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Schweizerisches Bundesstaatsrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Selektion von Repetitionsfragen. Exklusive Art. 26 BV (Eigentumsgarantie) und Art. 27 (Wirtschaftsfreiheit).

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

Wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen Völkerrecht und BV? Mache ein Beispiel.

Answer

  • Volksinitiativen, die mit dem zwingenden Völkerrecht vereinbar sind, jedoch anderen völkerrechtlichen Normen widersprechen, sind gültig (Art. 139 III BV). Völkerrechtwidrige Verfassungsänderungen sind möglich.
  • Im Falle eines Konflikts mit der EMRK ist den Besonderheiten Rechnung zu tragen: Individualbeschwerde an EGMR sowie Befolgungspflicht endgültiger Urteile und Pflicht zur Ergreifung von Massnahmen (Art. 1 und 46 EMRK). BGer muss daher die Vorgaben des EGMR umsetzen. Den Vorgaben des Gesetzgebers sei insoweit Rechnung zu tragen, als dass dies ohne Widerspruch zur EMRK möglich ist. Vgl. BGE 139 I 31.
  • Beispiel: Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) ist stets eine Abwägung vorzunehmen.

 

Card 22

Question

Welche BV-Bestimmungen sind aus völkerrechtlicher Sicht problematisch?

Answer

  • Art. 123a BV: Lebenslange Verwahrung
  • Art. 72 III BV: Verbot der Errichtung von Minaretten
  • Art. 121 III und V BV: Ausweisung bestimmter straffällig gewordener Ausländer
  • Art. 123c BV: Tätigkeitsverbot für Personen die wegen Beeinträchtigung der sexuellen Unversehrtheit eines Kindes oder einer abhängigen Person verurteilt wurden

Card 23

Question

Inwieweit sind Kantone Völkerrechtssubjekte?

Answer

Gemäss Art. 3 BV kommt den Kantonen eine beschränkte Staatsgewalt/Souveränität zu.

Die Kantone sind lediglich insoweit Völkerrechtssubjekt, als dass sie über eine beschränkte Kompetenz zum Abschluss von Staatsverträgen haben (Art. 56 BV: In ihrem Zuständigkeitsbereich).

Card 24

Question

Was müssen Kantone in ihrer Verfassung mindestens vorsehen?

Answer

Art. 51 BV: Die Kantone sind verpflichtet, sich eine demokratische Verfassung zu geben. D.h.: Staats- und Behördenorganisation sowie politische Rechte in einem System der Gewaltenteilung.

Card 25

Question

Inwieweit regelt der Bund die Gemeinden?

Answer

Gemäss Art. 50 ist die Gemeindeautonomie nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet. Es liegt an den Kantonen zu bestimmen, inwieweit das Kantonsgebiet in Gemeinden aufgeteilt wird und wie weit den Gemeinden Autonomie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusteht.

Zudem: Konvention des Europrates: Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung.

Card 26

Question

Wann ist eine Gemeinde autonom und was bedeutet Gewährleistung der Gemeindeautonomie?

Answer

Gewährleistung: Eine Gemeinde kann im Fall einer Verletzung ihrer Autonomie durch eine kantonale Behörde das Bundesgericht anrufen (Art. 189 I lit. e BV, Art. 89 II lit. c BGG). Gewährleistung wird durch die Bundesversammlung erteilt. Diese ist für das BGer massgebend. Akzessorische/konkrete Normenkontrolle ist gemäss BGer nur beschränkt möglich.

Eine Gemeinde ist in einem Sachbereich autonom, wenn das kantonale Recht diesen nicht abschliessend ordnet, sondern ihn ganz oder teilweise der Gemeinde zur Regelung überlässt und ihr dabei eine relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit einräumt. Geschützter Autonomiebereich: Erlass oder Vollzug eigener kommunaler Vorschriften oder Spielraum bei der Anwendung des kantonalen oder eidgenössischen Rechts.

Card 27

Question

Gibt es Rechtsmittel, falls der Gesetzgeber nicht tätig wird?

Answer

Nein. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, den Gesetzgeber zum Handeln zu zwingen. Es existiert auch keine Staatshaftung für gesetzgeberische Untätigkeit.

Card 28

Question

Wie kann der Bund die Aufgabenerfüllung und Gesetzgebungsaufträge gegenüber Kantonen durchsetzen?

Answer

Im Rahmen der Bundesaufsicht.

Card 29

Question

In welchen Bereichen bestehen Bundeskompetenzen?

Answer

  • Beziehungen zum Ausland
  • Sicherheit, Landesverteidigung, Zivilschutz
  • Bildung, Forschung, Kultur
  • Umwelt, Raumplanung
  • Öffentliche Werke, Verkehr
  • Energie, Kommunikation
  • Wirtschaft
  • Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit, Gesundheit
  • Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern
  • Zivilrecht, Strafrecht, Messwesen
  • Steuerkompetenzen und Regelung NFA
  • Bürgerrecht und politische Rechte
  • Implizite oder stillschweigende Bundeskompetenzen (z.B. Regelung der Bundesversammlung)

Card 30

Question

Woraus dürfen keine Bundeskompetenzen abgeleitet werden?

Answer

  • Präambel
  • Zweckbestimmung in Art. 2 BV
  • Art. 41 BV betreffend Sozialziele
  • Art. 94 II BV betreffend Wahrung der Interessen der Gesamtwirtschaft und Förderung der Wohlfahrt und wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung
  • Grundrechte

Card 31

Question

Welche Auswirkungstypen gibt es bezüglich der Zuständigkeiten der Kantone, wenn der Bund von seiner Kompetenz Gebrauch macht bzw. diese erhält?

Answer

  • Bundeskompetenzen mit nachträglich derogatorischer Wirkung (Regel; konkurrierende Kompetenz): Wenn der Bund von einer Kompetenz Gebrauch macht, fallen die entsprechenden Zuständigkeiten dahin (Vorrang des Bundesrechts).
  • Bundeskompetenzen mit ursprünglich derogatorischer Wirkung (sehr selten; damals: Münzregal; = ausschliessliche Kompetenz)
  • Parallele Kompetenzen: Bund und Kantone können gleichzeitig tätig werden, z.B. bei Hochschulen (Art. 63a BV) und Steuern (Art. 128 I und II BV).

Card 32

Question

Welche Konfliktarten beim Vorrang des Bundesrechts gibt es?

Answer

  • Normkonflikt: Widerspruch zwischen Normen
  • Kompetenzkonflikt: Kompetenzwidrigkeit kantonaler Regelungen

Card 33

Question

Welcher Konflikt zwischen kantonalen Regelungen und Bundesrecht bereitet immer wieder Schwierigkeiten?

Answer

Bundesprivatrecht vs. öffentlich-rechtliche Befugnisse der Kantone gemäss Art. 6 I ZGB

Card 34

Question

Beschreibe die Bundesaufsicht über die Kantone (Art. 49 II BV).

Answer

  • Präventive Aufsichtsmittel
    • Grundlagen: Begleitung und Unterstützung der Kantone durch den Bund.
    • Mittel: Weisungen (Kreisschreiben), Genehmigungs- und Meldepflichten, Berichterstattung, Inspektion.
  • Repressive Aufsichtsmittel
    • Vorgehen gegen Kantone.
    • Mittel: Ersatzvornahme, Entzug von Befugnissen und Vorteilen, Anfechtung oder Aufhebung kantonaler Erlasse oder Entscheide, militärische Exekution.

Card 35

Question

Beschreibe das Verfahren der Konfliktlösung zwischen Bund/Kantonen/Gemeinden.

Answer

  • Zuerst ist nach Möglichkeit die Streitigkeit durch Verhandlung und Vermittlung beizulegen (Art. 44 III BV; Ausfluss der Treuepflicht).
  • Befugte Behörde kann über eine Streitigkeit eine Verfügung erlassen, die dann der Anfechtung unterliegt. Letztlich: Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten mit abstrakter/konkreter Normenkontrolle durch das BGer (dieser Fall ist durch Art. 120 BGG ausgeschlossen).
  • Klage gemäss Art. 120 I lit. a BGG an das BGer (subsidiär): Kompetenzkonflikte zwischen Bundesbehörden und kantonalen Behörden.
  • Klage gemäss Art. 120 I lit. b BGG an das BGer: Zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Streitigkeit zwischen Kantonen, Fragen bei interkantonalen Vereinbarungen, Grenzstreitigkeiten.

Verfahren bei Klage nach Art. 120 BGG richtet sich nach dem Bundesgesetz über den Bundeszivilprozess (Art. 120 III BGG).

Card 36

Question

Welche Finanzpolitik müssen Bund und Kantone gemäss der BV verfolgen?

Answer

Konjunkturgerechte Einnahmen- und Ausgabenpolitik (Art. 100 BV).

Card 37

Question

Welche Steuern werden vom Bund erhoben?

Answer

  • Indirekte Steuern nach Art. 130 ff. BV, insb.:
    • Mehrwertsteuer
    • besondere Verbrauchssteuern (Mineralölsteuer)
    • Zölle
  • Direkte Einkommenssteuer und Gewinnsteuer
  • Besteuerung von gewissen Vermögenserträgnissen, Lotteriegewinnen und Versicherungsleistungen (Art. 132 II BV)

Card 38

Question

Beschreibe das Besteuerungsverfahren grob.

Answer

Direkte Bundessteuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Es fallen ihnen normalerweise 17% zu (Art. 128 IV BV).

Card 39

Question

Welche steuerlichen Höchstansätze gibt es in der BV?

Answer

Direkte Bundessteuer: 11.5% für Einkommenssteuer, 8.8% Gewinnsteuer

Mehrwertsteuer: Art. 130 BV

Card 40

Question

Welche Steuerkompetenzen haben die Kantone?

Answer

  • Vgl. Art. 134 BV: Was die Bundesgesetzgebung als Gegenstand der Mehrwertsteuer, der besonderen Verbrauchssteuern, der Stempelsteuer und der Verrechnungssteuer bezeichnet oder für steuerfrei erklärt, dürfen die Kantone und Gemeinden nicht mit gleichartigen Steuern belasten.
  • Einkommens- und Gewinnsteuer (unter Vorbehalt von Harmonisierungsvorschriften, StHG)
  • Vermögenssteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Handänderungssteuer
  • Grundstücksgewinnsteuer
  • Motorfahrzeugsteuer

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