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Soziale Arbeit Grundlagen des Rechtssystems


Soziale Arbeit MCI Innsbruck Jahrgang 2020


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De

Rechtsbegriffe (Sinn/Bedeutung)

  • Recht im objektiven Sinn (=Rechtsordnung):

Gesamtheit aller Rechte eines Staates

  • Recht im subjektiven Sinn (=Berechtigung)

Berechtigung des einzelnen 

  • Recht im ideellen Sinn (=Gerechtigkeit)

Recht soll für Gerechtigkeit sorgen

Subsumtion:

Vorgang der Feststellung, dass ein Sachverhalt die Merkmale eines Tatbestandes erfüllt:

Obersatz -> Tatbestand 

Untersatz -> Sachverhalt 

Schlusssatz -> Sachverhalt entspricht dem Tatbestand JA/NEIN ? -> Rechtsfolge

Nenne die beiden Hauptrechtsgebiete:

Beschreibe jeweils was diese regeln

öffentliches Recht -> Verhältnis Staat-Bürger

Privatrecht -> Verhältnis Bürger-Bürger 

Geltungsbereiche von Rechtsnormen:

  • Persönlicher: an wen?
  • Sachlicher: was wird geregelt?
  • Örtlicher/Räumlicher: wo? Landesgesetze, Bundesgesetze?
  • Zeitlicher: Normen gelten so lange, bis sie aufgehoben oder durch eine andere Norm ersetzt werden
  • ALLE 4 GELTUNGSBEREICHE MÜSSEN ZUTREFFEN damit sie auf den Fall anwendbar sind

Tatbestand, Rechtsfolge, Sachverhalt

Tatbestand: beschreibt mittels allgemein formulierter, abstrakter Tatbestandsmerkmale jene Lebenssituation, für welche die Rechtsordnung Rechtsfolgen anordnen will

Rechtsfolge: was der Gesetzgeber bei Vorleigen eines tatbestandsmäßigen Verhaltens, also bei Erfüllung des rechtlich beschriebenen Tatbestandes, als Konsequenz anordnet

Sachverhalt: die konkrete Lebenssituation, auf welche die Rechtsnorm angewandt werden soll

 

Bsp: wer einen anderen (vorsätzlich) tötet (Tatbestand) wird zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt (Rechtsfolge). Es war ein 20 jähriger der seine Freundin erstochen hat (Sachverhalt)

 

erkläre was eine natürliche vs juristische Person ist

natürlich: du und ich-tatsächliche Menschen

juristische Person: Vreine, Gebietskörperschaften, Firmen etc

Was erwartet sich die Gesellschaft vom Recht?

Die Rechtsordnung soll das Bedürfnis der Rechtsgenossen nach Ausgleich und Schutz ihrer sozialen Interessen bestmöglich befriedigen

Unterschied Materielles - Formelles Recht?

  • Materielles Recht:                                                    "Inhalt!!! also was darf man was nicht"

Regelt Rechte und Pflichten der am Rechtsverkehr teilnehmenden Personen zB StGB

  • Formelles Recht:   "Prozess, Verfahren etc."

Regelt Verfahren zur Feststellung und Durchsetzung des materiellen Rechts vor den zuständigen Behörden (zB StPO, Verfahrensrecht und Prozessrecht)

Arten von Rechtsnormen: (4)

  • Gebotsnorm: Verhalten wird aufgetragen (zB blaue Verkehrszeichen)
  • Verbotsnorm: Man darf etwas nicht machen (zB rote Schilder)
  • Ermächtigungsnorm: Gewisse Organe sind ermächtigt (zB Polizist darf mich aufhalten)
  • Erlaubnisnorm: ZB Fahrerlaubnis

Arten von Recht: Positives Recht, Naturrecht Vernunftrecht etc?

Überpositives Recht ist z.B. Naturrecht: anerkennt die Geltung nicht gesatzter Rechtsnormen, die entweder auf der menschlichen Vernunft oder göttlicher Anordnung aufbauen (10 Gebote)

Positive Rechtsordnung: ist die vom Menschen erlassene/geschaffene Rechtsordnung

Gewohnheitsrecht: hat früher bestanden, als z.B. jedes Dorf/Tal hatte eigene Regeln etc., doch sobald es niedergeschriebene (also positive) Rechte gegeben hat (z.B. AGBG), gab es kein Gewohnheitsrecht mehr

andere Verhaltensnormen:

Brauch: Brauchtum, Volkstum; findet immer in der Gruppe/in einer Gemeinschaft statt, alleine kann kein Brauch stattfinden z.B. Krampuslauf, Fasnacht

Rituale geben Sicherheit

Sitte: „gute Sitten“, Anstand, Konvention; z.B. Tischmanieren, Benehmen, es gibt kein Gesetz dafür

Gemeinsamkeit zwischen Sitten und Recht: auch bei nichteinhalten von Sitten gibt es Sanktionen! Vor allem gesellschaftliche Sanktionen

Sittlichkeit: Ethik; Moral

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