Versichert sind unter anderem die Heilungskosten für Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistendes
Card 2
Question
Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV)
1948
Answer
Jede Person die in der Schweiz wohnt oder arbeitet ist versichert.
Card 3
Question
Erwerbsersatzordnung (EO)
1953
Answer
Versichert den Lohnausfall von Militär-, Zivilschutz- und Zivildienstleistenden.
Card 4
Question
Invalidenversicherung (IV)
1960
Answer
Gleicher Versichertenkreis wie bei der AHV.
Jede Person die in der Schweiz wohnt oder arbeitet ist versichert.
Card 5
Question
Ergänzungsleistungen (EL)
1966
Answer
Anspruch ergibt sich nur, wenn kein oder wenig Vermögen vorliegt.
Card 6
Question
Arbeitslosenversicherung (ALV)
1983/84
Answer
Versichert sind nur Arbeitnehmer. Keine freiwillige Versicherung möglich.
Card 7
Question
Unvallversicherung (UV)
1984
Answer
Wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist auch in der Freitzeit versichert.
Card 8
Question
Berufliche Vorsorge (BV)
1985
Answer
Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmer, die mindestens CHF 21'510.— brutto pro Jahr verdienen.
Card 9
Question
Krankenversicherung (KV)
1996
Answer
Die versicherte Person kann den Versicherer selbständig wählen.
Card 10
Question
Mutterschaftsentschädigung (MSE)
2005
Answer
Der Anspruch beginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 98 Tagen.
Card 11
Question
Familienzulagen (Famz)
2009
Answer
Sollen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oderer mehreren Kindern entstehen, teilweise ausgleichen.
Card 12
Question
Vaterschaftsentschädigung
2021
Answer
Es werden maximal 14 Taggelder vergütet.
Card 13
Question
Zweck und Aufgaben der
1. Säule
Answer
Staatliche Vorsorge (AHV, IV, EL)
Umlageverfahren (die aktive Bevölkerung finanzier mit ihren Beiträgen die laufenden Leistungen (AHV-Rente). Es erfolgt keine Kapitalbildung).
- sichert den Existenzbedarf im Alter
- bietet Schutz im Invaliditätsfall
- sichert Hinterbliebene im Todesfall mit dem Existenzminimum ab
Die 1. Säule ist für die ganze Wohnbevölkerung obligatorisch.
Card 14
Question
Zweck und Aufgaben der
2. Säule
Answer
Berufliche Vorsorge
Kapitaldeckungsverfahren (Individueller Sparprozess) Dabei wird das Alterskapital mittels Einzahlung der Versichertenbeiträge und Zinsen gebildet. Die Leistung (Rente oder Kapitalauszahlung an den Versicherten findet zu einem späteren Zeitpunkt statt).
- Obligatorisch BVG/UVG
- Überobligatorische Vorsorge
Zusammen mit der 1. Säule soll die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht werden. Die zweite Säule ist für die Arbeitnehmenden mit AHV-pflichtigem Mindeseinkommen obligatorisch.
Mit der 3. Säule sollen die individuellen Bedürfnisse oder vorhandene Lücken abgedeckt werden. Die Säule 3a ist gebunden und wird mit steuerlichen Massnahmen vom Bund und den Kantonen gefördert.
Card 16
Question
Ziel und Zweck der AHV
Answer
- Deckung des Existenzbedarfs
- Die Altersrente ermöglicht im Alter den Rückzug aus dem Berufsleben
- Die Hinterlassenenrente soll vergindern, dass durch den Tod eines Elternteils oder des Ehegatten für die Familie
eine Notlage entsteht.
Card 17
Question
Obligatorisch Versicherte der AHV
Answer
- Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz; die ganze Wohnbevölkerung
- Personen die in der Schweiz erwerbstätig sind
Card 18
Question
Beitragspflicht und Beiträge der AHV
Answer
Finanzierung erfolgt über das Umlageverfahren.
- Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber
- Beiträge aus der öffentlichen Hand / Bund: Tabaksteuer, Abgaben auf gebrannten Wassern, Mehrwertsteuer,
des Ausgleichsfonds, Spielbanken, Regressen
Card 19
Question
Beitragspflicht Erwerbstätige in der AHV / Beiträge
Answer
- ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
- bis zum Erreichen des ordentlichen AHV- Alters (Frauen 64/Männer 65)
AHV-Beitrag
- Arbeitnehmende je 4.35% vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Selbständigerwerbende max. 10% vom Einkommen für AHV/IV/EO (ab 57'400.—), darunter sinkende Beitragsskala
Card 20
Question
Beitragspflicht Nichterwerbstätige in der AHV / Beiträge
Answer
- ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres
- bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (Frauen 64/Männer 65)
AHV-Beitrag wird aufgrund von Vermögen und Renteneinkommen berechnet.
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