1. Was sieht das "Arbeitnehmerinnenschutzgesetz" im Allgemeinen vor? Für wen gilt es? Wann wurde es beschlossen?
Answer
Der AN Schutz beinhaltet die gesetzlichen und kollektivvetraglichen Schutzbestimmungen von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit des AN, im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des AN und seiner Eingliederung in den Betrieb.
Vorschriften dazu finden sich in vielen Bestimmungen (AZG/ARG; KJBG, MSchG). Das heute geltende ASchG wurde mit dem EU Beitritt beschlossen und gilt seit 1995.
Gilt für alle AN/Personen, die im Rahmen einen DV beschäftigt sind. Gilt nicht für Heimarbeiter, Hausgehilfen, Land-und Fortwirtschaft und den öffentlichen Dienst.
Card 2
Question
1a) Welche Pflichten treffen den AG?
Answer
Der AG ist verpflichtet, für Gesundheit und Sicherheit in allen Aspekten zu sorgen; zB am neuesten Stand der Technik zu sein, und sich über Arbeitsgestaltung zu informieren (zB BauarbeiterschutzVO). Bei unmittelbarer, nicht vermeidbarer Gefahr muss der AG dafür sorgen, dass die AN sicher und sofort den Arbeitsplatz verlassen können. WICHTIG: § 8 AVRAG: enthält ein Benachteiligungsverbot und Motivkündigungsschutz für AN die bei Gefahrenfall flüchten oder selbst Abwehrmaßnahmen treffen.
Card 3
Question
2. Was ist bei der Arbeitsplatzevaluierung zu tun?
Answer
Arbeitsplatz muss zur Ermittlung und der Beurteilung von Gefahren evaluiert werden und erforderliche Maßnahmen müssen gesetzt werden = Ermöglichung, systamtische und organisiert die Sicherheit der AN stetig zu verbessern und zu kontrollieren - AN muss mit einbezogen werden.
Card 4
Question
3. Was sagt Ihnen der Begriff "Gefahrensevaluierung"?
Answer
Bei der Gefahrenevaluierung müssen besonder die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, der Arbeitsmittel, die Verwendung von Arbeitsstoffen, die Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgängen und deren Zusammenwirken, die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufen sowie der Arbeitsorganisation und der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Gefährdete und Schutzbedürftige sowie die Eignung der AN (Konstitution, Körperkraft, Alter und Qualifikation) müssen berücksichtigt werden. Insbesondere nach Unfällen / begründetes Verlangen des AI hat eine Überprüfung und ggf. Anpassung zu erfolgen (in regelmäßigen Abständen). Die AUVA, WKO und AK haben eine Evaluierungscheckliste erstellt - eval.at
Card 5
Question
3a) Welche Novelle gab es 2012 im Bereich des ASch?
Answer
Die psychische Belastung wurde als Gefahr aufgenommen, die in der Gefahrenverhütung durch das ASchG berücksichtigt werden muss. Der AG muss beeinträchtigende Arbeitsbedingungen erkennen und diesen entgegenwirken durch zB die Trennung von Telefon- und Konzentrationsdienst; klarer organisierter Zuständigkeiten oder Sperre der Einsichtmöglichkeiten der Emails während der Freizeit. Für schwangere DN enthält neben dem MSchG auch das ASchG im § 4 und 5 weitere Evaluierungspflichten (zB durch Stöße, Erschütterungen, gesundheitsgefährdene Arbeitsstoffe)
Card 6
Question
4. Welche Regelungen trifft das ASchG hinsichtlich der "Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente?"
Answer
Ergebnisse der Gefahrenermittlung und Beurteilung + die durchzuführenden Maßnahmen müssen schriftlich festgehalten werden.
Card 7
Question
4a) Was kann passieren, wenn ein Arbeitsunfall an einem nicht-evaluierten Arbeitsplatz passiert?
Answer
Den AG kann grobe Fahrlässigkeit am Unfall treffen, kann zum Regress durch die AUVA kommen und eine strafrechtliche Verurteilung kann kommen.
Card 8
Question
5. Was ist eine SVP? Wer kann bestellt werden?
Answer
Eine Sicherheitsvertrauensperson wird mit Zustimmung des BR bestellt, wenn mehr als 10 AN beschäftigt werden (auch ein BR Mitglied kann das Amt übernehmen). Ohne BR muss eine SVP bestellt werden, wenn mehr als 10 AN beschäftigt sind, die AN sind über die Bestellung zu informieren, wenn mehr als 1/3 schriftlich einen Einwand erhebt - andere Person vorschlagen. Unter 50 AN - keine Sanktion wenn keine SVP vorhanden. Bestellung für 4 Jahre, es dürfen nur AN bestellt werden, 24 h Ausbildung für die Funktion/Ausbildung als SFK oder arbeitsmedizinisch - kann im ersten Jahr der Funktionsperiode nachgeholt werden. Meldung ans AI - Name, Dienstort, Funktionsperiode, Wirkungsbereich (Büro, Baustelle) - meldet weiter an AN Interessensvertreter; Aushang muss auch für AN im Betrieb hängen.
Es gibt ein spezielles Benachteiligungsverbot §105 ArbVG (3) 1 sowie einen Motivkündigungsschutz § 9 AVRAG
Card 9
Question
6. Was sind die Aufgaben der SVP?
Answer
Die AN zu informieren, unterstützen, beraten; den BR zu informieren, unterstützen und beraten, mit ihm zusammenarbeiten; den AG bei der Durchführung des ASch beraten, mit dem BR zusammen die Interessen der AN gegenüber dem AG und der Behörden zu vertreten, auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten, den AG über bestehende Mängel zu informieren; mit SFK und AM zusammenarbeiten.
SVP sind in der Ausführung ihrer Aufgaben weisungsfrei, müssen Zugang zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten sowie Aufzeichnungen und Berichte über AU haben.
Anzahl der zu bestellenden: 11 - 50: 1; 51 bis 100: 2;
Card 10
Question
7. Was regelt das ASchG hinscihtlich der Informationen und Unterweisung der AN?
Answer
Der AG muss den AN informieren über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, der AN muss prüfen können, ob die Schutzmaßnahmen getroffen worden sind; die Information muss während der AZ und vor Antritt der Tätigkeit erfolgen, regelmäßig wiederholt werden - auch in der Sprache des DN! AG muss sich vergewissern, dass AN die Info verstanden hat. Die Information der einzelnen AN kann entfallen, wenn eine SVP bestellt/Belegschaftsorgane errichtet sind und diese informiert sind. Die Unterweisung muss regelmäßig wiederholt werden und bei Wechsel der Tätigkeit oder Arbeitsmittel erneut gemacht werden. Sie kann auch schriftlich sein und der AN muss unterschreiben, dass er das verstanden hat.
Card 11
Question
8. Treffen auch die AN Pflichten im Arbeitnehmerschutzrecht?
Answer
Die AN sind verpflichtet, die Schutzmaßnahmen (im ASchG, behördlichen Vorschreibungen und VOs) anzuwenden; dürfen sich und andere nicht durch Alkohol/Drogenkonsum gefähren; wenn ein AN vom AI aufgeklärt und unterwiesen wurde und dann widersetzt - Verwaltungsstrafe für AN möglich. AU und Beinahe-AUs müssen vom AN gemeldet werden. Der AG muss Aufzeichnungen über AU mit tödlichem Ausgang sowie Arbeitsausfall für mehr als 3 KT führen und 5 Jahre aufbewahren.
Card 12
Question
10. Wie regelt das ASchG die Bereitstellung der Ersten Hilfe im Betrieb?
Answer
Ausreichend Erst-Helfer müssen bestellt sein; 16 h Kurs oder beim Grundwehrdienst. Bei weniger als 5 AN ist ein 8 h erste Hilfe Kurs ausreichend (alle 4 Jahre 8 h Auffrischung, alle 2 Jahre 4 h Auffrischung)
Card 13
Question
11. Wie regelt das ASchG die Trennung nach Geschlechtern bei Toiletten, Waschräumen und Umkleideräumen?
Answer
Getrennte Räume ab 5 AN und 5 AN:innen, ansonsten nur getrennte Benutzung sicherstellen.
Card 14
Question
11a) Welche zusätzlichen Regelungen gibt es gem. ASchG oder der Betriebsstätten VO?
Answer
Verkehrswege müssen sicher ohne Hindernisse sein, Fluchtwege und Notausgänge dürfen nicht versperrt werden; jeder AN muss einen versperrbaren Kasten für Privatkleidung und Privatgegenstände haben. Waschgelegenheiten müssen vorhanden sein bei 12 AN bzw wenn die Arbeitsvorgänge dies erfordern. Umkleideräume ebenfalls bei 12 AN, die Schutzkleidung tragen müssen (Trennung ab 5 jeweils), Pausenräume ab 12 DN oder wenn aus Sicherheitsgründen notwendig (Dämpfe, Lärm). Vorkehrungen müssen getroffen werden um im Fall eines Brandes die Gefährdung von Leben zu vermeiden, Feuerlöscher, Branmdleder - Brandschutzbeauftragte; AN vor Tabakrauch schützen
Card 15
Question
12. Welche Regelungen trifft das ASchG hinsichtlich Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe?
Answer
Arbeitsmittel: Bedienungsanleitungen müssen vorhanden sein und befolgt werden; AG muss auf Einhaltung der Schutzvorrichtungen achten, wenn DN sich nicht daran hält und AG weiß davon, kann er zur Verantwortung gezogen werden. Abnahmeprüfungen bei Arbeitsmitteln müssen abgenommen werden, auf Zustand prüfen und warten. (Arbeitsmittel VO Vorschriften über den Betrieb von AM).
Arbeitsstoffe: gefährliche § 40 ASchG - brand-, explosions-, gesundheitsgefährdend. Der AG hat für entsprechende Kennzeichnung und Lagerung zu sorgen, die Gefahr in der Verwendung muss evaluiert werden. die gefährlichsten müssen in geschlossenen Systemen aufbewahrt werden und dürfen nur verwendet werden, wenn sie nicht ersetzbar sind.
Card 16
Question
13. In welchen Fällen sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen vorzunehmen?
Answer
Bei Tätigkeiten, wo die Gefahr einer Berufskrankheit besteht und bei Fortdauer (auch bei Atemschutzgeräte, Gasrettungsdienste, Hitze). Bei gesundheitsgefährdener Lärmeinwirkung - AM Untersuchung der Hörfähigkeit, Untersuchung wiederholen. Wenn bei diesen Tätigkeiten der Wunsch nach Untersuchungen besteht - muss gewährt werden, Kosten sind vom AG zu tragen. Nur bei Untersuchungen in Zusammenhang mit Tätigkeiten, die eine Berufskrankheit verursachen können, hat der AG Anspruch auf Kostenerstattung beim Träger der UV.
Card 17
Question
14. Nennen Sie einige Regelungen, die das ASchG hinsichtlich Arbeitsvorgängen und Einrichtung von Arbeitsplätzen trifft.
Answer
Regelungen: es darf nichts umkippen, einsinken, einstürzen oder abrutschen, passenden Sitzgelegenheiten/Arbeitstische. Bei besonders gefährlichen Arbeiten müssen entsprechenende Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Manuelle Handhabung von Lasten vermeiden, Körper schützen, Lärmeinwirkung vermeiden/verringern, Erschütterungen, blendendes Licht, Hitze/Kälte vermeiden
Card 18
Question
15. Wie regeln ASchG und BildschirmarbeitsVo die Bildschirmarbeit?
Answer
§ 68 ASchG BildschirmVO - ergonomisch, Pausen mit anderen Arbeiten. Bildschirmpausen nur bei durchgängiger Arbeit, Untersuchung der Augen auf Verlangen, wenn sehr viel am PC gearbeitet wird. Ergibt sich daraus, dass eine Bildschirmbrille/Brille notwendig ist - § 68 (3) 4 ASchG und § 12 Abs 1 BS-V - Kosten sind vom AG zu tragen, wenn nicht vom Versicherungsträger übernommen. Anspruch nur auf das gesetzlich notwendige Ausmaß, alles daraüber hinaus muss selbs bezahlt werden.
Schutzausrüstung muss der AG zahlen, sind bereit zu stellen, wenn kollektiv technische Maßnahmen nicht ausreichen und diese unbedingt benötigt werden.
Card 19
Question
16. Wer muss Präventivdienste bestellen? Wie kann diese Verpflichtung erfüllt werden?
Answer
SFK und AM; können betriebseigen (AN) sein; externe oder ein sicherheitstechnscihes Zentrum bzw. arbeitsmedizinisches Zentrum kann beauftragt werden. Name und Einsatzzeit der Präventivfachkräfte sind dem AI zu melden.
Card 20
Question
17. Welche Aufgaben haben Präventivdienste? In welchem Ausmaß müssen sie tätig werden?
Answer
Sie müssen die AG, AN, SVP und die Belegschaftsorgane (BR, JVR; BVR) beraten und den AG bei der Erfüllung der Pflichten auf dem Gebiet unterstützen. SFK: Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung; technischer AN-Schutz und Unfallverhütung. AM: Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung bezogen auf Arbeitsbedingungen, menschengerechte Arbeitsgestaltung. AG muss ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und in der Planung von Arbeitsstätten, Gefahrenevaluierung und Gefahrenverhütung mit einbeziehen. Umfassender Benachteiligungsschutz (§ 105 ArbVG, § 9 AVRAG).
Sie müssen Aufzeichnungen über die Einsatzzeit führen, dem AG einen Bericht jährlich als Zusammenfassung + Verbesserungsvorschläge vorlegen - SVP und AI übermitteln, wenn keine SVP so auflegen, dass AN Einsicht hat; SKF und AM müssen dem AI Auskunft geben, wer wo welche Einsatzzeit hatte; bei Wechsel der Präventivkraft müssen die Unterlagen übergeben werden. Sie müssen Missstände melden und bei unmittelbarer Gefahr die AN informieren. In Betrieben ab 100 DN - Arbeitsschutzausschuss einrichten, PFK müssen an diesen Sitzungen teilnehmen.
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