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Arbeitsrecht Kapitel 15 - Wdh Fragen & Definitionen

Discover Arbeitsrecht Kapitel 15 - Wdh Fragen & Definitionen: 30 flashcards with questions and answers.

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

17a) Welche verschiedenen Modelle gibt es?

Answer

Begehungsmodell, Präventionsdienste von der AUVA; Präventionszeit - Präventionsmodell, Unternehmermodell

Card 22

Question

17b) Welche Folgen gibt es, wenn gegen das ASchG verstoßen wird?

Answer

Verwaltungsstrafen; wenn es deswegen zu AU kommt - grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. UV vom AN muss Leistungen ersetzen, bei grober FLK oder Vorsatz kann aber die UV § 334 ASVG verlangen, dass der DG den Schaden ersetzt. Im ASVG: DG Haftungsprivileg (§ 333 ASVG); DG haftet dem AN direkt für den Schadenersatz aufgrund einer Körperverletzung infolge des AU oder einer Berufskrankheit nur, wenn er diesen vorsätzlich verursacht hat. (Grobe FLK: jugendliche AN, die verbotene selbstständige Benutzung von Holzverarbeitungsmaschinen zu erlauben (besonders streng!!); 3 x Aufforderung vom AI etwas zu sichern).

Card 23

Question

18. Welche Aufgaben und welche Rechte hat der Arbeitsinspektor?

Answer

Schutz der AN und Vorschriften und behördliche Verfügungen sind zu prüfen. Schutz auf technischem Gebiet (technischer AN Schutz/Gesundheitsschutz und Unfallverhütung) und Verwendungsschutz - Beschäftigung in persönlicher Beziehung, Schutz der AZ, besonderen Schutz von Frauen, Müttern, Jugendlichen und Behinderten, Heimarbeit. Aufgaben: AG und AN zur Erfüllung ihrer Pflichten im Bereich des AN Schutzes anzuhalten, unterstützen und beraten. Auf Wunsch des AG - Beratung vor der Änderung von Betriebsstätten. Auch, bei widerstreitenden Interessen des AG und AN zu vermitteln. Wenn sie vom BR eingeladen werden, dürfen sie an Betriebsversammlungen teilnehmen. Betriebs- und Arbeitstellen, Wohnräume und Unterkünfte (AN) zu betreten und besichtigen - muss nicht vorher angemeldet werden. Bei Gefahr für Leben und Gesundheit dürfen sie sich Zutritt verschaffen, wenn der nicht freiwillig gewährt wird, auch mit der Polizei. Wenn AG abwesend, muss eine Vertretung da sein. AG muss seinen Ausweis vorzeigen, die Organe der AN sind mit einzubeziehen, sowie SVP, SFK und AM. Wird über die AK ein Antrag zur Besichtigung gestellt, darf auch diese dabei sein. Der AI kann verlangen, dass der AG ihn begleitet. AI dürfen Messungen durchführen und Sachverständige dafür beauftragen - erweisen sich die Messungen als gefährlich und vom AI richtig eingeschätzt, muss der AG dafür zahlen. AI dürfen Auskunft über Arbeitsmittel und -stoffe verlangen, Dokumentationen und Prüfungbescheinigungen für Geräte und Zubehör, und über die Zusammensetzung von Arbeitsstoffen. AI dürfen AG und AN befragen, auch schriftliche Einkünfte ausholen, dürfen den Betrieb aber möglichst nicht stören. AI hat auch Einsicht in KV, BV; EDV; Lehrverträge, Lohn- und Urlaubslisten, AZ Aufzeichnungen und alle Aufzeichnungen auf Grund von Arbeitnehmerschutzvorschriften.

Card 24

Question

18a) Wie muss der AI bei Übertretungen vorgehen?

Answer

Bei einer Übertretung - Beratung und schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist - Kopie dieser Aufforderung an BR oder SVP. Bei nicht-nachkommen - Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Nur bei schwerwiegenden Übertretungen - Strafanzeige ohne vorherige Aufforderung. Bei geringfügigen Abweichugnen (Raumhöhe, Lichteintrittsflächen) von Anzeige absehen (Toleranzgrenze). Bei unmittelbar drohender Gefahr - die Beschäftigung von AN untersagen, Betriebsstätte ganz oder teilweise schließen. Sofortmaßnahmen an Ort und Stelle auch zusammen mit der Polizei., zB wenn der AG nicht anwesend ist und keine sofortigen Maßnahmen ergreifen kann.

Card 25

Question

19. Kann der AG verantwortliche Beauftrage bestellen? Was sind die Voraussetzungen?

Answer

Für die Einhaltung von Verwaltungsvorschriften, sind statt dem AG verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. § 9 VStG und § 23 ArblG für die Wirksamkeit. Voraussetzungen: 1. es muss ein leit. Angestellter sein, mit maßgeblichen Führungsaufgaben - anders als im ARG und AZG; er muss einen Verantwortungsbereich mit entsprechender Anordnungsbefugnis haben. 2. Verantwortungsbereich muss räumlich und fachlich abgegrenzt sein, Behörde soll diesen gleich erkennen können (damit keine Zweifel am Umfang seiner Bestellung entstehen) 3. Für denselben Bereich kann nur ein verantwortlicher beauftragt werden 4. Die Bestellung ist wirksam, wenn eine schriftliche Mitteilung samt Nachweis der Zustimmung beim zuständigen AI eingelangt ist 5. Der Widerruf der Bestellung und das Ausscheiden des verantwortlichen Beauftragten ist unverzüglich dem AI zu melden. Konkret laut Judikatur: Freihalten von Notausgängen - typische Angelegenheit. Die Verantwortlichkeit für das gesamte Personalwesen ist zu allgemein gehalten. Das AI ist eine Sammelstelle dieser Meldungen, die eigentliche Prüfung der Wirksamkeit der Bestellung erfolgt erst im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens. In der Praxis viele Bestellungen unwirksam weil keine klare Abgrenzung vorliegt.

Card 26

Question

20. Welche Strafbestimmungen gibt es?

Answer

Umfassender Strafkatalog bei Behinderung des AI - hohe Verwaltungsstrafen, wenn der AG dem AI nicht den Zutritt ermöglicht; Auskünfte und Einsichten nicht gewährt werden; Unterlagen und deren Kopien nicht übermittel werden; Durchführung von Messungen verhindert wird Wenn der AI seine Verschwiegenheitspflicht nicht erfüllt - Strafanzeige

Card 27

Question

Definition: Begehungsmodell

Answer

bis zu 50 DN muss keine vorgegeben Präventionszeit eingehalten werden, regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätte sind ausreichen (§ 77 a ASchG), die Anzahl der mind. notwendigen Begehungen nach Anzahl DN und konkrete Gefährdungen und Belastungen: 1-10 DN, mind. 1 x in 2 KJahren; 1-10 DN nur Büroarbeitsplätze und vergleichbare Gefährdungen, mind. 1 x in 3 KJahren; 11-50 DN mind. 1 x im KJ. + Anlassbezogene Begehungen (zB bei neuen Abteilungen). MA Zahl stellt auf einzelne Arbeitsstätte ab - es ist möglich, dass ein Betrieb der mehrere Arbeitsstätten hat, das Begehungs- und das Präventionsmodell anwenden muss. Die erstmalige Begehung durch AM; danach von AM Fachdienst gem § 82c ASchG - unterliegt der Leitung des AM

Card 28

Question

Definition: Präventionsdienst der AUVA

Answer

AUVA bietet kostenlose sicherheitstechnische und amedizinische Betreuung in Form von Begehungen an, wenn max 50 AN pro AStätte und insgesamt im Unternehmen nicht mehr als 250 AN beschäftigt sind, an - maßgeblich ist die Jahresdurchschnittsberechnung der AN Zahl der Arbeitsstätte. Alle zählen, außer fallweise, kurzfristig, AKÜ. Muss über Antrag gestellt werden.

Card 29

Question

Definition: Präventionszeit - Präventionsmodell

Answer

Wenn AN Zahl höher als im Begehungsmodell vorgesehen - Betreuung durch SFK und AM während der gesetzlich vorgesehenen Präventionszeit zur Anwendung. Pro KJ: für AN an Büroarbeitsplätzen und vergleichbar: 1,2 h pro AN; für AN mit sonstigen Arbeitsplätzen: 1,5 h pro AN; für jeden AN der 50 x im KJ Nachtarbeit leistet + 0,5 Stunden pro KJ . TZ MA sind aliquot einrechnen. Es wird eine einheitliche Präventionszeit vorgeschrieben; 40 % auf SFK; 35 % durch AM. 25 % flexibel auf SFK, AM, andere Fachleute (Arbeitspsychologen) aufgeteilt werden. Alle Evaluierungen inkl der Erstevaluierung (§ 77 4 a ASchG) können während der Präventionszeit durchgeführt werden.

Card 30

Question

Definition: Unternehmermodell

Answer

AG können selbst die Aufgaben der SFK übernehmen, wenn: insgesamt nicht mehr als 50 AN beschäftigt sind und sie die Fachkenntnisse haben (Fachausbildung für die SFK § 74 ASchG) oder insgesamt nicht mehr als 25 AN beschäftigt sind und sie Kenntnisse auf dem Gebiet der SIcherheit und des Gesundheitschutzes für die jeweilige Arbeitsstätte nachweisen. Dieses Modell ist nur auf SFK anzuwenden, nicht auf AM, hat praktisch aber keine Bedeutung

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