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Arbeitsrecht Kapitel 5 - Fragen, Wiederholungsfragen & Definitionen

Discover Arbeitsrecht Kapitel 5 - Fragen, Wiederholungsfragen & Definitionen : 41 flashcards with questions and answers.

Subject
Economy / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

13a) Zusammenfassung Konkurrenzklausel und Konkurrenzverbot

Answer

Konkurrenzverbot: Während dem DV, gilt aufgrund des Gesetzes, untersagt sind Geschäfte im Geschäftszweig des DG; der Betrieb eines selbstständigen kaufm. Unternehmens; Folgen: Entlassung Konkurrenzklausel: Nach Ende des DV (Bei nicht KK Vereinbarung - Unterlassungsklage); gilt aufgrund einer Vereinbarung im DV; Umfang ergibt sich aus der KKlausel, Folgen: Konventionalstrafe

Card 22

Question

14. Gilt eine Konkurrenzklausel auch, wenn das DV vom Arbeitgeber gelöst wird?

Answer

§ 37 AngG; Ja, aber nur, wenn der DG keine Schuld an der Entlassung oder dem Austritt hat. Bei DGK kann er mit einseitiger Willenserklärung trotzdem auf die Einhaltund der KKlausel bestehen, wenn er das Entgelt für den vereinbarten Zeitraum weiterzahlt (kein einseitiger Rücktritt mehr möglich). § 2 c AVRAG regelt das jetzt auch für ARB.

Card 23

Question

14a) Zusammenfassung Geheimhaltsungsvereinbarungen

Answer

bis 5 Jahre nach Ende DV; Verletzung von Dienstgeheimnissen = Entlassungsgrund, auch Rückgabe von Belegen und Daten kann im DV vereinbart werden

Card 24

Question

15. In welcher Form kann im DV der Rückersatz von Ausbildungskosten vereinbart werden? Welche Punkte sind dabei zu beachten?

Answer

§ 2d AVRAG: gesetzliche Regelung zur Ausbildungskostenrückerstattung. Nur dann zulässig wenn: schriftlich vereinbart; Rückerstattung von Entgelt nur, wenn während der Ausbildung DFS; der DN volljährig ist bei Abschluss, das AV nicht innerhalb von 2-4 Jahren beendet wird, und wenn nicht in der PZ gelöst, unbegründet entlassen, berechtigt ausgetreten, entlassen wegen andauernder Arbeitsunfähigkeit oder DG KDG beendet wird. Beim Mutterschaftsaustritt entfällt die Rückzahlungspflicht, bei EVL, un. Austritt, begründete Entlassung und DN KDG kann die Rückzahlungspflicht geltend gemacht werden.

Card 25

Question

16. Welche Ausbildungskosten sind rückersatzfähig?

Answer

Rückersatzfähig sind die vom AG tatsächlich aufgewendeten Kosten für jene erfolgreich absolvierte Ausbildung die dem AN Spezialkentnisse vermitteln, die der AG verwerten kann. zB Kosten für Pilotenschein, Führerschein, PV Kurs. Förderungen oder Steuervorteile müssen berücksichtigt werden weil AG sonst mehr zurück erhält, als er bezahlt hat. Sowieso Kosten dürfen nicht verrechnet werden (Raummiete bei Seminarkosten). Reisekosten nur wenn notwendig (zB 5 Sterne Hotel bei Kurs). Das Gesetz stellt auf eine erfolgreich absolvierte Ausbildung ab - nicht Zeugnisse oder Prüfungen sondern ob erfolgreicher Abschluss möglich ist

Card 26

Question

17. Was ist bei der Ausgestaltung einer Klausel über den Rückersatz von Ausbilungskosten zu beachten?

Answer

Die Rückerstattungspflicht muss vereinbart werden, Schriftform und Unterschrift ist zwingend! Konkrete, gesonderete Vereinbarung, pauschale Vereinbarung ist rechtsunwirksam. Max. Bindungsdauer von 4 Jahren, früher 8 Jahre (nur noch bei extrem teuren Ausbidlungen). Für Ausbildungskostenrückerstattung seit 2015 muss eine Aliquotierung vorgesehen werden.

Card 27

Question

18. Was ist bei der Ausstellung von Dienstzeugnissen zu beachten?

Answer

§ 39 AngG und § 1163 ABGB; DG ist verpflichtet bei Ende des DV ein DZ auszustellen. Schriftliches Stück über Art und Dauer der Dienstleistung, Art der Beschäftigung und Tätigkeiten. Es muss Tatsachen bestätigen, keine rechtlichen Qualifikationen enthalten. Das berufliche Fortkommen darf nicht erschwert werden, Inhalt soltle mit DN abgesprochen werden, weil auch lobende Worte das Fortkommen erschweren können und man schlimmstenfalls eine Gerichtsverhandlung hat. Unzulässig ist die Aussage, dass aufgrund der Kränklichkeit des DN gelöst wurde, und der DN sich stets bemühte, seinen Pflichten und Rechten nachzukommen. Klage kann erhoben werden, wenn keines ausgestellt wird, es unvollständig ist oder nicht dem gesetzlichen Inhalt entspricht. Anspruch verjährt nach 30 Jahren.

Card 28

Question

19. Welche Arten von Dienstzeugnissen kennen Sie?

Answer

Zwischenzeugnis, Endzeugnis, einfaches Zeugnis und qualifiziertes Zeugnis, sowie Lehrzeugnis (nach Ende oder vorzeitiger Auflösung des Lehrverhältnisses)

Card 29

Question

20. Welche Vereinbarungen würden Sie als vorsichtiger AG mit einem AN treffen und warum?

Answer

Inhalt bzw. Erwähnung der Beendigungsart mit dem DN absprechen.

Card 30

Question

Definition: Kaufmännische Dienste

Answer

im Gesetz nicht geregelt, die Rechtsprechung erkennt darunter Dienste, deren Wesen des Warenumsatzes bedingte Schulung und Fertigkeit (kaufm. Ausbildung) erfordern, zB. Einkauf und Verkauf, Kassaführung, Kundenberatung. Tätigkeiten, die von Durchschnittsmenschen erbracht werden können und kein kaufm. Fachwissen benötigen, sind auch dann keine Ang, wenn sie mit Verkauf und Inkasso verbunden sind - Bäckerei, Blumenverkäufer, Fleischverkäufer, Tankstellenbedienung keine Angestellten. Wenn der AN sich an die Marktsituation anpassen muss, zB Kundenberatung, Preisfestsetzung, Lagerhaltung = Ang. zB. Spirituosenverkäufer, Provisionsvertreter. Bei der Verrichtung von kaufm. Diensten, kommt es nicht darauf an, dass diese höhere Dienste sind, wenn ein DN diese verrichtet = Ang-Eigenschaft. Nur bei nicht kaufm. Diensten ist Voraussetzung für die Zuerkennung der Ang-Eigenschaften die Verrichtung höherer Dienste.

Card 31

Question

Definition: Höhere, nicht kaufmännische Dienste

Answer

Ausschlaggebend ist die Gedankenarbeit, zB Chemiker oder Bauingenieur, Laboranten, Konstrukteure, Programmierer, Sicherheitsfachkraft, Graphiker. Schulungen und Fachkenntnisse sind vorausgesetzt und müssen die des Facharbeiters übersteigen. Auch die Aufsichtspflicht über andere AN, wie zB beim Polier oder Aufseher im Reinigungsgewerbe zählt nicht dazu. Dazu zählen auch Musiker in Konzerten, DJs, Eishockeyspieler, journalistischer und progammgestaltender AN eines Medienunternehmers. KEINE höheren Dienste leisten: Berufsfußballer, Heilmasseure, AN im Bewachungsdienst, Skilehrer, Leiter einer Familienberatungsstelle der Erzdiözese, weil der DG nicht vom AngG erfasst ist. Am besten: KV und Tätigkeitsgruppen prüfen

Card 32

Question

Definition: Kanzleiarbeiten

Answer

eine gewisse geistige Tätigkeit muss damit verbunden sein, das reine Abtippen zählt nicht. Tätigkeiten einer Sekretärin, Schreibkraft, Werbetexter, ja. Bürodiener, Botengänge, Postverteilung nein. Kaum Judikatur weil die meisten Fälle unstrittig sind.

Card 33

Question

Definition: Mischfälle bei Tätigkeiten

Answer

Wenn ein DN mehrere Tätigkeiten ausführt, kommt es darauf an, welche Tätigkeit für den AG die wesentlichere Bedeutung hat. Nur im Zweifel entscheidet das zeitliche Überwiegen

Card 34

Question

Wie kann die volle Wirksamkeit des ArbVG erfüllt werden?

Answer

§ 41/3 ArbVG muss erfüllt sein für die ausschließliche Anwendung des AngG (Wegfall des Rosinenprinzips): volle Anwendbarkeit des AngG, des ANG KV; Einstufung in die Gehaltsordnung des ANG KV, unwiderrufliche Übernahme ins ANG DV. Wenn eine Voraussetzung nicht erfüllt wird, bleibt der AN ein ARB Zusatz: Ein unechter ANG kann niemals auf falsche Einstufung klagen

Card 35

Question

Wir grenzt sich das BAG vom AngG/GewO ab?

Answer

§ 5 AngG: die Bestimmungen dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Lehrlinge im Sinne der GewO. Das BAG setzt das AngG hinsichtlich der Lehrlinge außer Kraft.

Card 36

Question

Was muss ein Dienstzettel beinhalten?

Answer

die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem AV; Einstufung im KV; muss seit 1994 ausgestellt werden, Inhalt wird im § 2 AVRAG geregelt, dient zur Beweissicherung

Card 37

Question

Wie geht man in der Praxis vor, wenn die Tätigkeit nicht im KV gelistet ist?

Answer

1) Prüfung, ob die Tätigkeit gelistet ist 2) Prüfung, ob eine Analogie zu einer anderen Tätigkeit gebildet werden kann 3) an Hand der abstrakten Beschreibung der VWG Merkmale vorgehen

Card 38

Question

Was gehört außer der Zuordnung zur VWG noch zur Einstufung?

Answer

Gehaltssprünge alle 2 Jahre (Biennalsprünge; bei 3 Jahren Triennalsprünge); Anrechnung für VWGJ, wenn die Höchstzahl erreicht ist, gibt es keine weitere Anhebung des KV Mindestgehaltes. Bei Anhebung der Verwendung sind die VWGJ in der niederigen VWG nicht anzurechnen, sie verfallen aber auch nicht. ABER: Es gebührt das dem bisher erreichten Mindestgrundgehalt nächst höhere Mindestgrundgehalt der neuen VWG. Das jeweilige Mindestgrundgehalt des ANG darf jedoch jenes Mindestgrundgehalt nicht unterschreiten, das er beim Verbleiben in der bisherigen VWG durch Zeitvorrückung erreichen würde.

Card 39

Question

Wie werden Dienstzeiten aus früheren DVs angerechnet?

Answer

ANG Dienstzeiten werden insoweit angerechnet, als sie auch in der früheren Firma zu berücksichtigen gewesen wären (DN darf den anderen in der neuen Firma nicht besser gestellt werden). Tätigkeitsbeschreibungen aus den Dienstzeugnissen sind für die Einstufung notwendig. Es ist irrelevant, in welcher Branche diese Tätigkeit erbracht wurde und ob sie jetzt noch verwertbar ist. Tätigkeiten aus derselben oder höheren VWG müssen bei der Einstufung berücksichtigt werden, niederige nur so weit, als sie bei einer Umreihung eines bestehenden DVs zu berücksichtigen gewesen wären. Manche KVs sehen eine Höchstanzahl (zB 12 Jahre) vor.

Card 40

Question

Gibt es eine Verpflichtung, Dienstzeugnisse aus früheren DVs vorzulegen?

Answer

Die meisten AngG KVs sehen dieses Pflicht vor, ansonsten können diese nicht mehr geltend gemacht werden. Legt der DN sie nicht von alleine vor, muss der DG darauf hinweisen. Weißt der DG nicht darauf hin, und der DN legt sie verspätet vor, muss die Einstufung korrigiert und der Differenzbetrag nachbezahlt werden. (Formulierungsvorschlag für DV, um das zu begrenzen zB auf 2 Monate)

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