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Strafrecht Besonderer Teil


Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Repetitionsfragen zu Delikten gegen den Einzelnen (bis Art. 212 StGB).


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Beschreibe den Entlastungsbeweis bei übler Nachrede/Beschimpfung.

Keine Zulassung zum Entlastungsbeweis: Wenn keine begründete Veranlassung, aber vorwiegende Beleidigungsabsicht.

Zulassung zum Entlastungsbeweis:

  • Begründete Veranlassung (unabhängig der Beleidigungsabsicht). Z.B. Wahrung öffentlicher oder privater Interessen als Beweggrund. BGer lässt Entlastungsbeweis bei überwiegender Beleidigungsabsicht zu.
  • Keine begründete Veranlassung und keine vorwiegende Beleidigungsabsicht.

Das Gelingen des Entlastungsbeweises hat grundsätzlich rechtfertigende Wirkung. Ausnahme schuldauschliessender Wirkung, wenn eine vorwiegende Beleidigungsabsicht fehlte (Fall 2, oben).

Was steht in Art. 134 StGB?

Verstümmelung weiblicher Genitalien

Wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder sie in anderer Weise schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.

Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.

Was steht in Art. 185 Ziff. 1 II StGB?

Geiselnahme (Anschlusstäter)

[...] wer die von einem anderen auf diese Weise geschaffene Lage ausnützt, um einen Dritten zu nötigen,

wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Eine weitergehende Absicht ist nicht notwendig.

Anschlusstäter:

  • Keine Beteiligung an Beschlussfassung/Ausführung des Grunddelikts, nach Vollendung bis zur Beendigung aber Anschluss als Mittäter (entgegen allgemeiner Regel). Bei blosser Förderung: Gehilfenschaft.
  • Als Nicht-Beteiligter beim Grunddelikt (Trittbrettfahrer).

Trittbrettfahrer muss vorgeben, zu den Geiselnehmern zu gehören. Die vom Anschlusstäter angegangene Person kann von der den Geiselnehmern adressierten Person unterschiedlich sein.

Was steht Art. 150bis StGB?

Herstellen und Inverkehrbringen von Materialien zur unbefugten Entschlüsselung codierter Angebote

Wer Geräte, deren Bestandteile oder Datenverarbeitungsprogramme, die zur unbefugten Entschlüsselung codierter Rundfunkprogramme oder Fernmeldedienste bestimmt und geeignet sind, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, in Verkehr bringt oder installiert, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar.

Deliktsform: Ein Art. 150 StGB vorgelagertes abstraktes Gefährdungsdelikt.

Was steht in Art. 127 StGB?

Aussetzung

Wer einen Hilflosen, der unter seiner Obhut steht oder für den er zu sorgen hat, einer Gefahr für das Leben oder einer schweren unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit aussetzt oder in einer solchen Gefahr im Stiche lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Garantenstellung: Ingerenz scheidet aus. Die Hilflosigkeit und Garantenstellung muss schon vor der konkreten Gefahr bestanden haben. Eine freiwillige Übernahme der Sorge vermag keine Garantenstellung zu begründen.

Konkrete Gefahr: Verbringen des Opfers an einen mit Risiken behafteten Ort oder Herantragen der Gefahrenquelle zum Opfer.

Die Aussetzung durch Unterlassung i.S. eines vorsätzlichen echten Unterlassungsdelikts ist subsidiär. Der Gefahrenzustand ist ohne Zutun des Täters eingetreten.

Was steht in Art. 179sexies Ziff. 2 StGB?

2. Handelt der Täter im Interesse eines Dritten, so untersteht der Dritte, der die Widerhandlung kannte und sie nicht nach seinen Möglichkeiten verhindert hat, derselben Strafandrohung wie der Täter.

Ist der Dritte eine juristische Person, eine Kollektiv- oder eine Kommanditgesellschaft oder eine Einzelfirma, so findet Absatz 1 auf diejenigen Personen Anwendung, die für sie gehandelt haben oder hätten handeln sollen.

Was steht in Art. 194 StGB?

Exhibitionismus

Wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Unterzieht sich der Täter einer ärztlichen Behandlung, so kann das Strafverfahren eingestellt werden. Es wird wieder aufgenommen, wenn sich der Täter der Behandlung entzieht.

Was steht in Art. 185 Ziff. 2-5 StGB?

Geiselnahme

2. Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, wenn der Täter droht, das Opfer zu töten, körperlich schwer zu verletzen oder grausam zu behandeln.

3. In besonders schweren Fällen, namentlich wenn die Tat viele Menschen betrifft, kann der Täter mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bestraft werden.

4. Tritt der Täter von der Nötigung zurück und lässt er das Opfer frei, so kann er milder bestraft werden (Art. 48a).

5. Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begeht, wenn er in der Schweiz verhaftet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 sind anwendbar.

Welche qualifizierten Tatbestände gibt es beim Raub?

Art. 140 Ziff. 2 bis 4 StGB

2. Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr1 bestraft, wenn er zum Zweck des Raubes eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt.

3. Der Räuber wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft,

wenn er den Raub als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,

wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Raub begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.

4. Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn der Täter das Opfer in Lebensgefahr bringt, ihm eine schwere Körperverletzung zufügt oder es grausam behandelt.

 

Was steht in Art. 137 Ziff. 2 Abs. 2 StGB?

Unrechtmässige Aneignung

[...]

handelt er ohne Bereicherungsabsicht

[...]

so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Subsidiärer für Sachverhalte, in denen Art. 138 oder 139 StGB nicht anwendbar sind, weil dem Täter die Absicht fehlt, sich unrechtmässig zu bereichern.

Was steht in Art. 118 III StGB?

Strafbarer Schwangerschaftsabbruch

Die Frau, die ihre Schwangerschaft nach Ablauf der zwölften Woche seit Beginn der letzten Periode abbricht, abbrechen lässt oder sich in anderer Weise am Abbruch beteiligt, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 119 Absatz 1 erfüllt sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 174 StGB?

Verleumdung

1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,

wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Ist der Täter planmässig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft.

3. Zieht der Täter seine Äusserungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.

Was steht in Art. 143bis StGB?

Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem

Wer auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wer Passwörter, Programme oder andere Daten, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zur Begehung einer strafbaren Handlung gemäss Absatz 1 verwendet werden sollen, in Verkehr bringt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Verletzungs- und Tätigkeitsdelikt.

Nicht erfasst: Täter dringt unbefugt in einen Computerraum ein und benutzt alsdann die Geräte.

Datenbeschaffung ohne unrechtmässige Absicht: Nur durch "hacken" erfasst.

 

Was steht in Art. 159 StGB?

Missbrauch von Lohnabzügen

Deliktsform: Echtes Sonderdelikt. Bei juristischen Personen ist Art. 29 StGB zu beachten.

Der Arbeitgeber, der die Verpflichtung verletzt, einen Lohnabzug für Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien und -beiträge oder in anderer Weise für Rechnung des Arbeitnehmers zu verwenden, und damit diesen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Zahlungsunfähiger Täter kann nicht tatbestandsmässig handeln. Ferner ist erforderlich, dass er die Mittel anderweitig verwendet (Lehre z.T. anderer Ansicht).

Kernaspekt: "für Rechnung des Arbeitnehmers". Ausser Betracht fallen also AHV-Beiträge beider Seiten sowie vom Arbeitnehmer zu tragende Quellensteuern.

Was steht in Art. 173 StGB?

Üble Nachrede

1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt,

wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet,

wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

2. Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äusserung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar.

3. Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äusserungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äusserungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.

4. Nimmt der Täter seine Äusserung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von Strafe befreit werden.

5. Hat der Beschuldigte den Wahrheitsbeweis nicht erbracht oder sind seine Äusserungen unwahr oder nimmt der Beschuldigte sie zurück, so hat der Richter dies im Urteil oder in einer andern Urkunde festzustellen.

Was steht in Art. 185 Ziff. 1 I StGB?

Geiselnahme

1. Wer jemanden der Freiheit beraubt, entführt oder sich seiner sonst wie bemächtigt, um einen Dritten zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung zu nötigen, [...]

wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Vorbereitungshandlungen nach Art. 260bis StGB sind strafbar.

Nebst Freiheitsberaubung und Entführung sind auch kurzfristige Freiheitsentzüge erfasst.

Tatvollendung: Erlangungen der Verfügungsgewalt über die Geisel. Es handelt sich um ein Dauerdelikt.

Nötigungsabsicht muss schon zu Beginn der Tathandlung bestehen. Entschliesst er sich nach dem Freiheitsentzug dazu, liegt Freiheitsberaubung/Entführung in echter Konkurrenz zu Nötigung und verwandten Tatbeständen vor.

Richtet sich das Ansinnen gegen die Geisel selbst: Freiheitsberaubung/Entführung in echter Konkurrenz zu Nötigung oder - im Falle einer Lösegeldforderung - qualifizierter Freiheitsberaubung/Entführung.

Was steht in Art. 179bis StGB?

Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche

Wer ein fremdes nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung aller daran Beteiligten, mit einem Abhörgerät abhört oder auf einen Tonträger aufnimmt,

wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Absatz 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt,

wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt oder einem Dritten zugänglich macht,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Täter: Jedermann.

Fremd ist ein Gespräch für jedermann, an den die Äusserungen nicht gerichtet sind.

Nichtöffentlich: Jedes Gespräch, das von aussenstehenden Dritten nur dank besonderer Massnahmen gehört werden kann.

Identität des Täters be Art. 179bis I und II bzw. III StGB: Regelmässig echte Realkonkurrenz, da Weitergabe eine neue Verletzung darstellt. Anders verhält es sich beim blossen Aufbewahren der Aufnahme.

Was steht in Art. 160 StGB?

Hehlerei

1. Wer eine Sache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie ein anderer durch eine strafbare Handlung gegen das Vermögen erlangt hat, erwirbt, sich schenken lässt, zum Pfande nimmt, verheimlicht oder veräussern hilft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Der Hehler wird nach der Strafandrohung der Vortat bestraft, wenn sie milder ist.

Ist die Vortat ein Antragsdelikt, so wird die Hehlerei nur verfolgt, wenn ein Antrag auf Verfolgung der Vortat vorliegt.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Was steht in Art. 188 StGB?

Sexuelle Handlungen mit Abhängigen

1. Wer mit einer minderjährigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist, eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er diese Abhängigkeit ausnützt,

wer eine solche Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung verleitet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Ist die verletzte Person mit dem Täter eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, Tätigkeitsdelikt.

Das blosse (visuelle) Einbeziehen in eine sexuelle Handlung, die jemand an sich oder mit einem Dritten vornimmt, ist nicht erfasst.

"Verleiten": Eine wesentliche Beeinflussung reicht aus, deren Intensität nicht das von einer Anstiftung (Art. 24 StGB) geforderte Ausmass zu erreichen braucht.

Ausnützen der Abhängigkeit: Das blosse Vorliegen einer Autoritätsstellung reicht nicht aus. Sie muss gegenüber dem Opfer ausgespielt werden, welche zudem dem Ansinnen des Täters ablehnend gegenübersteht.

Was steht in Art. 137 Ziff. 2 StGB?

Unrechtmässige Aneignung

2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Willen zugekommen,

[...]

so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.

Beispiele von nicht willentlich in den Herrschaftsbereich gebrachten Sachen:

  • Irrtümliche Übergabe oder Zustellung von Waren
  • Versehentliche Rückgabe von Geld beim Wechseln
  • Vergessen von Sachen durch den Vormieter
  • An den Täter adressierte, unverlangte Ansichtssendungen
  • Gegenstände, die jemand eigenmächtig in den Räumen des Täters vorübergehend abgestellt hat

Bei gefundenen Sachen kann Vorsatz und Absicht erst nach Gewahrsamsbegründung gefasst werden. Die Sache muss im fremden Eigentum sein, es besteht aber kein fremder Gewahrsam mehr. Die Sache muss ohne Willen entfallen sein.

Welche qualifizierten Tatbestände gibt es beim Diebstahl nach Art. 139 StGB?

2. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft, wenn er gewerbsmässig stiehlt.

3. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft,

  • wenn er den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,
  • wenn er zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt oder
  • wenn er sonst wie durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.

Was steht in Art. 165 Ziff. 1 StGB?

Misswirtschaft (Vorsatzdelikt)

1. Der Schuldner, der in anderer Weise als nach Artikel 164, durch Misswirtschaft, namentlich durch ungenügende Kapitalausstattung, unverhältnismässigen Aufwand, gewagte Spekulationen, leichtsinniges Gewähren oder Benützen von Kredit, Verschleudern von Vermögenswerten oder arge Nachlässigkeit in der Berufsausübung oder Vermögensverwaltung,

seine Überschuldung herbeiführt oder verschlimmert, seine Zahlungsunfähigkeit herbeiführt oder im Bewusstsein seiner Zahlungsunfähigkeit seine Vermögenslage verschlimmert,

wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Erfolgs-/Sonderdelikt. Auffangtatbestand zu Art. 164 StGB. Z.T. lässt die Lehre grobe Fahrlässigkeit genügen (Fahrlässigkeitsdelikt).

Täter: Schuldner und Revisionsstelle, nicht jedoch ein Dritter.

Tathandlung: In Frage kommen auch an sich erlaubte Verhaltensweisen, die krass gegen Sorgfaltspflichten verstossen. Über Zivilrecht hinausgehende Pflichten sind aber nicht erfasst. I.d.R. handelt es sich um ein allgemein pflichtwidriges Globalverhalten. Bei mehreren tatbestandsmässigen Handlungen wird nur wegen einfacher Tatbegehung bestraft.

Kausalzusammenhang zwischen Bankrotthandlung und Taterfolg ist erforderlich, doch brauchen erstere nicht einzige Ursache zu sein.

Was steht in Art. 114 StGB?

Tötung auf Verlangen

Wer aus achtenswerten Beweggründen, namentlich aus Mitleid, einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Opfer muss urteilsfähig und sein Verlangen ernst gemeint sein.

Initiative muss vorwiegend vom Opfer ausgehen. Intensives Bitten erforderlich, dass der Wille in unmittelbarer Zukunft erfüllt werden soll.

Das Verlangen muss kausal für den Tatentschluss sein.

Als achtenswert gelten nur diejenigen Beweggründe, welche opferbezogen sind. Abwesenheit von egoistischen Beweggründen genügt nicht.

 

Was steht in Art. 186 StGB?

Hausfriedensbruch

Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wer den Berechtigten täuscht, um eingelassen zu werden, handelt nicht gegen dessen Willen.

Tatvollendung: Körperteil befindet sich im geschützten Bereich. Beendigung: Verlassen des geschützten Bereichs (Dauerdelikt).

Was steht in Art. 150 StGB?

Erschleichen einer Leistung

Wer, ohne zu zahlen, eine Leistung erschleicht, von der er weiss, dass sie nur gegen Entgelt erbracht wird, namentlich indem er

ein öffentliches Verkehrsmittel benützt,

eine Aufführung, Ausstellung oder ähnliche Veranstaltung besucht,

eine Leistung, die eine Datenverarbeitungsanlage erbringt oder die ein Automat vermittelt, beansprucht,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 118 II StGB?

Strafbarer Schwangerschaftsabbruch

Wer eine Schwangerschaft ohne Einwilligung der schwangeren Frau abbricht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Was steht in Art. 141bis StGB?

Unrechtmässige Verwendung von Vermögenswerten

Wer Vermögenswerte, die ihm ohne seinen Willen zugekommen sind, unrechtmässig in seinem oder eines andern Nutzen verwendet, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Antragsdelikt: Antragsrecht steht auch demjenigen zu, der die Übertragung veranlasst hat.

Tatobjekt: Ausschliesslich vertretbare Sachen und Buchgelder.

Vereitelung: Dauernd und durch äusserlich erkennbares Verhalten.

Absicht unrechtmässiger Bereicherung wird sinngemäss vorausgesetzt.

 

Was steht in Art. 145 StGB?

Veruntreuung und Entzug von Pfandsachen und Retentionsgegenständen

Der Schuldner, der in der Absicht, seinen Gläubiger zu schädigen, diesem eine als Pfand oder Retentionsgegenstand dienende Sache entzieht, eigenmächtig darüber verfügt, sie beschädigt, zerstört, entwertet oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Täter: Pfand- oder Retentionsschuldner. Dritte: Sachentziehung oder Sachbeschädigung.

Was steht in Art. 156 StGB?

Erpressung

1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig oder erpresst er die gleiche Person fortgesetzt, so wird er mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

3. Wendet der Täter gegen eine Person Gewalt an oder bedroht er sie mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben, so richtet sich die Strafe nach Artikel 140.

4. Droht der Täter mit einer Gefahr für Leib und Leben vieler Menschen oder mit schwerer Schädigung von Sachen, an denen ein hohes öffentliches Interesse besteht, so wird er mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Gewalt i.S.v. Ziff. 1 erfasst nur Gewalt gegen Sachen (ansonsten Ziff. 3 anwendbar).

Unerheblich ist, ob der Täter willens oder in der Lage ist, seine Drohungen für den Fall der Nichterfüllung seines Ansinnens zu verwirklichen.

Androhung von Nachteilen kann sich auch gegen Dritte richten, für die sich der zu Erpressende verantwortlich fühlt.

Was steht in Art. 168 Abs. 2 StGB?

Aktive Bestechung bei Zwangsvollstreckung

Wer dem Konkursverwalter, einem Mitglied der Konkursverwaltung, dem Sachwalter oder dem Liquidator besondere Vorteile zuwendet oder zusichert, um dessen Entscheidungen zu beeinflussen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Es genügt im Gegensatz zu Abs. 1 jeder Vorteil, denn der Adressat ist nicht Gläubiger.

Was steht in Art. 179septies StGB?

Missbrauch einer Fernmeldeanlage

Wer aus Bosheit oder Mutwillen eine Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung missbraucht, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

Beschreibe die Konkurrenzen zwischen Beteiligung an Vortat und Hehlerei.

Ausgangslage: Der Täter hehlt ein aus einer zumindest vollendeten Vortat gegen das Vermögen einer Person entstammendes Deliktsgut, wobei:

  • er als Teilnehmer durch untergeordneten Tatbeitrag die Vortat vor deren Vollendung gefördert hat: Echte Konkurrenz zwischen Hehlerei mit Beihilfe zur Vortat.
  • er als Teilnehmer durch untergeordneten Tatbeitrag die Vortat gefördert hat. Die Tatförderung beschränkt sich auf ein Verheimlichen nach Vollendung, aber vor Beendigung der Vortat: Beihilfe zur Vortat konsumiert die Hehlerei. Bei anderen Handlungen als Verheimlichen geht Hehlerei vor.
  • er als Teilnehmer zur Vortat angestiftet hat: BGer geht von echter Konkurrenz aus.
  • er als Mittäter einen wesentlichen Tatbeitrag geleistet hat: Täterschaft bei Vortat konsumiert Hehlerei.

Was steht in Art. 116 StGB?

Kindestötung

Tötet eine Mutter ihr Kind während der Geburt oder solange sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges steht, so wird sie mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Strafmilderung nach Art. 48 StGB aufgrund schwerer Bedrängnis ist ausgeschlossen.

Bei Fahrlässigkeit fällt nur Art. 117 StGB in Betracht.

Was steht in Art. 162 StGB?

Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses

Wer ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis, das er infolge einer gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht bewahren sollte, verrät,

wer den Verrat für sich oder einen andern ausnützt,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Verrat bedeutet Tatvollendung: Offenbarung des Geheimnisses an einen beliebigen Dritten oder gar an die Öffentlichkeit.

Geheimnis: Weder offenkundige noch allgemein zugängliche Tatsache, die der sog. Geheimnisherr aus berechtigtem Interesse geheimhalten will.

Geheimhaltungspflicht: Vgl. v.a. Art. 321a IV OR. Im Übrigen: Ausdrückliche oder sinngemässe Vereinbarung.

Wer ihm selbst anvertraute Geheimnisse zum eigenen Nutzen verwendet, ohne sie einem Dritten zu offenbaren, ist nicht erfasst.

Was steht in Art. 118 I StGB?

Strafbarer Schwangerschaftsabbruch

Wer eine Schwangerschaft mit Einwilligung der schwangeren Frau abbricht oder eine schwangere Frau zum Abbruch der Schwangerschaft anstiftet oder ihr dabei hilft, ohne dass die Voraussetzungen nach Artikel 119 erfüllt sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 169 StGB?

Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte

Wer eigenmächtig zum Schaden der Gläubiger über einen Vermögenswert verfügt, der

amtlich gepfändet oder mit Arrest belegt ist,

in einem Betreibungs-, Konkurs- oder Retentionsverfahren amtlich aufgezeichnet ist oder

zu einem durch Liquidationsvergleich abgetretenen Vermögen gehört

oder einen solchen Vermögenswert beschädigt, zerstört, entwertet oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Bis die fraglichen Vermögenswerte gepfändet, verarrestiert oder aufgezeichnet sind, gelangt Art. 164 StGB zur Anwendung.

Täter kann jedermann sein.

Tathandlung: Auch tatsächliche Dispositionen. Blosses Untätigbleiben genügt nicht.

Was steht in Art. 146 StGB?

Betrug

Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Der Betrug zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Welche Sachverhaltskonstellationen sind nicht vom Betrugstatbestand (Art. 146 StGB) erfasst?

Ausgangspunkt: Täter täuscht in arglistiger Weise einen Menschen.

  • Opfer hat keine selbständige Verfügungsmacht und entzieht die Sache aus dem Gewahrsam eines Dritten, um dem Täter zu übergeben. Der Täter begründet eigenen Gewahrsam. Strafbarkeit: Mittelbare Täterschaft zu Diebstahl (Art. 139 StGB).
  • Opfer hat selbständige Verfügungsmacht oder nicht und verschafft dem Täter Zutritt zum Herrschaftsbereich, in dem sich die Sache befindet. Strafbarkeit: Diebstahl (Art. 139 StGB).

Täter täuscht in arglistiger Weise den zuvor Bestohlenen, um sicheren Gewahrsam erlangen zu können (Sicherungsbetrug). Strafbarkeit: Diebstahl (Art. 139 StGB).

Täter bewirkt Vermögensdisposition durch arglistige Irreführung als auch Androhung ernstlicher Nachteile, wobei:

  • sich diese ergänzen und gemeinsam den Erfolg bewirken: Erpressung (Art. 156 StGB).
  • Drohung durch Täuschung lediglich unterstützt wird: Erpressung (Art. 156 StGB).

Was steht in Art. 137 Ziff. 1 StGB?

Unrechtmässige Aneignung

1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen der Artikel 138-140 zutreffen, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Tätigkeitsdelikt.

Aneignung = Enteignung (Ausschluss von der Verfügungsmacht) und äusserlich wahrnehmbare Zueignung (Quasi-Eigentümerstellung zumindest vorübergehend).

Fremdheit: Überhaupt kein Eigentumsrecht sowie bei Mit- oder Gesamteigentum.

Beweglichkeit: Gegenstand, der weder in einem Grundstück noch einem Bestandteil besteht.

Tatobjekt: Nur körperliche Gegenstände. Nicht: Energien, Daten, unverbriefte Forderungen.

Kumulativ erforderlich: Bereicherungsabsicht und Unrechtmässigkeit. Absicht muss schon im Zeitpunkt der Aneignung gegeben sein. Unrechtmässigkeit: Widerspruch zu einer oder mehreren Rechtsnormen.

 

Was steht in Art. 197 IV StGB?

Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1, die sexuelle Handlungen mit Tieren oder mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen oder nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Haben die Gegenstände oder Vorführungen tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 183 Ziff. 1 I StGB?

Freiheitsberaubung

1. Wer jemanden unrechtmässig festnimmt oder gefangen hält oder jemandem in anderer Weise unrechtmässig die Freiheit entzieht, [...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Erfolgsdelikt, Dauerdelikt.

Geschütztes Rechtsgut: Fortbewegungsfreiheit (Art. 10 II BV). Tatsächlicher Wille, den Ort zu wechseln, ist nicht erforderlich. Es genügt die Fähigkeit, einen solchen Willen zu bilden.

Vorbereitungshandlungen sind nach Art. 260bis strafbar.

Entzug darf nicht bloss vorübergehender Natur sein.

Tathandlung: Festnehmen, Wegnahme von Gehhilfen, Drohung, Gewaltanwendung, nicht aber Täuschung.

Veranlassung durch Gewalt, Drohung usw., den Standort zu wechseln: Art. 181 StGB.

Verlust der Fortbewegungsfreiheit = Tatvollendung. Es genügt, dass es für das Opfer unverhältnismässig schwierig/riskant ist, den Aufenthaltsort zu ändern. Beendigung = Wiedererlangung der Fortbewegungsfreiheit.

Was steht in Art. 192 StGB?

Sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten

Wer unter Ausnützung der Abhängigkeit einen Anstaltspflegling, Anstaltsinsassen, Gefangenen, Verhafteten oder Beschuldigten veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hat die verletzte Person mit dem Täter die Ehe geschlossen oder ist sie mit ihm eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

Was steht in Art. 152 StGB?

Unwahre Angaben über kaufmännische Gewerbe

Wer als Gründer, als Inhaber, als unbeschränkt haftender Gesellschafter, als Bevollmächtigter oder als Mitglied der Geschäftsführung, des Verwaltungsrates, der Revisionsstelle oder als Liquidator einer Handelsgesellschaft, Genossenschaft oder eines andern Unternehmens, das ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt,

in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Berichten oder Vorlagen an die Gesamtheit der Gesellschafter oder Genossenschafter oder an die an einem andern Unternehmen Beteiligten unwahre oder unvollständige Angaben von erheblicher Bedeutung macht oder machen lässt, die einen andern zu schädigenden Vermögensverfügungen veranlassen können,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, echtes Sonderdelikt. Es reicht aus, wenn der Täter die Funktionen faktisch ausübt.

Unternehmensbegriff: Es reicht aus, wenn eine faktische Tätigkeit als Unternehmen besteht.

Öffentlichkeit der Mitteilung: Wenn sie regelmässig sofort ein grosses Publikum erreicht und stets die gleiche Äusserung enthält.

Was steht in Art. 139 Ziff. 1 StGB?

Diebstahl

1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Tätigkeitsdelikt (kein Erfolg nötig).

Wegnahme/Gewahrsamsbruch als Kernelement: Aneignung ist beim Diebstahl lediglich Zweck der Wegnahme, also eine Absicht.

Mit der Begründung eigenen Gewahrsams wird der Diebstahl vollendet. Erlangung eigener Herrschaftsmacht im gleichen Akt: Wenn der Täter nach der Lebenserfahrung und dem normalen Lauf der Dinge die alleinige Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache erhält.

Anstifter/Gehilfe ist nach Art. 139 StGB zu bestrafen, Art. 137 ist nicht anwendbar.

Was steht in Art. 190 StGB?

Vergewaltigung

Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Täter: Nur ein Mann.

Erforderlich, dass das Opfer den Beischlaf nur deshalb duldet, weil der Täter es dazu nötigt. Hielt der Täter seine Handlung fälschlicherweise für erforderlich, liegt Versuch vor.

Bedrohung muss sich auf ernstliche Nachteile beziehen. Es gilt ein objektiv-individueller Massstab (im Gegensatz zu Nötigung, objektiver Massstab).

Gewalt: Grösseres Mass an Gewalt erforderlich, als unter gewöhnlichen Umständen zum Vollzug des Aktes.

Beischlafsähnliche Handlungen fallen nur unter Art. 189 StGB (sexuelle Nötigung).

Was steht in Art. 165 Ziff. 2 StGB?

Misswirtschaft

2. Der auf Pfändung betriebene Schuldner wird nur auf Antrag eines Gläubigers verfolgt, der einen Verlustschein gegen ihn erlangt hat.

Der Antrag ist innert drei Monaten seit der Zustellung des Verlustscheines zu stellen.

Dem Gläubiger, der den Schuldner zu leichtsinnigem Schuldenmachen, unverhältnismässigem Aufwand oder zu gewagten Spekulationen verleitet oder ihn wucherisch ausgebeutet hat, steht kein Antragsrecht zu.

Was steht in Art. 158 Ziff. 1 StGB?

Ungetreue Geschäftsbesorgung (Treubruchstatbestand)

1. Wer aufgrund des Gesetzes, eines behördlichen Auftrages oder eines Rechtsgeschäfts damit betraut ist, Vermögen eines andern zu verwalten oder eine solche Vermögensverwaltung zu beaufsichtigen, und dabei unter Verletzung seiner Pflichten bewirkt oder zulässt, dass der andere am Vermögen geschädigt wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Wer als Geschäftsführer ohne Auftrag gleich handelt, wird mit der gleichen Strafe belegt.

Handelt der Täter in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden.

Deliktsform: Echtes Sonderdelikt, subsidiär zu Art. 138 StGB.

Tatbestandsmässiges Verhalten: Jedes Verhalten, welches gesetzlichen oder vertraglich übernommenen Pflichten widerspricht. Entstehungsgründe der Pflichten: Gesetz, behördlicher Auftrag, Rechtsgeschäft. Blosse Mitgliedschaft in einer einfachen Gesellschaft reicht nicht aus. Ein Unterlassen ist ausdrücklich erfasst.

Als Vermögensverwalter kann nur gelten, wer Vermögensinteressen von einiger Wichtigkeit wahrzunehmen hat. Er muss eine unabhängige und selbständige Befugnis haben. Vermögensverwaltung muss typischer und wesentlicher Vertragsbestandteil sein.

Schaden: Verminderung der Aktiven, Vermehrung der Passiven, Nicht-Verminderung der Passiven, Nicht-Vermehrung der Aktiven (sofern hinreichend konkretisierte Gewinnaussichten), Gefährdung der Aktiven.

Vollendung mit Schadenseintritt.

Art. 148 Ziff. 1 III StGB ist praktisch nur dann gegeben, wenn der Täter über Material oder Personal ohne Bezahlung verfügt. Ansonsten: Art. 138 StGB.

Was steht in Art. 117 StGB?

Fahrlässige Tötung

Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 179sexies Ziff. 1 StGB?

Inverkehrbringen und Anpreisen von Abhör-, Ton- und Bildaufnahmegeräten

1. Wer technische Geräte, die insbesondere dem widerrechtlichen Abhören oder der widerrechtlichen Ton- oder Bildaufnahme dienen, herstellt, einführt, ausführt, erwirbt, lagert, besitzt, weiterschafft, einem andern übergibt, verkauft, vermietet, verleiht oder sonst wie in Verkehr bringt oder anpreist oder zur Herstellung solcher Geräte Anleitung gibt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, Offizialdelikt.

Dieses Delikt erfasst Vorbereitiungshandlungen zu Art. 179bis ff. StGB: Realkonkurrenz/Subsidiarität: Umstritten.

Abgrenzung zu erlaubten Geräten ergibt sich aus der Zweckbestimmung, die sich wiederum aus der Konstruktion des Gerätes ergibt (z.B. Tarnung, Kleinheit etc.).

Welche Konkurrenzsituationen gibt es zwischen Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) und Sachentziehung (Art. 141 StGB)?

Grundsatz: Regelmässig keine echte Konkurrenz.

Handlungsmehrheit: Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) konsumiert die Sachentziehung (unechte Realkonkurrenz). Fälle:

  • Zunächst Entzug der Sache mit anschliessender Beschädigung (Art. 141 StGB wird zur mitbestraften Vortat).
  • Zunächst Zerstörung/Unbrauchbarmachung und anschliessende Beseitigung (Art. 141 StGB wird zur mitbestraften Nachtat).
  • Ausnahme: Ist der Entzug zeitlich abgetrennt, liegt echte Konkurrenz vor, wenn der Entzug zusätzliche, erhebliche Nachteile bringt.

Handlungseinheit: Es liegt eine einheitliche Handlung vor, die sowohl zur Beschädigung als auch zum Entzug führt (unechte Idealkonkurrenz). Beurteilung danach, welches Delikt im Vordergrund steht.

Was steht in Art. 122 StGB?

Schwere Körperverletzung

Wer vorsätzlich einen Menschen lebensgefährlich verletzt,

wer vorsätzlich den Körper, ein wichtiges Organ oder Glied eines Menschen verstümmelt oder ein wichtiges Organ oder Glied unbrauchbar macht, einen Menschen bleibend arbeitsunfähig, gebrechlich oder geisteskrank macht, das Gesicht eines Menschen arg und bleibend entstellt (relativer Massstab),

wer vorsätzlich eine andere schwere Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.

Die Einwilligug des Verletzten kann einen Eingriff vom Umfang einer schweren Körperverletzung nur rechtfertigen, wenn letztere einem positiv zu wertenden Zweck dient und zu diesem in einem angemessenen Verhältnis steht.

Vorbereitungshandlungen sind nach Art. 260bis strafbar.

Bei Tod des Opfer: Echte Konkurrenz zu Art. 117 StGB.

Was steht in Art. 128 StGB?

Unterlassung der Nothilfe

Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte,

wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsart: Echtes Unterlassungsdelikt in Form eines Unbotmässigkeitsdelikts und ein abstraktes Gefährdungsdelikt.

Es genügt eine Schädigung im Ausmass einer einfachen Körperverletzung nach Art. 123 StGB.

Ursache ist grundsätzlich beliebig. Bei selbstmörderischer Handlung: Keine Anwendung, da Art. 115 StGB abschliessend ist. Lebensgefahr durch Täter bewirkt: Art. 122 I oder 129 StGB. Versuchtes Tötungsdelikt: Art. 128 StGB als mitbestrafte Nachtat.

Was steht in Art. 149 StGB?

Zechprellerei

Wer sich in einem Gastgewerbebetrieb beherbergen, Speisen oder Getränke vorsetzen lässt oder andere Dienstleistungen beansprucht und den Betriebsinhaber um die Bezahlung prellt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 125 StGB?

Fahrlässige Körperverletzung

Wer fahrlässig einen Menschen am Körper oder an der Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe1 bestraft.

Ist die Schädigung schwer, so wird der Täter von Amtes wegen verfolgt.

Was steht in Art. 196 StGB?

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt

Wer mit einer minderjährigen Person sexuelle Handlungen vornimmt oder solche von ihr vornehmen lässt und ihr dafür ein Entgelt leistet oder verspricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 168 Abs. 3 StGB?

Passive Bestechung bei Zwangsvollstreckung

Wer sich solche Vorteile zuwenden oder zusichern lässt, wird mit der gleichen Strafe belegt.

Tathandlung: Es genügt, wenn der Täter die Zuwendung oder Zusicherung in Kenntnis ihrer Zweckbestimmung annimmt.

Was steht in Art. 189 StGB?

Sexuelle Nötigung

Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

Deliktsform: Erfolgsdelikt.

Bedrohung braucht nicht schwer zu sein, muss sich aber auf ernstliche Nachteile beziehen. Die Persönlichkeit des Opfers ist miteinzubeziehen (objektiv-individueller Massstab).

Gewalt: Eher geringfügiger Kraftaufwand genügt. Überraschender Griff: Art. 198 II StGB (Übertretung gegen die sexuelle Integrität).

Psychischer Druck: Täter bringt das Opfer ohne physische Gewalt in eine Zwangssituation, in der es sein sexuelles Selbstbestimmungsrecht nicht mehr ausüben kann. Der Druck muss andauernd und erheblich sein.

Tathandlung: Auch aktive Handlungen sind tatbestandsmässig. Der Kreis der Tätigkeiten, die als "sexuelle Handlungen" einzustufen sind, braucht sich nicht gänzlich mit Art. 187 zu decken.

Was steht in Art. 179ter StGB?

 

Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen

Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt,

wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt, auswertet, einem Dritten zugänglich macht oder einem Dritten vom Inhalt der Aufnahme Kenntnis gibt,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

Täter: Gesprächsteilnehmer.

Die blosse Mitteilung des Inhaltes eines aufgezeichneten Gesprächs - an dem der Täter ja selber teilnahm - kann nicht strafbar sein.

Was steht in Art. 199 StGB?

Unzulässige Ausübung der Prostitution

Wer den kantonalen Vorschriften über Ort, Zeit oder Art der Ausübung der Prostitution und über die Verhinderung belästigender Begleiterscheinungen zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft.

Was steht in Art. 115 StGB?

Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord

Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Diese Bestimmung regelt die strafbare Beteiligung an einer Selbsttötung abschliessend.

Verleitung zum Selbstmord: Täter wirkt auf einen bestimmten Menschen ein und nimmt unmittelbar auf dessen Willensbildung Einfluss. Entspricht der Anstiftung.

Beihilfe zum Selbstmord: Der Täter fördert äusserlich oder durch blosse Ermutigung den geplanten Suizid.

Was steht in Art. 142 StGB?

Unrechtmässige Entziehung von Energie

Wer einer Anlage, die zur Verwertung von Naturkräften dient, namentlich einer elektrischen Anlage, unrechtmässig Energie entzieht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 179 StGB?

Verletzung des Schriftgeheimnisses

Wer, ohne dazu berechtigt zu sein, eine verschlossene Schrift oder Sendung öffnet, um von ihrem Inhalte Kenntnis zu nehmen,

wer Tatsachen, deren Kenntnis er durch Öffnen einer nicht für ihn bestimmten verschlossenen Schrift oder Sendung erlangt hat, verbreitet oder ausnützt,

wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

Was steht in Art. 135 StGB?

Gewaltdarstellungen

Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Gegenstände oder Vorführungen nach Absatz 1, soweit sie Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere darstellen, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt.

Die Gegenstände werden eingezogen.

Handelt der Täter aus Gewinnsucht, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Gewinnsucht: Täter muss sich von einem moralisch verwerflichen Bereicherungsbestreben leiten lassen, welches nicht durch ein ungewöhnliches Ausmass charakterisiert sein muss (deckt sich nicht mit AT).

Was steht in Art. 163 Ziff. 1 StGB?

Betrügerischer Konkurs- und Pfändungsbetrug

1. Der Schuldner, der zum Schaden der Gläubiger sein Vermögen zum Scheine vermindert, namentlich Vermögenswerte beiseiteschafft oder verheimlicht, Schulden vortäuscht, vorgetäuschte Forderungen anerkennt oder deren Geltendmachung veranlasst,

wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Täter: Nur Schuldner. Bei juristischen Personen/Gesellschaften wird nach Art. 29 StGB zugerechnet.

Handlung muss objektiv geeignet sein, sich zum Schaden der Gläubiger auszuwirken. NIcht erforderlich ist ein Vermögensschaden (konkretes Gefährdungsdelikt).

Falsche Buchführung/Bilanzierung kann über die Generalklausel von Ziff. 1 Abs. 1 erfasst werden.

Blosses Verschweigen ist nur tatbestandsmässig, wenn dadurch ein geringerer als der wirkliche Vermögensstand vorgetäuscht wird. Ansonsten: Art. 323 Ziff. 2-4 StGB (Übertretungstatbestand).

Ein provisorischer Verlustschein genügt. Ein nichtiger Verlustschein schliesst die Strafbarkeit aber aus.

Was steht in Art. 193 StGB?

Ausnützung der Notlage

Wer eine Person veranlasst, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit ausnützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ist die verletzte Person mit dem Täter eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

Deliktsform: Erfolgsdelikt. Tatvollendung: Vornahme/Duldung der sexuellen Handlung.

Art. 192 StGB (sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten) ist ein Spezialtatbestand.

Notlage: Braucht nicht wirtschaftlich zu sein. Finanzielle Not steht aber im Vordergrund.

Abhängigkeit des Opfers muss von einer gewissen Dauer sein: Arbeitsverhältnis, Psychotherapeut, Geiselnehmer, Anführer einer Sekte.

Notlage/Abhängigkeit muss für die Erlangung der geschlechtlichen Handlung kausal sein. Täter muss seine Hilfe zur Beseitigung vom sexuellen Entgegenkommen abhängig machen.

Welche speziellen Verjährungsregelungen finden sich betr. Delikten gegen die sexuelle Integrität?

Art. 97 II StGB: Bei sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) und Abhängigen (Art. 188) sowie bei Straftaten nach den Artikeln 111, 113, 122, 124, 182, 189-191, 195 und 197 Absatz 3, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, dauert die Verfolgungsverjährung in jedem Fall mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Opfers.

Unverjährbarkeit (Art. 101 I lit. e StGB):

Keine Verjährung tritt ein für sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1), sexuelle Nötigung (Art. 189), Vergewaltigung (Art. 190), Schändung (Art. 191), sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten (Art. 192 Abs. 1) und Ausnützung der Notlage (Art. 193 Abs. 1), wenn sie an Kindern unter 12 Jahren begangen wurden.

Wäre die Strafverfolgung bei Anwendung von Art. 97/98 StGB verjährt, so kann das Gericht die Strafe mildern.

Beschreibe die objektiven Tatbestandselemente der Hehlerei nach Art. 160 StGB.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Tatobjekt: Bewegliche oder unbewegliche körperliche Sache. Hehlerei an Buchgeld oder Daten ist nicht möglich. Wird durch den Dritten rechtmässig Eigentum begründet (z.B. gutgläubiger Erwerb, Ersitzung) oder handelt es sich um Surrogate (Erlös-/Ersatzhehlerei), ist Art. 160 StGB ausgeschlossen, da die Rückerstattungsansprüche des früheren Eigentümers untergegangen sind bzw. sich nicht auf das Surrogat beziehen. Wechselgeld in derselben Währung bei deliktisch erlangtem Bargeld ist erfasst (kein "Erlös").

Handlung braucht nicht schuldhaft zu sein. Ermittlung des Vortäters ist nicht nötig.

Vortat: Auch Delikte, welche im Anschluss an Art. 160 StGB geregelt sind (insb. betrügerischer Konkurs, Entführung, Geiselnahme).

Es genügt, wenn die Vortat vollendet wurde. Bei Diebstahl/Raub: Beendigung (Erlangung sicheren Gewahrsams).

Verheimlichung: Geht der Vorsatz nicht auf Erhaltung der Sache, sondern auf Beseitigung als Beweismittel, ist Sachentziehung (Art. 141) und Begünstigung (Art. 305 StGB) zu prüfen.

Hilfe zur Veräusserung: Fällt bei Personen ausser Betracht, die zwar bei der Veräusserung Hilfe leisten, jedoch zuvor Verfügungsmacht erlangt haben.

Blosses Mitverbrauchen des Tatobjekts genügt nicht.

Was steht in Art. 136 StGB?

Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Kinder

Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährungsdelikt, Tätigkeitsdelikt.

Der Wille, eine konkrete Gefahr für die Gesundheit des Kindes zu schaffen, ist nicht erforderlich.

Bei Betäubungsmitteln (Abgabe, Anbieten, Zugänglichmachen an Personen unter 18 Jahren) ist Art. 19bis BetmG lex specialis.

Was steht in Art. 197 I StGB?

Pornografie - Schutz der Kinder vor "weicher" Pornographie

Wer pornografische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände solcher Art oder pornografische Vorführungen einer Person unter 16 Jahren anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht oder durch Radio oder Fernsehen verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 155 StGB?

Warenfälschung

1. Wer zum Zwecke der Täuschung in Handel und Verkehr

eine Ware herstellt, die einen höheren als ihren wirklichen Verkehrswert vorspiegelt, namentlich indem er eine Ware nachmacht oder verfälscht,

eine solche Ware einführt, lagert oder in Verkehr bringt,

wird, sofern die Tat nicht nach einer andern Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er, sofern die Tat nicht nach einer andern Bestimmung mit höherer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Betrug (Art. 146 StGB) geht diesem Delikt vor (vgl. Ausschlussklausel).

Was steht in Art. 129 StGB?

Gefährdung des Lebens

Wer einen Menschen in skrupelloser Weise in unmittelbare Lebensgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Konkretes Gefährdungsdelikt, Erfolgsdelikt.

Subjektiver Tatbestand: Sicheres Wissen darum, dass die Handlung einen bestimmten Menschen in unmittelbare Lebensgefahr bringt.

Skrupellosigkeit: Überwiegend subjektives Merkmal. Unmittelbare Gefährdungen, mit denen nicht wenigstens teilweise ein positiver Zweck angestrebt wird.

Dieses Delikt wird durch Verletzungsdelikte konsumiert.

Was steht in Art. 179quater StGB?

Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte

Wer eine Tatsache aus dem Geheimbereich eines andern oder eine nicht jedermann ohne weiteres zugängliche Tatsache aus dem Privatbereich eines andern ohne dessen Einwilligung mit einem Aufnahmegerät beobachtet oder auf einen Bildträger aufnimmt,

wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Absatz 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt,

wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt oder einem Dritten zugänglich macht,

wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Beschreibe die verschiedenen Tatbestandsmerkmale des Anvertrauens bei der Veruntreuung.

Subsumtion unter Art. 138 Ziff. 1 I StGB: Treugeber = Eigentümer (bzw. zur Weitergabe Berechtigter) einer beliebigen Sache. Er gibt seinen Gewahrsam auf und räumt ihn dem Täter ein mit der Pflicht zur Erhaltung des Sacheigentums... [blosses ZUgänglichmachen hebt den Gewahrsam nicht auf. Ebenfalls nicht genügend: Einräumung von Mitgewahrsam.]

Subsumtion unter Art. 138 Ziff. 1 II StGB:

  • Treugeber = Eigentümer (bzw. zur Weitergabe Berechtigter) von vertretbaren bzw. unvertretbaren Sachen. Er gibt das Eigentum vollumfänglich auf und räumt es dem Täter ein mit der Pflicht zur ständigen Erhaltung des Sachwerts...
  • Treugeber hat Gläubigerstellung an Buchgeld. Er räumt dem Treuhänder die Verfügungsberechtigung oder die Gläubigerstellung ein mit der Pflicht zur ständigen Erhaltung des Geldbetrags... [BGer: Es genügt, dass dem Kontoinhaber eine Vollmacht ausgestellt worden ist, unabhängig ob der Treugeber noch verfügen kann.]

zum Zwecke der Rückerstattung oder Abgabe an den Treugeber oder Weiterleitung an einen Dritten.

Die Pflicht zur ständigen Erhaltung des Sachwerts/Geldbetrags kann durch Gesetz, ausdrückliche vertragliche Bestimmungen, stillschweigend geäusserten Willen oder Organstellung entstehen. Beim Darlehen besteht regelmässig keine Werterhaltungspflicht.

Was steht in Art. 140 Ziff. 1 I StGB?

Raub

1. Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.

Deliktsform: Tätigkeitsdelikt.

Vorbereitungshandlungen sind nach Art. 260bis strafbar.

Tätlichkeit und einfache (fahrlässige) Körperverletzung werden konsumiert.

Gewalt: Jede unmittelbare physische Einwirkung auf den Körper mit physikalischen oder chemisch fassbaren Mitteln. Gewisse Intensität nötig. Nicht gegeben bei Entreissdiebstahl.

Drohung: Ausdrückliche oder konkludente Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben.

Nötigungsmittel gegen unbeteiligte Drittperson: Allenfalls Geiselnahme oder Erpressung.

Was steht in Art. 144 StGB?

Sachbeschädigung

Wer eine Sache, an der ein fremdes Eigentums-, Gebrauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hat der Täter die Sachbeschädigung aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung begangen, so wird er von Amtes wegen verfolgt.

Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.

Deliktsform: Erfolgsdelikt. Beeinträchtigung der Sache genügt.

Z.T. Lehre: Art. 172ter StGB soll nicht zur Anwendung kommen, wenn der Gegenstand von hohem Affektions- oder Gebrauchswert war, da dieser Tatbestand keinen finanziellen Schaden voraussetzt.

Tatobjekt: Ausschliesslich körperliche Gegenstände (inkl. Tiere, Immobilien). Urkunden: Nur über Art. 254 StGB.

Was steht in Art. 178 StGB?

Verjährung

Die Verfolgung der Vergehen gegen die Ehre verjährt in vier Jahren.

Für das Erlöschen des Antragsrechts gilt Artikel 31: Das Antragsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem der antragsberechtigten Person der Täter bekannt wird.

Was steht in Art. 113 StGB?

Totschlag

Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Heftige Gemütsbewegung = sthenischer Affekt (offensiv) oder asthenischer Affekt (defensiv). Kein vorwiegendes Verschulden am Zustandekommen der den Affekt auslösenden Situation erforderlich. Massgeblich ist die Reaktion eines Durchschnittsmenschen.

Grosse seelische Belastung: Psychischer Druckzustand, der sich über eine längere Zeit entwickelt hat.

Beide Zustände müssen als entschuldbar gelten.

Was steht in Art. 180 StGB?

Drohung

Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Strafverfolgung von Amtes wegen, wenn der Täter Ehegatte/eingetragener Partner/Lebenspartner ist.

Deliktsform: Konkretes Gefährdungsdelikt. Die freie Willensbildung muss gefärdet werden.

Tatvollendung: Eintritt des Angst- oder Schreckzustandes.

Täter stellt dem Opfer Nachteile in Aussicht, deren Verwirklichung er als von seinem Willen abhängig darstellt, aber nicht ernsthaft zu wollen braucht. Nachteile müssen sich objektiv eignen, das Opfer in Angst und Schrecken zu versetzen, weil es damit rechnet, der Täter könnte seine Ankündigung wahrmachen.

Tathandlung: Wort, Schrift, konkludentes Handeln.

Was steht in Art. 111 StGB?

Vorsätzliche Tötung

Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass eine der besondern Voraussetzungen der nachfolgenden Artikel zutrifft, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

Vorbereitungshandlungen sind nach Art. 260bis strafbar.

Was steht in Art. 123 StGB?

Einfache Körperverletzung

1. Wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise an Körper oder Gesundheit schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

In leichten Fällen kann der Richter die Strafe mildern (Art. 48a).

2. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, und der Täter wird von Amtes wegen verfolgt,

  • wenn er Gift (auch ohne Bewirken der Gefahr)), eine Waffe oder einen gefährlichen Gegenstand gebraucht,
  • wenn er die Tat an einem Wehrlosen oder an einer Person begeht, die unter seiner Obhut steht oder für die er zu sorgen hat, namentlich an einem Kind,
  • wenn er der Ehegatte des Opfers ist und die Tat während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung begangen wurde,
  • wenn er die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner des Opfers ist und die Tat während der Dauer der eingetragenen Partnerschaft oder bis zu einem Jahr nach deren Auflösung begangen wurde,
  • wenn er der hetero- oder homosexuelle Lebenspartner des Opfers ist, sofern sie auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamem Haushalt führen und die Tat während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen wurde.

Die (stillschweigende) Einwilligung des Verletzten rechtfertigt einen Eingriff im Rahmen einer einfachen Körperverletzung ohne Rücksicht auf deren Zweck.

Wa steht in Art. 138 Ziff. 2 StGB?

Veruntreuung

2. Wer die Tat als Mitglied einer Behörde, als Beamter, Vormund, Beistand, berufsmässiger Vermögensverwalter oder bei Ausübung eines Berufes, Gewerbes oder Handelsgeschäftes, zu der er durch eine Behörde ermächtigt ist, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 195 StGB?

Förderung der Prostitution

Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:

a. eine minderjährige Person der Prostitution zuführt oder in der Absicht, daraus Vermögensvorteile zu erlangen, ihre Prostitution fördert;

b. eine Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit oder wegen eines Vermögensvorteils der Prostitution zuführt;

c. die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt;

d. eine Person in der Prostitution festhält.

Was steht in Art. 141 StGB?

Sachentziehung

Wer dem Berechtigten ohne Aneignungsabsicht eine bewegliche Sache entzieht und ihm dadurch einen erheblichen Nachteil zufügt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Antragsdelikt bei Sachen, die nicht mit der Absicht der Aneignung entzogen werden.

Entzug: Gewahrsamsbruch (nicht zwingend Begründung neuen Gewahrsams), Verschlechterung/Ausschluss der Möglichkeit der Wiedererlangung, Vorenthaltung (äusserliches Verhalten vorausgesetzt; blosse Nichterfüllung der Rückgabepflicht reicht nicht aus).

Die Sache braucht nicht fremd zu sein (dinglich berechtigte Personen). Geschützt ist auch Besitz bzw. Mitbesitz. Obligatorischer Anspruch ohne Besitz fällt ausser Betracht.

Erheblicher Nachteil: Bagatellfälle sollen ausgeschlossen sein. Auch negative Folgen, die sich nicht ohne weiteres finanziell ausdrücken lassen.

Was steht in Art. 112 StGB?

Mord

Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Vorbereitungshandlungen sind nach Art. 260bis StGB strafbar.

Was steht in Art. 144bis Ziff. 1 StGB?

Datenbeschädigung

1. Wer unbefugt elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten verändert, löscht oder unbrauchbar macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes wegen verfolgt.

Deliktsform: Erfolgsdelikt. Mit Beeinträchtigung der Daten vollendet, ohne dass ein Vermögensschaden erforderlich wäre.

Tatobjekt: Daten, an denen der Täter jedenfalls nicht allein berechtigt ist. Auch solche, an denen Dritte ein Nutzungsrecht haben.

Was steht in Art. 172ter StGB?

Geringfügige Vermögensdelikte

Richtet sich die Tat nur auf einen geringen Vermögenswert oder auf einen geringen Schaden, so wird der Täter, auf Antrag, mit Busse bestraft.

Diese Vorschrift gilt nicht bei qualifiziertem Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3), bei Raub und Erpressung.

Diese Bestimmung knüpft an den Vermögenswert bzw. -schaden an. Deshalb fallen abstrakte Vermögensgefährdungsdelikte oder Delikte ohne Bezug zu diesem Rechtsgut ausser Betracht.

Grenze: CHF 300

Primär ist auf den Marktwert abzustellen, sekundär auf deren objektiv bestimmbaren Wert. Erst dann subjektiver Wert für den Geschädigten.

Es handelt sich um Übertretungen, d.h. Versuch und Beihilfe bleiben straflos (Art. 105 II StGB).

Vorsatz auf einen geringeren Vermögenswert/Schaden: Trotzdem Bestrafung aufgrund des objektiv verwirklichten Tatbestandes. Bei Vorsatz auf höheren Vermögenswert/Schaden: Bestrafung wegen gewollter Tat.

Was steht in Art. 181 StGB?

Nötigung

Wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Erfolgsdelikt, Verletzungsdelikt. Eine Drohung (Art. 180 StGB) wird konsumiert.

"Ernstlicher Nachteil": So erheblich, dass eine besonnene, verständige Person in der Lage des Betroffenen in ihrer Willensfreiheit wesentlich beeinträchtigt ist. Die Drohung, Drittpersonen einer ernstlichen Nachteil zuzufügen ist tatbestandsmässig, sofern sich das Opfer verantwortlich fühlt.

Die Zufügung des angedrohten Nachteils muss nicht widerrechtlich sein, es genügt das Ziel, die Situation des Opfers zu verschlechtern.

"Andere Beschränkung der Handlungsfreiheit": Nur solche Beeinträchtigungen, deren Intensität der Einwirkung durch Gewalt/Androhung ernstlicher Nachteile gleichkommt.

Rechtswidrigkeit muss positiv dargetan werden:

  • Unerlaubter Zweck
  • Unerlaubte Mittel
  • Mittel und Zweck im Missverhältnis
  • Verknüpfung von Mittel und Zweck ist rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig.

Ausnahmsweise sind gesetzliche Rechtfertigungsgründe anwendbar.

 

Was steht in Art. 191 StGB?

Schändung

Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung missbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Geschlechtlicher Umgang mit widerstands- bzw. unrteilsunfähigem Partner ist nicht durchwegs tatbestandsmässig. Täter missbraucht den Zustand nur, wenn er die entsprechende Beeinträchtigung des Opfers ausnützt, was bei (mutmasslichem) Einverständnis des (urteilsfähigen) Partners nicht zutrifft.

Hat der Täter den Zustand des Opfers selbst herbeigeführt: Art. 189 oder Art. 190 StGB.

Eventualvorsatz ist nicht ausgeschlossen.

Was steht in Art. 185bis StGB?

Verschwindenlassen

Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer in der Absicht, eine Person für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen:

a. im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation der Person die Freiheit entzieht, wobei in der Folge die Auskunft über ihr Schicksal oder ihren Verbleib verweigert wird; oder

b. im Auftrag eines Staates oder einer politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht die Auskunft über das Schicksal oder den Verbleib dieser Person verweigert.

Strafbar ist auch, wer die Tat im Ausland begangen hat, sich in der Schweiz befindet und nicht ausgeliefert wird. Artikel 7 Absätze 4 und 5 ist anwendbar.

Was steht in Art. 143 StGB?

Unbefugte Datenbeschaffung

Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, sich oder einem andern elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt und gegen seinen unbefugten Zugriff besonders gesichert sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die unbefugte Datenbeschaffung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Deliktsform: Tätigkeitsdelikt.

Datendiebstahl ist zu Art. 139 StGB subsidiär. Ausnahme: Zwei verschiedene berechtigte Personen (echte Idealkonkurrenz).

Beschaffen: Täter erlangt unmittelbar die Verfügungsgewalt. Blosse Kenntnisnahme genügt.

Schutzmassnahmen: Keine hohen Anforderungen (Zumutbarkeit). Bei Sendungen unter Fernmeldegeheimnis: Keine besondere Massnahmen nötig.

Tatobjekt: Fremder Vermögenswert, Berechtigung schliesst die Anwendung von Art. 143 StGB aus ("Datenveruntreuung" ist nicht erfasst).

Was steht in Art. 138 Ziff. 1 II StGB?

Veruntreuung - anvertraute Vermögenswerte (statt fremde Sachen)

wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Veruntreuung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Tatobjekt: Unbewegliche Sachen nicht erfasst.

Veruntreuung anvertrauter Vermögenswerte (Art. 138 Ziff. 1 II StGB) = subsidiär zu Veruntreuung fremder Sachen (Art. 138 Ziff. 1 I StGB). Tatobjekt muss in das zivilrechtliche Eigentum des Täters übergehen.

Vertretbaren Sachen: Hält der Täter Ersatz bereit, so ist pflichtwidrige Zurückbehaltung nicht ausreichend.

Guthaben auf Konten: Verbuchung auf eigenem Konto des Täters = analog zur Veruntreuung vertretbarer Sachen, Verbuchung auf fremden Konto = auch ohne Bereithalten von Ersatz pflichtwidrige Verfügung.

Teilnahme und Mittäterschaft bezieht sich immer auf Art. 138 Ziff. 1 II StGB. Art. 137 kann nicht als Auffangtatbestand gelten. Mittäter als "extraneus": Gehilfenschaft zu Art. 138 Ziff. 1 II StGB als Auffangtatbestand.

Was steht in Art. 168 Abs. 1 StGB?

Aktive Bestechung bei Zwangsvollstreckung

Wer einem Gläubiger oder dessen Vertreter besondere Vorteile zuwendet oder zusichert, um dessen Stimme in der Gläubigerversammlung oder im Gläubigerausschuss zu erlangen oder um dessen Zustimmung zu einem gerichtlichen Nachlassvertrag oder dessen Ablehnung eines solchen Vertrages zu bewirken, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Eigentliches Rechtspflegedelikt, sekundär abstraktes Gefährdungsdelikt.

Unlautere Beeinflussung des aussergerichtlichen, damit privaten Nachlassvertrags ist damit nicht erfasst.

Täter: Nebst Schuldner auch beliebige andere Personen.

Besondere Vorteile: Materielle Vorteile, auf die der zu Bestechende keinen Anspruch hätte.

Absicht bzw. Eventualabsicht, die Stimme in der/im Gläubigerversammlung/-ausschuss zu erlangen oder dessen Zustimmung/Ablehnung zu einem Nachlassvertrag zu bewirken, ist umstritten.

Was steht in Art. 133 StGB?

Raufhandel

Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Nicht strafbar ist, wer ausschliesslich abwehrt oder die Streitenden scheidet.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, Tätigkeitsdelikt.

Der Täter kann ausgeschieden sein, bevor jemand verletzt wurde, und ist dennoch strafbar.

Opfer kann eine beliebige Person, insb. ein Dritter, sein.

Bei Eruierung des Urhebers: Echte Idealkonkurrenz mit dem entsprechenden Delikt.

Was steht in Art. 170 StGB?

Erschleichung eines gerichtlichen Nachlassvertrages

Der Schuldner, der über seine Vermögenslage, namentlich durch falsche Buchführung oder Bilanz, seine Gläubiger, den Sachwalter oder die Nachlassbehörde irreführt, um dadurch eine Nachlassstundung oder die Genehmigung eines gerichtlichen Nachlassvertrages zu erwirken,

der Dritte, der eine solche Handlung zum Vorteile des Schuldners vornimmt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, Sonderdelikt.

Mit der (vorübergehenden) Irreführung ist das Delikt vollendet.

Was gilt bei gemeinsamer Begehung von Delikten gegen die sexuelle Integrität?

Art. 200 StGB: Gemeinsame Begehung

Wird eine strafbare Handlung dieses Titels gemeinsam von mehreren Personen ausgeführt, so kann der Richter die Strafe erhöhen, darf jedoch das höchste Mass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte überschreiten. Dabei ist er an das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden.

Was steht in Art. 120 StGB?

Übertretungen durch Ärztinnen oder Ärzte

Mit Busse wird die Ärztin oder der Arzt bestraft, die oder der eine Schwangerschaft in Anwendung von Artikel 119 Absatz 2 abbricht und es unterlässt, vor dem Eingriff:

a. von der schwangeren Frau ein schriftliches Gesuch zu verlangen;

b. persönlich mit der schwangeren Frau ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten, sie über die gesundheitlichen Risiken des Eingriffs zu informieren und ihr gegen Unterschrift einen Leitfaden auszuhändigen, welcher enthält:

1. ein Verzeichnis der kostenlos zur Verfügung stehenden Beratungsstellen,

2. ein Verzeichnis von Vereinen und Stellen, welche moralische und materielle Hilfe anbieten, und

3. Auskunft über die Möglichkeit, das geborene Kind zur Adoption freizugeben;

c. sich persönlich zu vergewissern, dass eine schwangere Frau unter 16 Jahren sich an eine für Jugendliche spezialisierte Beratungsstelle gewandt hat.

Ebenso wird die Ärztin oder der Arzt bestraft, die oder der es unterlässt, gemäss Artikel 119 Absatz 5 einen Schwangerschaftsabbruch der zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden.

Was steht in Art. 197 Ziff. 6-9 StGB?

Pornografie

Bei Straftaten nach den Absätzen 4 und 5 werden die Gegenstände eingezogen.

Handelt der Täter mit Bereicherungsabsicht, so ist mit Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu verbinden.

Minderjährige von mehr als 16 Jahren bleiben straflos, wenn sie voneinander einvernehmlich Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1 herstellen, diese besitzen oder konsumieren

Gegenstände oder Vorführungen im Sinne der Absätze 1-5 sind nicht pornografisch, wenn sie einen schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert haben.

Was steht in Art. 126 StGB?

Tätlichkeiten

Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge haben, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

Der Täter wird von Amtes wegen verfolgt, wenn er die Tat wiederholt begeht:

a. an einer Person, die unter seiner Obhut steht oder für die er zu sorgen hat, namentlich an einem Kind;

b. an seinem Ehegatten während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung; oder

bbis. an seiner eingetragenen Partnerin oder seinem eingetragenen Partner während der Dauer der eingetragenen Partnerschaft oder bis zu einem Jahr nach deren Auflösung; oder

c. an seinem hetero- oder homosexuellen Lebenspartner, sofern sie auf unbestimmte Zeit einen gemeinsamen Haushalt führen und die Tat während dieser Zeit oder bis zu einem Jahr nach der Trennung begangen wurde.

Die physische Einwirkung muss das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass überschreiten.

Ungewollte Schädigung an Körper/Gesundheit: Echte, ideelle Konkurrenz mit Art. 125 StGB (fahrlässige Körperverletzung).

Was steht in Art. 179octies StGB?

Amtliche Überwachung, Straflosigkeit

Wer in Ausübung ausdrücklicher, gesetzlicher Befugnis die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs einer Person anordnet oder durchführt oder technische Überwachungsgeräte (Art. 179bis ff.) einsetzt, ist nicht strafbar, wenn unverzüglich die Genehmigung des zuständigen Richters eingeholt wird.

Die Voraussetzungen der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und das Verfahren richten sich nach dem BÜPF.

Welche Daten sind weder von Art. 143 noch von Art. 179novies StGB erfasst?

Nicht besonders schützenswerte Daten, welche keine Personendaten betreffen und nicht elektronisch gespeichert sind.

Was steht in Art. 134 StGB?

Angriff

Wer sich an einem Angriff auf einen oder mehrere Menschen beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Angegriffenen oder eines Dritten zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Zumindest zwei Agressoren als Täter vorausgesetzt.

Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) gelten als konsumiert.

Mindestens eine Person muss sich passiv verhalten, ansonsten liegt Raufhandel (Art. 133 StGB) vor. Es reicht nicht aus, wenn die Angreifer verletzt werden.

Lässt sich bei einem oder allen Angreifern ein der eingetretenen Schädigung entsprechender oder darüber hinausgehender Vorsatz nachweisen, ist insoweit nur der betreffende Tatbestand anwendbar. Wenn hingegen noch mind. eine andere Person angegriffen wurde, liegt echte Idealkonkurrenz vor.

Was steht in Art. 166 StGB?

Unterlassung der Buchführung

Der Schuldner, der die ihm gesetzlich obliegende Pflicht zur ordnungsmässigen Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern oder zur Aufstellung einer Bilanz verletzt, so dass sein Vermögensstand nicht oder nicht vollständig ersichtlich ist, wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder in einer gemäss Artikel 43 SchKG erfolgten Pfändung gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Erfolgs- und Sonderdelikt. Art. 325 StGB ist gegenüber diesem Tatbestand subsidiär.

Täter: Ausschliesslich Schuldner, nicht die Revisionsstelle. Er muss konkursfähig sein.

Für die Pflicht zur Buchführung, vgl. Art. 957 und 958 OR.

Für die Pflicht zur Aufbewahrung, vgl. Art. 962 OR.

Was steht in Art. 119 I StGB?

Strafloser Schwangerschaftsabbruch

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, damit von der schwangeren Frau die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.

Was steht in Art. 19 II StGB?

Strafloser Schwangerschaftsabbruch

Der Abbruch einer Schwangerschaft ist ebenfalls straflos, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau, die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage, durch eine zur Berufsausübung zugelassene Ärztin oder einen zur Berufsausübung zugelassenen Arzt vorgenommen wird. Die Ärztin oder der Arzt hat persönlich mit der Frau vorher ein eingehendes Gespräch zu führen und sie zu beraten.

Was steht in Art. 148 StGB?

Check- und Kreditkartenmissbrauch

Wer, obschon er zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist, eine ihm vom Aussteller überlassene Check- oder Kreditkarte oder ein gleichartiges Zahlungsinstrument verwendet, um vermögenswerte Leistungen zu erlangen und den Aussteller dadurch am Vermögen schädigt, wird, sofern dieser und das Vertragsunternehmen die ihnen zumutbaren Massnahmen gegen den Missbrauch der Karte ergriffen haben, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Dieses Delikt hat subsidiäre Funktion. Kartenspezifische missbräuchliche Verwendung wird aber ausnahmsweise abschliessend erfasst.

Deliktsform: Sonderdelikt, Erfolgsdelikt. Dritte: Betrug (Art. 146 StGB) oder betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 StGB).

Was steht in Art. 187 StGB?

Sexuelle Handlungen mit Kindern

1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt,

es zu einer solchen Handlung verleitet oder

es in eine sexuelle Handlung einbezieht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

3. Hat der Täter zur Zeit der Tat oder der ersten Tathandlung das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor oder ist die verletzte Person mit ihm die Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemässer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 177 StGB?

Beschimpfung

Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft.

Hat der Beschimpfte durch sein ungebührliches Verhalten zu der Beschimpfung unmittelbar Anlass gegeben, so kann der Richter den Täter von Strafe befreien.

Ist die Beschimpfung unmittelbar mit einer Beschimpfung oder Tätlichkeit erwidert worden, so kann der Richter einen oder beide Täter von Strafe befreien.

Zwei Varianten sind vorgesehen:

  • Der Täter äussert ehrenrührige Werturteile über jemanden gegenüber diesem selber oder einem Dritten; oder
  • ehrenrührige Beschuldigungen bzw. Verdächtigungen (unehrenhaften Verhaltens/rufschädigender Tatsachen) gegenüber dem Betroffenen (da nicht von Verleumdung/übler Nachrede erfasst).

Bei gemischten Werturteilen (d.h. solchen, die an eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung anknüpfen) wird von der Praxis die Möglichkeit eines Entlastungsbeweises anerkannt. Gelingt er, ist das Werturteil auf Vertretbarkeit zu prüfen.

Was steht in Art. 184 StGB?

Erschwerende Umstände

Freiheitsberaubung und Entführung werden mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft,

wenn der Täter ein Lösegeld zu erlangen sucht,

wenn er das Opfer grausam behandelt,

wenn der Entzug der Freiheit mehr als zehn Tage dauert oder

wenn die Gesundheit des Opfers erheblich gefährdet wird.

Lösegeldforderung: Straferhöhende akzessorisches, sachliches Merkmal (keine Anwendung von Art. 27 StGB). Täter muss konkrete Lösegeldforderung gestellt haben. Diese muss sich an das Opfer richten (ansonsten Geiselnahme nach Art. 185 StGB).

Was steht in Art. 183 Ziff. 1 II und Ziff. 2 StGB?

Entführung

[...] wer jemanden durch Gewalt, List oder Drohung entführt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Ebenso wird bestraft, wer jemanden entführt, der urteilsunfähig, widerstandsunfähig oder noch nicht 16 Jahre alt ist.

Deliktsform: Erfolgsdelikt, Dauerdelikt.

Vorbereitungshandlungen sind nach Art. 260bis StGB strafbar.

Ortsveränderung muss von einer gewissen Dauer sein. Weder das Wegbringen noch die Freiheitsbeschränkung muss Freiheitsberaubung oder Nötigung darstellen.

Was steht in Art. 172bis StGB?

Verbindung von Freiheitsstrafe mit Geldstrafe

Ist in diesem Titel ausschliesslich Freiheitsstrafe angedroht, so kann der Richter diese in jedem Falle mit Geldstrafe verbinden.

= allgemeine Bestimmung zu Vermögensdelikten

Was steht in Art. 144bis Ziff. 2 StGB?

Herstellen von datenschädigenden Programmen

2. Wer Programme, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zu den in Ziffer 1 genannten Zwecken verwendet werden sollen, herstellt, einführt, in Verkehr bringt, anpreist, anbietet oder sonst wie zugänglich macht oder zu ihrer Herstellung Anleitung gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Blosser Besitz ist straflos.

Wann liegt beim Betrug (Art. 146 StGB) arglist vor?

Errichtung eines ganzen Lügengebäudes: Summierung einzelner Lügen reicht nicht aus. Diese müssen von besonderer Hinterhältigkeit zeugen oder raffiniert aufeinander abgestimmt sein.

Besondere Machenschaften: Belege oder Handlungen, welche die Täterangaben als glaubwürdig erscheinen lassen.

Bedienung einfacher Lüge oder Verschweigen. Die Überprüfung seiner Angaben (alternativ):

  • nicht oder nur mit besonderer Mühe vorgenommen werden kann (BGer zu inneren Tatsachen: Nicht per se unüberprüfbar);
  • vom Täter vorsätzlich verhindert wird;
  • nicht zumutbar ist;
  • voraussehbar unterlassen wird.

Was steht in Art. 197 II StGB?

Pornografie - Unerwünschte Konfrontation mit "weicher" Pornografie

Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1 öffentlich ausstellt oder zeigt oder sie sonst jemandem unaufgefordert anbietet, wird mit Busse bestraft. Wer die Besucher von Ausstellungen oder Vorführungen in geschlossenen Räumen im Voraus auf deren pornografischen Charakter hinweist, bleibt straflos.

Was steht in Art. 151 StGB?

Arglistige Vermögensschädigung

Wer jemanden ohne Bereicherungsabsicht durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen arglistig irreführt oder ihn in einem Irrtum arglistig bestärkt und so den Irrenden zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selbst oder einen andern am Vermögen schädigt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Unterschied zu Art. 146 StGB: Keine Absicht bzw. Eventualabsicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern.

 

Was steht in Art. 182 StGB?

Menschenhandel

Wer als Anbieter, Vermittler oder Abnehmer mit einem Menschen Handel treibt zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung seiner Arbeitskraft oder zwecks Entnahme eines Körperorgans, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Das Anwerben eines Menschen zu diesen Zwecken ist dem Handel gleichgestellt.

Handelt es sich beim Opfer um eine minderjährige Person oder handelt der Täter gewerbsmässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

In jedem Fall ist auch eine Geldstrafe auszusprechen.

Strafbar ist auch der Täter, der die Tat im Ausland verübt. Die Artikel 5 und 6 sind anwendbar.

Beschreibe die Tatbestandselemente der Verleumdung (Art. 174 StGB).

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt, Tätigkeitsdelikt. Es ist nicht gefordert, dass den Aussagen Glauben geschenkt wird.

Weiterverbreitung durch Dritten ist tatbestandsmässig, auch wenn Quelle genannt wird und Zweifel bestehen. Die Wiedergabe gegenüber einer einzigen Person genügt.

Tatvollendung: Kenntnisnahme durch den Dritten.

Ehrenrührig: Alles, was den Anspruch einer Person auf Geltung als ehrbarer Mensch verletzt. Ehrbarer Mensch: Sich nach allgmeinen Anschauungen charakterlich anständig zu verhalten. Herabsetzung der gesellschaftlichen Stellung oder sozialer Funktion gilt nicht als ehrenrührig (umstritten).

Entscheidend ist, ob ein unbefangener Adressat nach den Umständen der Äusserung des Täters einen ehrenrührigen Sinn beimisst und der Betroffene erkennbar ist.

Was steht in Art. 138 Ziff. 1 I StGB?

Veruntreuung - fremde Sachen

1. Wer sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern,

[...]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Die Veruntreuung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Darunter fällt auch Bargeld, welches nicht durch Vermischung ins Eigentum des Täters übergegangen ist.

Keine Aneignung: Missachtung anderer vertraglicher Pflichten als jene zur Eigentumserhaltung bzw. zur bestimmungsgemässen Verfügung.

Mittäter als "extraneus": Mittäterschaft nach Art. 137 Ziff. 1 StGB. Dem Mittäter ebenfalls anvertraut: Mittäterschaft nach Art. 138 Ziff. 1 I StGB. Anstiftung und Gehilfenschaft unabhängig von des Anvertrauens, aber in Anwendung von Art. 26 StGB (Strafmilderung bei Sonderdelikten).

Was steht in Art. 147 StGB?

Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage

Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, durch unrichtige, unvollständige oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise auf einen elektronischen oder vergleichbaren Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgang einwirkt und dadurch eine Vermögensverschiebung zum Schaden eines andern herbeiführt oder eine Vermögensverschiebung unmittelbar darnach verdeckt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft.

Der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Dieses Delikt hat subsidiäre Funktion zum Betrug, falls keine Täuschung eines Menschen vorhanden ist.

Was steht in Art. 167 StGB?

Bevorzugung eines Gläubigers

Der Schuldner, der im Bewusstsein seiner Zahlungsunfähigkeit und in der Absicht, einzelne seiner Gläubiger zum Nachteil anderer zu bevorzugen, darauf abzielende Handlungen vornimmt, insbesondere nicht verfallene Schulden bezahlt, eine verfallene Schuld anders als durch übliche Zahlungsmittel tilgt, eine Schuld aus eigenen Mitteln sicherstellt, ohne dass er dazu verpflichtet war, wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungs- und Sonderdelikt.

Täter: Zahlungsunfähiger Schuldner. Dritte: Höchstens aufgrund Teilnahme.

Tathandlung: Bevorzugung einzelner Gläubiger, welche die übrigen in ungerechtfertigter Weise benachteiligt. Konstellationen, die zumeist den paulianischen Anfechtungsansprüchen entsprechen, wenn der Gläubiger = Beschenkter ist etc.

Vollendung: Erfolg wird nicht gefordert. Es genügt, dass die Verhaltensweise geeignet ist, die Chance der Befriedigung der einen Gläubiger zu erhöhen/zu mindern.

Nicht jeder Verlustschein genügt, sondern nur derjenige, der dem zu benachteiligenden Gläubiger ausgestellt worden ist.

Was sind nicht strafbare Handlungen gemäss Art. 179quinquies StGB?

Nicht strafbares Aufnehmen

Weder nach Artikel 179bis Absatz 1 noch nach Artikel 179ter Absatz 1 macht sich strafbar, wer als Gesprächsteilnehmer oder Abonnent eines beteiligten Anschlusses Fernmeldegespräche:

a. mit Hilfs-, Rettungs- und Sicherheitsdiensten aufnimmt;

b. im Geschäftsverkehr aufnimmt, welche Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle zum Inhalt haben.

Hinsichtlich der Verwertung der Aufnahmen gemäss Absatz 1 sind die Artikel 179bis Absätze 2 und 3 sowie 179ter Absatz 2 sinngemäss anwendbar.

Was steht in Art. 140 Ziff. 1 II StGB?

Räuberischer Diebstahl

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat ertappt, Nötigungshandlungen nach Absatz 1 begeht, um die gestohlene Sache zu behalten, wird mit der gleichen Strafe belegt.

Frisch = Bis zur Beendigung, d.h. der endgültigen Sicherung des Deliktsguts.

Nötigung, um die Flucht zu ermöglichen: Nicht tatbestandsmässig, wohl aber unter Art. 181 StGB.

Als Täter kommt nur in Betracht, wer das Delikt selber begangen oder mitgewirkt hat.

Welche Konstellationen gibt es bzgl. des Betrugstatbestands bei der Veräusserung des so erlangten Sache?

Täter vollendet Veruntreuung. Der Dritte ist bös- oder gutgläubig: In beiden Fällen ist der Täter lediglich für Veruntreuung zu bestrafen. Kernaspekt: Auch der gutgläubige Dritte erwirbt Eigentum (da anvertraute Sache i.S.v. Art. 714 II und 933 ZGB).

Der Täter vollendet Betrug. Veräusserung an einen gutgläubigen Dritten: Betrug für die Erlangung und Betrug für die Veräusserung (echte Realkonkurrenz). Kernaspekt: Der gutgläubige Dritte erwirbt kein Eigentum (nicht anvertraut, sondern abhanden gekommen i.S.v. 934 I ZGB; es entsteht ein Vermögensschaden). Ein bösgläubiger Dritter kann kein Eigentum erwerben und ist nicht getäuscht: Nur Betrug für die Erlangung gegeben.

Täter vollendet ein Aneignungsdelikt. Veräusserung an gutgläubigen Dritten:

  • Kein Eigentum an vertretbaren Sachen oder Speziessachen: Bestrafung wegen Aneignungsdelikt und Betrug.
  • Eigentum an Geld oder Inhaberpapieren (Art. 935 ZGB): Bestrafung nur für Aneignungsdelikt.

 

Was steht in Art. 179novies StGB?

Unbefugtes Beschaffen von Personendaten

Wer unbefugt besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile, die nicht frei zugänglich sind, aus einer Datensammlung beschafft, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Art. 179novies soll Art. 143 (unbefugte Datenbeschaffung) ergänzen. Es besteht echte Konkurrenz. Der Datenbegriff ist unterschiedlich.

Was steht in Art. 157 StGB?

Wucher

1. Wer die Zwangslage, die Abhängigkeit, die Unerfahrenheit oder die Schwäche im Urteilsvermögen einer Person dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren oder versprechen lässt, die zur Leistung wirtschaftlich in einem offenbaren Missverhältnis stehen,

wer eine wucherische Forderung erwirbt und sie weiterveräussert oder geltend macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Handelt der Täter gewerbsmässig, so wird er mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

Unterlegenheit kann auch bei einer juristischen Person gegeben sein.

Der Vertragsabschluss erfolgt gerade wegen dieser Unterlegenheit zu misslichen Konditionen.

Tatvollendung: Mit Abgabe einer Offerte oder Akzept eines Angebots des Wucherers.

Die Leistung kann auch zulasten eines Dritten gehen. Das Verhältnis von Leistung/Gegenleistung beurteilt sich nach dem realen Marktwert unter Berücksichtigung aller Faktoren. Ein Missverhältnis liegt vor, wenn in grober Weise gegen die Massstäbe des anständigen Verkehrs verstossen wird. Die Einwilligung des Verletzten kann keine Rolle spielen.

Was steht in Art. 163 Ziff. 2 StGB?

Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug

2. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Dritte, der zum Schaden der Gläubiger eine solche Handlung vornimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Täter: Jede Person, die nicht Schuldnereigenschaft aufweist (z.B. Gläubiger zum Schaden eines Gläubigers).

Blosses Verschweigen tatbestandsmässig, wenn der Täter die Vermögenswerte besitzt und zur Angabe aufgefordert wird.

Was steht in Art. 197 III StGB?

Wer eine minderjährige Person anwirbt, damit diese an einer pornografischen Vorführung mitwirkt, oder wer sie zur Mitwirkung an einer derartigen Vorführung veranlasst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Was steht in Art. 198 StGB?

Sexuelle Belästigungen

Wer vor jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt,

wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt,

wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.

Beschreibe das Verhältnis zwischen Raub (Art. 140 StGB), Erpressung (Art. 156 StGB) und Nötigung (Art. 181 StGB).

Täter beeinträchtigt die Willensfreiheit durch Gewalt oder indem er ihm gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben androht oder ihn widerstandsunfähig macht, um fremde, bewegliche Sachen wegnehmen/behalten zu können: Raub (Art. 140 StGB).

Täter beeinträchtigt die Willensfreiheit durch Gewalt oder indem er ihm ernstliche Nachteile androht, um ihn zu einer schädigenden Vermögensdisposition zu Gunsten des Täters/eines Dritten zu veranlassen: Erpressung (Art. 156 StGB).

Täter beeinträchtigt die Willensfreiheit durch Gewalt oder indem er ihm ernstliche Nachteile androht, um ihn zur Vornahme/Duldung einer anderen Handlung oder Unterlassung zu bestimmen: Nötigung (Art. 181 StGB).

Was steht in Art. 153 StGB?

Unwahre Angaben gegenüber Handelsregisterbehörden

Wer eine Handelsregisterbehörde zu einer unwahren Eintragung veranlasst oder ihr eine eintragungspflichtige Tatsache verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Deliktsform: Abstraktes Gefährdungsdelikt.

Vollendet ist die Tat mit der unrichtigen Eintragung im Handelsregister.

Das fahrlässige gänzliche Unterlassen einer Eintragung wird gemäss Art. 943 OR mit Ordnungsbusse geahndet.

Was steht in Art. 158 Ziff. 2 und 3 StGB?

Ungetreue Geschäftsbesorgung (Missbrauchstatbestand)

2. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, die ihm durch das Gesetz, einen behördlichen Auftrag oder ein Rechtsgeschäft eingeräumte Ermächtigung, jemanden zu vertreten, missbraucht und dadurch den Vertretenen am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

3. Die ungetreue Geschäftsbesorgung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.

Täter: Personen, die nicht i.S.v. Art. 158 Ziff. 1 StGB das Vermögen des Geschädigten zu verwalten haben.

Tathandlung bei direkter bürgerlicher Stellvertretung: Überschreitung der Vertretungsbefugnis.

Bei Prokura, Handlungsvollmacht, organschaftlicher Vertretung: Nichtbeachten interner Weisungen.

Überschreitet der Vertreter die Verfügungsbefugnis mit Wissen des Kontrahenten, so ist mangels Verpflichtung des Vertretenen der Tatbestand nicht erfüllt.

Bei mittelbarer Stellvertretung: Tatbestand ist nur erfüllt, wenn der Vertreter seiner Verpflichtung gegenüber dem Vertretenen nicht nachkommen kann (z.B. Erstattung der Differenz bei zu tiefem Verkaufspreis).

 

Was steht in Art. 197 V StGB?

Wer Gegenstände oder Vorführungen im Sinne von Absatz 1, die sexuelle Handlungen mit Tieren oder mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen oder nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, konsumiert oder zum eigenen Konsum herstellt, einführt, lagert, erwirbt, sich über elektronische Mittel oder sonst wie beschafft oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Haben die Gegenstände oder Vorführungen tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was steht in Art. 164 StGB?

Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung

1. Der Schuldner, der zum Schaden der Gläubiger sein Vermögen vermindert, indem er Vermögenswerte beschädigt, zerstört, entwertet oder unbrauchbar macht, Vermögenswerte unentgeltlich oder gegen eine Leistung mit offensichtlich geringerem Wert veräussert, ohne sachlichen Grund anfallende Rechte ausschlägt oder auf Rechte unentgeltlich verzichtet,

wird, wenn über ihn der Konkurs eröffnet oder gegen ihn ein Verlustschein ausgestellt worden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2. Unter den gleichen Voraussetzungen wird der Dritte, der zum Schaden der Gläubiger eine solche Handlung vornimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ergänzend zu Art. 163 StGB: Dieser Tatbestand erfasst die wirklichen Vermögensminderungen. Die erwähnten Handlungen sind abschliessend aufgezählt.

Beschreibe die Konkurrenzen zwischen Hehlerei (Art. 160 StGB), Sachentziehung (Art. 141 StGB) und Begünstigung (Art. 305 StGB).

Ausgangslage: Der Täter versteckt oder beseitigt das von einem Vortäter deliktisch erlangte Gut und will die Ermittlung oder Überführung des Vortäters damit zumindest erschweren. Verfolgungsbegünstigung nach Art. 305 StGB liegt vor. Zusätzlich:

  • Will er das Gut dem dinglich Berechtigten entziehen, wobei die Verfügungsmacht nicht erhalten bleiben soll: Sachentziehung (Art. 141 StGB) und Begünstigung (Art. 305 StGB).
  • Will er das Gut dem dinglich Berechtigten entziehen, wobei die Verfügungsmacht erhalten bleiben soll: Hehlerei (Art. 160 StGB) und Begünstigung (Art. 305 StGB) in echter Idealkonkurrenz.

Beschreibe die einzelnen objektiven Tatbestandselemente des Betrugs (Art. 146 StGB).

Vorspiegeln: Täter stellt nicht vorhandene Tatsachen als gegeben hin. Unterdrücken: Aktives Unterdrücken und Betrug durch Schweigen (fehlende Aufklärung über Sachlage). Im letzteren Fall: Voraussetzungen des unechten Unterlassungsdelikts notwendig. Fragwürdige Praxis: Stützung auf Treu und Glauben.

Arglist: Vgl. separate Karte.

Irrtum: Vorstellung entspricht nicht der Wirklichkeit (ansonsten: Versuch). Das arglistige Bestärken des Irrtums ist ebenfalls erfasst, jedoch nur über aktives Handeln.

Vermögensdisposition: Jede (auch unbewusste) Handlung, Duldung oder Unterlassung, die geeignet ist, direkt ohne weiteres Zutun des Täters eine Vermögensverminderung bei sich oder einem Dritten herbeizuführen. Im letzteren Fall: Rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit erforderlich (gilt auch für Richter beim Prozessbetrug).

Bestimmung des Opfers: Das Opfer muss stets durch aktives Verhalten zur Vornahme der Vermögensdisposition veranlasst werden.

Schaden: Jede (auch bloss vorübergehende) Beeinträchtigung des Vermögens. Bei Rück-/Gegenleistungen: Auch ungünstigeres Wertverhältnis.

Grundsatz der Stoffgleichheit: Bereicherung und Entreicherung aus demselben Vermögensbestandteil.

Was steht in Art. 148a StGB?

Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe

Wer jemanden durch unwahre oder unvollständige Angaben, durch Verschweigen von Tatsachen oder in anderer Weise irreführt oder in einem Irrtum bestärkt, sodass er oder ein anderer Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe bezieht, die ihm oder dem andern nicht zustehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.

In leichten Fällen ist die Strafe Busse.

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