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Schweizerisches Bundesstaatsrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Selektion von Repetitionsfragen. Exklusive Art. 26 BV (Eigentumsgarantie) und Art. 27 (Wirtschaftsfreiheit).

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

Beschreibe das Normengefüge, insbesondere die verschiedenen Rechtsquellen.

Answer

Unterscheidung nach Normenstufe:

  • Verfassung
  • Gesetze
  • Untergesetzliche Vorschriften (i.d.R. Verordnungen)
  • Ungeschriebenes Recht (im Falle rechtsprechender Behörden: Richterrecht)
  • Gewohnheitsrecht (langdauernde Übung und gefestigte Rechtsüberzeugung)
  • Völkerrecht

Unterscheidung nach Ebene:

  • Bundesrecht
  • Kantonale Verträge (Art. 48 BV)
  • Gliedstaatliches Recht (kantonales Recht)
  • Kommunales Recht

Card 2

Question

Beschreibe die Normenhierarchie.

Answer

Grundmuster: Verfassung über Gesetz, Gesetz über Verordnung.

Card 3

Question

Welche Variationen des Normen-Grundmuster gibt es?

Answer

  • Ungeschriebenes Verfassungsrecht (z.B. ungeschriebene Grundrechte)
  • Besondere Verfassungsgesetze in manchen Rechtsordnungen
  • Konkretisierungen und Rechtsfortbildungen im Rahmen der Verfassungsinterpretation

Card 4

Question

Beschreibe die Normenhierarchie innerhalb der Verfassung und deren methodische Auslegung.

Answer

Eine feste Hierarchie gibt es in der BV nicht. Es ist von der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der Normen auszugehen (BGE 139 I 16).

Tendenz: Der allgemeineren Regel wird stärkeres Gewicht beigemessen, wenn diese Ausdruck grundlegender verfassungsrechtlicher (insb. rechtsstaatlicher) Regelungen ist.

Methode: Praktische Konkordanz. Schonender Ausgleich der Interessen (BGE 139 I 16). Aber Grenzen bei kategorisch formulierten Bestimmungen (Minarettbauverbot, absoluter Vorrang des Moorschutzes).

Card 5

Question

Mache ein Beispiel einer Verordnung, welche materiell auf der Gesetzesstufe steht.

Answer

  • Parlamentsverordnungen (Art. 29 BV für Einzelakte).
  • Geschäftsreglemente des NR und SR (Art. 36 ParlG).

Card 6

Question

Woran richtet sich der Rang einer Verordnung?

Answer

Hierarchische Stellung des erlassenden Exekutivorgans.

Card 7

Question

Was ist keine Rechtsquelle?

Answer

Verwaltungsverordnungen: Weisungen einer übergeordneten Behörde an unterstellte Behörden betreffend Art und Weise der Aufgabenerfüllung.

Card 8

Question

Was ist bei der Durchsetzung der Normenhierarchie zu beachten?

Answer

Von der Normenhierarchie grundsätzlich zu unterscheiden. Es kann sein, dass eine tieferrangige Norm sich gegen eine höherrangige Norm durchsetzt (bzw. angewendet wird).

Beispiel: Art. 190 BV: Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und andere rechtsanwendenen Behörden massgebend (selbst bei Verfassungswidrigkeit).

Card 9

Question

Wie kann ein normenhierarchischer Konflikt gelöst werden?

Answer

  • Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen und Verordnungen
  • bundesrechtskonforme Auslegung des kantonalen Rechts
  • völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts

Card 10

Question

Verhältnis von Bundesrecht und kantonalem Recht?

Answer

Art. 49 I BV: Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalen Recht vor. Aber auch hier ist die Durchsetzung separat zu prüfen. Beispiel für eine Ausnahme: BGer prüft die Verletzung von Art. 49 I BV nur, wenn in der Beschwerde ausdrücklich erhoben und hinreichend begründet (Rügeprinzip; BGE 131 I 377).

Bundesrecht muss kompetenzgemäss erlassen sein (Art. 3 BV). Allerdings steht dem Art. 190 BV entgegen.

Card 11

Question

Was sind die Rechtsfolgen, wenn kantonales Recht dem Bundesrecht vorgeht?

Answer

Lehrmeinungsstreit:

  • Nichtigkeitslehre
  • Differezierende Lösung:
    • Klare Kompetenzüberschreitung: Nichtigkeit und Aufhebung
    • Wenn lediglich bestimmte Auslegung oder Anwendung bundesrechtswidrig ist: Gültigkeit nicht gänzlich absprechen; es genügt die Nichtanwendung (Art. 49 I BV lässt Raum für einzelfallbezogenen Anwendungsvorrang)

Card 12

Question

Was sind die Quellen des Völkerrechts?

Answer

  • Internationale Übereinkünfte
  • Internationales Gewohnheitsrecht (allgemein als Recht anerkannte Übung)
  • Allgemeine, von den Kulturstaaten anerkannte Rechtsgrundsätze
  • Gerichtliche Entscheide und Lehren

Card 13

Question

Zähle die wichtigste Abstufung innerhalb des Völkerrechts auf und beschreibe deren Inhalt.

Answer

Ius cogens (zwingendes Völkerrecht, Art. 53 WVK):

Eine Norm zählt zu ius cogens, wenn sie von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann. Beispiele: Folterverbot, Verbot von Völkermord und Sklaverei, Gewaltverbot der UNO-Charta, Grundregeln des humanitären Völkerrechts.

Völkerrechtlicher Vertrag, der ius cogens entgegensteht, gilt als nichtig.

Card 14

Question

Beschreibe den völkerrechtlichen Rechtsgrundsatz ("pacta sunt servanda").

Answer

Staaten haben die Verpflichtungen nach Treu und Glauben zu erfüllen.

Eine Vertragspartei darf sich nicht auf innerstaatliches Recht berufen (Art. 26/27 WVK).

Card 15

Question

Welche Grundkonzeption betreffend Geltung und Anwendbarkeit des Völkerrechts gilt in der Schweiz?

Answer

Monistische Grundkonzeption: Landesrecht und verbindliches Völkerrecht Teile einer einheitlichen Rechtsordnung (ohne weiteres auch innerstaatliche Geltung).

Aus der Geltung folgt nicht automatisch die unmittelbare Anwendbarkeit (Bürgerperspektive: Berufung auf völkerrechtliche Norm).

Card 16

Question

Wann darf ein Gericht (rechtsanwendende Behörde) eine völkerrechtliche Norm unmittelbar anwenden bzw. wann ist eine Norm "self-executing"?

Answer

BGE 124 III 90:

  • Inhaltlich hinreichend bestimmt und klar, um im Einzelfall Grundlage eines Entscheids zu bilden
  • Justiziabel
  • Rechte und Pflichten zum Inhalt
  • Adressat der Norm: Rechtsanwendende Behörden

Beispiele: EMRK, UNO-Pakt II weitgehend unmittelbar anwendbar. UNO-Pakt I: BGer sehr zurückhaltend.

Vgl. BGE 120 Ia betreffend Erhöhung der Studiengebühren an der UZH.

Card 17

Question

Welche Bestimmungen in der BV existieren zum Rang von Schweizer Recht und Völkerrecht?

Answer

  • Art. 5 IV BV: Bund und Kantone müssen das Völkerrecht beachten (Grundsatz des Vorrangs des Völkerrechts, jedoch ohne Kollisionsnorm).
  • Art. 139, 193 und 194 BV: Verhinderung der Entstehung von Verfassungsnormen, die gegen die zwingenden Normen des Völkerrechts verstossen (nicht gleich ius cogens, sondern weiter!).

 

Card 18

Question

Wie gestaltet sich das Verhältnis von Völkerrecht zu kantonalem Recht und Bundesverordnungen?

Answer

Herrschende Lehre und Praxis: Völkerrecht geht kantonalem Recht und Bundesverordnungen vor (Art. 190 BV).

Card 19

Question

Erkläre die Schubert-Praxis.

Answer

Eine bundesgesetzliche Norm geht im Konfliktfall dem Völkerrecht vor, wenn der Gesetzgeber einen allfälligen Widerspruch zum internationalen Recht bewusst in Kauf genommen hat (BGE 99 Ib 39).

Schubert-Fall: Bejahung der Bewilligungspflicht gestützt auf lex friedrich koller gegenüber dem Niederlassungsvertrag zwischen der Schweiz und der österreichisch-ungarischen Monarchie.

Schubert-Praxis wird in der Lehre kritisiert. Seither äussert sich das BGer völkerrechtsfreundlicher (vgl. PKK-Fall).

Card 20

Question

Was führte das BGer im PKK-Fall zum Verhältnis von Bundesgesetzen und Völkerrecht aus?

Answer

Im Konfliktfall geht das Völkerrecht dem Landesrecht prinzipiell vor. Dies gilt umso mehr, wenn es sich um eine Norm handelt, die dem Schutz der Menschenrechte dient. Eine Abweichung (i.S.d. Schubert-Praxis) hat das BGer offengelassen.

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