Card 161
Question
Welche grundsätzliche Bestimmung zum Tätigkeitsverbot bezüglich Verbrechen/Vergehen mit Minderjährigen und schutzbedürftigen Opfern existiert?
Answer
Art. 67 II StGB: Hat jemand gegen einen Minderjährigen oder eine andere besonders schutzbedürftige Person ein Verbrechen oder Vergehen begangen und besteht die Gefahr, dass er in Ausübung einer beruflichen oder einer organisierten ausserberuflichen Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder mit anderen besonders schutzbedürftigen Personen umfasst, weitere Straftaten dieser Art begeht, so kann ihm das Gericht die betreffende Tätigkeit für ein Jahr bis zehn Jahre verbieten.