48e1-100
Discover 48e1-100: 144 flashcards with questions and answers.
- Subject
- Economy / Others
- Language of creation
- German
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Cards in this set
Card 122
Question
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Card 123
Question
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Card 124
Question
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Card 125
Question
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Card 126
Question
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Card 127
Question
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Card 128
Question
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Card 129
Question
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Card 130
Question
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Card 131
Question
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Card 132
Question
Answer
Card 133
Question
Answer
Card 134
Question
Answer
Card 135
Question
Stellung der Berufsausbildung im Rechtssystem
Answer
1) Verfassungsrecht: insbesondere Grundrechte
2) Formelle Gesetze: Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz
3) Rechtsverordnungen: Ausbildungsordnung
4) Satzungsrecht: Prüfungsordnungen der Handwerkskammer
5) Richterrecht: Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und Bundesarbeitsgerichts
6) Vertragsrecht: Berufsausbildungsvertrag
Card 136
Question
Bisher haben Sie sich als Inhaber eines Handwerksbetriebes Ihre Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt beschafft. Künftig wollen Sie selbst ausbilden. Dabei wollen Sie sich, bevor Sie die Ausbildungsmöglichkeiten nach rechtlichen und betrieblichen Gesichtspunkten prüfen, einen Überblick über die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe verschaffen.
AUFGABE: Stellen Sie fest, welchem Verzeichnis Sie die hierfür notwendigen Informationen entnehmen können! Was trifft zu?
a) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung
b) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe der Arbeitsministerien der Länder
c) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe der Kultusminister der Länder
d) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe der Handwerkskammern
e) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe des Bundesamtes für Berufsbildung
Answer
a) Dem Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Card 137
Question
Der Inhaber eines Handwerksbetriebes will im Rahmen der in der Allianz für Aus- und Weiterbildung (Vereinbarung zwischen der Bundesregierung, den Spitzenverbänden der Wirtschaft und dem DGB) vorgesehenen Einstiegsqualifizierung einen jungen Mann einstellen.
AUFGABE: Welchen Vertrag schließt er für diese Einstiegsqualifizierung in der Regel ab?
a) Einen unbefristeten Arbeitsvertrag
b) Einen Berufsausbildungsvertrag
c) Einen Einstiegsqualifizierungsvertrag (Praktikantenvertrag)
d) Einen Vorvertrag zu einem Berufsausbildungsvertrag
e) Einen Leiharbeitsvertrag
Answer
c) Einen Einstiegsqualifizierungsvertrag (Praktikantenvertrag)
Card 138
Question
Zwei in einem Handwerksbetrieb ausgebildete Lehrlinge haben die Gesellenprüfung abgelegt und ihr Zeugnis erhalten. Der Ausbildende verlangt vom Prüfungsträger, dass ihm die Ergebnisse der Gesellenprüfung der Lehrlinge mitgeteilt werden.
AUFGABE: Kann er dies verlangen?
a) Nein, weil die Ergebnisse grundsätzlich dem Prüfungsgeheimnis unterliegen, das auch im Verhältnis zum Ausbildenden gilt
b) Nein, weil die beiden Lehrlinge verpflichtet sind, diese dem Ausbildenden mitzuteilen
c) Nein, weil der Prüfungsträger nur im Falle des Nichtbestehens der Prüfungen dazu verpflichtet ist
d) Ja, weil dies in der Gewerbeordnung und im Berufsschulgesetz so geregelt ist
e) Ja, weil dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist
Answer
e) Ja, weil dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist.
Card 139
Question
Ein in einem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung bestanden. Da er später einmal, zumindest auf Zeit, im Ausland arbeiten will, beantragt er beim Prüfungsträger (Innung oder Handwerkskammer), für sein Gesellenprüfungszeugnis eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung auszufertigen.
AUFGABE: Kann der Lehrling dies vom Prüfungsträger verlangen?
a) Nein, weil solche Übersetzungen nur den einschlägigen staatlichen Übersetzungsbüros vorbehalten sind
b) Nein, weil dafür die Agentur für Arbeit zuständig ist
c) Ja, weil dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist
d) Ja, weil dies in der Gewerbeordnung so geregelt ist
e) Ja, weil dies im Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) so geregelt ist
Answer
c) Ja, weil dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist
Card 140
Question
Ein in einem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung bestanden. In der Berufsschulabschlussprüfung hat er ordentliche Leistungen erbracht, die er deshalb auch im Gesellenprüfungszeugnis ausgewiesen haben will.
AUFGABE: Kann der Lehrling dies vom Prüfungsträger (Innung oder Handwerkskammer) verlangen?
a) Ja, wenn die berufsschulischen Leistungsfeststellungen der Note „sehr gut" entsprechen
b) Ja, wenn die Leistungsfeststellungen der Berufsschule der Note „gut" entsprechen
c) Ja, wenn die Leistungsfeststellungen der Berufsschule der Note „befriedigend“ entsprechen
d) Ja, weil er darauf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung einen Anspruch hat
e) Nein, weil die Leistungsfeststellungen der Gesellenprüfung und die der Berufsschule nur in jeweils getrennten Zeugnissen ausgewiesen werden dürfen
Answer
d) Ja, weil er darauf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung einen Anspruch hat
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