Back to overview

Allgemeines Strafrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Repetitionsfragen zum Allgemeinen Strafrecht.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
201 flashcards No ratings yet 0 views
Add to my sets

Sign in to add this set to your collection. You will return here afterwards.

Cards in this set

Card 181

Question

Wann werden Strafregistereinträge bei ambulanten Massnahmen entfernt?

Answer

Art. 369 IVbis StGB: Urteile, die eine ambulante Behandlung nach Artikel 63 allein enthalten, werden von Amtes wegen nach zehn Jahren entfernt. Urteile, die eine ambulante Behandlung nach Artikel 14 JStG enthalten, werden von Amtes wegen nach fünf Jahren entfernt, sofern eine Fristberechnung nach den Absätzen 1-4 nicht möglich ist.

Card 182

Question

Wann werden Strafregistereinträge bei Friedensbürgschaft, Tätigkeits-/Kontakt-/Rayonverbot und Fahrverbot entfernt?

Answer

Art. 360 IVter StGB: Urteile, die eine Massnahme nach Artikel 66 I, 67 I oder 67e StGB allein enthalten, werden von Amtes wegen nach 10 Jahren entfernt.

Dasselbe gilt für Art. 67 II, III oder IV oder Art. 67b StGB (vgl. Art. 369a StGB).

Card 183

Question

Wann werden Strafregistereinträge bei Landesverweisung entfernt?

Answer

Art. 369 Vbis StGB: Urteile, die eine Landesverweisung enthalten, bleiben bis zum Tod der betroffenen Person eingetragen. Hat diese Person keinen Aufenthalt in der Schweiz, so wird das Urteil aus dem Strafregister spätestens 100 Jahre nach ihrer Geburt entfernt. Erwirbt die betroffene Person das Schweizer Bürgerrecht, so kann sie acht Jahre nach der Einbürgerung ein Gesuch um Entfernung des Urteils gemäss den Fristen nach den Absätzen 1-5 stellen.

Card 184

Question

Wann kommt eine Strafbefreiung in Betracht?

Answer

Art. 52 StGB, fehlendes Strafbedürfnis: Die zuständige Behörde sieht von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung ab, wenn Schuld und Tatfolgen geringfügig sind.

Art. 53 StGB: Hat der Täter den Schaden gedeckt oder alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um das von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen, so sieht die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung ab, wenn:

a. die Voraussetzungen für die bedingte Strafe (Art. 42) erfüllt sind; und

b. das Interesse der Öffentlichkeit und des Geschädigten an der Strafverfolgung gering sind.

Art. 54 StGB: Ist der Täter durch die unmittelbaren Folgen seiner Tat so schwer betroffen, dass eine Strafe unangemessen wäre, so sieht die zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung ab.

Art. 55a StGB: Ehegatte oder Partner als Opfer im Falle von einfacher Körperverletzung, wiederholten Tätlichkeiten, Drohung und Nötigung.

Card 185

Question

Beschreibe die Wirkung eines Strafmilderungsgrunds?

Answer

Art. 48a StGB: Bei Vorliegen eines Strafmilderungsgrunds ist obligatorisch die Strafe innerhalb des Strafrahmens zu mindern, zudem hat das Gericht die Möglichkeit, den ordentlichen Strafrahmen zu unterschreiten oder auf eine andere Strafart zurückzugreifen.

Card 186

Question

Welche Strafmilderungsgründe finden sich im Allgemeinen Teil mit Ausnahme des Katalogs von Art. 48 StGB?

Answer

  • Unterlassungsdelikt (Art. 11 IV StGB)
  • Notwehrexzess (Art. 16 I StGB)
  • Notstandsexzess (Art. 18 I StGB)
  • Verminderte Schuldfähigkeit (Art. 19 II StGB)
  • Vermeidbarer Irrtum über Rechtswidrigkeit (Art. 21 StGB)
  • Versuch (Art. 22 I StGB)
  • Rücktritt und tätige Reue (Art. 23 StGB)

Card 187

Question

Welche Strafmilderungsgründe findet sich nebst denjenigen im restlichen Allgemeinen Teil im Katalog des Art. 48 StGB?

Answer

Art. 48 StGB: Das Gericht mildert die Strafe, wenn:

a. der Täter gehandelt hat:

  • aus achtenswerten Beweggründen,
  • in schwerer Bedrängnis,
  • unter dem Eindruck einer schweren Drohung,
  • auf Veranlassung einer Person, der er Gehorsam schuldet oder von der er abhängig ist;

b. der Täter durch das Verhalten der verletzten Person ernsthaft in Versuchung geführt worden ist;

c. der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung gehandelt hat;

d. der Täter aufrichtige Reue betätigt, namentlich den Schaden, soweit es ihm zuzumuten war, ersetzt hat;

e. das Strafbedürfnis in Anbetracht der seit der Tat verstrichenen Zeit deutlich vermindert ist und der Täter sich in dieser Zeit wohl verhalten hat. Rechtsprechung: 2/3 der Verfolgungsverjährung im Zeitpunkt des Sachurteils, keine weitere Delinquenz.

Strafmilderungsgrund aufgrund Rechtsprechung: Milderung wegen Verletzung des Beschleunigungsverbots.

Card 188

Question

Welche Strafmilderungsgründe finden sich im Besonderen Teil?

Answer

  • Leichter Fall einer einfachen Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 II StGB)
  • Rücknahme einer üblen Nachrede als unwahr (Art. 173 Ziff. 4 StGB)
  • Rückzug einer Verleumdung vor dem Richter als unwahr (Art. 174 Ziff. 3 StGB)
  • Bei Geiselnahme Rücktritt von einer Nötigung und Freilassung (Art. 185 Ziff. 4 StGB)
  • Berichtigung einer falschen Anschuldigung, Anzeige oder Aussage aus eigenem Antrieb, bevor Rechtsnachteile entstehen (Art. 308 I StGB)
  • Falsche Aussage, wobei eine wahre Aussage den Täter/seine Angehörigen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde.

Card 189

Question

Beschreibe den Strafschärfungsgrund bei Konkurrenz.

Answer

Art. 49 I StGB: Hat der Täter durch eine oder mehrere Handlungen die Voraussetzungen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt, so verurteilt ihn das Gericht zu der Strafe der schwersten Straftat und erhöht sie angemessen. Es darf jedoch das Höchstmass der angedrohten Strafe nicht um mehr als die Hälfte erhöhen. Dabei ist es an das gesetzliche Höchstmass der Strafart gebunden.

Als obere Grenze bleibt das Höchstmass der angedrohten Strafart des schwersten Delikts nach Art. 36, 37, 40 bzw. 106 I StGB bestehen.

Dasselbe Verfahren wird angewendet, wenn teilweise deckungsgleiche Strafandrohungen vorgesehen sind.

Card 190

Question

Was bedeutet die Sperrwirkung des milderen Tatbestands?

Answer

Ausnahme von Art. 49 I StGB bei Konkurrenz von Delikten verschiedener Maximalstrafdrohung: Addition der beiden Maximalstrafdrohungen, falls dieser Wert geringer ist als die Erhöhung der Maximalstrafdrohung der schwersten Straftat um die Hälfte (entgegen Wortlaut von Art. 49 I Satz 2 StGB).

Ausnahme von Art. 49 I StGB bei Konkurrenz von Delikten verschiedener Minimalstrafdrohung: Minimalstrafe ergibt sich aufgrund einer Erhöhung der Minimalstrafdrohung einer anderen als der schwersten Straftat um eine Einheit, falls diese ein höheres Strafminimum aufweist, als die schwerste Straftat.

Card 191

Question

Welche Konstellationen gibt es bei der retrospektiven Konkurrenz?

Answer

Der Täter verübt zunächst eine Straftat A. Er verübt die weiteren Straftaten:

  • B und C bevor das erstinstanzliche Urteil für die Straftat A eröffnet wurde: Retrospektive Realkonkurrenz.
  • B bevor und C nachdem das erstinstanzliche Urteil für die Straftat A eröffnet wurde: Retrospektive Realkonkurrenz nur zwischen B und A.
  • B und C nachdem das erstinstanzliche Urteil für die Straftat A eröffnet wurde: Zwischen B und C besteht normale Realkonkurrenz, Tat A fällt ausser Betracht.

Card 192

Question

Welche Konstellationen gibt es bei der normalen retrospektiven Konkurrenz?

Answer

Art. 49 II StGB: Hat das Gericht eine Tat zu beurteilen, die der Täter begangen hat, bevor er wegen einer andern Tat verurteilt worden ist, so bestimmt es die Zusatzstrafe in der Weise, dass der Täter nicht schwerer bestraft wird, als wenn die strafbaren Handlungen gleichzeitig beurteilt worden wären.

D.h.:

  • Fiktion, dass beide Straftaten gleichzeitig beurteilt werden.
  • Es besteht bei dieser Prüfung echte Konkurrenz.
  • Die Asperation der für die Straftat mit der höheren abstrakten Strafandrohung auszufällenden Strafe ergibt für die Straftaten A und B eine hypothetische Gesamtstrafe X.
    • Gesamtstrafe X = Strafe A: Keine Zusatzstrafe (Unrechtsgehalt B vernachlässigbar)
    • Zusatzstrafe B = Gesamtstrafe X - Strafe A
    • Gesamtstrafe X = Zusatzstrafe B: Strafe A wird mit Strafe B als abgegolten erklärt (Unrechtsgehalt A vernachlässigbar)

Card 193

Question

Wie ist die Strafschärfung vorzunehmen, wenn Straftat B bevor und C nachdem das erstinstanzliche Urteil für die Straftat A eröffnet wurde (Spezialfall der retrospektiven Konkurrenz)?

Answer

Bezüglich Straftat A und B ist zu verfahren wie bei der normalen retrospektiven Konkurrenz.

Im Falle einer Zusatzstrafe für die Straftat B:

  • Im Vergleich mit der hypothetischen Strafe für die Straftat C (wie wenn Straftat C allein zu beurteilen wäre) ist die Zusatzstrafe B tiefer: Die Gesamtstrafe für die Straftaten B und C ist durch Asperation der hypothetischen Strafe für die Straftat C zu ermitten.
  • Im Vergleich mit der hypothetischen Strafe für die Straftat C (wie wenn Straftat C allein zu beurteilen wäre) ist die Zusatzstrafe B höher: Die Gesamtstrafe für die Straftaten B und C ist durch Asperation der hypothetischen Zusatzstrafe für die Straftat B zu ermitteln.

Card 194

Question

Nach welchen Kriterien wird die Strafzumessung innerhalb des ermittelten Strafrahmens?

Answer

Art. 47 StGB:

Tatbezogene Verschuldenskomponenten (Art. 47 II StGB):

  • Ausmass des verschuldeten Erfolgs
  • Art und Weise des Tatvorgehens
  • Beweggründe und Ziele des Täters
  • Vermeidbarkeit der Beeinträchtigung eines Rechtsguts
  • Verminderte Schuldfähigkeit (Art. 19 II StGB)
  • Grad des Vorsatzes bzw. der Fahrlässigkeit

Täterbezogene Verschuldenskomponenten (Art. 47 I StGB):

  • Vorleben
  • Nachtatverhalten
  • Besondere Strafempfindlichkeit

Präventionsbezogene Kriterien:

  • Spezialprävention
  • Generalprävention

Weitere Kriterien:

  • Beschleunigungsgebot
  • Gleichbehandlung von Mittätern
  • Teilbedingter Strafvollzug

Card 195

Question

Beschreibe die Strafzumessung bei Geldstrafen.

Answer

Ermittlung des abstrakten Strafrahmens (unter Berücksichtigung allfälliger Strafmilderungsgründe und Konkurrenz).

Strafzumessung innerhalb des abstrakten Strafrahmens nach dem Verschulden (tat- und täterbezogene Verschuldenskomponenten) = Anzahl Tagessätze. Grundsätzlich Orientierung nach Art. 47 StGB. Bei Kausalzusammenhang können auch persönliche oder wirtschaftliche Komponenten (siehe unten) berücksichtigt werden.

Festlegung der Höhe eines Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen.

Geldstrafe = Tagessätze x Höhe.

Card 196

Question

Beschreibe die Strafzumessung bei der Busse.

Answer

Ermittlung des abstrakten Strafrahmens (Asperationsprinzip).

Strafzumessung innerhalb des abstrakten Strafrahmens nach dem Verschulden (tat- und täterbezogene Verschuldenskomponenten). Es gelten nach Art. 106 III StGB grundsätzlich die Komponenten von Art. 47 StGB.

= Bussenbetrag.

Festlegung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse (Art. 106 II und III StGB).

Card 197

Question

Was sind die Voraussetzungen für einen bedingten Vollzug.

Answer

Allgemeine Voraussetzung: Verübung eines Delikts (nicht: Übertretungen). Die objektiven Grenzen sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (Folgenberücksichtigung).

Objektive Voraussetzungen:

  • Verurteilung zu einer Geldstrafe oder gemeinnütziger Arbeit (von der Praxis abgelehnt) oder Freiheitsstrafe von 6-24 Monaten (bedingte Strafe) bzw. 1-3 Jahren (teilbedingte Strafe; Untersuchungshaft wird nicht angerechnet).
  • Keine Verurteilung in den letzten 5 Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mind. 6 Monaten oder einer Geldstrafe von mind. 180 Tagessätzen. Falls eine solche vorliegt: Besonders günstige Umstände bei der Prognose erforderlich.
  • Anordnung von therapeutischen Massnahmen: Kein bedingter Vollzug möglich.

Subjektive Voraussetzungen:

  • Fehlen einer ungünstigen Prognose (Günstigkeit wird vermutet; Gesamtbild der Täterpersönlichkeit unerlässlich).
  • Deckung des angerichteten Schadens im Rahmen des Zumutbaren.

Card 198

Question

Was sind die Rechtsfolgen, wenn die Voraussetzungen des bedingten Vollzugs vorliegen?

Answer

Pflicht zur Gewährung des bedingten Strafvollzugs und zur Auferlegung einer Probezeit. Dauer: 2-5 Jahre ab Rechtskraft des Urteils (Art. 44 I StGB). Kriterium für die Dauer: Rückfallgefahr.

Card 199

Question

Wie können bedingte und unbedingte Strafen kombiniert werden?

Answer

Art. 42 IV StGB: Eine bedingte Strafe kann mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse nach Artikel 106 StGB verbunden werden.

Bedingte gemeinnützige Arbeit ist gemäss Praxis nicht möglich.

Die Regeln und Grenzen des teilbedingten Strafvollzuges nach Art. 43 I StGB sind auch bei der Bemessung der unbedingten Geldstrafe nach Art. 42 IV StGB zu beachten.

Der unbedingten Verbindungsgeldstrafe bzw. Busse kommt nur untergeordnete Bedeutung zu.

Rechtsprechung BGer: Verhältnis von 3/4 zu 1/4 als unrichtige Anwendung von Art. 42 IV StGB.

Card 200

Question

Was ist die Folge der Bewährung?

Answer

Strafe wird nicht mehr vollzogen. Dies gilt auch nach Art. 46 V StGB bei Ablauf von drei Jahren seit Ablauf der Probezeit.

Das Urteil erscheint bei der bedingten oder teilbedingten Strafe nicht mehr im Strafregisterauszug für Privatpersonen (Art. 371 IIIbis StGB).

How to use this set

Read the preview and check whether the content and answers suit your learning goal. You can add the public set to your sets to study it. Your account shows the available actions.

Rejoining the server...

Rejoin failed... trying again in seconds.

Failed to rejoin.
Please retry or reload the page.

The session has been paused by the server.

Failed to resume the session.
Please reload the page.