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5-6 Jagd und Recht in Niederösterreich Kapitel 5-6

5. Das Wild 6. Die Jagdausübung

Subject
Fun / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Welche Tiere sind Wild, welche jagbares Wild?

Answer

Folgende wildlebenden Tierarten sind im Geltungbereich des NÖ JG eingeschlossen:

Haarwild, jagbar

Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild , Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild

Feldhase, Alpenhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier

Marderhund, Waschbär,, Dachs, Fuchs, Baummarder, Edelmarder, Steinmarder, Hausmarder, Iltisse, Wiesel

Haarwild, nicht jagdbar

Bär, Luchs, Wolf, Steppeniltis und Wildkatze

 

Federwild jagdbar

Auerwild, Birkwild, Rackelwild, Haselhuhn, Alpenschneehuhn, Steinhuhn, Rebhuhn, Fasan, Wachtel, Wildtruthahn, Ringeltaube, Türkentaube, Turteltaube, Wacholderdrossel, Bekassine, Waldschnepfe, Höckerschwan, Saatgans, Graugans, Pfeifente, Schnatterente, Stockente, Spießente, Knäckente, Löffelente, Tafelente, Reiherente, Schellente, Blässhuhn

Federwild nicht jagdbar

Trappen, wilder Schwan, Wildgänse, Graureiher, Kormorane, Tag- und Nachtgreifvögel, Kolkrabe, Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher

Card 2

Question

Welche Verbote gelten für das NICHT JAGDBARE HAARWILD?

Answer

  • Verbot des absichtlichen Fangs oder Tötung
  • Verbot jeder absichtlichen Störung, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Überwinterungs- und Wanderzeiten
  • Verbot jeder Beschädigung oder Vernichtung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
  • Verbot des Transports
  • Verbot des Handels oder Tausches
  • Verbot des Anbots zum Verkauf oder Tausch

Card 3

Question

Welche Verbote gelten für das Federwild?

Answer

  1. Verbot jeder absichtlichen Form des Fangs oder Tötens, AUSGENOMMEN das jagdbare Federwild
  2. Verbot jeder absichtlichen Störung, insbesondere während der Brut-, Nist- und Aufzuchtszeit
  3. Verbot jeder absichtlichen Zerstörung, Beschädigung, Entnahme oder des Besitzes von Eiern (auch leer) sowie jeder absichtlichen Zerstörung, Beschädigung, Entnahme oder Entfernung von Nestern
  4. Verbot des Verkaufs von lebenden und toten Exemplaren oder deren Teilen
  5. Verbot des Verkaufs von aus diesen gewonnenen Erzeugnissen
  6. Verbot der Berförderung und des Haltens für den Verkauf
  7. Verbot des Anbots für den Verkauf

4-7 gelten nicht für Fasan, Rebhuhn und Ringeltaube, sofern diese rechtmäßig erworben worden sind.

Card 4

Question

Wann sind die Bestimmungen des NÖ JG auf Wild grundsätzlich nicht anzuwenden?

Answer

Wild, das in Gehegen zur Fleischgewinnung, Zuchtgehegen oder Zoos gehalten wird, unterliegt - soweit nicht ausdrücklich angeordnet - nicht den Vorgaben des NÖ JG, sondern dem Bundestierschutzgesetz.

 

Card 5

Question

Welche Wildtierarten dürfen in Gehegen zur Fleischgewinnung und in Zuchtgehegen gehalten werden?

Answer

Zur Wildtierhaltung in beiden Gehegen ist Rot-, Dam-, Sika- und Muffelwild zugelassen, in Zuchtgehegen überdies noch das Steinwild. (Schwarzwild darf in diesen Gehegen nicht gehalten werden)

Card 6

Question

Welches Ziel hat der Jagdausübungsberechtigte anzustreben, welche Interessen und Grundsätze zu beachtenn?

Answer

Der Jagdausübungsberechtigte hat das Wild zu hegen und die Entwicklung oder Erhaltung eines artenreichen, gesunden und qualitativ hochstehenden Wildbestandes anzustreben.

Er hat bei der Erfüllung des Hegeauftrages und bei der Jagd die Interessen der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen und jede Gefährdung des Waldes und seiner Wirkungen zu vermeiden.

Er hat die Jagd weidgerecht auszuüben und für einen geordneten Jagdbetrieb zu sorgen. 

Die Jagd kann auch in Form der Beizjagd und der Hüttenjagd ausgeübt werden.

Card 7

Question

Was bedeutet Weidgerechtigkeit?

Answer

Gelebter Natur- und Tierschutz stellen die wesentlichen Säulen der Weidgerechtigkeit dar.

Dies bedeutet Verantwortung für die Natur zu übernehmen, den Lebensraum zu hegen, den Wildtieren mit Achtung zu begegnen, sie zu schützen und zu betreuen, ihnen bei der Jagd eine Chance zu gewähren und sie rasch und möglichst schmerzfrei zu erlegen.

Weidgerechte Jäger jagen ökologisch vertretbar und verwerten ihre Beute sorgfältig und sinnvoll. Sie achten auf die jagdrechtlichen Vorschriften, setzen feme Jagdhunde ein und pflegen das jagdliche Brauchtum.

Weidgerechtigkeit ist gesetzlich nicht definiert, ihre Grundsätze haben sich im Lauf der Jahrzehnte gewandelt.

 

Card 8

Question

Welche Personen sind zur Jagdausübung berechtigt?

Answer

  • die Jagdausübungsberechtigten
  • die Jagdschutzorgane, die Berufsjäger und die Abschussbeauftragten
  • die Jagdgäste, sofer ihnen der JAgdausübungberechtigte die die Jagdausübung erlaubt hat

Card 9

Question

Welches Jagddokument hat der Jagdausübende in Niederösterreich bei sich zu führen?

Answer

  • die gültige Niederösterreicische Jagdkarte
  • oder eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes (sofern gleichwertig, derzeit noch nicht kundgemacht)
  • oder eine Jagdgastkarte in Verbindung mit einer Jagdkarte eines anderen Bundeslandes oder eines anderen EU, EWR oder schweizerischen Staates

 

Card 10

Question

Von wem werden Jagdkarten ausgestellt?

Answer

Jagdkarten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt.

Card 11

Question

Für welchen Zeitraum sind Jagdkarten gültig?

Answer

Jagdkarten sind grundsätzlich für jenen Zeitraum gültig, für den die Jagdkartenabgabe und der Verbandsbeitragzum NÖ Jagdverband entrichtet worden sind.

Card 12

Question

Welche Voraussetzungen sind für die Erlangung einer Jagdkarte erforderlich?

Answer

  • die jagdliche Eignung des Bewerbers
  • die Entrichtung der Jagdkartenabgabe einschliesslich des Verbandsbeitrages
  • das Fehlen von Verweigerungsgründen

Card 13

Question

Wie kann der Nachweis einer jagdlichen Eignung erbracht werden?

Answer

  • Durch die erfolreiche Ablegung der Jagdprüfung vor einer Prüfungskommission an einer der Bezirksgeschäftsstellen des NÖ Jagdverbandes. Die Prüfung darf nicht länger als 20 Jahre zurückliegen.
  • Wenn der Bewerber in den der Bewerbung vausgegangenen 20 Jahren wenigstens einmal im Besitz einer gültigen Jagdkarte war oder ist, in dem für die erstmalige Ausstellung der Jagdkarte die Ablegung einer Jagdkarte erforderlich ist.

 

Card 14

Question

Welchen Personen ist die Jagdkarte zu entziehen?

Answer

Die Ausstellung einer Jagdkarte ist Personen zu verweigern,

 

  1. die weder jagdliche Eignung noch die Mitgleidschaft im NÖ LJV nachgewiesen haben
  2. denen der Besitz von Waffen verboten ist
  3. denen nach Zivildienstgesetz der Erwerb und der Besitz von Waffen verboten ist
  4. die das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben
  5. vom 16. bis vollendeten 18. Lebensjahr ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ansuchen
  6. die durch ein körperliches Gebrechen zum sicheren Umgang mit Jagdwaffen ungeeignet sind
  7. die trunksüchtig oder Suchtmitteln ergeben sind
  8. die geisteskrank oder geistesschwach sind
  9. deren bisheriges Verhalten besorgen lässt, dass sie Jagdwaffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden oder unvorsichtig oder unsachgemäß umgehen
  10. wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Jagdwaffen an Personen überlassen, die zum Besitz der Waffen nicht berechtigt sind
  11. denen die Jagdkarte in NÖ oder einem anderen Bundesland entzogen worden ist
  12. die wegen einer strafbaren Handlung rechtskräftig verurteilt worden sind, sofern dies erforderlich scheint
  13. die wegen einer jagd-, natuschutz- oder tierschutzrechtlichen Bestimmung rechtskräftig bestraft worden sind
  14. die nach ihrem bisherigen Verhalten keine Gewähr für eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Ausübung der Jagd bieten
  15. die auf Grund eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses aus dem NÖ JLV ausgeschlossen wurden

Card 15

Question

Wann ist die Jagdkarte zu entziehen?

Answer

  • wenn die Behörde die Jagdkarte für ungültig erklärt
  • wenn die behörldichen Eintragungen, Unterschriften oder Stempel unkenntlich geworden sind, das Lichtbild fehlt oder der Inhaber nicht mehr einwandfrei zu erkennen ist oder Beschädigungen oder Merkmale die Vollständigkeit Einheit oder Echtheit in Frage stellen.

Ungültige Jagdkarten sind unverzüglich der Behörde vorzulegen, die sie als ungültig zu kennzeichnen hat.

Card 16

Question

An wen dürfen Jagdkarten ausgegeben werden?

Answer

Der Jagdausübungsberechtigte darf Jagdkarten an Jagdgäste ausgeben, die

  • im Besitz einer gültigen Jagdkarte eines anderen Bundeslandes sind oder 
  • die im Besitz einer gültigen Jagdkarte ines anderen EU, EWR oder schweizer Staates sind
  • andere Staatsangehörige mir Bestätigung (begl Übersetzung) einer Jagdausübungsberechtigung und Bestätigung einer abgeschlossenen Jagdversicherung verfügen

Card 17

Question

Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Jagdgastkarten gültig?

Answer

Jagdgastkarten müssen:

  • vollständig ausgefüllt
  • vom Jagdausübungsberechtigten und vom Jagdgast unterfertigt sein
  • sidn bei der Jagdausübung vom Jagdgast samt seinem "Heimatdokument" mitzuführen

Jagdgastkarten sind, gerechnet vom Zeitpunkt der Ausfolgung an den Jagdgast

  • für einen Zeitraum von 3 ODER 14 Tagen auszustellen
  • gelten in ganz NÖ

Card 18

Question

Wann sind Jagdgastkarten zu verweigern?

Answer

Die Bezirksverwaltungsbehörde hat längstens für die Dauer von 3 Jahren die Ausstellung von Jagdgastkarten zu verweigern oder bereits ausgestellte Jagdgastkarten zu entziehen, wenn der Jagdausübungsberechtigte wegen Übertretung der Vorschriften über die Jagdgastkarte rechtskräftig bestraft worden ist.

Card 19

Question

Welche Bedeutung haben Schuss- und Schonzeiten im Rahmen der Schonvorschriften?

Answer

Für die jagdbaren Tiere (Wild) sind unter Bedachtnahmen auf die Arterhaltung, die Erfordernisse von Land- und Forstwirtschaft und der Brut- und Nist- und Aufzuchtzeit der Federwildarten in der NÖ JVO Schuss und Schonzeiten festgesetzt.

Zeiten die außerhalb der Schusszeiten liegen sind Schonzeiten.

Jagdbare Tiere, für die keine Schusszeiten festgelegt wurden, sind ganzjährig geschont.

Die aktuellen Schuss und Schonzeiten sind der jährlich vom NÖ LJV veröffentlichten Tabelle zu entnehmen.

 

Card 20

Question

Gibt es Ausnahmen von den Schonfristen?

Answer

Wild das infolge Veletztung große Qualen leidet, seuchenkrank oder seuchenverdächtig ist, kann in der Schonzeit abgeschossen werden. Bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist das zu melden und zu begründen.

Schalenwild darf auf zum Schutz der Kulturen umfriedeten Flächen geschossen werden. Abschuss muss der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und begründet werden.

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann die Bewilligng erteilen Eier des Federwildes zu sammeln und auszubrüten. Durch Naturkatastrophen oder Abmähen gefährde Gelege dürfen gesammelt und ausgebrütet werden.

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Ausnahmen (Federwild) erlassen. 

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