Soziale Arbeit MCI Innsbruck Jahrgang 2020
Rechtsbegriffe (Sinn/Bedeutung)
Gesamtheit aller Rechte eines Staates
Berechtigung des einzelnen
Recht soll für Gerechtigkeit sorgen
Subsumtion:
Vorgang der Feststellung, dass ein Sachverhalt die Merkmale eines Tatbestandes erfüllt:
Obersatz -> Tatbestand
Untersatz -> Sachverhalt
Schlusssatz -> Sachverhalt entspricht dem Tatbestand JA/NEIN ? -> Rechtsfolge
Nenne die beiden Hauptrechtsgebiete:
Beschreibe jeweils was diese regeln
öffentliches Recht -> Verhältnis Staat-Bürger
Privatrecht -> Verhältnis Bürger-Bürger
Geltungsbereiche von Rechtsnormen:
Tatbestand: beschreibt mittels allgemein formulierter, abstrakter Tatbestandsmerkmale jene Lebenssituation, für welche die Rechtsordnung Rechtsfolgen anordnen will
Rechtsfolge: was der Gesetzgeber bei Vorleigen eines tatbestandsmäßigen Verhaltens, also bei Erfüllung des rechtlich beschriebenen Tatbestandes, als Konsequenz anordnet
Sachverhalt: die konkrete Lebenssituation, auf welche die Rechtsnorm angewandt werden soll
Bsp: wer einen anderen (vorsätzlich) tötet (Tatbestand) wird zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Rechtsfolge). Es war ein 20 jähriger der seine Freundin erstochen hat (Sachverhalt)
erkläre was eine natürliche vs juristische Person ist
natürlich: du und ich-tatsächliche Menschen
juristische Person: Vreine, Gebietskörperschaften, Firmen etc
Was erwartet sich die Gesellschaft vom Recht?
Die Rechtsordnung soll das Bedürfnis der Rechtsgenossen nach Ausgleich und Schutz ihrer sozialen Interessen bestmöglich befriedigen
Unterschied Materielles - Formelles Recht?
Regelt Rechte und Pflichten der am Rechtsverkehr teilnehmenden Personen zB StGB
Regelt Verfahren zur Feststellung und Durchsetzung des materiellen Rechts vor den zuständigen Behörden (zB StPO, Verfahrensrecht und Prozessrecht)
Arten von Rechtsnormen: (4)
Überpositives Recht ist z.B. Naturrecht: anerkennt die Geltung nicht gesatzter Rechtsnormen, die entweder auf der menschlichen Vernunft oder göttlicher Anordnung aufbauen (10 Gebote)
Positive Rechtsordnung: ist die vom Menschen erlassene/geschaffene Rechtsordnung
Gewohnheitsrecht: hat früher bestanden, als z.B. jedes Dorf/Tal hatte eigene Regeln etc., doch sobald es niedergeschriebene (also positive) Rechte gegeben hat (z.B. AGBG), gab es kein Gewohnheitsrecht mehr
andere Verhaltensnormen:
Brauch: Brauchtum, Volkstum; findet immer in der Gruppe/in einer Gemeinschaft statt, alleine kann kein Brauch stattfinden z.B. Krampuslauf, Fasnacht
Rituale geben Sicherheit
Sitte: „gute Sitten“, Anstand, Konvention; z.B. Tischmanieren, Benehmen, es gibt kein Gesetz dafür
Gemeinsamkeit zwischen Sitten und Recht: auch bei nichteinhalten von Sitten gibt es Sanktionen! Vor allem gesellschaftliche Sanktionen
Sittlichkeit: Ethik; Moral