordnungen.

Welches Grundrecht ist das Gegenstück des Informationsauftrags der Regierung und Verwaltung?

Art. 16 III BV: Informationsfreiheit. Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Wann darf aufgrund des Bürgerrechts diskriminiert werden?

Gemäss Art. 37 II BV gilt das Verbot der Ungleichbehandlung. Das Bürgerrecht ist kein sachlicher Grund für eine Diskriminierung.

Ausgenommen sind einzig Vorschriften über die politischen Rechte in Bürgergemeinden und Korporationen sowie über die Beteiligung an deren Vermögen.

Welche Aufgaben nimmt die Bundesversammlung wahr?

  • Rechtsetzung
  • Aussenpolitik
  • Finanzen
  • Wahlen in Form der Vereinigten Bundesversammlung
  • Oberaufsicht
  • Wirksamkeitsprüfung und Aufträge an de Bundesrat
  • Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
  • Innere und äussere Sicherheit
  • Planung der Staatstätigkeit
  • Einzelakte

Wie wird die Glaubens- und Gewissensfreiheit in den Abs. 2-4 konkretisiert?

Abs. 2: Geschützt ist die innere Glaubensfreiheit und die äussere Bekenntnisfreiheit (darin eingeschlossen die Kultusfreiheit).

Abs. 3: Positive Religionsfreiheit.

Abs. 4: Negative Religionsfreiheit.

Was bedeutet "nachträgliche Gerichtsbarkeit"?

Es existiert eine Verfügung einer Verwaltungsbehörde, die angefochten werden kann. Das Gericht entscheidet aufgrund eines Rekurses bzw. einer Beschwerde.

Was wird nicht unter Art. 190 BV subsumiert?

  • Kantonale Gesetze (Anfechtung möglich gemäss Art. 82 lit. b i.V.m. Art. 95 lit. a BGG)
  • Verordnungen des Bundesrats

Was ist beim persönlichen Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV) zu beachten?

Träger: Natürliche Personen.

Religionsmündigkeit: Vollendung des 16. Altersjahres.

Juristische Personen: Nur, sofern sie nach ihren Statuten ein religiöses oder kirchliches Ziel verfolgen.

Was ist zum Adressatenkreis von Art. 8 III BV zu sagen?

Art. 8 BV richtet sich grundsätzlich an den Staat. Abs. 3 enthält jedoch einen Anspruch mit direkter Drittwirkung, d.h. er ist auch gegenüber Privaten durchsetzbar.

Mache Beispiele für ein verfassungsmässiges Recht, welches kein Grundrecht ist.

Vorrang des Bundesrechts gemäss Art. 49 I BV. Der Kanton hat kompetenzwidrig in einem Sachgebiet legiferiert, den das Bundesrecht abschliessend ordnet.

Auch wenn das Bundesrecht etwas nicht abschliessend ordnet, kann eine kantonale Vorschrift dem Vorrang des Bundesrechts zuwiderlaufen, wenn sie gegen den Buchstaben oder gegen Sinn und Geist des Bundesrechts verstösst und dessen Zweck beeinträchtigt oder vereitelt.

Besteuerungsgrundsätze (Art. 127 BV).

Grundsatz der Gewaltenteilung (selbst wenn nicht in der Kantonsverfassung verankert).

Strafrechtliches Legalitätsprinzip.

Gebührenfreiheit öffentlicher Strassen (Art. 82 III BV), berufliche Freizügigkeit innerhalb der Schweiz (Art. 196 V BV).

Beschreibe die Aufgaben und Instrumente des Bundesrats im Bereich der Rechtsetzung.

Zentrale Rolle bei der Vorbereitung der Gesetzgebung.

Erlass rechtsetzender Bestimmungen soweit er durch Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigt ist.

Erlassform: (Rechts-)Verfügung.

In welcher Bestimmung wird die Medienfreiheit gemäss Art. 17 I BV konkretisiert?

Art. 93 BV:

  • Kompetenzzuweisung an den Bund
  • Abs. 3: Die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen sowie die Autonomie in der Programmgestaltung sind gewährleistet

Wie ist der Schutzbereich der persönlichen Freiheit im Einzelfall zu bestimmen? Mache Beispiele.

Im Einzelfall zu konkretisieren, unter Würdigung der Art und Intensität der Beeinträchtigung und unter Berücksichtigung einer allfälligen besonderen Schutzbedürftigkeit der Betroffenen. Beispiele:

  • Recht, Identität der leiblichen Eltern und die eigene Abstammung zu kennen.
  • Wunsch nach Kindern.
  • Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu bestimmen.
  • Verfügungsrecht nach dem Tod über den eigenen Körper.
  • Betteln (um Hilfe bitten).

Wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen Völkerrecht und BV? Mache ein Beispiel.

  • Volksinitiativen, die mit dem zwingenden Völkerrecht vereinbar sind, jedoch anderen völkerrechtlichen Normen widersprechen, sind gültig (Art. 139 III BV). Völkerrechtwidrige Verfassungsänderungen sind möglich.
  • Im Falle eines Konflikts mit der EMRK ist den Besonderheiten Rechnung zu tragen: Individualbeschwerde an EGMR sowie Befolgungspflicht endgültiger Urteile und Pflicht zur Ergreifung von Massnahmen (Art. 1 und 46 EMRK). BGer muss daher die Vorgaben des EGMR umsetzen. Den Vorgaben des Gesetzgebers sei insoweit Rechnung zu tragen, als dass dies ohne Widerspruch zur EMRK möglich ist. Vgl. BGE 139 I 31.
  • Beispiel: Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) ist stets eine Abwägung vorzunehmen.

 

Was gewährleistet Art. 6 I EMRK?

Garantiert, dass über zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Anklagen von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht entschieden wird.

"Zivilrechtliche Ansprüche": Auch dem Verwaltungsrecht zugeordnete Angelegenheiten (z.B. sozialversicherungsrechtliche Ansprüche).

Was ist bei Einschränkungen der Kommunikationsgrundrechte puncto Verhältnismässgkeit zu berücksichtigen? Mache ein Beispiel.

Die freie Meinungsäusserung zu einem politisch oder gesellschaftlich relevanten Thema liegt nicht nur im privaten Interesse des Grundrechtsträgers, sondern auch in der Demokratie einem gewichtigen öffentlichen Interesse.

Beispiel: Verpflichtung zur sachlichen Gerichsberichterstattung (BGE 131 IV 23) sowie Pflicht der elektronischen Medien, dass redaktionelle Sendungen die Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darzustellen haben (vgl. Art. 4 II RTVG).

In welcher Sprache kann das Verfahren vor BGer geführt werden?

In einer der Amtssprachen (Art. 70 I BV).

Garantie des rechtlichen Gehörs (Art. 29 II BV) und Sprachenfreiheit (Art. 18 BV) vermitteln keinen Anspruch auf Kommunikation in Muttersprache (BGE 121 I 196).

Anspruch auf Übersetzung in Strafverfahren, Inhaftierung, Haftprüfung (Art. 31 II BV, Art. 32 II BV, Art. 6 III EMRK, Art. 14 III UNO-Pakt II).

Was bedeutet Einheit der Materie?

Sachlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilen einer Initiative.

Was bedeutet "ursprüngliche Gerichtsbarkeit"?

Es liegt keine Verfügung einer Verwaltungsbehörde vor. Typisches Beispiel: Streitigkeiten aus verwaltungsrechtlichen Verträgen.

Gegenüber der nachträglichen Gerichtsbarkeit handelt es sich um den Spezialfall. Die Klage ist gegenüber der Beschwerde denn auch in aller Regel subsidiär (Art. 36 VGG, Art. 120 II BGG).

Was ist der funktionelle Kern der richterlichen Unabhängigkeit?

  • Weisungsfreiheit der Entscheidfindung.
  • Selbständigkeit:
    • Verfahren können nicht der gerichtlichen Zuständigkeit entzogen werden.
    • Gerichtsurteil kann nur durch ein Gericht abgeändert werden.
  • Organisatorische und institutionelle Separierung von anderen Staatsgewalten.

Welche Rechtsprechungsbefugnisse kommen dem BGer zu?

Art. 189 I BV:

Das Bundesgericht beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung:
a. von Bundesrecht;
b. von Völkerrecht;
c. von interkantonalem Recht;
d. von kantonalen verfassungsmässigen Rechten;
e. der Gemeindeautonomie und anderer Garantien der Kantone zu Gunsten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften;
f. von eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über die politischen Rechte.

Es beurteilt Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen.

Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesgerichts begründen.

Akte der Bundesversammlung und des Bundesrates können beim Bundesgericht nicht angefochten werden. Ausnahmen bestimmt das Gesetz

Beschreibe den Grundsatz des dreifachen Bürgerrechts.

Schweizer Bürger ist, wer das Bürgerrecht einer Gemeinde und das Bürgerrecht eines Kantons besitzt (Art. 37 I BV).

Was bedeutet Einheit der Form?

Nur bei Volksinitiativen: Ausgearbeiteter Entwurf oder allgemeine Anregung, aber keine Kombination.

Beschreibe die Planungs- und Initiativfunktion des Bundesrats.

Planungs- und Initiativfunktion: Bestimmung der Ziele und Mittel der Regierungspolitik, Planung und Koordination der staatlichen Tätigkeit (Art. 180 BV) unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung (Art. 173 I lit. g BV). Initiativrecht bedeutet, dass der Bundesrat ein Geschäft formell in den parlamentarischen Beratungs- und Beschlussfassungsprozess gemäss Art. 156 BV einbringen kann (Art. 181 BV).

Welche Voraussetzungen müssen Einschränkungen der Kommunikationsgrundrechte erfüllen?

Art. 36 BV. Beachte Vorschriften von Art. 10 II EMRK: Sie [die Freiheit] kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.

Erkläre die Schubert-Praxis.

Eine bundesgesetzliche Norm geht im Konfliktfall dem Völkerrecht vor, wenn der Gesetzgeber einen allfälligen Widerspruch zum internationalen Recht bewusst in Kauf genommen hat (BGE 99 Ib 39).

Schubert-Fall: Bejahung der Bewilligungspflicht gestützt auf lex friedrich koller gegenüber dem Niederlassungsvertrag zwischen der Schweiz und der österreichisch-ungarischen Monarchie.

Schubert-Praxis wird in der Lehre kritisiert. Seither äussert sich das BGer völkerrechtsfreundlicher (vgl. PKK-Fall).

Was ist bei der Durchsetzung der Normenhierarchie zu beachten?

Von der Normenhierarchie grundsätzlich zu unterscheiden. Es kann sein, dass eine tieferrangige Norm sich gegen eine höherrangige Norm durchsetzt (bzw. angewendet wird).

Beispiel: Art. 190 BV: Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und andere rechtsanwendenen Behörden massgebend (selbst bei Verfassungswidrigkeit).

Beschreibe das Bundesstrafgericht.

Bundesstrafgericht, Art. 191a I BV: [...] dieses beurteilt erstinstanzlich Straffälle, die das Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes zuweist (Art. 35 I StBOG, Art, 23/24 StPO). Das Gesetz kann weitere Zuständigkeiten des Bundesstrafgerichts begründen.

Ordentliches Strafgericht des Bundes.

Was ist keine Rechtsquelle?

Verwaltungsverordnungen: Weisungen einer übergeordneten Behörde an unterstellte Behörden betreffend Art und Weise der Aufgabenerfüllung.

Welchen Anforderungen müssen Massnahmen gestützt auf die polizeiliche Generalklausel genügen?

Verhältnismässigkeit

Grundrechte

Befristung

Woraus dürfen keine Bundeskompetenzen abgeleitet werden?

  • Präambel
  • Zweckbestimmung in Art. 2 BV
  • Art. 41 BV betreffend Sozialziele
  • Art. 94 II BV betreffend Wahrung der Interessen der Gesamtwirtschaft und Förderung der Wohlfahrt und wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung
  • Grundrechte

Was sind die Rechtsfolgen, wenn kantonales Recht dem Bundesrecht vorgeht?

Lehrmeinungsstreit:

  • Nichtigkeitslehre
  • Differezierende Lösung:
    • Klare Kompetenzüberschreitung: Nichtigkeit und Aufhebung
    • Wenn lediglich bestimmte Auslegung oder Anwendung bundesrechtswidrig ist: Gültigkeit nicht gänzlich absprechen; es genügt die Nichtanwendung (Art. 49 I BV lässt Raum für einzelfallbezogenen Anwendungsvorrang)

Welche Steuern werden vom Bund erhoben?

  • Indirekte Steuern nach Art. 130 ff. BV, insb.:
    • Mehrwertsteuer
    • besondere Verbrauchssteuern (Mineralölsteuer)
    • Zölle
  • Direkte Einkommenssteuer und Gewinnsteuer
  • Besteuerung von gewissen Vermögenserträgnissen, Lotteriegewinnen und Versicherungsleistungen (Art. 132 II BV)

Wie kann ein normenhierarchischer Konflikt gelöst werden?

  • Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen und Verordnungen
  • bundesrechtskonforme Auslegung des kantonalen Rechts
  • völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts

Definiere grundrechtliche Leistungsansprüche und mache Beispiele.

Leistungsansprüche räumen den Grundrechtsträgern individuelle Ansprüche auf staatliche Leistungen ein.

Punktuell aus der Verfassung:

  • Art. 9 BV:
  • Art. 19 BV:
  • Art. 29 III BV:

Teilweise ableitbar aus den Grundrechten, z.B. aus Freiheitsrechten gemäss Art. 10 und 15 BV.

Beispiele:

  • Inhaftierte haben einen Anspruch auf religionskonforme Ernährung.
  • Bedingter Anspruch auf Benutzung des öffentlichen Grundes zur Verwirklichung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Beschreibe die Normenhierarchie.

Grundmuster: Verfassung über Gesetz, Gesetz über Verordnung.

Wo ist die Rechtsgleichheit und das Diskriminierungsverbot geregelt?

Art. 8 BV

Art. 14 EMRK, Art. 2 II UNO-Pakt I und Art. 2 I UNO-Pakt II (akzessorische Diskriminierungsverbote).

Art. 3 der UNO-Pakte: Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.

Nichtdiskriminierungsklauseln in bilateralen Verträgen (beachte: das BGer lässt Inländerdiskriminierung zu).

Was ist der sachliche Schutzbereich von Art. 13 II BV (Bearbeitung persönlicher Daten)?

Schutz vor Beeinträchtigungen durch staatliche Bearbeitung seiner persönlichen Daten, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Herrschaft über seine personenbezogenen Daten.

Erfasst werden das Erheben, Sammeln, Verarbeiten, Aufbewahren, und Weitergeben personenbezogener Daten.

Die Konkretisierung findet sich auf Bundesebene im DSG und in kantonalen Datenschutzgesetzen. Für präventiv-polizeiliche Ermittlungen: BWIS.

Wo ist die richterliche Unabhängigkeit auf verfassungs- und völkerrechtlicher Ebene geregelt?

Art. 191c BV: Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.

Art. 30 I BV: Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.

Art. 6 I EMRK: Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.

Art. 14 I UNO-Pakt II: Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.

Was beinhaltet der Vertrauensschutz gegenüber dem Gesetzgeber?

Kein Recht auf "ewigen Bestand" von Gesetzen oder Verordnungen.

Kollision mit dem Rückwirkungsverbot oder wohlerworbenen Rechten ist möglich.

Angemessene Übergangsregelung ist daher i.d.R. sinnvoll.

Welches Grundrecht ist Voraussetzung zur Ausübung der Kommunikationsgrundrechte?

Art. 18 BV/Art. 27 UNO-Pakt II: Sprachenfreiheit

Was ergibt sich gemäss der strafrechtlichen Abteilung des BGer aus Art. 10 I BV für die Angehörigen des Opfers?

Sachverhalt: Verfahren, in dem es um die Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen eine Magistratsperson im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt geht.

BGer räumte den Angehörigen des Opfers Parteistellung ein. Als nahe Angehörige des Opfers befinden sich diese im Schutzbereich von Art. 10 I BV und Art. 2 Ziff. 1 EMRK. Daraus ergeben sich:

  • Anspruch auf rechtliches Gehör
  • Begründeter Entscheid

Inwieweit regelt der Bund die Gemeinden?

Gemäss Art. 50 ist die Gemeindeautonomie nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet. Es liegt an den Kantonen zu bestimmen, inwieweit das Kantonsgebiet in Gemeinden aufgeteilt wird und wie weit den Gemeinden Autonomie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusteht.

Zudem: Konvention des Europrates: Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung.

Wie wird die Stellung der Bundesversammlung relativiert?

Ausübung der Befugnisse nur unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen (Art. 148  I BV). Grundlage und Schranke bildet stets das Recht (Art. 5 I und IV BV).

Wie ist das Verhältnis zwischen der Judikative und dem Bundesrat?

Verordnungen des Bundesrats sind der konkreten Normenkontrolle unterstellt.

Akte des Bundesrates können gleich wie jene der Bundesversammlung beim BGer grundsätzlich nicht angefochten werden (Art. 189 IV BV).

Definiere den Begriff des dringlichen Bundesgesetzes.

Nach Verabschiedung im Parlament treten diese sofort in Kraft, ohne dass eine Referendumsfrist von 100 Tagen und eine allfällige Referendumsabstimmung abgewartet werden müssen.

Massstab bei der Beurteilung der Dringlichkeit: 100 Tage.

Regelungsgegenstand: Alles, was in gewöhnlichen Bundesgesetzen geregelt werden kann.

Art. 165 I BV: Dringliche Bundesgesetze sind zu befristen (nicht mehr als wenige Jahre).

Was ist bei der Überprüfung von Kantonsverfassungen gemäss Art. 190 BV zu berücksichtigen?

Konkrete Normenkontrolle: Akzessorische Überprüfung von Kantonsverfassungen insoweit, als die Bundesversammlung das in Frage stehende - geschriebene oder ungeschriebene - übergeordnete Recht aus zeitlichen Gründen noch nicht berücksichtigen konnte.

Noch von BGer offengelassen: Fälle, in denen sich die tatsächlichen Verhältnisse seit der Gewährleistung der umstrittenen Verfassungsbestimmungen durch die Bundesversammlung erheblich geändert haben.

Ausgeschlossen: Abstrakte Normenkontrolle.

Was sind nach der Rechtsprechung des BGer "verfassungsmässige Rechte"?

Verfassungsmässige Rechte sind justiziable Rechtsansprüche, die nicht ausschliesslich öffentliche Interessen, sondern auch Interessen und Schutzbedürfnisse des Einzelnen betreffen und deren Gewicht so gross ist, dass sie nach dem Willen des demokratischen Verfassungsgebers verfassungsrechtlichen Schutzes bedürfen (BGE 131 I 366).

Was ist bei der Durchsetzbarkeit des Willkürverbots zu beachten?

Beschwerden, die das Willkürverbot anrufen, müssen besonders gut begründet sein: Es ist im Einzelnen darzulegen, inwiefern das kantonale Gericht willkürlich entschieden haben soll und der angefochtene Entscheid deshalb an einem qualifizierten und offensichtlichen Mangel leidet.

Hohe Anforderungen an die Legitimation nach Art. 115 BGG im Rahmen der subsidiären Verfassungsbeschwerde. Die Norm, deren Anwendung als willkürlich gerügt wird, muss einen Rechtsanspruch einräumen oder den Schutz seiner angeblich verletzten Interessen bezwecken.

Bei der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist der Anspruch vollumfänglich durchsetzbar (vgl. Art. 89 BGG; Kein geschütztes rechtliches Interesse).

Was ist eine Verfügung?

Individueller, an eine Einzelperson gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird (vgl. Art 5 VwVG).

Welche Verfahrensgarantien bestehen im Strafverfahren (Art. 32 BV)?

Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.

Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.

Besteht vor BGer ein Vertretungsobligatorium?

Nein. Parteivertreter wird jedoch bestellt, wenn Partei das Verfahren offensichtlich nicht selber führen kann (Art. 41 I BGG). In Zivil- und Strafsachen: Anwaltsmonopol (Art. 40 I BGG).

Beschreibe das Verhältnis der Legislative zur Judikative in der Schweiz.

  • Bundesversammlung wählt die Mitglieder der Gerichte des Bundes (Art. 168 I BV).
  • Oberaufsicht (Art. 169 I BV).
  • Finanzkompetenzen (Art. 167 BV).
  • Gesetzgebung: Gerichte sind an das Recht gebunden (Art. 191c BV), Organisationsstrukturen und Zahl der Richter.
  • Keine Verfassungsgerichtsbarkeit (Art. 190 BV).

Nenne verfassungsunmittelbare Verordnungen.

Verordnung zur Wahrung der Landesinteressen (Art. 184 III BV).

Verordnungen zur Abwendung schwerer Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit (Art. 185 III BV).

Übergangsbestimmungen zu Art. 75b BV (Zweitwohnungen) und Art. 121a BV (Steuerung der Zuwanderung).

 

Was sind die Teilgehalte von Art. 8 BV?

Abs. 1: Rechtsgleichheit in genereller Weise für alle Menschen (Gleichbehandlungsgebot und Differenzierungsgebot).

Abs. 2: Diskriminierungsverbot aufgrund Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Abs. 3: Gleichstellung Mann und Frau.

Abs. 4: Ausräumung von Benachteiligungen für Behinderte.

Wie kann das Bürgerrecht verlustig gehen?

Grundsatz: Es darf keine Staatenlosigkeit resultieren.

Von Gesetzes wegen:

  • Aufhebung des entsprechenden Kindesverhältnisses (Art. 5 BüG)
  • Adoption durch eine Ausländer, sofern es mit der Adoption die Staatszugehörigkeit des Adoptierenden erwirbt oder diese bereits besitzt (Art. 6 BüG)
  • In gewissen Fällen: Geburt im Ausland (Art. 7 BüG)

Durch Verwaltungsakt:

  • Entlassung (Art. 37-41 BüG)
  • Entzug (Art. 42 BüG)

Was sind Vollzugsverordnungen?

Regeln den Vollzug von Gesetzen (Aufgabe der Exekutive), vgl. Art. 182 BV:

Der Bundesrat erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form der Verordnung, soweit er durch Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigt ist.

Er sorgt für den Vollzug der Gesetzgebung, der Beschlüsse der Bundesversammlung und der Urteile richterlicher Behörden des Bundes.

Was sind typische Regierungsobliegenheiten?

  • Laufende Lagebeurteilung, Festlegen von Zielen, Prioritäten, Mitteln
  • Vertretung des Landes nach innen: Hinwirken auf Zusammenhalt, Kommunikation mit der Öffentlichkeit
  • Vertretung des Landes nach aussen: Besorgung auswärtiger Angelegenheiten (Aushandeln und Abschluss völkerrechtlicher Verträge)
  • Erlass von untergesetzlichen Rechtssätzen
  • Leitung der Verwaltung und Auswahl von Führungskräften

Nenne weitere Aufgaben des Bundesrates nebst der Planungs- und Initiativfunktion oder Rechtsetzung.

Pflege der Beziehungen zu den Kantonen (Art. 186 BV).

Besorgung der auswärtigen Angelegenheiten unter Wahrung der Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung sowie der Kantone (Art. 184 I BV).

Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit (Art. 185 BV).

Weitere: Ordnungsgemässe Haushaltführung (Art. 183 II BV), Beaufsichtigung der Bundesverwaltung und anderer Aufgabenträger (Art. 178, 187 I lit. a BV), Wahlen (Art. 187 I lit. c BV), Berichterstattung an die Bundesversammlung (Art. 187 Abs. 1 lit. b BV).

Wo ist die Glaubens- und Gewissensfreiheit geregelt?

  • Art. 15 BV
  • Art. 9 EMRK
  • Art. 18 UNO-Pakt II

EMRK und UNO-Pakt II enthalten auch die Gedankenfreiheit, die keinen transzendentalen Bezug aufweist.

Beschreibe die Normenhierarchie innerhalb der Verfassung und deren methodische Auslegung.

Eine feste Hierarchie gibt es in der BV nicht. Es ist von der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der Normen auszugehen (BGE 139 I 16).

Tendenz: Der allgemeineren Regel wird stärkeres Gewicht beigemessen, wenn diese Ausdruck grundlegender verfassungsrechtlicher (insb. rechtsstaatlicher) Regelungen ist.

Methode: Praktische Konkordanz. Schonender Ausgleich der Interessen (BGE 139 I 16). Aber Grenzen bei kategorisch formulierten Bestimmungen (Minarettbauverbot, absoluter Vorrang des Moorschutzes).

In welcher Form kann ein Grundrechtseingriff erfolgen?

Förmlicher staatliche Anordnung.

Realakt (z.B. polizeiliche Festnahme).

Unterlassungen.

Reflexwirkungen, wenn solche mittelbare Beeinträchtigungen wie ein Eingriff wirken.

Verhältnis von Bundesrecht und kantonalem Recht?

Art. 49 I BV: Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalen Recht vor. Aber auch hier ist die Durchsetzung separat zu prüfen. Beispiel für eine Ausnahme: BGer prüft die Verletzung von Art. 49 I BV nur, wenn in der Beschwerde ausdrücklich erhoben und hinreichend begründet (Rügeprinzip; BGE 131 I 377).

Bundesrecht muss kompetenzgemäss erlassen sein (Art. 3 BV). Allerdings steht dem Art. 190 BV entgegen.

Definiere den sachlichen Schutzbereich des Rechts auf persönliche Freiheit.

Art. 10 II BV, insbesondere:

  • Körperliche Unversehrtheit
  • Geistige Unversehrtheit
  • Bewegungsfreiheit

Möglichkeit, weitere Aspekte des Persönlichkeitsschutzes der persönlichen Freiheit ("insbesondere"). Davon abhängig, wie man "geistige Unversehrtheit" definiert. BGer subsumiert auch elementare Erscheinungen der Persönlichkeitsentfaltung unter Art. 10 II BV.

Noch offener: Mindestmass an persönlicher Entfaltungsmöglichkeit und eigene Fähigkeit des Bürgers, eine gewisse tatsächliche Begebenheit zu würdigen und danach zu handeln (BGE 133 I 58).

Welche Voraussetzungen müssen für die Berufung auf Treu und Glauben bzw. den Vertrauensschutz nach Art. 9/Art. 5 III BV gegeben sein?

  • Vertrauensgrundlage: Verfügung, Vertrag, falsche Auskunft, unrichtige Rechtsmittelbelehrung (vgl. auch Art. 49 BGG)
  • Berechtigtes Vertrauen: Der Rechtsunterworfene hat sich in guten Treuen auf die Vertrauensgrundlage gestützt und durfte dies auch tun.
  • Vertrauensbetätigung: Vornahme einer bestimmten Handlung
  • Nachteil: Die Disposition kann nicht mehr ohne Nachteil rückgängig gemacht werden
  • Interessenabwägung: Keine gewichtigen öffentlichen Interessen

 

Was sind keine elementaren Erscheinungen der Persönlichkeitsentfaltung? Mache Beispiele.

  • Möglichkeit, an Spielautomaten um Geld zu spielen.
  • Möglichkeit, ohne Bewilligung ein halbautomatisches Gewehr zu erwerben.
  • Wunsch, einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten.

Grundrechtsverwirkung: Inwiefern existiert dies in der Schweiz?

EMRK kennt keine Grundrechtsverwirkung.

Praxis des BGer: Verwirkung aufgrund rechtsmissbräuchlichen Verhaltens möglich (fraglich bei Beeinträchtigung des Kerngehalts) sowie bei verschiedenen Verfahrensgrundrechten, die nicht rechtzeitig nach Kenntnisnahme geltend gemacht werden (widersprüchliches Verhalten).

Was ist der sachliche Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV)?

Hiervon werden grundsätzlich alle Arten von Vorstellungen über die Beziehung des Menschen zum Göttlichen/Transzendenten.

Die Glaubensbekenntnis muss aber eine gewisse grundsätzliche, weltanschauliche Bedeutung erlangen.

Dazu gehören auch atheistische, agnostische und rationalistische Überzeugungen (nicht-religiöse Überzeugungen und Weltanschauungen).

Gewissen (in religiöser als auch weltanschaulicher Sicht) ist jene innere kritische Instanz, die dem Leben und Handeln des Einzelnen ethische oder moralische Massstäbe setzt.

Was will die richterliche Unabhängigkeit sicherstellen?

Dass keine Umstände, welche ausserhalb des Prozesses liegen, in sachwidriger Weise zugunsten oder zulasten einer Partei auf das Urteil einwirken. Es soll verhindert werden, dass jemand als Richter tätig wird, der unter solchen Einflüssen steht und deshalb kein rechter Mittler sein kann (BGE 114 Ia 50).

Welche Regeln zur Gesetzesdelegation bestehen auf Verfassungsebene?

Art. 164 II BV: Übertragung durch Bundesgesetz, soweit nicht durch Verfassung ausgeschlossen. Bei mehr als nur Vollzug, hat daher ein formelles Gesetz zu ergehen.

Ausschlussgrund in Art. 164 I BV für "wichtige rechtsetzende Bestimmungen". Konkretisierung für schwere Grundrechtseingriffe (Art. 36 I BV), Freiheitsentzug (Art. 31 I BV) und Abgaberecht.

Welche BV-Bestimmungen sind aus völkerrechtlicher Sicht problematisch?

  • Art. 123a BV: Lebenslange Verwahrung
  • Art. 72 III BV: Verbot der Errichtung von Minaretten
  • Art. 121 III und V BV: Ausweisung bestimmter straffällig gewordener Ausländer
  • Art. 123c BV: Tätigkeitsverbot für Personen die wegen Beeinträchtigung der sexuellen Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person verurteilt wurden

Wo hat das BGer eine elementare Persönlichkeitsentfaltung offengelassen?

  • Rauchverbote in öffentlichen Räumen.
  • Verbot des Nacktwanderns im öffentlichen Raum.
  • Zeitliche Beschränkung der Befugnis, eigene Hausfassade und weitere Aussenanlagen nachts zu beleuchten.

 

Welche Grundkonzeption betreffend Geltung und Anwendbarkeit des Völkerrechts gilt in der Schweiz?

Monistische Grundkonzeption: Landesrecht und verbindliches Völkerrecht Teile einer einheitlichen Rechtsordnung (ohne weiteres auch innerstaatliche Geltung).

Aus der Geltung folgt nicht automatisch die unmittelbare Anwendbarkeit (Bürgerperspektive: Berufung auf völkerrechtliche Norm).

Was ist der Gehalt des Rechts auf ein faires Verfahren?

Art. 29 I BV: Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

Dies umfasst folgendes:

  • Verbot der Rechtsverweigerung oder -verzögerung
  • Verbot des überspitzten Formalismus
  • Unabhängige und unparteiische Beurteilung

Was ist beim sachlichen Schutzbereich der Informationsfreiheit gemäss Art. 16 III BV zu beachten?

Geschützt ist die Verbreitung und der Empfang. Erfasst sind alle Verbreitungsmedien. Empfangsfreiheit ist das Recht, alle ausgestrahlten und für die Öffentlichkeit bestimmten Nachrichten und Programme zu empfangen und die dafür notwendigen Einrichtungen zu betreiben.

Die Erhebung von Gebühren für den Radio- und Fernsehempfang ist mit der Empfangsfreiheit vereinbar (BGE 121 II 183).

Aktives Beschaffen nur hinsichtlich allgemein zugänglichen Quellen (BGE 127 I 145). Allgemein zugänglich sind:

  • Parlamentsverhandlungen (Art. 4 ParlG)
  • Gerichtsverhandlungen (vgl. Art. 30 III BV, Art. 6 I EMRK)
  • Handelsregister
  • Allenfalls Steuerregister des Kantons
  • Grundbuch (Art. 970 OR)
  • Strafanstalten (aber Abwägung der Sicherheitsgründe)

Massgebliche Erweiterung aufgrund BGÖ (Art. 6 BGÖ; Ausnahmen für Bundesrat, SNB, FINMA).

Wie ist Werbung bei den Kommunikationsgrundrechten einzuordnen?

Nicht durch Art. 16 BV (Meinungsfreiheit) geschützt, sondern durch Art. 27 BV (Wirtschaftsfreiheit).

Der EGMR hat bzgl. Art. 10 EMRK jedoch anders entschieden (bzgl. Anwaltswerbung).

In welchen Bereichen bestehen Bundeskompetenzen?

  • Beziehungen zum Ausland
  • Sicherheit, Landesverteidigung, Zivilschutz
  • Bildung, Forschung, Kultur
  • Umwelt, Raumplanung
  • Öffentliche Werke, Verkehr
  • Energie, Kommunikation
  • Wirtschaft
  • Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit, Gesundheit
  • Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern
  • Zivilrecht, Strafrecht, Messwesen
  • Steuerkompetenzen und Regelung NFA
  • Bürgerrecht und politische Rechte
  • Implizite oder stillschweigende Bundeskompetenzen (z.B. Regelung der Bundesversammlung)

Was ist der Kerngehalt des Rechts auf Leben?

  • Verbot der Todesstrafe (gemäss 6. und 13. Zusatzprotokoll der EMRK absolut)
  • Verbot willkürlicher Tötung (Tötung infolge Gewaltanwendung, die nicht unbedingt erforderlich war)

Wie lautet Art. 190 BV?

Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das BGer und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.

Welche Bestimmungen sind bezüglich des Rechts auf persönliche Freiheit zu konsultieren?

  • Art. 10 II BV: Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.
  • Art. 10 III BV: Verbot der Folter, jede andere Art der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung/Bestrafung.
  • Art. 3 EMRK: Verbot der Folter
  • Art. 4 EMRK: Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Art. 5 EMRK: Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • Art. 7 UNO-Pakt II: Folterverbot, jede andere Art der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung/Bestrafung.
  • Art. 8 UNO-Pakt II: Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit
  • Art. 9 UNO-Pakt II: Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • Art. 10 UNO-Pakt II: Menschenwürdige Behandlung bei Freiheitsentzug
  • Art. 11 UNO-Pakt II: Verbot des Schuldverhafts
  • Art. 12 UNO-Pakt II: Bewegungsfreiheit

Wo wird der Schutz der Privatsphäre geregelt?

Art. 13 BV:

Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

Jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.

Entsprechende Garantien in Art. 8 EMRK und Art. 17 UNO-Pakt II.

 

Wie ist das Verhältnis von Rechtsgleichheit zu anderen Bestimmungen der BV? Mache Beispiele.

Enger Bezug zur Menschenwürde (Art. 7 BV).

Willkürverbot (Art. 9 BV): Diesem fehlt aber die vergleichende Perspektive.

Schwere Eigentumsbeschränkungen sind zu entschädigen, wenn ein Eigentümer im Vergleich zu den anderen von der Beschränkung im besonderen Masse betroffen ist (gestützt auf Art. 26 BV, Eigentumsgarantie).

Gleichbehandlung mit den direkten Konkurrenten gemäss Art, 27 BV (Schutzintensität von Art. 27 BV ist höher).

Art. 29 I BV: Gleiche und gerechte Behandlung im Verfahren ist lex specialis.

Wahlrechtsgleichheit i.S.v. Art. 34 II BV als lex specialis.

Gleichbehandlung für alle Inhaber des Schweizer Bürgerrechts (Art. 37 II BV) als lex specialis.

Ausnahme für Militär- und Zivilschutzdienst gemäss Art. 59 II und 61 III BV.

Relativierung durch Gebrauch der Amtssprachen gemäss Art. 70 BV.

Steuerrecht: Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach Art. 127 BV.

Was ist die polizeiliche Generalklausel?

Geschriebene oder ungeschriebene Ermächtigung an die Exekutive, Massnahmen zum Schutz von bedrohten Polizeigütern zu treffen, um eine schwere und unmittelbare Gefahr abzuwenden oder eine bereits erfolgte schwere Störung zu beseitigen.

Art. 173 I lit. b BV: Die Bundesversammlung hat zudem folgende Aufgaben und Befugnisse: Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

Art. 185 III BV: Er trifft Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit.

Art. 36 I BV: [...]. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

Was sind gesetzesvertretende Verordnungen?

Bestimmungen gehen über den reinen Vollzug von Gesetzen hinaus. Diese Verordnungen bedürfen einer Grundlage (Gesetz oder seltener direkt Verfassung, z.B. Notrecht).

Wie ist das Recht auf Leben eingeschränkt?

Strenge Voraussetzungen von Art. 2 Ziff. 2 EMRK. Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.

Was ist bei Einschränkungen des Privat- und Familienlebens zu berücksichtigen?

Voraussetzungen von Art. 36 BV müssen erfüllt sein.

Personen des öffentlichen Lebens haben i.d.R. weitergehende Eingriffe zu dulden (BGE 137 I 16).

Ausländerrechtlich motivierte Einschränkungen des Anspruchs auf Familienleben können aufgrund folgender Interessen erfolgen:

  • Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit oder anderer Interessen des Landes
  • Verhinderung strafbarer Handlungen
  • fremdenpolizeilich verpöntes Fehlverhalten
  • Durchsetzung einer restriktiven Einwanderungspolitik

Keine Verletzung liegt vor, wenn das anwesenheitsberechtigte Familienmitglied das Familienleben auch im Ausland weiterführen könnte.

Welche Finanzpolitik müssen Bund und Kantone gemäss der BV verfolgen?

Konjunkturgerechte Einnahmen- und Ausgabenpolitik (Art. 100 BV).

Welche Anspruchsarten können Grundrechte enthalten?

Abwehransprüche: Der Staat ist zur Respektierung verpflichtet.

Leistungsansprüche: Der Staat hat positive Leistungen zu erbringen.

Schutzansprüche: Gewährleistung des Schutzes durch den Staat.

Wo ist der grundrechtliche Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung geregelt?

Art. 25 BV

Schweizer dürfen nicht aus der Schweiz ausgewiesen werden; sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis an eine ausländische Behörde ausgeliefert werden.

Flüchtlinge dürfen nicht in einen Staat ausgeschafft oder ausgeliefert werden, in dem sie verfolgt werden.

Niemand darf in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter oder eine andere Art grausamer und unmenschlicher Behandlung oder Bestrafung droht.

Beschreibe die Verfassungsgebung durch Volk und Bundesversammlung.

BV kann jederzeit ganz oder teilweise revidiert werden (Art. 192 I BV).

Zustimmung der Mehrheit von Volk und Ständen im Rahmen eines obligatorischen Verfassungsreferendums (Art. 140 I lit. a BV).

Was ist ein Gericht im Verfassungssinne?

Behörde, die organisatorisch und personell, nach Art ihrer Ernennung, der Amtsdauer, dem Schutz vor äusseren Beeinflussungen und nach ihrem Erscheinungsbild sowohl gegenüber anderen Behörden als auch gegenüber den Parteien unabhängig und unparteiisch ist (BGE 126 I 228).

Wie kann der Bund die Aufgabenerfüllung und Gesetzgebungsaufträge gegenüber Kantonen durchsetzen?

Im Rahmen der Bundesaufsicht.

Welche Verfahrensgarantien bestehen im gerichtlichen Verfahren gemäss BV?

Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht (Art. 30 I BV).

Garantie des Wohnsitzgerichtsstands (Art. 30 II BV). Jede Person, gegen die eine Zivilklage erhoben wird, hat Anspruch darauf, dass die Sache vom Gericht des Wohnsitzes beurteilt wird. Das Gesetz kann einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Öffentlichkeit des Verfahrens (Art. 30 III BV). Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.

 

Welche Voraussetzungen muss eine Gesetzesdelegation (Übertragung von Rechtssetzungsbefugnissen) erfüllen?

  • Kein Ausschluss durch die Verfassung (Bund oder Kanton)
  • Delegationsnorm ist in einem (referendumspflichtigen) Gesetz enthalten
  • Delegation ist auf ein bestimmtes Sachgebiet beschränkt
  • Grundzüge der delegierten Materie sind in der Grundlage bereits enthalten

Welche Regel besteht in der BV betreffend personelle Gewaltenteilung?

Art. 144 BV:

Die Mitglieder des Nationalrates, des Ständerates, des Bundesrates sowie die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts können nicht gleichzeitig einer anderen dieser Behörden angehören.

Die Mitglieder des Bundesrates und die vollamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesgerichts dürfen kein anderes Amt des Bundes oder eines Kantons bekleiden und keine andere Erwerbstätigkeit ausüben.

Das Gesetz kann weitere Unvereinbarkeiten vorsehen.

Welche Kommunikationsgrundrechte existieren?

Art. 16 I BV: Schützt zunächst alle Meinungsäusserungen (als Auffanggrundrecht). Aber auch spezielle Kommunikationsgrundrechte:

  • Informationsfreiheit, d.h. das Empfangen, Beschaffen, Verbreiten von Informationen: Art. 16 III BV, Art. 10 EMRK, Art. 19 II UNO-Pakt II, Art. 13 KRK
  • Wahl- und Abstimmungsfreiheit für politische Meinungsbildung im Vorfeld von Wahlen und Abstimmungen: Art. 34 II BV, Art. 25 lit. b UNO-Pakt II
  • Bildung, Verbreitung, Ausdrücken von Meinungen durch Vereinigungen, Vereinigungsfreiheit: Art. 23 BV, Art. 11 EMRK, Art. 22 UNO-Pakt II
  • Radio- und Fernsehfreiheit bei Verbreiten einer Meinung mittels Medien: Art. 17 BV, Art. 10 EMRK, Art. 19 UNO-Pakt II
  • Verbreiten einer wissenschaftlich begründeten Meinung, Wissenschaftsfreiheit: Art. 20 BV, Art. 10 EMRK, Art. 15 III UNO-Pakt I, Art. 19 II UNO-Pakt II
  • Verbreitung eines künstlerischen Ausdrucks, Kunstfreiheit: Art. 21 BV, Art. 10 EMRK, Art. 15 I lit. a und III UNO-Pakt I, Art. 19 II UNO-Pakt II
  • Verbreitung/Ausdrücken von Meinungen durch Versammlungen, Versammlungsfreiheit: Art. 22 BV, Art. 11 EMRK, Art. 21 UNO-Pakt II
  • Meinungskundgabe durch spezifische Eingaben an Behörden, Petitionsfreiheit: Art. 33 BV, Art. 10 EMRK, Art. 19 UNO-Pakt II

Wie wird in der Rechtsprechung die Rechtsgleichheit relativiert bzw. nach welcher Bestimmung ist eine Einschränkung möglich?

Nach BGer ist art. 36 BV grundsätzlich nicht auf Rechtsgleichheitsfälle anwendbar. Es prüft, ob sachliche und vernünftige Gründe für eine Ungleichbehandlung vorliegen bzw. eine Differenzierung gebieten. Verhältnismässigkeit wird ebenso berücksichtigt.

Wie kann die Verletzung der Delegationsregeln geltend gemacht werden?

Bei kantonalen Erlassen:

  • Verletzung kantonalen Verfassungsrechts; oder
  • Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung (ungeschriebenes, verfassungsmässiges Recht)

Bei Bundeserlassen:

  • Anwendungsgebot von Bundesgesetzen (Art. 190 BV)!
  • Gesetzesvertretende Verordnung ist insofern zu beachten, als sie sich an den Delegationsrahmen hält und auf eine bundesgesetzliche Grundlage stützt
  • Überprüfung der Einhaltung des Delegationsrahmens jedoch möglich

Beschreibe die Rechtstellung der Mitglieder der Bundesversammlung.

Freies Mandat: Die Mitglieder unterliegen folglich keinen Weisungen ihres Wahlkörpers, Kantone oder politischen Parteien. Abgeleitet aus dem Instruktionsverbot (Art. 161 I BV).

Immunität: Absolute strafrechtliche und zivilrechtliche Immunität für Äusserungen in den Räten und in deren Organen. Relative Immunität (prozessuales Verfolgungsprivileg) für andere Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit stehen (Art. 17 ParlG). Ermächtigung der zuständigen Kommissionen notwendig.

Rechte: Funktionsbezogene Informationsrechte (Ausnahmen: Insb. Bundesratssitzungen), Einkommen und Spesen.

Pflichten: Offenlegung der Interessenbindungen, einzelfallweise Informationspflicht, Teilnahmepflicht an den Sitzungen, keine Ausübung ausl. amtl. Funktionen, Amtsgeheimnis.

Welche Normen müssen in der Form eines Gesetzes erlassen werden?

(Nach Inhalt) wichtige rechtssetzende Bestimmungen (materieller Gesetzesvorbehalt). Beispiele in Art. 164 I BV, welche folgende Bereiche betreffen:

a. die Ausübung der politischen Rechte;
b. die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte;
c. die Rechte und Pflichten von Personen;
d. den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben;
e. die Aufgaben und die Leistungen des Bundes;
f. die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts;
g. die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden.

Welche Vorgaben enthält Art. 35 BV?

Die Grundrechte sollen als Orientierungsfunktion (konstitutiv-institutionelles Grundrechtsverständnis) in der gesamten Rechtsordnung zur Geltung kommen (Abs. 1).

Jede Wahrnehmung staatlicher Aufgaben unterliegt der Grundrechtsbindung (Abs. 2).

Soweit sich die Rechte dazu eignen, haben die Behörden dafür zu sorgen, dass diese auch unter Privaten wirksam werden (Abs. 3).

Beschreibe die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz?

Diffuse Verfassungsgerichtsbarkeit (kein zentrales Verfassungsgericht).

Kontrolle von Einzelakten: BGer und alle anderen rechtsprechenden Behörden in Bund und Kantonen.

BGer ist jedoch das einzige Gericht des Bundes, welches die Kompetenz zur abstrakten Normenkontrolle hat. Diese ist auf kantonale Erlasse beschränkt (Art. 82 lit. b BGG).

Den Kantonen steht es offen, für kantonale/kommunale Erlasse ein vorgängiges Normenkontrollverfahren zu schaffen (Art. 87 II BGG).

Wo finden sich die Verfahrensgarantien in der BV?

Art. 29, 30, 31 und 32 BV.

Zentraler Anspruch: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 II BV).

Art. 30 BV: Weitere Verfahrensgarantien.

Art. 31, 32 BV: Besondere Rechte im Fall eines Freiheitsentzugs sowie im Strafverfahren.

Wann wird der Schutzbereich der Bewegungsfreiheit tangiert?

  • Freiheitsentzug (Untersuchungs-, Ausschaffungshaft, Strafvollzug, Verwahrung, Einweisung)
  • Elementare Einschränkungen der Fortbewegung (als elementare Erscheinungen der Persönlichkeitsentfaltung und der individuellen Lebensgestaltung)

Inwiefern fallen Bundesverordnungen unter Art. 190 BV?

Grundsätzlich sind Bundesverordnungen auf ihre Verfassungs- und Völkerrechtskonformität hin überprüfbar.

Einschränkung: Nicht möglich, soweit mit der Überprüfung der Bundesverordnung indirekt auch eine Überprüfung des zugrundeliegenden (immunisierten) Bundesgesetzes vorgenommen würde. Insbesondere:

  • (Verfassungswidrige) Gesetzgebung wird lediglich vollzogen
  • Gesetzesvertretenden Bundesverordnung beruht auf einer nicht genügenden Delegationsnorm
  • Das Gesetz will Raum für verfassungswidrige Regelungen lassen.

Was ist der Konnex zwischen dem Willkürverbot nach Art. 9 BV und der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns nach Art. 5 II BV?

Wenn eine Norm oder eine Massnahme extrem unverhältnismässig ist, dürfte sie i.d.R. auch willkürlich sein. Das BGer schreitet ausserhalb von Grundrechtseingriffen (Art. 36 III BV) wegen Verletzung des Verhältnismässigkeitsgebots nur dann ein, wenn die kantonalrechtliche Anordnung offensichtlich unverhältnismässig ist und damit gleichzeitig gegen das Willkürverbot verstösst.

Wie wird das Bürgerrecht erworben?

Von Gesetzes wegen:

  • Abstammung (Art. 1 BüG)
  • Adoption (Art. 4 BüG)

Durch behördlichen Beschluss:

  • Ordentliche Einbürgerung (Art. 9-18 BüG)
  • Erleichterte Einbürgerung (Art. 20-25 BüG)
  • Wiedereinbürgerung (Art. 26-29 BüG)

Welche Variationen des Normen-Grundmuster gibt es?

  • Ungeschriebenes Verfassungsrecht (z.B. ungeschriebene Grundrechte)
  • Besondere Verfassungsgesetze in manchen Rechtsordnungen
  • Konkretisierungen und Rechtsfortbildungen im Rahmen der Verfassungsinterpretation

Welche internationale Bestimmungen zur Rechtsweggarantie sind zu nennen?

Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren)

Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde)

Art. 14 I UNO-Pakt II

Art. 11 III FZA (Behandlung von Beschwerden)

Womit kann die Berufung auf Treu und Glauben kollidieren?

Art. 8 I BV: Rechtsgleichheit

Art. 5 I BV: Legalitätsprinzip

Was gewährleistet Art. 13 EMRK?

Möglichkeit, bei einer mindestens vertretbar behaupteten Verletzung eines durch die EMRK garantierten Rechts eine wirksame Beschwerde erheben zu können.

Art. 13 EMRK verlangt keine gerichtliche Beurteilung.

Anwendbarkeit v.a. bei kantonalen Realakten.

Welche Warnungs- und Präventionskompetenzen finden sich in der BV und dem Gesetz?

Art. 43 LMG: Öffentliche Warnung vom BAG und Verhaltensempfehlungen.

Art. 3 EpG: Permanente Information betreffend gefährliche übertragbare Krankheiten.

Art. 74 KEG: Informationspflicht zu besonderen Ereignissen.

Präventionsgesetz existiert nicht: Nicht-förmliches Handeln der Regierung.

Was ist der sachliche Schutzbereich der Medienfreiheit gemäss Art. 17 BV?

  • Pressefreiheit: Durch das Mittel beliebiger Vervielfältigungsmethoden verbreitete Meinungen in Form von Druckerzeugnissen
  • Garantie des Redaktionsgeheimnisses (Art. 17 III BV), konkretisiert in Art. 28a StGB

Wie ist die Rechtsgleichheit über Kantonsgrenzen hinaus zu beurteilen?

In den Bereichen, in denen die Kantone zuständig sind, gibt Art. 8 I BV keinen Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung über Kantonsgrenzen hinaus.

Welche Anforderungen muss der Erlass, die Aufhebung und die Abänderung von Verfassungsrecht erfüllen?

Qualifiziertes Verfahren: Zustimmung von Volk und Ständen (Art. 140 I lit. a BV).

Wo geht die EMRK weiter als die BV?

Anspruch auf mündliche Verhandlung in einem Streit über sog. "civil rights" (Art. 6 I EMRK).

Was ist der materielle Gehalt des Rechts auf Leben?

Menschliches Leben als solches ist geschützt. An den Staat gerichtetes Verbot, gezielt oder in absehbarer Weise den Tod eines Menschen herbeizuführen. Daraus leitet sich auch das Verbot ab, eine Person in ein Land auszuliefern, in welchem ihr konkret die Todesstrafe droht (BGE 130 II 217).

Was ist der sachliche Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit?

  • Wohnsitznahme
  • Bloss vorübergehender Aufenthalt, sofern er von gewisser Dauer ist
  • Jederzeitiges Verlassen des Wohnsitz- oder Aufenthaltortes
  • Freiheit der Ausreise
  • Wiedereinreise

Welche Grundsätze sind bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen?

Gesetzmässigkeitsprinzip (Legalitätsprinzip): Grundlage und Schranke des gesamten staatlichen Handelns ist das Recht (Art. 5 I BV).

Die richterlichen Behörden sind nur dem Recht verpflichtet (Art. 191c BV).

Gesetzesvorbehalt gemäss Art. 164 I BV (auf kantonaler Ebene ergibt sich dies aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung).

Rechtssicherheit, Rechtsgleichheit und Verbot der Rechtsverweigerung.

Beschreibe Ausnahmen und Einschränkungen von Art. 29a I BV.

Art. 29a II BV:

Bund und Kantone können in Ausnahmefällen die richterliche Beurteilung ausschliessen. Das BGer wendet die Voraussetzungen von Art. 36 BV an.

BV sieht zudem selbst Ausnahmen vor: Akte der Bundesversammlung und des Bundesrats (z.B. Rahmenbewilligung für AKW, Stimmrechtsangelegenheiten).

Ausnahmen in Art. 32 VGG: Z.B. leistungsabhängige Lohnanteile des Bundespersonals (lit. c).

Für die Kantone: Entscheide mit vorwiegend politischem Charakter (Art. 86 III BGG).

Beschreibe den Schutz der Menschenwürde.

Art. 7 BV: Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen. Ebenso in der UNO-Charta und den UNO-Menschenrechtspakten. EMRK schützt insbesondere über Art. 3 (Folterverbot etc.).

Zudem findet die Menschenwürde Erwähnung in Art. 12 BV (Hilfe in Notlagen) und im Forschungsbereich.

Materieller Gehalt: Verfassungsrechtliches Leitprinzip. Daneben auch eigenständiger subjektiv-rechtlicher Gehalt i.S. eines ergänzenden, subsidiären Auffanggrundrechts. Jedoch existiert noch keine gefestigte Rechtsprechung.

Keine Einschränkungen möglich (Garantie = Kerngehalt).

Inwieweit sind Kantone Völkerrechtssubjekte?

Gemäss Art. 3 BV kommt den Kantonen eine beschränkte Staatsgewalt/Souveränität zu.

Die Kantone sind lediglich insoweit Völkerrechtssubjekt, als dass sie über eine beschränkte Kompetenz zum Abschluss von Staatsverträgen haben (Art. 56 BV: In ihrem Zuständigkeitsbereich).

Was müssen Kantone in ihrer Verfassung mindestens vorsehen?

Art. 51 BV: Die Kantone sind verpflichtet, sich eine demokratische Verfassung zu geben. D.h.: Staats- und Behördenorganisation sowie politische Rechte in einem System der Gewaltenteilung.

Welche Gerichte sind verboten?

Ausnahmegerichte (Art. 30 I BV): Spruchkörper, die ausserhalb der ordentlichen Gerichtsstruktur stehen und einzig für einen bestimmten Prozess oder zur Beurteilung bestimmter Personen gebildet werden (BGE 117 Ia 378).

Keine solche Ausnahme: Ständige Spezialgerichte.

Verbietet das Rechtsgleichheitsgebot Praxisänderungen?

Nein. Sie müssen sich aber auf ernsthafte, sachliche Gründe stützen können, die umso gewichtiger sein müssen, je länger die als falsch oder nicht mehr zeitgemäss erkannte Rechtsanwendung praktiziert worden ist.

Was ist mit indirekter Diskriminierung gemeint?

Bestimmung präsentiert sich vom Wortlaut her nicht als diskriminierend, die Anwendung führt jedoch dazu.

BGer: Um eine Diskriminierung erkennen zu können, bedarf es einer Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls, der Eingriff muss signifikant sein. Verbot der indirekten Diskriminierung dient dazu, die offenkundigsten negativen Auswirkungen zu korrigieren.

Welche Voraussetzungen muss die Aufgabenauslagerung auf Bundesebene erfüllen?

Grundlage in einem Bundesgesetz (Art. 178 III BV).

Wahrung des öffentlichen Interesses (insb. Funktionstauglichkeit) (Art. 5 II BV)

SIcherstellung der staatlichen Aufsicht (Art. 187 I lit. a BV).

Sicherstellung Rechtsschutz und Beachtung der Grundrechte (Art. 29a BV, Art. 35 II BV).

Welche Handlungsinstrumente stehen den Mitgliedern der Bundesversammlung zur Verfügung?

  • Parlamentarische Initiative: Jedes Ratsmitglied, Kommission und Fraktion kann die Ausarbeitung eines Erlasses vorschlagen (Art. 160 I BV)
  • Antrag: Jedes Ratsmitglied, Bundesrat, Kommission oder Fraktion kann inhaltliche Änderungen vorschlagen oder Ordnungsanträge stellen zu einem bereits in Beratung stehendem Geschäft
  • Einwirkung auf den Bundesrat:
    • Postulat: Beautragt den Bundesrat zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf vorzulegen ist oder eine Massnahme zu treffen sei. Die Zustimmung des anderen Rats ist nicht erforderlich.
    • Interpellation und Anfrage (durch Ratsmitglied, Kommission, Fraktion): Aufforderung zur Auskunftserteilung über Angelegenheiten des Bundes.
    • Motion: Auftragserteilung an den Bundesrat auch in seinem Aufgabenbereich.

Was ist der Gehalt des Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege?

Art. 29 III BV

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Wem stehen die Kommunikationsgrundrechte zu (persönlicher Schutzbereich)?

Alle Personen:

  • Natürlich und juristisch
  • ausländisch und schweizerisch
  • minderjährig und volljährig
  • Auch: Als Vereine organisierte politische Parteien

Was ist rechtsmissbräuchliches Verhalten staatlicher Behörden? Mache ein Beispiel.

Zweckwidrige Verwendung eines Rechtsinstituts zur Verwirklichung von Interessen, die dieses Rechtsinstitut nicht schützen will.

Beispiel: Nachteile einer neuen Rechtsordnung, wenn die von der Behörde zu verantwortende ungebührlich lange Verfahrensdauer zur Folge hatte, dass das neue Recht noch vor dem Entscheid in Kraft treten konnte.

Wie gestaltet sich das Verhältnis von Völkerrecht zu kantonalem Recht und Bundesverordnungen?

Herrschende Lehre und Praxis: Völkerrecht geht kantonalem Recht und Bundesverordnungen vor (Art. 190 BV).

Welcher Konflikt zwischen kantonalen Regelungen und Bundesrecht bereitet immer wieder Schwierigkeiten?

Bundesprivatrecht vs. öffentlich-rechtliche Befugnisse der Kantone gemäss Art. 6 I ZGB

Was ist beim persönlichen Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit zu beachten?

Juristische Personen sind über die Vereinigungsfreiheit (Art. 23 BV) und Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 BV) geschützt.

Gibt es einen Anspruch auf höchstrichterlichen Rechtschutz?

Nein, die Rechtsweggarantie muss grundsätzlich nur einmal im Instanzenzug eingelöst werden. Es besteht auch kein Anspruch auf Beurteilung durch das BGer.

Beachte aber für den Strafprozess Art. 32 III BV: Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.

Welches Grundrecht muss bei der Versorgung mit Informationen insbesondere von den Informationsdiensten beachtet werden?

Art. 8 BV: Rechtsgleichheitsgebot.

Was sind die Voraussetzungen für die Anwendung der polizeilichen Generalklausel?

  • Schwere und unmittelbare Gefahr oder bereits erfolgte schwere Störung
  • Zeitliche und sachliche Dringlichkeit
  • Subsidiarität: Die Massnahme lässt sich nicht auf ein Gesetz stützen
  • Notwendigkeit der Anordnung war nicht voraussehbar
  • (Schutz besonders hochwertiger, fundamentaler Rechtsgüter)

Beschreibe die Bundesaufsicht über die Kantone (Art. 49 II BV).

  • Präventive Aufsichtsmittel
    • Grundlagen: Begleitung und Unterstützung der Kantone durch den Bund.
    • Mittel: Weisungen (Kreisschreiben), Genehmigungs- und Meldepflichten, Berichterstattung, Inspektion.
  • Repressive Aufsichtsmittel
    • Vorgehen gegen Kantone.
    • Mittel: Ersatzvornahme, Entzug von Befugnissen und Vorteilen, Anfechtung oder Aufhebung kantonaler Erlasse oder Entscheide, militärische Exekution.

Beschreibe das Verfahren der Konfliktlösung zwischen Bund/Kantonen/Gemeinden.

  • Zuerst ist nach Möglichkeit die Streitigkeit durch Verhandlung und Vermittlung beizulegen (Art. 44 III BV; Ausfluss der Treuepflicht).
  • Befugte Behörde kann über eine Streitigkeit eine Verfügung erlassen, die dann der Anfechtung unterliegt. Letztlich: Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit abstrakter/konkreter Normenkontrolle durch das BGer (dieser Fall ist durch Art. 120 BGG ausgeschlossen).
  • Klage gemäss Art. 120 I lit. a BGG an das BGer (subsidiär): Kompetenzkonflikte zwischen Bundesbehörden und kantonalen Behörden.
  • Klage gemäss Art. 120 I lit. b BGG an das BGer: Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Streitigkeit zwischen Kantonen, Fragen bei interkantonalen Vereinbarungen, Grenzstreitigkeiten.

Verfahren bei Klage nach Art. 120 BGG richtet sich nach dem Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess (Art. 120 III BGG).

Welches Prinzip wurde mit dem BGÖ eingeführt?

Allgemeines Öffentlichkeitsprinzip (statt Grundsatz der Geheimhaltung mit Öffentlichkeitsvorbehalt).

Wie gestaltet sich die Kompetenzverteilung bei Fragen des Bürgerrechts?

Bund: Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch familienrechtliche Vorgänge, Verlust des Bürgerrechts aus anderen Gründen sowie Wiedereinbürgerung.

Kantone: Erwerb des kommunalen und kantonalen Bürgerrechts sowie Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung von Ausländern. Sie haben Mindestvorschriften des Bundes zu beachten (Art. 38 II BV und Art. 7 ff. BV, Grundrechte).

Wann darf ein Gericht (rechtsanwendende Behörde) eine völkerrechtliche Norm unmittelbar anwenden bzw. wann ist eine Norm "self-executing"?

BGE 124 III 90:

  • Inhaltlich hinreichend bestimmt und klar, um im Einzelfall Grundlage eines Entscheids zu bilden
  • Justiziabel
  • Rechte und Pflichten zum Inhalt
  • Adressat der Norm: Rechtsanwendende Behörden

Beispiele: EMRK, UNO-Pakt II weitgehend unmittelbar anwendbar. UNO-Pakt I: BGer sehr zurückhaltend.

Vgl. BGE 120 Ia betreffend Erhöhung der Studiengebühren an der UZH.

Welche Arten von dringlichen Bundesgesetzen gibt es?

Bundesgesetze auf einer Verfassungsgrundlage (Art. 165 III BV e contrario): Fakultatives nachträgliches Referendum. Es gilt lediglich das Volksmehr (Art. 131 I lit. b BV).

Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage: Obligatorisches nachträgliches Referendum. Es gilt die Mehrheit von Volk und Ständen (Art. 140 I lit. c BV). Tritt ein Jahr nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist von Volk und Ständen angenommen wird (Art. 165 III BV).

Bundesgesetze mit einer Geltungsdauer von weniger als einem Jahr: Weder fakultatives noch obligatorisches Referendum.

Welche Kriterien werden für die "Wichtigkeit" von Normen herangezogen?

Einzeln oder kumulativ:

  • Starker Eingriff in die Rechtsstellung der Adressaten
  • Erhebliche finanzielle Folgen
  • Besondere Bedeutung für politische Willensbildung, Behördenorganisation oder Verfahren
  • Besonders umstrittene Fragen
  • Grosser Adressatenkreis, grosse Zahl von Lebenssachverhalten

Beschreibe die Massnahmen gemäss BV zur aussenpolitischen Interessenwahrung.

Art. 185 I BV: Der Bundesrat hat die Befugnis, Massnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz zu treffen.

Art. 184 BV: Massnahmen zur Wahrung der Interessen des Landes.

Art. 173 I lit. a BV: Entsprechende (konkurrierende) Kompetenzen der Bundesversammlung.

Welche Schranken gelten bei der Verfassungsrevision?

Einheit der Form

Einheit der Materie

Wahrung der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts

(vgl. Art. 193 IV, Art. 194 II und III BV)

Was bedeutet Verfassungsgerichtsbarkeit?

Überprüfung von staatlichen Akten (Einzelakte oder Normen) auf ihre Verfassungskonformität. Hauptfunktion ist der Schutz der Verfassung.

Was bedeutet das Günstigkeitsprinzip bezüglich EMRK?

Nationale Grundrechtsgarantien haben Vorrang, wenn sie über den Standard der EMRK hinausgehen (Art. 53 EMRK).

Die Garantien greifen jedoch grundsätzlich parallel zu den innerstaatlichen Garantien, wenn sie in ihrem Schutzgehalt weitergehen.

Was führte das BGer im PKK-Fall zum Verhältnis von Bundesgesetzen und Völkerrecht aus?

Im Konfliktfall geht das Völkerrecht dem Landesrecht prinzipiell vor. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um eine Norm handelt, die dem Schutz der Menschenrechte dient. Eine Abweichung (i.S.d. Schubert-Praxis) hat das BGer offengelassen.

Wann ist eine Gemeinde autonom und was bedeutet Gewährleistung der Gemeindeautonomie?

Gewährleistung: Eine Gemeinde kann im Fall einer Verletzung ihrer Autonomie durch eine kantonale Behörde das Bundesgericht anrufen (Art. 189 I lit. e BV, Art. 89 II lit. c BGG). Gewährleistung wird durch die Bundesversammlung erteilt. Diese ist für das BGer massgebend. Akzessorische/konkrete Normenkontrolle ist gemäss BGer nur beschränkt möglich.

Eine Gemeinde ist in einem Sachbereich autonom, wenn das kantonale Recht diesen nicht abschliessend ordnet, sondern ihn ganz oder teilweise der Gemeinde zur Regelung überlässt und ihr dabei eine relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit einräumt. Geschützter Autonomiebereich: Erlass oder Vollzug eigener kommunaler Vorschriften oder Spielraum bei der Anwendung des kantonalen oder eidgenössischen Rechts.

Beschreibe die Rechtstellung der Mitglieder des Bundesrates.

  • Politische Verantwortlichkeit (Art. 4 und 37 RVOG).
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeit (beachte aber absolute und relative Immunität; Art. 162 BV).
  • Disziplinarische Verantwortlichkeit besteht nicht.
  • Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit gemäss Art. 3 ff. VG.

Wann kann das BGer einen kantonalen Erlass aufgrund Art. 190 BV nicht aufheben?

Soweit der Inhalt des kantonalen Erlasses durch ein Bundesgesetz vorgegeben bzw. abgedeckt ist (vgl. Zulassungsstopp für Ärzte, BGE 130 I 26).

Beschreibe den völkerrechtlichen Rechtsgrundsatz ("pacta sunt servanda").

Staaten haben die Verpflichtungen nach Treu und Glauben zu erfüllen.

Eine Vertragspartei darf sich nicht auf innerstaatliches Recht berufen (Art. 26/27 WVK).

Welche Befugnis ist bei der Aufgabe des Bundesrates, Gesetze zu vollziehen, eingeschlossen?

Befugnis, die für den Vollzug erforderlichen Vorschriften zu erlassen (Ausführungs- und Vollzugsverordnungen). Diese dienen dazu, die gesetzlichen Bestimmungen zu konkretisieren und ggf. untergeordnete Lücken zu füllen, soweit dies für den Vollzug des Gesetzes erforderlich ist (BGE 126 II 283).

Verordnungen dürfen keine neuen Vorschriften aufstellen, welche die Rechte der Bürger beschränken oder neue Pflichten auferlegen.

Wo ist das Willkürverbot sowie Treu und Glauben geregelt?

Art. 9 BV:

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Art. 5 III BV:

Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.

Grundrechtsverzicht: Inwiefern ist das möglich?

Grundsätzlich kann niemand in genereller Weise und zum Voraus auf die Grundrechte verzichten. Hingegen ist es dem Einzelnen möglich, die Ausübung oder die Geltendmachung von Grundrechten zu unterlassen.

Sofern es um weniger zentrale Gehalte geht, ist ein rechtsgültiger und definitiver Verzicht möglich (z.B. bei Verfahrensgrundrechten; Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 29 II BV).

Formuliere die Anforderungen an die Normstruktur und Normdichte einer gesetzlichen Grundlage gem. Art. 36 I BV.

Einschränkungen müssen in einer generell-abstrakten Norm vorgesehen sein (Erfordernis des Rechtsatzes in Verfassung, Gesetz, Verordnung), die genügend bestimmt ist.

Die genügende Bestimmheit hängt von der Vielfalt der zu ordnenden Sachverhalte, von der Komplexität und der Vorhersehbarkeit der im Einzelfall erforderlichen Entscheidungen, von den Normadressaten und von der Schwere des Eingriffs in verfassungsmässige Rechte ab.

Welche steuerlichen Höchstansätze gibt es in der BV?

Direkte Bundessteuer: 11.5% für Einkommenssteuer, 8.8% Gewinnsteuer

Mehrwertsteuer: Art. 130 BV

Welche Bestimmungen in der BV existieren zum Rang von Schweizer Recht und Völkerrecht?

  • Art. 5 IV BV: Bund und Kantone müssen das Völkerrecht beachten (Grundsatz des Vorrangs des Völkerrechts, jedoch ohne Kollisionsnorm).
  • Art. 139, 193 und 194 BV: Verhinderung der Entstehung von Verfassungsnormen, die gegen die zwingenden Normen des Völkerrechts verstossen (nicht gleich ius cogens, sondern weiter!).

 

Welche Konfliktarten beim Vorrang des Bundesrechts gibt es?

  • Normkonflikt: Widerspruch zwischen Normen
  • Kompetenzkonflikt: Kompetenzwidrigkeit kantonaler Regelungen

Wie gestaltet sich das Rechtsschutzverfahren bei Fragen der Einbürgerung?

Im Bund unterliegen sämtliche bürgerrechtsbezogenen Verfügungen des Staatssekretariats für Migration der Beschwerde an das BVGer (Art. 51 I BüG, Art. 31 ff. VGG). Danach: BGer (Art. 82 ff. BGG).

Auf kantonaler/kommunaler Ebene: Verfahren richtet sich nach kantonalem Recht (Art. 15 BüG). Einbürgerungsentscheide an Gemeindeversammlungen sind erlaubt (Art. 15 II BüG), nicht jedoch an der Urne. Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs ist zu begründen (Art. 16 BüG). Kantone müssen Gerichtsbehörden einsetzen, die als letzte kantonale Instanzen Beschwerden gegen ablehnende Entscheide über die ordentliche Einbürgerung beurteilen (Art. 46 BüG). Letztlich: Subsidiäre Verfassungsbeschwerde (Art. 83 lit. b i.V.m. Art. 113 BGG).

Wo befinden sich die Verfahrensgrundrechte?

Art. 29 bis 32 BV

Art. 188 ff. BV

Internationale Garantien: Art. 5, 6, 7 EMRK

Welche Stellung hat die Bundesversammlung im gewaltenteiligen Staatsgefüge?

  • Oberste Gewalt im Bund (Art. 148 I BV)
  • Unmittelbare demokratische Legitimation
  • Zuständig für Wahl des Bundesrats und Bundesgerichts
  • Beschliesst die Ausgaben des Bundes, setzt den Voranschlag fest und nimmt die Staatsrechnung ab (Art. 167 BV)
  • Oberaufsicht über Bundesrat und Bundesgericht (Art. 169 BV)
  • Erteilt Aufträge an den Bundesrat (Art. 171 BV)
  • Entscheid über Kompetenzkonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden (Art. 173 I lit. i BV)

Wie kann die Medienfreiheit (Art. 17 BV) eingeschränkt werden?

Ausnahmekatalog in Art. 28a II StGB sowie Bundesgesetzgebung bei Radio und Fernsehen gestützt auf Art. 93 II, IV und V BV. Voraussetzungen zur Aufhebung des Redaktionsgeheimnisses:

  • Kein anderes taugliches Beweismittel vorhanden
  • Beweismittel geeignet
  • Vernünftiges Verhältnis zur Aufklärung der Straftat. BGer: Es muss eine einigermassen begründete Erwartung bestehen, dass die Aussage eine für die Beurteilung wesentliche Abklärung der mutmasslichen Straftat erlaubt). Bei Fahrlässigkeitsdelikten geht das Redaktionsgeheimnis allerdings zwingend vor (Art. 27bis II lit. b StGB; BGE 132 I 181).

Wie können Akte des Bundesrates angefochten werden?

Nicht: BGer

In wenigen Fällen an das BVGer (Art. 33 VGG).

Bundesrätliche Verordnungen sind der konkreten Normenkontrolle zugänglich.

Welche Ansprüche vermittelt das Recht auf persönliche Freiheit?

  • Abwehrrecht gegenüber dem Staat
  • Schutz- und Fürsorgepflichten des Staats, wenn er einem Individuum die Freiheit entzogen hat (Verpflegung, medizinische Versorgung, menschenwürdige Unterbringung, Beschäftigung)
  • Selbständige Schutzpflichten: Angemessener Polizeischutz im Falle einer ernsthaften Gefahr für die körperliche oder sexuelle Integrität (nicht: Versorgung mit tödlichen Substanzen für Sterbehilfeorganisationen oder Suidizwillige ohne ärztliche Verschreibung)
  • Auffanggrundrecht bei psychischer Integrität und Bewegungsfreiheit

Welche Voraussetzungen müssen Einschränkungen von Grundrechten genügen?

Art. 36 BV:

  • Gesetzliche Grundlage (Abs. 1)
  • Rechtfertigung: Öffentliches Interesse, Schutz von Grundrechten Dritter (Abs. 2)
  • Verhältnismässigkeit (Abs. 3)
  • Respektierung des Kerngehalts (Art. 4)

Dieser Artikel ist v.a. für Freiheitsrechte konzipiert. Lehre und Rechtsprechung tendieren dazu, Art. 36 BV auch bei der Einschränkung anderer Grundrechte anzuwenden (genügender Grundschulunterricht, grundrechtliche Verfahrensgarantien [sofern kein Minimalstandard], Gleichstellungsmassnahmen).

Was sind unselbständige Verordnungen?

Verordnungen, die auf Grundlage einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung ergehen.

Was ist der sachliche Schutzbereich des Privat- und Familienlebens gemäss Art. 13 I BV?

Lebenssachverhalte, die der Einzelne als Privatsache abgeschirmt haben möchte (Name und dessen Verwendung, Freiheit des Beziehungslebens, sexuelle Selbstbestimmung).

Schutz des Familienlebens: Bezugspunkt gemäss EGMR ist ein weiter, flexibler und inhaltlich nicht genau umrissener Familienbegriff. Das tatsächlich gelebte Familienleben ist geschützt.

Schutz der Wohnung (i.e. Privaträume). Geschäftsräume nur insofern, als diese auch als Privaträume zu qualifizieren sind (ansonsten Art. 27 BV, Wirtschaftsfreiheit).

Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs.

Wo wird die Bewegungsfreiheit konkretisiert?

In materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht für den Freiheitsentzug:

  • Art. 31 BV
  • Art. 5 EMRK

Wo ist die Niederlassungsfreiheit geregelt?

Art. 24 BV

Art. 12 I UNO-Pakt II (jedoch Vorbehalt der Schweiz bzgl. Ausländer)

4. Zusatzprotokoll zur EMRK wurde von der Schweiz nicht ratifiziert.

Zähle die wichtigste Abstufung innerhalb des Völkerrechts auf und beschreibe deren Inhalt.

Ius cogens (zwingendes Völkerrecht, Art. 53 WVK):

Eine Norm zählt zu ius cogens, wenn sie von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann. Beispiele: Folterverbot, Verbot von Völkermord und Sklaverei, Gewaltverbot der UNO-Charta, Grundregeln des humanitären Völkerrechts.

Völkerrechtlicher Vertrag, der ius cogens entgegensteht, gilt als nichtig.

Wo ist das Diskriminierungsverbot geregelt? Was ist bedeutet dessen absoluter Charakter?

Art. 8 II BV

Absoluter Charakter: Es besteht keine Möglichkeit einer gerechtfertigten Diskriminierung. Die Anknüpfung an ein verpönter Kriterium, die nicht qualifiziert begründet werden kann, stellt immer eine Diskriminierung und einen Verstoss gegen Art. 8 II BV dar.

Was ist der sachliche Schutzbereich der Rechtsweggarantie (Art. 29a BV)?

Gemäss Art. 29a BV hat jede Person bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde.

Das bedeutet: Anfechtung einer individuell-konkreten Anordnung, nicht aber die direkte (abstrakte) Anfechtung von Gesetzen.

Realakte (vgl. Art. 25a VwVG; Rechtsschutz auch über Art. 13 EMRK).

Mindestens ein Gericht muss Fragen des Sachverhalts und Rechtsfragen prüfen können. Nicht erforderlich ist die umfassend Prüfung von Ermessensfragen.

Was ist der materielle Gehalt des Willkürverbots?

Generelle Funktion: Alle Rechtsunterworfenen in allen Bereichen staatlichen Handelns können sich darauf berufen.

Subsidiär: Kann erst angerufen werden, wenn man sich nicht auf ein anderes verfassungsmässiges Recht berufen kann (Auffanggrundrecht).

Rechtssetzung: Ein Erlass ist willkürlich, wenn er sich nicht auf ernsthafte sachliche Gründe stützen lässt oder sinn- und zwecklos ist (keine vergleichende Perspektive).

Rechtsanwendung (nach BGer): Willkür liegt vor, wenn der angefochtene kantonale Entscheid offensichtlich unhaltbar ist, mit der tatsächlichen Situation in klarem Widerspruch steht, eine Norm oder einen unumstrittenen Rechtsgrundsatz krass verletzt oder in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwiderläuft. Zudem muss auch das Ergebnis unhaltbar sein.

Was ist der Gehalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör?

Art. 29 II BV

Mittel der Sachaufklärung und anderseits persönliches Mitwirkungsrecht der Parteien. Dies umfasst:

  • Recht auf vorgängige Orientierung
  • Anhörung der Begehren
  • Akteneinsicht
  • Stellungnahme zu wesentlichen Punkten
  • Recht auf Vertretung und Verbeiständung
  • Recht auf Begründung

Wie kann die Ausnahme für Bundesgesetze gemäss Art. 190 BV umgangen werden?

Vorrang der EMRK gegenüber den Bundesgesetzen: Dadurch hat sich indirekt eine Art Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen etabliert, da die Garantien der EMRK sowie die Grundrechte der BV grösstenteils deckungsgleich sind.

Welche Zusatzprotokolle zur EMRK hat die Schweiz ratifiziert?

Insgesamt drei:

  • 6. Zusatzprotokoll: Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten
  • 7. Zusatzprotokoll: Verfahrensgarantien bei der Ausweisung von Ausländern, Recht auf Berufung, Recht auf Entschädigung nach Fehlurteil, Verbot der Doppelverfolgung, Gleichberechtigung von Ehegatten
  • 13. Zusatzprotokoll: Abschaffung der Todesstrafe

Gibt es Rechtsmittel, falls der Gesetzgeber nicht tätig wird?

Nein. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, den Gesetzgeber zum Handeln zu zwingen. Es existiert auch keine Staatshaftung für gesetzgeberische Untätigkeit.

Welche Auswirkungstypen gibt es bezüglich der Zuständigkeiten der Kantone, wenn der Bund von seiner Kompetenz Gebrauch macht bzw. diese erhält?

  • Bundeskompetenzen mit nachträglich derogatorischer Wirkung (Regel; konkurrierende Kompetenz): Wenn der Bund von einer Kompetenz Gebrauch macht, fallen die entsprechenden Zuständigkeiten dahin (Vorrang des Bundesrechts).
  • Bundeskompetenzen mit ursprünglich derogatorischer Wirkung (sehr selten; damals: Münzregal; = ausschliessliche Kompetenz)
  • Parallele Kompetenzen: Bund und Kantone können gleichzeitig tätig werden, z.B. bei Hochschulen (Art. 63a BV) und Steuern (Art. 128 I und II BV).
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