Besondere Verfassungsgesetze in manchen Rechtsordnungen
Konkretisierungen und Rechtsfortbildungen im Rahmen der Verfassungsinterpretation
Card 4
Question
Beschreibe die Normenhierarchie innerhalb der Verfassung und deren methodische Auslegung.
Answer
Eine feste Hierarchie gibt es in der BV nicht. Es ist von der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der Normen auszugehen (BGE 139 I 16).
Tendenz: Der allgemeineren Regel wird stärkeres Gewicht beigemessen, wenn diese Ausdruck grundlegender verfassungsrechtlicher (insb. rechtsstaatlicher) Regelungen ist.
Methode: Praktische Konkordanz. Schonender Ausgleich der Interessen (BGE 139 I 16). Aber Grenzen bei kategorisch formulierten Bestimmungen (Minarettbauverbot, absoluter Vorrang des Moorschutzes).
Card 5
Question
Mache ein Beispiel einer Verordnung, welche materiell auf der Gesetzesstufe steht.
Answer
Parlamentsverordnungen (Art. 29 BV für Einzelakte).
Geschäftsreglemente des NR und SR (Art. 36 ParlG).
Card 6
Question
Woran richtet sich der Rang einer Verordnung?
Answer
Hierarchische Stellung des erlassenden Exekutivorgans.
Card 7
Question
Was ist keine Rechtsquelle?
Answer
Verwaltungsverordnungen: Weisungen einer übergeordneten Behörde an unterstellte Behörden betreffend Art und Weise der Aufgabenerfüllung.
Card 8
Question
Was ist bei der Durchsetzung der Normenhierarchie zu beachten?
Answer
Von der Normenhierarchie grundsätzlich zu unterscheiden. Es kann sein, dass eine tieferrangige Norm sich gegen eine höherrangige Norm durchsetzt (bzw. angewendet wird).
Beispiel: Art. 190 BV: Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und andere rechtsanwendenen Behörden massgebend (selbst bei Verfassungswidrigkeit).
Card 9
Question
Wie kann ein normenhierarchischer Konflikt gelöst werden?
Answer
Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen und Verordnungen
bundesrechtskonforme Auslegung des kantonalen Rechts
völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts
Card 10
Question
Verhältnis von Bundesrecht und kantonalem Recht?
Answer
Art. 49 I BV: Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalen Recht vor. Aber auch hier ist die Durchsetzung separat zu prüfen. Beispiel für eine Ausnahme: BGer prüft die Verletzung von Art. 49 I BV nur, wenn in der Beschwerde ausdrücklich erhoben und hinreichend begründet (Rügeprinzip; BGE 131 I 377).
Bundesrecht muss kompetenzgemäss erlassen sein (Art. 3 BV). Allerdings steht dem Art. 190 BV entgegen.
Card 11
Question
Was sind die Rechtsfolgen, wenn kantonales Recht dem Bundesrecht vorgeht?
Answer
Lehrmeinungsstreit:
Nichtigkeitslehre
Differezierende Lösung:
Klare Kompetenzüberschreitung: Nichtigkeit und Aufhebung
Wenn lediglich bestimmte Auslegung oder Anwendung bundesrechtswidrig ist: Gültigkeit nicht gänzlich absprechen; es genügt die Nichtanwendung (Art. 49 I BV lässt Raum für einzelfallbezogenen Anwendungsvorrang)
Card 12
Question
Was sind die Quellen des Völkerrechts?
Answer
Internationale Übereinkünfte
Internationales Gewohnheitsrecht (allgemein als Recht anerkannte Übung)
Allgemeine, von den Kulturstaaten anerkannte Rechtsgrundsätze
Gerichtliche Entscheide und Lehren
Card 13
Question
Zähle die wichtigste Abstufung innerhalb des Völkerrechts auf und beschreibe deren Inhalt.
Answer
Ius cogens (zwingendes Völkerrecht, Art. 53 WVK):
Eine Norm zählt zu ius cogens, wenn sie von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann. Beispiele: Folterverbot, Verbot von Völkermord und Sklaverei, Gewaltverbot der UNO-Charta, Grundregeln des humanitären Völkerrechts.
Völkerrechtlicher Vertrag, der ius cogens entgegensteht, gilt als nichtig.
Card 14
Question
Beschreibe den völkerrechtlichen Rechtsgrundsatz ("pacta sunt servanda").
Answer
Staaten haben die Verpflichtungen nach Treu und Glauben zu erfüllen.
Eine Vertragspartei darf sich nicht auf innerstaatliches Recht berufen (Art. 26/27 WVK).
Card 15
Question
Welche Grundkonzeption betreffend Geltung und Anwendbarkeit des Völkerrechts gilt in der Schweiz?
Answer
Monistische Grundkonzeption: Landesrecht und verbindliches Völkerrecht Teile einer einheitlichen Rechtsordnung (ohne weiteres auch innerstaatliche Geltung).
Aus der Geltung folgt nicht automatisch die unmittelbare Anwendbarkeit (Bürgerperspektive: Berufung auf völkerrechtliche Norm).
Card 16
Question
Wann darf ein Gericht (rechtsanwendende Behörde) eine völkerrechtliche Norm unmittelbar anwenden bzw. wann ist eine Norm "self-executing"?
Answer
BGE 124 III 90:
Inhaltlich hinreichend bestimmt und klar, um im Einzelfall Grundlage eines Entscheids zu bilden
Justiziabel
Rechte und Pflichten zum Inhalt
Adressat der Norm: Rechtsanwendende Behörden
Beispiele: EMRK, UNO-Pakt II weitgehend unmittelbar anwendbar. UNO-Pakt I: BGer sehr zurückhaltend.
Vgl. BGE 120 Ia betreffend Erhöhung der Studiengebühren an der UZH.
Card 17
Question
Welche Bestimmungen in der BV existieren zum Rang von Schweizer Recht und Völkerrecht?
Answer
Art. 5 IV BV: Bund und Kantone müssen das Völkerrecht beachten (Grundsatz des Vorrangs des Völkerrechts, jedoch ohne Kollisionsnorm).
Art. 139, 193 und 194 BV: Verhinderung der Entstehung von Verfassungsnormen, die gegen die zwingenden Normen des Völkerrechts verstossen (nicht gleich ius cogens, sondern weiter!).
Card 18
Question
Wie gestaltet sich das Verhältnis von Völkerrecht zu kantonalem Recht und Bundesverordnungen?
Answer
Herrschende Lehre und Praxis: Völkerrecht geht kantonalem Recht und Bundesverordnungen vor (Art. 190 BV).
Card 19
Question
Erkläre die Schubert-Praxis.
Answer
Eine bundesgesetzliche Norm geht im Konfliktfall dem Völkerrecht vor, wenn der Gesetzgeber einen allfälligen Widerspruch zum internationalen Recht bewusst in Kauf genommen hat (BGE 99 Ib 39).
Schubert-Fall: Bejahung der Bewilligungspflicht gestützt auf lex friedrich koller gegenüber dem Niederlassungsvertrag zwischen der Schweiz und der österreichisch-ungarischen Monarchie.
Schubert-Praxis wird in der Lehre kritisiert. Seither äussert sich das BGer völkerrechtsfreundlicher (vgl. PKK-Fall).
Card 20
Question
Was führte das BGer im PKK-Fall zum Verhältnis von Bundesgesetzen und Völkerrecht aus?
Answer
Im Konfliktfall geht das Völkerrecht dem Landesrecht prinzipiell vor. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um eine Norm handelt, die dem Schutz der Menschenrechte dient. Eine Abweichung (i.S.d. Schubert-Praxis) hat das BGer offengelassen.
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