Card 141
Question
Wie ist die Zuteilung der Gesamtfläche bei einem Quartierplan im Allgemeinen zuzuteilen?
Answer
Die nach den Abzügen verbleibende Gesamtfläche ist so zuzuteilen, dass die Grundeigentümer nach Möglichkeit geeignete Parzellen in gleichwertiger Lage und im Verhältnis zur Fläche ihres Altbestands unter Berücksichtigung der Wertunterschiede erhalten; Nötigenfalls Änderung/Aufhebung von Eigentumsbeschränkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten oder vorgemerkte persönliche Rechte. Bestehende, nicht zu beseitigende Bauten sind i.d.R. den bisherigen Eigentümern zuzuweisen (§ 139 PBG).
Mit Zustimmung der Eigentümer und deren Grundpfandgläubiger: Zusammenlegung selbstständiger Grundstücke und Begründung/Vereinbarung von Gesamteigentum, Miteigentum mit oder ohne Stockwerkeigentum oder beschränkte dingliche Rechte (§ 140 PBG).
Auskauf: Grundstücke des Altbestands, die für eine geeignete Überbauung flächenmässig nicht ausreichen und die weder durch Bauvorschriften noch durch Zusammenlegung, noch durch eine geringe, den andern Beteiligten zumutbare Mehrzuteilung überbaubar gemacht werden können (§ 141 PBG).
Bei Umlegung nach Werten: Ausscheidung neuer Parzellen im Verhältnis ihrer Verkehrswerte gemäss dem Altbestand (§ 142 PBG).