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Arbeitsrecht Kapitel 1.1 - WdH Fragen

Discover Arbeitsrecht Kapitel 1.1 - WdH Fragen: 47 flashcards with questions and answers.

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

17. Welche wichtigen AN Pflichten sind im MSchG normiert?

Answer

Meldung an den Dienstnehmer, damit die DN keine verbotenen Tätigkeiten mehr ausführen muss; Vorlage Schwangerschaftsbestätigung, Geburtstermin, Geburtsurkunde

Card 22

Question

18. Welche Pflichten treffen den AG, wenn er eine dem MSchG unterliegenden AN beschäftigt?

Answer

Meldung an das AI, Evaluierung des Arbeitsplatzes, schwangerenfreundlich gestalten

Card 23

Question

20. Was wissen Sie über das VKG?

Answer

Ist zum Großteil ident mit dem MSchG, erlaubt auch Vätern eine Karenz zu beanspruchen. Es gelten teilweise andere Fristen als im MSchG.

Card 24

Question

21. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Teilung der Karenz möglich?

Answer

Kann 2 Mal geteilt werden, abwechselnd in Anspruch genommen werden. Jeder Teil der Karenz muss mindestens 2 Moante betragen, beim erstmaligen Wechsel der Betreuungsperson können beide Elternteile für einen Monat gleichzeitig Karenz beanspruchen (dann 1 Monat weniger Gesamtanspruchsdauer). Die Meldung muss 3 Monate vor Beginn erfolgen. Außer: Ein Elternteil nimmt Karenz direkt an die Schutzfrist für weniger als 3 Monate, und anschließend will gleich der andere Elternteil in Karenz gehen, dann muss die Meldung in der Schutzfrist erfolgen.

Card 25

Question

21a) Die aufgeschobene Karenz

Answer

3 Monate der Karenz können aufgeschoben und bis zum 7. LJ des Kindes konsumiert werden (Vereinbarung mit DG!) Erfordernisse des Betriebs und Anlass der Inanspruchnahme (zB Einschulung) sind zu berücksichtigen. Wenn Karenz nur bis zum 21. LM - ein Elternteil 3 Monate aufgeschobene Karenz; wenn Karenz nur bis zum 18. LM - beide Elternteile 3 Monate aufgeschobene Karenz. Hier kein besonderer KSchutz, auch nicht während der aufgeschobenen Karenz. Motivkündigung. Wenn Kind erst nach 7 Schuleintritt - auch möglich dort zu konsumieren. Die Absicht, Karenz aufzuschieben muss 3 Monate vor Ende der Karenz (M/V) gemeldet werden, gewünschter Beginn auch 3 Monate vorher. Bei Nicht Einverständnis - DG Klage binnen 2 Wochen, sonst Zustimmung. Bei neuem DV - Vereinbarung

Card 26

Question

22. Unter welchen Voraussetzungen ist eine TZ Beschäftigung nach dem MschG bzw. VKG möglich?

Answer

§ 15h ff MSchG und § 8 ff VKG. Die DN hat Anspruch auf TZ bis zum Ende des 7. LJ oder eines späteren Schuleintrittes, wenn das DV zum Zeitpunkt der TZ bereits 3 Jahre dauert, 20 DN beschäftigt sind (im Betrieb) und die WAZ um mind. 20 % reduziert wird, aber mind. 12 h beträgt = Bandbetreitenregelung. (Vermeidung, dass mit der Kürzung von nur einer Stunde ein K Schutz erwirkt wird). Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage sind Vereinbarungssache, Interessen zu berücksichtigen. Lehrlinge haben keinen Anspruch auf TZ Beschäftigung. Zeiten einer Karenz werden für die Dauer des DVs angerechnet.

Card 27

Question

23. Wann muss ein DN seine Absicht, Karenz oder TZ Beschäftigung in Anspruch zu nehmen, dem DG melden?

Answer

Bei Inanspruchnahme direkt nach MSch - Meldung bis zum letzten Tag der Schutzfrist. Bei Inanspruchnahme nach Karenz des Vaters - 3 Monate vor Antritt melden (Sonderregelung: wenn Vater direkt nach Schutzfrist 2 Monate in Karenz geht - Meldung vor Ende der Schutzfrist

Card 28

Question

23a) Welche Voraussetzungen muss eine derartige Meldung erfüllen?

Answer

Schriftliche Abgabe des Wunsches bzgl. Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage, und sie muss rechtzeitig abgegeben werden.

Card 29

Question

24. Wie wirkt sich eine Karenz oder TZ Beschäftigung auf den KDG Schutz nach dem MSchG aus?

Answer

Der KDG Schutz wird verlängert bis 4 Wochen nach der Karenz bzw. 4 Wochen bis nach dem Ablauf des 7. Lebensjahres des Kindes.

Card 30

Question

25. Wie wirkt sich eine Schwangerschaft auf ein befristetes DV aus?

Answer

Während des Hemmungszeitraumes bei einem Beschäftigungsverbot besteht ein Wochengeld Anspruch gegen die ÖGK. Ablaufhemmung beginnt mit Schwangerschaftsmeldung, tritt nicht ein bei sachlich gerechtfertigter Befristung (Karenzvertretung/Präsenzdienst, im Sinne der DN, Saisonarbeit, längere Erprobung bei höheren Positionen). Das DV wird verlängert bis Beginn Wochenhilfe, bei individuellem Beschäftigungsverbot + Tätigkeitseinschränkung zahlt die ÖGK das Wochengeld schon vor der Schutzfrist. Wenn die Schwangerschaft bekannt ist, muss die AN diese vor Ablauf der Befristung melden, ansonsten endet das DV mit dem Ablauf. Weiß sie nichts davon - 5 Tage nach Wegfall des Hindernisses. Auch bei befristeten DVs muss auf das GlbG geachtet werden - DV darf nicht nur nicht in Unbefristung umgewandelt werden aufgrund des Geschlechts oder der Schwangerschaft.

Card 31

Question

25a) Welche Sonderheit gilt bei der Hemmung des Ablauf der Beschäftigungsbewilligung?

Answer

Wenn während der Schwangerschaft/Karenz die Bewilligung abläuft verlängert sich der Ablauf der Ausländerurkunden bis zum erstmöglichen KDG Zeitpunkt = Ende einer TZ 4 Jahre, 4 Wochen nach Geburt, 4 Monate nach Karenz, 4 Monate nach 4. Geburtstag. DG sollte darauf achten, Bewilligungen aktuell zu halten bzw. die DN darauf hinzuweisen.

Card 32

Question

26. Wann hat eine DN Anspruch auf ETZ? Was bedeutet das? 29. Wie sieht das Verfahren bei Anspruch auf ETZ aus?

Answer

DG kann nicht grundlos ablehnen. Anspruch wenn mehr als 20 DN im Betrieb und mehr als 3 Jahre im DV. Mind. um 20 % reduzieren und 12 h müssen bleiben. Der TZ Wunsch kann nicht abgelehnt werden, der DG kann nur dagegen klagen und das Gericht entscheidet dann aufgrund der Interessen zwischen dem (anderen) Vorschlag des DG und dem der DN. Wenn der AG nicht fristgerecht klagt, ist das wie Zustimmung. Die ETZ muss 3 Monate vorher gemeldet werden. Es gibt eine Präzisierungspflicht der DN bzgl. Beginn, Dauer, Lage und Ausmaß, mündlich oder schriftlich. BR kann zu Verhandlungen gezogen werden; binnen 2 Wochen kein Ergebnis - gesetzliche Interessensvertreter zuziehen (WKO und AK). DG muss Ergebnis aufschreiben und von DN unterschreiben lassen. Für diese Verhandlungen - 4 Wochen Zeit, kommt binnen dieser 4 Wochen ab Bekanntgabe keine Einigung zu Stande - kann DN antreten, außer DG reicht Antrag auf prätorischen Vergleich ein (hat 2 Wochen Zeit dafür). Binnen 4 Wochen keine gütliche Einigung, kann der DG binnen einer Woche Klage auf Einwilligung in die von ihm vorgeschlagenen Bedingungen einbringen. Wenn nicht - kann DN ihre Bedingungen antreten. Klage des DG ist stattzugeben, wenn die betrieblichen Erfordernisse überwiegen. DG muss offenlegen, warum. Wenn binnen der 4 Wochen kein Termin beim ASG stattfinden konnt, beginnt die Frist für Klagseinbringung einen Tag nach dem Verhandlungstermin. Dasselbe Verfahren bei: DN/DG möchte die vereinbarte TZ ändern. Es reicht für den DN den Wunsch zu äußern/abzulehnen. DG muss klagen, wenn er seine Intentionen durchsetzen möchte.

Card 33

Question

27. Was wissen Sie über die vereinbarte ETZ? 30. Wie sieht das Verfahren bei vereinbarter ETZ aus?

Answer

DN hat keinen Anspruch, es kann eine TZ vereinbart werden bis zum Ablauf des 4. LJs, WAZ um 20 % zu reduzieren, auf mind. 12 Stunden. Im Wesentlichen dieselben Regeln wie bei der Anspruchs ETZ. Größte Unterschied: Verfahren zur Durchsetzung, wer Klage einbringen muss. (Es gibt keine Frist per Gesetz, 4-6 Wochen). Während der Verfahrensdauer = K&E Schutz; DN muss wieder Präzesionspflicht nachkommen, AG muss keinen Gegenvorschlag bringen sondern kann aus sachlichen Gründen ablehnen. Binnen 2 Wochen keine Einigung - muss die DN gerichtlich aktiv werden. DN äußert ihren Wunsch schriftlich; binnen 2 Wochen keine Eingiung - DN kann auf Einwilligung klagen. Ohne Klage keine TZ. Bei sachlichen Gründen kann Gericht abweisen (Art und Teilbarkeit der Arbeit) keine klare Fristenregelung 1-4 Wochen. Beim einmal vereinbarten TZ Änderungswunsch - der Teil der wünscht muss einklagen. DN wünscht Änderung oder vorzeitiges Ende und binnen 2 Wochen keine Einigung - binnen einer weiteren Woche klagen. Gericht muss bei betrieblichen Erfordnissen ablehnen. Wenn der DG eine Änderung oder vorzeitiges Ende haben möchte und 2 Wochen keine Eingung - binnen einer weiteren Woche einklagen - Gericht muss Interessen abwiegen.

Card 34

Question

28. Was wissen Sie über den Papa-Monat?

Answer

Rechtsanspruch auf Freistellung von einem Monat, wenn gemeinsamer Haushalt. Zwischen dem Tag nach der Geburt und dem Ablauf des absoluten Beschäftigungsverbotes; Anspruch besteht unabhängig von Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße. 3 Monate vor dem ET ankündigen, von der Geburt verständigen und eine Woche nach der Geburt den Beginn bekanntgeben. Frühgeburt mehr als 3 Monate - Ankündigung entfällt. Wenn Fristen nicht eingehalten - freiwillige vereinbarte Freistellung. Nicht auf Karenz anrechenbar, auch KV Freistellung zur Geburt ist nicht anrechenbar. K&E Schutz; beginnt mit Vorankündigung frühstens 4 Monate vor ET (wenn Frühgeburt mit Antrittszeitpunkt) und endet mit vier Wochen danach.

Card 35

Question

29. Welche gemeinsamen Bestimmunen über die TZ gibt es?

Answer

Nur bei Vorliegen des gemeinsamen Haushaltes möglich; Obsorge im Sinne des Familienrechts; anderes Elternteil darf nicht gleichzeitig in Karenz sein; TZ pro Elternteil nur einmal pro Kind, wird durch Zurückziehen eiens TZ Antrages nicht verwirkt, Möglichkeit zur Änderung der TZ; Mindestdauer der TZ 2 Monate, hängt nicht von der Dauer der Karenz ab; frühestens nach Ablauf der Schutzfrist; unmittelbar nach der Schutzfrist Mutter Frist während Schutzfrist, Vater spät. 8 Wochen nach der Geburt, bei späterem Antritt frühestens 3 Monate vorher. Gleichzeitige ETZ ist zulässig. Recht auf Rückkehr zur VZ besteht; einmalig kann eine Änderung der TZ von DN und DG verlangt werden; 3 Monate vorher, bei weniger als 3 Monate, 2 Monate vorher. Wird abgelehnt - gerichtliche Einklage. TZ endet vorzeitig mit einer Karenz oder TZ Beschäftigung für ein weiteres Kind. Außerhalb der Bandbreite ein TZ Modell - auch TZ nach MSchG vor (Lage der AZ - von 8-16 auf 10 bis 18 Uhr + KD Schutz - Alleinerzieher).

Card 36

Question

30. Wann kann die Karenz anstelle der TZ angetreten werden?

Answer

Wenn eine Nichteinigung mit dem DG nachgewiesen werden kann, kann bis zum Ablauf des 2. LJ eine Karenz in Anspruch genommen werden, wenn sich DG und DN nicht einigen können. Binnen einer Woche bekannt geben, dass an Stelle der TZ oder bis zur Entscheidung des Gerichts eine KArenz angenommen wird = Meldung nach Ablauf der Meldefrist (8 Wochen Papa, in der Schutzfrist Mama)

Card 37

Question

31. Wann beginnt der Kündigungs- und Entlassungsschutz im MSchG? Wann endet er?

Answer

Der KDG Schutz beginnt bei der Mutter: mit der Empfängnis, beim Vater mit der Bekanntgabe der Karenz/ETZ, bei Papa-Monat mit der Vorankündigung oder späteren Vereinbarung (frühestens 4 Monate vor ET). Bei einem späteren Zeitpunkt setzt der KDG Schutz für beide ein: im Fall einer Verhinderungskarenz mit der Bekanntgabe, für spätere Karenz oder TZ mit Bekanntgabe, frühestens aber 4 Monate vor Antritt. Der KSchutz endet bei der Mama, wenn keine Karenz oder TZ: 4 Monate nach der Geburt; bei Karenz 4 Wochen nach Ende der Karenz. Bei Teilung der Karenz kein Schutz für Zwischenzeit der Teile; endet 4 Wochen nach Ende und lebt 4 Monate vor Beginn des 2. Teils wieder auf. Geht nur über, wenn weniger als 5 Monate dazwischen liegen. Bei einer TZ: 4 Wochen nach Ende der TZ; spätestens 4 Wochen nach Vollung des 4. LJS.

Card 38

Question

31a) K&E in TZ?

Answer

Beginnt mit Bekanntgabe der TZ, frühstens aber 4 Monate vor dem Antritt und dauert bis 4 Wochen nach Ende der TZ oder 4 Wochen nach Ablauf des 4. LJS, darüber hinaus Motivkündigungsschutz. Auch während den Verhandlungen über eine TZ - K&E Schutz. Wenn eine weitere Arbeit in der TZ angetreten wird und DG nichts davon weiß binnen 8 Wochen ohne Zustimmung vom Gericht und ohne Einschränkung des KDG Schutzes eine Kündigung aussprechen; kann auch einen Entlassungsgrund darstellen (Zustimmung Gericht notwendig, ansonsten FST Klage).

Card 39

Question

32. Karenz bei Adoptiv- und Pflegeeltern

Answer

2 Jahre Anspruch; wenn Kind nach dem 18. LM aber vor dem 2. LJ - + 6 Monate über den 2. Geburtstag. Wenn Kind nach 2. Geburtstag aber vor Ablauf des 7. LJ - 6 Monate Karenz.

Card 40

Question

33. Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils?

Answer

Wenn das eine Elternteil unvorhersehbar, nicht nur kurze Zeit an der Betreuung verhindert, hat das andere ET für die Dauer der Verhinderung, max. bis zum 2. Geburtstag Anspruch auf Karenz. Bei Verhinderungskarenz keine Mindestfristen (Tod, Pflegeanstalt, schwere Erkrankung, Freiheitsstrafe, Wegfall gemeinsamer Haushalt). Unverzügliche Bekanntgabe, Umstände nachweisen. Steht auch zu wenn der andere ET Karenz verbraucht, verschoben, TZ Beschäftigung angetreten hat. Es gilt der besondere K&E Schutz.

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