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Signale Schwerverkehr



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Vortritt vor dem Gegenverkehr

Vortritt darf nicht erzwungen werden. Wenn Gegenverkehr schon auf Strecke ist muss ich warten.

Verbot für Anhänger

Gilt für alle Motorfahrzeuge mit Anhängern, ausgenommen landwirtschaftliche Anhänger.

Sicherheitslinie

Das freiwillige Halten sowie Güterumschlag ist daneben untersagt, wenn nicht wenigstens eine 3 Meter breite Durchfahrt frei bleibt.

Gefahrensignale stehen innerorts:

0-50m vor der Gefahrenstelle, sonst mit einer Distanztafel.

6.12: Ununterbrochene Längslinie

Das freiwillige Halten sowie Güterumschlag ist daneben untersagt, wenn nicht wenigstens eine 3 Meter breite Durchfahrt frei bleibt.

 

6.10: Haltelinie

Parkieren verboten

Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeuges, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.

Wegweiser für den Schwerverkehr

Zeigt die Richtung an, welche Führer gemäss Piktogramm einschlagen sollen.

(aber nicht müssen.)

Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten

Zeigt die Richtung an, welche Führer von schweren Motorfahrzeugen einschlagen sollen.

(aber nicht müssen.)

Vorwegweiser

Auf einem Vorwegweiser können Verkehrsbeschränkungen aufgezeigt werden, welche für eine der aufgeführten Strecke gelten.

Höchstlänge

Schliesst Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aus, welche mit der Ladung die angegebene Länge übersteigen.

Zusatztafel Fahrbahnbreite

Breite der Fahrbahn an der schmälsten Stelle.

Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung

Gilt für alle Fahrzeuge, die gefährliche Güter nach Anhang 2, Abschnitt 1.9.6. SDR Befördern.

Mit wassergefährdender Ladung = Schild mit Fisch und Baum

Zusatztafel Streckenlänge

Das Signal gilt für diese Strecke.

Verbot für Anhänger

Mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhänger

Abbiegen nach rechts verboten

Verbot für Gesellschaftswagen

Lastwagen dürfen weiterfahren.

Höchstbreite

Schliesst Fahrzeuge aus, deren Breite mit der Ladung den angegebenen Wert übersteigt.

Zusatztafel Gewichtsangabe

In Kombination mit Verbot für Anhänger: Es dürfen Anhänger weiterfahren, deren Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis das angegebene Gewicht nicht übersteigt.

Doppellinie

Das freiwillige Halten sowie Güterumschlag ist daneben untersagt, wenn nicht wenigstens eine 3 Meter breite Durchfahrt frei bleibt.

Wasserschutzgebiet

Kennzeichnet ein Gebiet, in dem sich der Führer, der eine wassergefährdende Ladung befördert, besonders vorsichtig verhalten muss.

Höchsthöhe

Schliesst Fahrzeuge aus, deren Höhe mit der Ladung den angegebenen Wert übersteigt.

Starke Steigung

Warnt vor Strecken mit einer Steigung von mindestens 10%

Halten verboten

Untersagt das freiwillige Halten von Fahrzeugen auf der signalisierten Fahrbahnseite.

Längsstreifen für Fussgänger

Sie dürfen von Fahrzeugen nur benützt werden, wenn der Fussgängerverkehr nicht behindert wird.

Zusatztafel Schwere Motorwagen

Die Zusatztafel zeigt an, dass das Verbot nur für schwere Motorwagen gilt.

Bei Vortrittssignalen: Schwere Motorwagen nur unter sich den Vortritt regeln.

Halteverbotslinie

Überholen für Lastwagen verboten

Untersagt den Führern von Motorwagen und Sattelmotorfahrzeugen mit Gesamtgewicht über 3.5 Tonnen, mehrspurige, fahrende Motorwagen zu überholen.

Ausgenommen vom Verbot sind Gesellschaftswagen.

Ausstellplatz

Kennzeichnet Plätze, auf die langsame Fahrzeuge ausweichen müssen, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu erleichtern.

Das freiwillige Halten und Parkieren ist verboten.

Achsdruck

Schliesst Fahrzeuge aus, bei dehnen eine Achse die angezeigte Belastung übersteigt.

Achsen die weniger als 1 Meter voneinander entfernt sind, dürfen zusammen den angegebenen Wert nicht übersteigen.

Wegweiser für Umleitung

Gilt für Schwerverkehr

Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung

Gilt für alle Fahrzeuge, die nach SDR gekennzeichnet sein müssen.

Dem Gegenverkehr Vortritt lassen

Verbot für Motorwagen

Gilt für alle mehrspurigen Motorfahrzeuge, inbegriffen Motorräder mit Seitenwagen.

Radstreifen

Das Parkieren auf dem Radstreifen und auf der Fahrbahn neben solchen Streifen ist verboten.

Anhalten/Güterumschlag ist erlaubt wenn es gekennzeichnet wird weiter vorne.

Darf befahren werden wenn keine Radfahrer behindert werden.

Gefahrensignale stehet ausserorts:

150-250m vor der Gefahr.

Vorwegweiser für Umleitungen

Zur Anzeige von Verkehrsumleitungen dienen Vorwegweiser, auf denen die gesperrte Strecke und die wichtigsten Ortsangaben auf der Umleitungsstrecke dargestellt werden.

Gefahrensignale stehen auf Autostrassen und Autobahnen:

kurz vor der Gefahr und 500-1000m vor der Gefahrenstelle mit einer Distanztafel.

Verbot für Lastwagen

Gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachentransport. Gesellschaftswagen und Arbeitsmotorwagen dürfen weiterfahren.

Höchstbreite 2.3m

Arbeitsfahrzeuge, Tierfuhrwerke, Tiertransportfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30km/h und landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h dürfen 2,55m aufweisen.

Parkverbotslinie

Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag sind gestattet.

Überholen verboten

Untersagt den Führern von Motorfahrzeugen, mehrspurige, fahrende Motorfahrzeuge zu überholen.

(Motorkarren, Motorfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit bis 30km/h, dürfen überholt werden, wenn keine Sicherheitslinie überfahren werden muss.)

Beispiel: Auto darf Motorrad überholen da ein Motorrad nicht mehrspurig ist. Motorrad darf Auto nicht überholen.

Zusatztafel Distanztafel

In Kombination mit Gefahrensignalen ist die Gefahr nach dieser Meterangabe.

Zickzacklinien

Ein- und Aussteigenlassen von Personen zulässig, sofern Fahrzeuge im öffentlichen Linienverkehr nicht behindert werden.

Güterumschlag ist nicht erlaubt.

Engpass

Zeigt an, dass sich die Fahrbahn beidseitig verengt und das Kreuzen daher erschwert ist.

Gefährliches Gefälle

Warnt vor Strecken mit einer Neigung von mindestens 10%

Doppelkurve nach rechts beginnend

Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen ihrer Anlage zur Mässigung der Geschwindigkeit zwingen.

Vorschriftssignale gelten:

Ab dem Signal bis zur nächsten Verzweigung. Soll die Vorschrift danach weiter gelten, so wird das Signal wiederholt.

Mindestabstand

Verpflichtet die Führer von Motorfahrzeugen und Sattelmotorfahrzeugen mit Gesamtgewicht über 3.5 Tonnen, unter sich den angegebenen Mindestabstand einzuhalten.

Parkverbotsfeld

Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag zulässig, wenn die berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.

6.12: Ununterbrochene Längslinie

Das freiwillige Halten sowie Güterumschlag ist daneben untersagt, wenn nicht wenigstens eine 3 Meter breite Durchfahrt frei bleibt.

 

6.13: Wartelinie

Höchstgewicht

Schliesst Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aus, deren Betriebsgewicht den angegebenen Wert übersteigt.

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