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1-4 Jagd und Recht in Niederösterreich Kapitel 1-4

1. Der gesetzliche Rahmen 2. Jagdrecht - Revierjagdsystem 3. Die Jagdgebiete 4. Die "Personen"

Subject
Fun / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

Wie hat der Jagdausschuss die Verpachtung vorzunehmen?

Answer

  • Der Jagdausschuss des Genossenschaftsjagdgebietes kann sich im "Wege der freien Vereinbarung" eersteigerung zu verpachten.
  • Die Verpachtung hat für die Dauer einer Jagdperiode zu erfolgen.

Card 22

Question

Dürfen Genossenschafts- oder Eigenjagdgebiete geteilt verpachtet werden?

Answer

  • Genossenschaftsjagdgebiete dürfen nicht in Teilen verpachtet werden
  • Eigenjagdgebiete dürfen auch in Teilen verpachtet werden, wenn diese Teile mindestens 115ha geschlossene Fläche umfassen

Card 23

Question

Wodurch endet die Pachtung einer Jagd?

Answer

Das Pachtverhältnis endet durch:

  • Zeitablauf
  • behördliche Auflösung
  • bei einer Jagdgesellschaft durch Wegfall aller Mitglieder bis auf ein Mitglied
  • Tod eines Einzelpächters, sofern die Erben nicht in das Jagdpachtverhältnis eintreten

Card 24

Question

Wer ist der Eigenjagdberechtigte?

Answer

Der Grundeigentümer 

Card 25

Question

Wer ist die Jagdgenossenschaft als juristische Person?

Answer

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Mitglieder die Grundeigentümer eines Genossenschaftsjagdgebietes sind.

Card 26

Question

Wer ist der Obmann des Jagdausschusses und der Jagdausschuss?

Answer

Die gewählten Vertretungsorgane der Jagdgenossenschaft

Card 27

Question

Wer ist der Einzelpächter?

Answer

Eine Person, der die Pächtereignung zukommen muss, um eine Jagd zu pachten.

Card 28

Question

Wer ist die Jagdgesellschaft?

Answer

Sie besteht aus zwei oder mehreren physischen Personen, die schriftlich einen Gesellschaftsvertrag zum Zweck der Pachtung einer Jagd abgeschlossen haben.

Card 29

Question

Wer ist der Jagdleiter?

Answer

Er ist das Mitglied einer Jagdgesellschaft, das für die einheitliche Ausübung der Jagd und gegenüber der Behörde verantwortlich ist.

Card 30

Question

Wer ist der Jagdverwalter?

Answer

Eine vom Eigenjagdberechtigten oder der Jagdgenossenschaft bestellte pächterfähige Person, die in dem Revier, für das sie bestellt ist, mit allen Rechten und Pflichten eines Jagdausübungsberechtigten die Jagd auszuüben hat und der Bezirksverwaltungsbehörde namhaft gemacht worden ist.

Card 31

Question

Wer sind die Jagdaufseher?

Answer

Personen die vom Jagdausübungsberechtigten zur Beaufsichtigten eines Reviers der Behörde namhaft gemacht und von dieser für den Jagdschutz bestellt und vereidigt worden ist.

Card 32

Question

Wer sind die Berufsjäger?

Answer

Personen, die die Berufsjägerprüfung abgelegt und als Mitarbeiter eines land- und forstwirschftlichen Betriebes oder eines Jagdpächters  für den Ausgleich der Interessenslagen, für die Koordination von gemeinschaftlichen Aufgaben (Wald-, Wild, Wildbeweirtschaftung, etc.) und für den Jagdschutz zu sorgen haben.

Card 33

Question

Wer sind die Jagdgäste bzw. Abschussnehmer?

Answer

Sie sind keine Jagdausübungsberechtigten im Sinne des §5 NÖ JG.

Sie sind Jäger, die mit Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten die Jagd ausüben.

Card 34

Question

Wer sind die Abschussbeauftragten?

Answer

Sie tätigen Abschüsse im behördlichen oder privaten Auftrag.

Card 35

Question

Wer sind die Treiber?

Answer

Personen ab dem 14. Lebensjahr, die bei der Treibjagd eingesetzt werden und sich der Verantwortung und Gefahren dieser Tätigkeit bewusst sind.

Card 36

Question

Wer sind die Jagdnachbarn?

Answer

Die Jagdausübungsberechtigten der benachbarten Jagdreviere.

Card 37

Question

Wer sind jagdfremde Personen?

Answer

Sind Personen, die vom Jagdausübungsberechtigten weder zur Ausübung der Jagd zugelassen noch verwendet werden, z.B. als Jagdhelfer

 

Card 38

Question

Wer darf eine Genossenschaftsjagd oder eine Eigenjagd pachten?

Answer

EINZELNE NATÜRLICHE PERSON

  • die zum Zeitpunkt des Zuschlages nicht von der Erlangung einer Jagdkarte ausgeschlossen ist
  • das 24. Lebensjahr vollendet hat
  • in den vergangen 3 Jahren an mindestens einer Weiterbildung für Jagdpächter teilgenommen hat
  • Sollte der Nachweis länger als drei Jahre zurückliegen: Ersatzweise in den letzten 10 Jahre mindestens drei Jahre im Besitz einer Jagdkarte in NÖ ODER 5 Jahre in einem anderen Bundesland 

MEHRERE PHYSISCHE PERSONEN

  • Zwei oder mehrere Personen dürfen gemeinsam pachten

Zur Pachtung sind Personen nicht zugelassen:

  • von denen angenommen werden kann, dass sie den aus der Jagdpachtung erwachsenen Pflichten nicht nachzukommen vermögen
  • oder die in der letzten Jagdperiode vertragsbrüchig geworden sind
  • oder gesetzliochen Vorschriften und Anordnungen wiederholt nicht entsprochen haben

 

Card 39

Question

Haben Jagdpächter an Weiterbildungskursen teilzunehmen?

Answer

  • Jagdpächter, bzw. bei Jagdgesellschaften der Jagdleiter müssen an Weiterbildungkursen teilnehmen, die die Themen Recht und Sicherheit zum Gegenstand haben.
  • Wenn innerhaalb von drei Jahren nicht teilgenommen wird, wird eine Nachfrist von 6 Monaten gestellt.
  • Der NÖ Landesjagdverband hat der zuständigen Behörde zu melden, wenn ein Jagdpächter, bzw. Jagdleiter der Verpflichtung nicht nachkommt

Card 40

Question

Sind auch die anderen Jagdausübungsberechtigten zur Weiterbildung verpflichtet?

Answer

Die Verpflichtung zur Teilnahme an den voranstehenden Weiterbildung besteht auch für Jagdverwalter und Eigenjagdberechtigte, wenn sie ihr Eigenjagdgebiet selbst bejagen.

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