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Grundlagen Versicherung

Sozialversicherungen

Subject
No category / Others
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Militärversicherung (MV)
1902

Answer

Versichert sind unter anderem die Heilungskosten für Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistendes

Card 2

Question

Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV)
1948

Answer

Jede Person die in der Schweiz wohnt oder arbeitet ist versichert.

Card 3

Question

Erwerbsersatzordnung (EO)
1953

Answer

Versichert den Lohnausfall von Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistenden.

Card 4

Question

Invalidenversicherung (IV)
1960

Answer

Gleicher Versichertenkreis wie bei der AHV.
Jede Person die in der Schweiz wohnt oder arbeitet ist versichert.

Card 5

Question

Ergänzungsleistungen (EL)
1966

Answer

Anspruch ergibt sich nur, wenn kein oder wenig Vermögen vorliegt.

Card 6

Question

Arbeitslosenversicherung (ALV)
1983/84

Answer

Versichert sind nur Arbeitnehmer. Keine freiwillige Versicherung möglich.

Card 7

Question

Unvallversicherung (UV)
1984

Answer

Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch in der Freitzeit versichert.

Card 8

Question

Berufliche Vorsorge (BV)
1985

Answer

Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmer, die mindestens CHF 21'510.— brutto pro Jahr verdienen.

Card 9

Question

Krankenversicherung (KV)
1996

Answer

Die versicherte Person kann den Versicherer selbständig wählen.

Card 10

Question

Mutterschaftsentschädigung (MSE)
2005

Answer

Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 98 Tagen.

Card 11

Question

Familienzulagen (Famz)
2009

Answer

Sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oderer mehreren Kindern entstehen, teilweise ausgleichen.

Card 12

Question

Vaterschaftsentschädigung
2021

Answer

Es werden maximal 14 Taggelder vergütet.

Card 13

Question

Zweck und Aufgaben der 
1. Säule

Answer

Staatliche Vorsorge (AHV, IV, EL) 
Umlageverfahren (die aktive Bevölkerung finanzier mit ihren Beiträgen die laufenden Leistungen (AHV-Rente). Es erfolgt keine Kapitalbildung).

- sichert den Existenzbedarf im Alter
- bietet Schutz im Invaliditätsfall
- sichert Hinterbliebene im Todesfall mit dem Existenzminimum ab

Die 1. Säule ist für die ganze Wohnbevölkerung obligatorisch.


Card 14

Question


Zweck und Aufgaben der 
2. Säule

Answer

Berufliche Vorsorge
Kapitaldeckungsverfahren (Individueller Sparprozess) Dabei wird das Alterskapital mittels Einzahlung der Versichertenbeiträge und Zinsen gebildet. Die Leistung (Rente oder Kapitalauszahlung an den Versicherten findet zu einem späteren Zeitpunkt statt).

- Obligatorisch BVG/UVG
- Überobligatorische Vorsorge

Zusammen mit der 1. Säule soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht werden. Die zweite Säule ist für die Arbeitnehmenden mit AHV-pflichtigem Mindeseinkommen obligatorisch.

Card 15

Question

Zweck und Aufgaben der 
3. Säule

Answer

Private Vorsorge (Eigenverantwortung)

Kapitaldeckungsverfahren (Individueller Sparprozess)

Gebundene Vorsorge Säule 3a
Freie Vorsorge 3b

Mit der 3. Säule sollen die individuellen Bedürfnisse oder vorhandene Lücken abgedeckt werden. Die Säule 3a ist gebunden und wird mit steuerlichen Massnahmen vom Bund und den Kantonen gefördert.

Card 16

Question

Ziel und Zweck der AHV

Answer

- Deckung des Existenzbedarfs
- Die Altersrente ermöglicht im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben
- Die Hinterlassenenrente soll vergindern, dass durch den Tod eines Elternteils oder des Ehegatten für die Familie  
  eine Notlage entsteht.

Card 17

Question

Obligatorisch Versicherte der AHV

Answer

- Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz; die ganze Wohnbevölkerung
- Personen die in der Schweiz erwerbstätig sind

Card 18

Question

Beitragspflicht und Beiträge der AHV

Answer

Finanzierung erfolgt über das Umlageverfahren.
- Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber
- Beiträge aus der öffentlichen Hand / Bund: Tabaksteuer, Abgaben auf gebrannten Wassern, Mehrwertsteuer, 
  des Ausgleichsfonds, Spielbanken, Regressen

Card 19

Question

Beitragspflicht Erwerbstätige in der AHV / Beiträge

Answer

- ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
- bis zum Erreichen des ordentlichen AHV- Alters (Frauen 64/Männer 65)

AHV-Beitrag
- Arbeitnehmende je 4.35% vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Selbständigerwerbende max. 10% vom Einkommen für AHV/IV/EO (ab 57'400.—), darunter sinkende Beitragsskala

Card 20

Question

Beitragspflicht Nichterwerbstätige in der AHV / Beiträge

Answer

- ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres
- bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (Frauen 64/Männer 65)

AHV-Beitrag wird aufgrund von Vermögen und Renteneinkommen berechnet.

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