Back to overview

Arbeitsrecht Kapitel 1.7 WdH Fragen

Discover Arbeitsrecht Kapitel 1.7 WdH Fragen: 38 flashcards with questions and answers.

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
38 flashcards No ratings yet 0 views
Add to my sets

Sign in to add this set to your collection. You will return here afterwards.

Cards in this set

Card 21

Question

13b) Blockzeit

Answer

Arbeitsphase + Freizeitphase; Aufbau und Abbau von Stunden. 50 % Bruttolohnkosten beim Lohnausgleich + dazugehörige DG SV Beiträge; plus 50 % der zusätzlichen DG und DN Beiträge zur SV. Kein Anspruch auf UEL in Freizeitphase; grundsätzlich Anspruch in der Freizeitphase, aber wenn er schon in der Arbeitsphase konsumiert wird, wird dieser gleich mit konsumiert. OGH - Urlaubsvolumenmodell: wenn AN in der Arbeitsphase Urlaub konsumiert - ganzer Tag frei - alles verbraucht. (Urteil wurde in den ersten 2 Instanzen der DN zugesprochen, der OGH hat das Urteil umgedreht - nicht wirklich geklärt). Bei Erkrankung in der Arbeitsphase - Entgelt auf Basis des TZ Entgeltes + LA. Bei halber EGFZ sinkt der LA auf die Hälfte. Wird der AN in der Arbeitsphase krank, nur während der EGFZ ein Zeitguthaben für die Freizeitphase. Für entgeltfreie Zeiten wird kein Zeitguthaben erworben. Bei vorzeitigem Ende, wenn der DN mehr gearbeitet hat, als er konsumieren kann - 50 % Zuschlag, nicht bei uvA oder ohne trifftigen Grund erkläre DN KDG als Treuepflichtverletzung des DN zu werten. Auch ein KV kann die Auszahlung des Zuschlags ausschließen. Ob hier der LA berücksichtigt werden muss, muss in der entsprechenden ATZ Vereinbarung stehen.

Card 22

Question

13c) Teilzeitbeschäftigte

Answer

ATZ auch für TZ Beschäftigte möglich, dürfen nur nicht unter 60 % der NAZ arbeiten (zB bei 20 H nicht möglich). Mindestdauer für Inanspruchnahme der ATZ ist mind. 1 Jahr.

Card 23

Question

13d) Wichtige Vertragspunkte

Answer

LA nur so lange zusagen, wie vom AMS ATZ Geld gewährt wird; bei Kürzungen durch das AMS sollte eine Reduktion des LA vereinbart sein; Regeln, was bei einer Einstellung durch das AMS geschieht - Rückkehr zum ursprünglichen AZ Ausmaß oder Weiterführung der TZ Beschäftigung (ohne LA und niedrigere SV Beitragsgrundlage); + bei der ATZ Vereinbarung schon das plangemäße Ende der ATZ (Pensionsantritt) mit hineinnehmen, damit es dann EV gelöst wird, ansonsten DGK, KDG Fristen, Anfechtung. Die AK berücksichtigt diese Punkte nicht im ATZ Entwurf auf ihrer Homepage.

Card 24

Question

13e) ATZ Geld

Answer

AN muss bestimmtes Mindestalter erreicht haben und die Anwartschaft erfüllt haben, also in den letzten 25 Jahren vor Geltendmachung des Anspruchs 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Kein ATZ gebührt für Personen, welche eine Leistung aus der gesetzlichen PV beziehen oder die Voraussetzungen für eine Leistung aus der PV erfüllen. Die ASVG-HBGL darf nicht überschritten werden, kann längstens für 5 Jahre gewährt werden. Bei bereits vereinbarter kürzerer ATZ besteht eine Verlängerungsmöglichekti zu den alten Bedingungen. Bei der k. ATZ und bei Nichtinanspruchnahme eines früher möglichen Pensionsantrittes ist ATZ Geld Bezug bis zur Vollendung des Regelpensionsalter möglich. Bei Blockzeit ist nur eine Verlängerung möglich, wenn sich durch Änderungen im Pensionsrecht ein späterer Pensionsstichtag ergibt. ATZ kann frühestens 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen werden, bis 2030 Männer und Frauen gleichgestellt.

Card 25

Question

13f) Teilpension - erweiterte ATZ

Answer

Leistung aus Arbeitslosenversicherung, die vom AG beantragt und an den AN ausbezahlt wird. Ist im Anschluss an k. ATZ oder ohne vorheriger ATZ möglich. Bei geblockter nicht möglich. Reduktion der AZ und LA (mind. 50 % der Differenz zu vorher), gleiche Voraussetzungen wie bei der normalen ATZ, aber Förderung zu 100 % - gesamter zusätzlicher Aufwand. Wieder Deckelung bei HBGL. Vereinbarung = Gesamtentgelt mit HBGL deckeln! 2 besondere Voraussetzungen: 62. LJ vollendet und Voraussetzungen für die Korridorpension sind erfüllt; AN muss vor Beginn mind. 3 Monate im Unternehmen beschäftigt sein; keine geblockte ATZ vor Beginn der TP. Auch bei einer Kombi aus k. ATZ und Teilpension = Maximaldauer von 5 Jahren, begrenzt mit erreichen des Regelpensionsalters.

Card 26

Question

14. Was ist Ihnen über die Familienhospizkarenz bekannt?

Answer

Wenn AN als Sterbebegleitung oder Begleitung schwerstkranker Kinder gebraucht wird. Herabsetzung; Änderung der NAZ oder Freistellung gegen Entgeltentfall. Stimmt AG nicht zu - ASG nachfragen. Für nahe Angehörige, auch wenn kein gemeinsamer Haushalt bei Sterbebegleitung, bei der Betreuung von schwerstkranken Kindern muss ein gemeinsamer Haushalt vorliegen. Schriftliche Bekanntgabe 5 Tage vor Antritt; wenn nicht einverstanden binnen 5 Tage Klage beim ASG, nach Ablauf der Frist kann der AN bis zur Entscheidung des Gerichtes die Karenz antreten. Sterbebegleitung für 3 Monate mit Verlängerung um weitere 3 Monate; für Kinder 5 Monate, Verlängerung auf 9 Monate, kann max. 2 Mal um 9 Monate verlängert werden (27 M). Wegfall der Begleitung unverzüglich melden, AN und AG können die vorzeitige Rückkehr 2 Wochen nach Wegfall verlangen, AG nur, wenn keine berechtigten Interessen des DN im Weg stehen. Anspruch auf Pflegekarenzgeld; besonderer K&E Schutz ab Bekanntgabe bis 4 Wochen nach Ende darf nicht ohne Zustimmung des ASG gekündigt/entlassen werden.

Card 27

Question

15. Was ist die Bildungskarenz, was die Bildungsteilzeit?

Answer

Vereinbarung, kein Anspruch. Karenz = Freistellung gegen Entgeltentfall, mind. 2 Monate bis max. 1 Jahr, alle 4 Jahre neuer Anspruch. Für die Dauer Anspruch vom AMS, keine Ansprüche aus DV; kein Urlaubsanspruch, keine SZ, keine Anrechnung auf Dienstzeit. DV muss mind. 6 Monate gedauert haben, während Schutzfrist/Karenz/Präsenzdienst nicht möglich. Kann auch in Teilen konsumiert werden, ein Teil mind. 2 Monate. Kein besonderer KDG Schutz, aber Motivkündigungsschutz. Bildungs TZ = Vereinbarung Herabsetzung der NAZ, mind. ein Viertel, max. die Hälfte reduzierern, nicht unter 10 Stunden. DV muss 6 Monate gedauert haben, kann zwischen 4 Monaten und 2 Jahren vereinbart werden - ein Teil mind. 4 Monate, darf insgesamt 2 Jahre nicht überschreiten. Weiterbildungeld vom AMS in Höhe des AlGeld. Kein besonderer KDG Schutz, aber Motivkündigungsschutz.

Card 28

Question

16. Beschreiben Sie die Pflegekarenz

Answer

§ 14c AVRAG, Vereinbarung; Pflege und Betreuung nahen Angehörigens; mind Pflegestufe 3 oder bei Demenz bzw. Jugendlichen Pflegestufe 1. DV muss mind. 3 Monate gedauert haben, bei befristeten DVs in Saisonbetrieben kann die Karenz nach 2 Monaten beginnen, sofern 3 Monate gesamt innerhalb der letzten 4 Jahre vorliegen. Pflegekarenzgeld, mind. 1 Monat - max 3 Monate in Anspruch nehmen, Teile konsumieren ist nicht zulässig. Darf nur 1x pro Angehörigem genommen werden, bei erhöhtem Pflegebedarf (eine höhere Stufe) hat der AN ein Wahlrecht; weitere Pflegekarenz oder Pflege TZ vereinbaren. Wenn er bereits in Karenz ist, kein Wechsel mehr möglich. Recht auf vorzeitige Rückkehr, wenn: stationäre Pflege/Heim; von anderen gepflegt wird oder verstirbt. Rückkehr frühestens 2 Wochen nach Meldung. Keine Ansprüche aus DV; kein Urlaubsanspruch, keine SZ, keine Anrechnung auf Dienstzeit, kein KDG Schutz, nur Motiv. Änderung 2020 - in Betrieben mit mehr als 5 AN - Anspruch auf Pflegekarenz bis zu 2 Wochen. Kommt keine Vereinbarung zu Stande, hat AN Anspruch auf 2 weitere Wochen. Über diese 4 Wochen - Vereinbarung. Die "Anspruchs" Karenzzeit ist auf die gesetzlich mögliche Dauer der vereinbarten Pflegekarenz anzurechnen = keine Verlängerung der max. Zeit.

Card 29

Question

16a) Pflegeteilzeit

Answer

Vereinbarung Herabsetzung der NAZ, nicht unter 10 Stunden für Angehörige ab Pflegestufe 3 (Demenz/Minderjährig Stufe 1). DV muss 3 Monate gedauert haben, kann zwischen 1 und 3 Monaten vereinbart werden. Bei befristeten DVs in Saisonbetrieben nach 2 Monaten, wenn insgesamt 3 Monate in 4 Jahren beim selben AG vorliegen. Darf nur 1x pro Angehörigem genommen werden, bei erhöhtem Pflegebedarf (eine höhere Stufe) eine neuerliche Pflege TZ zulässig. Wenn er schon in Pflege TZ ist, ist keine Pflegekarenz mehr zulässig. Gleiche Rückkehrmöglichkeiten zur NAZ wie bei Karenz. Änderung 2020 - in Betrieben mit mehr als 5 AN - Anspruch auf Pflege TZ bis zu 2 Wochen. Kommt keine Vereinbarung zu Stande, hat AN Anspruch auf 2 weitere Wochen. Über diese 4 Wochen - Vereinbarung. Die "Anspruchs" TZ ist auf die gesetzlich mögliche Dauer der vereinbarten TZ anzurechnen = keine Verlängerung der max. Zeit.

Card 30

Question

17. Gibt es einen Anspruch auf die Karenz- und Teilzeitformen, die im AVRAG geregelt sind?

Answer

Nur auf die Familienhospizkarenz, bei Pflegekarenz und Teilzeit nur wenn 5 AN im Betrieb sind, und dann auch nur auf 2-4 Wochen

Card 31

Question

18. Besteht ein KDG Schutz bei Familienhospizkarenz, Bildungskarenz und Pflegekarenz?

Answer

1. Ja ab Bekanntgabe bis 4 Wochen danach nicht ohne ASG Zustimmung; 2. und 3. nein, nur Motivkündigungsschutz

Card 32

Question

19. Was sie die Voraussetzungen für die Wiedereingliederungsteilzeit?

Answer

Kein Anspruch; 6-wöchiger ununterbrochener Krankenstand, DV muss 3 Monate bestehen, (Karenz- und Krankenstandszeiten sind anzurechnen); es muss eine Bestätigung über die Arbeitsfähigkeit mit Beginn der WEG TZ vorliegen, Beratung des AN und AG durch fit2work oder AM oder AM Zentrum, die dem Wiedereingliederungsplan zustimmen müssen. AG und AN müssen diesen Plan und eine schriftliche Vereinbarung zur befristeten Reduzierung der AZ treffen. Vereinbarung kann höchstens 2 Mal einvernehmlich schriftlich geändert werden.

Card 33

Question

20. Wie lange kann eine WEG TZ vereinbart und wie kann sie ausgestaltet werden?

Answer

Die NAZ wird mind. ein Viertel und max. um die Hälfte gekürzt, für min. 1 bis max. 6 Monate. WAZ darf 12 h nicht unterschreiten, das TZ Entgelt muss über GFG liegen. Eine abweichende, flexible Vereinbarung ist möglich = Durchschnitt zwischen 50 und 75 %, mind. 30 % und mind. 12 Stunden). Während der WEG TZ darf der AG keine Mehrarbeit anordnen oder die Lage der AZ einseitig verändern. WEG TZ muss spätestens ein Monat nach KST angetreten werden; einmalige Verlärung von mind. 1 bis max. 3 Monate ist möglich, sofern weiterhin arbeitsmedizinisch zweckmäßig. Vereinbarung und Verlängerung müssen schriftlich erfolgen; Abf. alt und neu = Beträge vor Herabsetzen der NAZ und dem Entgelt; Entgelt gem. § EFZG zu bezahlen - AN hat Anspruch auf WEG Geld auf Antrag im ASVG. Entfällt der Anspruch auf WEG Geld, endet die WEG TZ mit nächsten Tag. Der DG kann auch eine Förderung erhalten von der ÖKG, er braucht dazu die Zustimmung von fit2work oder dem AM Zentrum.

Card 34

Question

Definition: Einjährige Verschlechterungssperre

Answer

Unterliegt der Erwerber keinem KV, regelt § 4 AVRAG die Weitergeltung des im Veräußerer KVs vorgesehnen Arbeitsbedingungen. Die im KV des Veräußerers geregelten AB sind vom Erwerber bis zur KDG oder Ablauf des Veräußerer KVs oder Inkrafttreten bzw. Anwendung eines anderen KVs aufrechtzuerhalten. Durch EDV können diese AB binnen eines Jahres ab BÜ weder aufgehoben noch eingeschränkt werden, danach können Änderungen im DV mit dem AN vereinbart werden. = einjährige Verschlechterungssperre der vorherigen Arbeitsbedingungen

Card 35

Question

Definition: Betriebsinhaberwechsel

Answer

BV wird durch einen BÜ nicht berührt - Gilt auch für neu eintretende DN

Card 36

Question

Definition: Rechtliche Verselbstständigung

Answer

BV bliebt für Betriebe unberührt, die rechtlich verselbstständigt werden, unabhängig, obs ie wirtschaftlich im Entscheidungsbereich des Unternehmens bleiben (zB Konzerartige Verflechtung). Gilt auch für neu eintretende DN

Card 37

Question

Definition: Zusammenschluss zu einem neuen Betrieb

Answer

BV bleibt für AN im Betrieb unberührt, wenn Betriebe zusammengeführt werden. Es könnten verschiedene BVs gelten für mehrere AN Gruppen, je nach Ursprung des Betriebes. Für neu eintretende DN - zusätzliche Regel für neue AN Gruppe. Es wird empfohlen, neue BVs abzuschließen, um einheitliche Rechtslage im Betrieb zu haben

Card 38

Question

Definition: Aufnahme in einen anderen Betrieb

Answer

BV bleibt für AN im Betrieb unberührt, die von einem anderen Betrieb aufgenommen werden, wenn im aufnehmenden Betrieb keine BV zu dieser Angelegenheit besteht. Hier bleibt die Identätit des aufnehmenden Betriebes unberührt, wird nur vergrößert - BVs im aufgenommenen Betrieb gelten nur weiter, wenn sie keine Angelegenheiten betreffen, die von keiner BV im aufnehmenden Betrieb geregelt sind; und bei BV zu Betriebspensionen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Sieht eine BV des aufzunehmenden Betriebs eine Betriebspension vor, kann diese BV vom Veräußerer unter Einhaltung einer einmonatigen KDG Frist gekündigt werden.

How to use this set

Read the preview and check whether the content and answers suit your learning goal. You can add the public set to your sets to study it. Your account shows the available actions.

Rejoining the server...

Rejoin failed... trying again in seconds.

Failed to rejoin.
Please retry or reload the page.

The session has been paused by the server.

Failed to resume the session.
Please reload the page.