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Schweizerisches Bundesstaatsrecht

Zürcher Anwaltsprüfung (mündlich): Selektion von Repetitionsfragen. Exklusive Art. 26 BV (Eigentumsgarantie) und Art. 27 (Wirtschaftsfreiheit).

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 201

Question

Was ist der Gehalt des Anspruchs auf rechtliches Gehör?

Answer

Art. 29 II BV

Mittel der Sachaufklärung und anderseits persönliches Mitwirkungsrecht der Parteien. Dies umfasst:

  • Recht auf vorgängige Orientierung
  • Anhörung der Begehren
  • Akteneinsicht
  • Stellungnahme zu wesentlichen Punkten
  • Recht auf Vertretung und Verbeiständung
  • Recht auf Begründung

Card 202

Question

Was ist der Gehalt des Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege?

Answer

Art. 29 III BV

Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Card 203

Question

Welche Verfahrensgarantien bestehen im gerichtlichen Verfahren gemäss BV?

Answer

Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht (Art. 30 I BV).

Garantie des Wohnsitzgerichtsstands (Art. 30 II BV). Jede Person, gegen die eine Zivilklage erhoben wird, hat Anspruch darauf, dass die Sache vom Gericht des Wohnsitzes beurteilt wird. Das Gesetz kann einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Öffentlichkeit des Verfahrens (Art. 30 III BV). Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.

 

Card 204

Question

Welche Verfahrensgarantien bestehen beim Freiheitsentzug (Art. 31 BV)?

Answer

Die Freiheit darf einer Person nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen Fällen und nur auf die im Gesetz vorgeschriebene Weise entzogen werden.

Jede Person, der die Freiheit entzogen wird, hat Anspruch darauf, unverzüglich und in einer ihr verständlichen Sprache über die Gründe des Freiheitsentzugs und über ihre Rechte unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, ihre Rechte geltend zu machen.

Jede Person, die in Untersuchungshaft genommen wird, hat Anspruch darauf, unverzüglich einem Richter vorgeführt zu werden; der Richter entscheidet, ob die Person weiterhin in Haft gehalten oder freigelassen wird. Jede Person in Untersuchungshaft hat Anspruch auf ein Urteil innert angemessener Frist.

Jede Person, der die Freiheit nicht von einem Gericht entzogen wird, hat das Recht, jederzeit ein Gericht anzurufen. Dieses entscheidet so rasch wie möglich über die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs.

Card 205

Question

Welche Verfahrensgarantien bestehen im Strafverfahren (Art. 32 BV)?

Answer

Jede Person gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Jede angeklagte Person hat Anspruch darauf, möglichst rasch und umfassend über die gegen sie erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden. Sie muss die Möglichkeit haben, die ihr zustehenden Verteidigungsrechte geltend zu machen.

Jede verurteilte Person hat das Recht, das Urteil von einem höheren Gericht überprüfen zu lassen. Ausgenommen sind die Fälle, in denen das Bundesgericht als einzige Instanz urteilt.

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