Auch die alleinige Verschiebung der AZ fällt unter die ETZ, ist bei Anspruch oder vereinbarter ETZ möglich. Können nur nach den vorgesehenen Verfahrensweisen verweigert werden, und K&E Schutz nach MSchG und VKG kommen auch auf reine Verschiebungen zur Anwendung.
Card 42
Question
35. Was wissen Sie zum Mutteschaftsaustritt?
Answer
§ 15r MSchG - Recht der DN anlässlich der Geburt den Austritt zu erklären, innerhalb folgender Zeiträume: innerhalb der Schutzfrist; nach Aufnahme eines Kindes unter 2 Jahren binnen 8 Wochen; bei Karenzannahme bis spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz; bei Karenzannahme mit weniger als 3 Monaten, spätestens 2 Monate vor Ende der Karenz. Entsprechende Bestimmungen im § 9a VKG. = bvA, also Anspruch auf SZ und UEL. (für Abf. alt - halbe Abfertigung).
Card 43
Question
Definition: Kinderbetreuungsgeld
Answer
einkommenabhängige Variante oder pauschale Variante (Kinderbetreuungsgeld-Konto). allen anspruchberechtigten Eltern gleicher Betrag, 12.366,20 wenn ein Teil KBG bezieht, 15.449,28 bei beiden Teilen. Bezugsdauer zwischen 365 und 851 Tagen ab Geburt (alleine) bzw. 456 und 1.063 Tagen ab Geburt. Tagsatz mind. 14,53 bzw 33,88. Einkommensabhängig für höheres Einkommen; 5 Monate vor Beginn der Schutzfrist bzw. Vätern unmittelnbar vor der Geburt pv und krankenversicherungspflichte Erwerbstätigkeit in Ö., DV muss bei Geburt aufrecht sein. Dauer des KBG hat nichts mit Karenzdauer zu tun.
Card 44
Question
Wann gibt es eine Kollision zwischen privatrechtlichen Regelungen über die Karenz im DV und den Regelungen über das Kinderbetreuungsgeld?
Answer
Wenn Bezugsdauer des KBG über den 2. Geburtstag hinaus geht oder der Anspruch auf KBG schon während der Karenz abgelaufen ist (Kurzlaufvariante) und eine neuerliche Schwangerschaft eintritt.
Card 45
Question
Wie kann eine Karenz nach dem 2. Geburtstag verlängert werden?
Answer
Die Pauschalvariante des KBG kann über den 2. Geburtstag hinausgehen, für die Zeit danach kann ein weiteres (Halb)Jahr mit dem DG vereinbart werden, besondere K&E S gilt nicht mehr, kann auch nicht durch Einzelvereinbarung gegbeen werden. Keine Klage bei Gericht, wenn DG enden will. Aber - 4 Wochen nach Ende der Karenz der besondere K&E, + 4 Monate vor Eintritt der ETZ, also bei 6 Monate vereinbarter Karenz nur 1 Monat zum Kündigen - verpöntes Motiv sehr deutlich.
Card 46
Question
Was ist wichtig beim Nichterscheinen der DN nach der Karenz im Zusammenhang mit einer Präventiventlassung?
Answer
Dass diese erst nach den 4 Wochen des K/&E geschrieben wird.
Card 47
Question
EGFZ nach der Geburt
Answer
EGFZ Pflicht des DG nach Geburt; kommt nur subsidär zur Anwendung, Anspruch 6 Wochen nach der Geburt; nicht für Zeiten in denen die AN Anspruch auf Wochen oder Krankengeld nach ASVG hat. - also wichtig für ggf DN, die nicht krankenversichert sind. 2016: AN in Karenz vor Beschäftigungsverbot - kein Anspruch auf EGFZ, außer bei Familienhospizkarenz, Pflege- oder Bildungskarenz
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