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SSK IIb Modul 2


Einführung in das Unternehmenssteuerrecht


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De

Welches sind die Indizien, welche (zusätzlich zu den Merkmalen für selbständige Erwerbstätigkeit) bei Liegenschaftsgeschäften auf Gewerbsmässigkeit hinweisen? 

  • Häufigkeit der Liegenschaftsgeschäfte
  • Besitzdauer
  • Eingere Zusammenhang mit der berufichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen
  • Einsatz spezieller Fachkenntnisse
  • Einsatz erheblichen Fremdkapitals zur Finanzierung der Geschäfte
  • Realisierung im Rahmen einer Personengesellschaft
  • Über die Verwaltung des eigenen Vermögens hinausgehende, auf Erwerb gerichtetet Aktivität

Welches sind die Indizien, welche (zusätzlich zu den Merkmalen für selbständige Erwerbstätigkeit) bei Wertschriftenhandel auf Gewerbsmässigkeit hinweisen?

  • (Systematisches und planmässiges Vorgehen)
  • Häufigkeit der Geschäfte und kurze Besitzdauer
  • Enger Zusammenhang mit der berufichen Tätigkeit
  • Höhe des Transaktionsvolumens (gem. BGE)
  • (Einsatz spezieller Fachkenntnisse)
  • Einsatz erheblichen Fremdkapitals zur Finanzierung der Geschäfte
  • Wiederanlage der Gewinne in gleichartige Vermögensgegenstände

Nenne die 3 Arten der Realisation von stillen Reserven gemäss Steuerlehre und Praxis für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

  • Echte Realisation (z.B. Veräusserung)
  • Buchmässige Realisation (z.B. Aufwertung)
  • Steuersystematische Realisation ( Kapitalgewinne mit latenter Steuerlast werden steuerfrei oder von der Steuer ausgenommen)
    • ​Übertragung auf Tochter
    • Geschäftsvermögen auf ausländische Geschäftsbetriebe oder Betriebstätten

Welche Dokumente sind zu erstellen und zu führen, wenn lediglich eine vereinfachte Buchführung vorliegt?

Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung gemäss Art. 957a Abs. 2 OR

Die Erfassung derjenigen Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, die für die Darstellung der Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmes notwendig sind.

Gemäss Art. 125 Abs. 2 DBG sind dies Aufstellungen über Aktiven und Passiven sowie Einnahmen und Ausgaben und Privatentnahmen.

 

Nenne die rechtlichen Grundlagen der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz.

  • DBG
  • Gerichtspraxis
  • DBA
  • Praxisfestlegungen der Steuerverwaltung 
    • Kreisschreiben​
    • Merkblätter

Welche Vorteile erhoffen sich die an einem Mantelhandel beteiligten Parteien?

Veräusserer:

  • Einsparung der Liquidationskosten und der Zeit, welche das Liquidationsverfahren in Anpspruch nimmt.

Erwerber:

  • Einsparung von allf. Emissionsabgaben
  • Verrechnung von im Mantel vorhandenen Verlusten mit zukünftigen Gewinnen
  • Einsparung des Gründungskapitals
  • Bildung von steuerfrei zurückbezahlbarem Aktienkapital (welches im Mantel nicht mehr gedeckt war)

Nenne die Unterschiede zwischen

  • Bilanzänderung und
  • Bilanzberichtigung.
Bilanzänderung: Bilanzberichtigung:
Handelsrechtskonforme Bilanz wird durch andere, ebenfall handelsrechtskonforme Bilanz ersetzt Handelsrechtswidrige Bilanz wird korrigiert und berichtigt
Abgabe nach Einreichung der Steuererklärung grundsätzlich unbeachtlich Berichtigung der Bilanz ist bis Eintritt der Rechtskraft möglich und bei Erkennen auch zwingend nötig
Ausnahme: Praxisänderung (bspw. im Bereich der Wertansätze) nach Abgabe vor Eintritt der Rechtskraft Bei Feststellen der Unrichtigkeit durch die Steuerbehörde hat Berichtigung von Amtes wegen zu erfolgen
Mindestanforderung bezüglich Grundsatz von Treu und Glauben für den Fall eines Revisionsgesuchs Prüfung der Sorgfaltspflicht nebst Grundsatz von Treu und Glauben als Mindestgrenze
Verdeckte Gewinnausschüttung kann nicht mittels Bilanzänderung nachträglich als Aufwand verbucht werden Bilanzberichtigung zu Lasten des Steuerpflichtigen (nach Eintritt der Rechtskraft) nur, wenn Steuerbehörde keine Kenntnis der Unrichtigkeit hatte oder hätte erkennen können

 

Nenne die Merkmale einer Steuerumgehung.

  • Ungewöhnliche Rechtsgestaltung 
  • lediglich zum Zwecke der Steuerersparnis getroffen
  • würde tatsächlich zu einer Steuerersparnis führen, wenn von der Steuerbehörde akzeptiert

Konsequenz: es treten die Steuerfolgen ein, welche das ordentliche Vorgehen hätte.

Nenne die Merkmale, welche eine selbständige Erwerbstätigkeit beschreiben.

  • Teilnahme am wirtschaftlilchen Verkehr 
  • in frei gewählter Organisation
  • durch Einsatz von Kapital und Arbeit
  • auf eigenes Risiko
  • anhaltend, planmässig und nach aussen sichtbar
  • zum Zweck der Gewinnerzielung

​Diese Kriterien müssen nicht kumulativ erfüllt sein. Entscheidend ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse.

Im Handelsrecht wird durch das Gläubigerschutzprinzip und das Vorsichtsprinzip die Bildung von stillen Reserven in beträchtlichem Umfang ermöglicht und erlaubt.
Gegen welches Prinzip im Steuerrecht "verstossen" die handelsrechtlich zulässigen Prinzipien?
Was wird unternommen, um dem Steuerrecht zu entsprechen?

Verstoss gegen das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Es sind beim Gewinn und Kapital steuerliche Korrekturen vorzunehmen, gemäss Art. 18 Abs. 2 und Art. 58 DBG. Daraus ergeben sich die für die VA massgebende Steuerbilanz / Steuererfolgsrechnung.

 

Was besagt das Imparitätsprinzip?

  • Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind
  • Verluste müssen bereits ausgewiesen werden, wenn sie bekannt werden

Bezüglich Gewerbsmässigkeit bei der Bewirtschaftung eines Wertschriftenportfeulles gibt es zum Beispiel im Kanton Bern behelfsmässige Grössen zum Festlegen, was nicht als gewerbsmässig gilt. Nenne die 3.

< 100 Transaktionen / Jahr = nie geschäftsmässig

< 200 Transaktionen / Jahr ohne Fremdkapital = nie geschäftsmässig

Ø WS-Bestand < 200'000 währen dem Jahr = nie geschäftsmässig

Welches sind die Grundsätze, welche als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung Anwendung finden?

  • Massgeblichkeitsprinzip
  • Realisationsprinzip
  • Periodizitätsprinzip
  • Verlustverrechnung
  • Buchführungspflicht
  • Aufzeichnungspflicht

Wann ist eine selbständige Erwerbstätigkeit aus steuerlicher Sicht beendet?

Wenn der letzte Schritt zur Liquidation vorhandener Akiven vollzogen ist. In der Regel wenn das Inkasso sämtlicher Debitoren beendet ist.

Ausnahme: Künstler/Erfinder: wenn keine Einkünfte mehr fliessen oder Immaterialgüter veräussert sind.

Wer ist zur Buchführung und Rechnungslegung verpflichtet?

Gibt es Unterschiede zum alten Recht?

Der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung unterliegen gemäss Art. 9587 abs. 1 OR Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Vorjahresumsatz > CHF 500'000 sowie alle juristischen Personen.

Im alten Recht war diese Pflicht nicht an die wirtschaftliche Bedeutung geknüpft, sondern an die Eintragung im Handelsregister. Freie Berufe und Landwirte waren ausgenommen.

Was besagt das Massgeblichkeitsprinzip?

Das Steuerrecht knüpft an das Handelsrecht an, indem es bestimmt, dass sich die 

  • Führung,
  • Aufbewahrung und
  • Herausgabe der für das Steuerrecht massgebenden Bücher

nach den Regeln des Obligationenrechts (Art 957 ff OR) richtet.

Mit der Erfüllung der obligationenrechtlichen Buchführungspflicht wird also beim Einreichen dieser Bücher auch die steuerliche Verfahrensvorschrift diesbezüglich bindend erfüllt.

Nenne die 3 Arten der Realisation von stillen Reserven gemäss Steuerlehre und Praxis für selbständig Erwerbende.

  • Echte Realisation (z.B. Veräusserung)
  • Buchmässige Realisation (z.B. Aufwertung)
  • Steuersystematische Realisation ( Kapitalgewinne mit latenter Steuerlast werden steuerfrei oder von der Steuer ausgenommen)
  • ​Privatentnahme
  • Geschäftsvermögen auf ausländische Geschäftsbetriebe oder Betriebstätten

Warum ist die Unterscheidung von selbständiger und unselbständiger Erwerbseinkommen von Bedeutung?

Das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit kann durch Abschreibungen, Rückstellungen und geschäftsmässig begründetem Aufwand beeinflusst werden. 

Beim U-Erwerb bestehen nur geringe einkommensreduzierende Möglichkeiten (Gewinnungskosten).

Zudem Auswirkungen hinsichtlich MWST und Soziaversicherungen.

Abgrenzung Hobby und selbständige Erwerbstätigkeit. 

Wann fehlt es objektiv an einer Gewinnstrebigkeit?

  • wenn die Tätigkeit an sich als Grundlage für eine gewinnträchtige Erwerbsquelle ungeeignet erscheint, oder
  • wenn aufgrund der Art des Vorgehens realistischerweise und auf längere Sicht gesehen keine Gewinne erzielt werden können (kein kaufmännisches Verhalten)
  • wenn nach anhaltender Verlustsituation angenommen werden muss, dass die Tätigkeit eingestelllt würde, wenn es tatsächlich um Gewinnerzielung ginge
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