(17) Was ist bei einem Einbau eines Sperrschuhs im Bereich eines Mattengleises zu beachten?
Answer
(17) Muss ein Sperrschuh im Bereich eines Mattengleises eingebaut werden, so ist beim Sperrschuh beginnend in der Entrollrichtung zwischen den Schienen und neben der
Schiene im Entgleisungsbereich ein gering verdichteter Bitumenkiesbelag auf eine Länge von 7 m und eine Breite von 1,4 m aufbringen zu lassen. Ein Schutzwinkel zur Freihaltung der Spurrille an der dem Sperrschuh gegenüberliegenden Schiene ist in diesem Bereich nicht anzubringen.
Card 22
Question
11.1 Absicherung
(18) a) Wie sind ortsbediente Sperrschuhe prinzipiell abhängig zu machen?
b) Wann kann auf die vorgenannte Abhängigkeit verzichtet werden?
Answer
(18) a) Ortsbediente Sperrschuhe sind grundsätzlich von der zugehörigen Weiche so abhängig zu machen, dass die zugehörige Weiche erst dann in die auf den Sperrschuh weisende Stellung gebracht werden kann, wenn der Sperrschuh in der abgelegten Stellung gesichert ist.
b) Auf diese Abhängigkeit darf verzichtet werden, wenn
der Sperrschuh nicht als Flankenschutz verwendet wird und
das Gleis zwischen dem Sperrschuh und der zugehörigen Weiche ein Nebengleis mit ausschließlicher Funktion für Service oder Produktion gemäß RW 01.06. ist und
der Verzicht in einem CSM-Verfahren bestätigt wurde.
Card 23
Question
11.1 Absicherung
Teil I von (19) Wann ist die elektrische Fernbedienung eines Sperrschuhs zulässig?
Answer
(19) Die elektrische Fernbedienung eines Sperrschuhs ist zulässig, wenn:
Fahrten über diesen Sperrschuh grundsätzlich mit Verschubstraßen abgewickelt werden und
zwischen dem elektrisch fernbedienten Sperrschuh und dem Ende des zugehörigen
Gleisfreimeldeabschnittes ein Abstand von mindestens 4,2 m (Abstand s2) besteht
und
zwischen dem elektrisch fernbedienten Sperrschuh und dem Signal –
GRENZMARKE – ein Abstand gemäß (11) a) besteht (Abstand s1= 4,2-6m / mit oder ohne Sperrklotz)
Card 24
Question
11.1 Absicherung
Teil II von (19) Was darf bei örtlich beengten Verhältnissen bezüglich des Abstands s1 (Sperrschuh -> Grenzmarke) vorgenommen werden?
Answer
(19) In örtlich beengten Verhältnissen, darf statt dem Signal – GRENZMARKE – das Signal –MARKIERTE GRENZMARKE – zur Erzielung des Abstandes s1 errichtet werden.
Card 25
Question
11.1 Absicherung
Teil III von (19) Was ist zu beachten, wenn der Abstand s2 (Sperrschuh -> Ende der Gleisfreimeldung) mindestens 20 Meter beträgt?
Answer
(19) Beträgt der Abstand s2 mindestens 20 m, darf für den Sperrschuh ein eigener Gleisfreimeldeabschnitt errichtet werden, der aufgrund der vorhandenen Grenzfreiheit der Weiche (siehe 12.8 (3)) nicht in die Gleisfreimeldung der Weiche einbezogen werden muss.
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