Welche Abweichungen kann die Bau- und Zonenordnung für die Zentrumszone vorsehen?
Answer
Die Bau- und Zonenordnung kann, allenfalls gebietsweise, das Bauen auf die Strassengrenze, die Verkehrsbaulinie oder bestehende Baufluchten und, unter Wahrung schutzwürdiger nachbarlicher Interessen, an die Grundstückgrenze vorschreiben sowie das Bauen bis auf die Strassengrenze gestatten (vgl. § 51 II PBG).
Card 122
Question
Welche Betriebe sind in der Wohnzone zulässig?
Answer
Mässig störende Betriebe sind gestattet, wo die Bau- und Zonenordnung sie zulässt; stark störende und solche, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen, sind unzulässig (§ 52 III PBG).
Card 123
Question
Wann und von wem muss ein Erschliessungsplan erarbeitet werden? Was ist sein Inhalt?
Answer
Mit der Bau- und Zonenordnung setzen die Gemeinden einen Erschliessungsplan fest (§ 90 I PBG). U.U. müssen weitere Planungsträger angehört werden (§ 90 II PBG).
Entbindung durch Regierungsrat möglich, wenn deren Bauzonen grösstenteils überbaut sind und deren Groberschliessung für die weitere Überbauung weitgehend ausreicht (§ 90 III PBG).
Inhalt: Aufschluss über die öffentlichen Werke und Anlagen, die für die Groberschliessung der Bauzonen notwendig sind. Zudem: In welchen zeitlich bestimmten Etappen das Gemeinwesen die Groberschliessung der Bauzonen durchführt und wie sie auf die Angebotsplanung im öffentlichen Personenverkehr sowie auf die Güterverkehrsplanung abgestimmt ist (§ 91 PBG).
Die Groberschliessung ist rechtzeitig in Angriff zu nehmen (§ 93 PBG).
Card 124
Question
Wann können Erschliessungspläne geändert werden?
Answer
Erfüllen sich die bei der Aufstellung des Erschliessungsplans getroffenen Annahmen über die Überbauung nicht und sind andere Gebiete zur allgemeinen Überbauung bereit, ist der Plan entsprechend zu ändern, soweit die Planungsträger dadurch finanziell nicht wesentlich stärker belastet werden oder für sie eine Mehrbelastung zumutbar ist (§ 94 I PBG).
Der Regierungsrat kann auf Gesuch der Gemeinden die Fristen in bestimmten Fällen erstrecken (§ 94 II PBG; nicht vorhersehbare Änderungen der getroffenen Annahmen).
Card 125
Question
Zu welchem Zweck dienen Baulinien? Welche Typen werden unterschieden?
Answer
Baulinien dienen, wo das Gesetz nicht etwas Besonderes vorsieht, der Sicherung bestehender und geplanter Anlagen und Flächen (§ 96 I PBG). Unterschieden werden:
Verkehrsbaulinien für Strassen, Wege, Plätze und Eisenbahnen, gegebenenfalls samt begleitenden Vorgärten, Lärmschutzanlagen, Grünzügen und Fahrzeugabstellplätzen
Baulinien für Betriebsanlagen zu Verkehrsbauten, wie Parkhäuser, Grossparkierungsanlagen, Unterhalts-, Überwachungs- und Versorgungsdienste, sowie für Fluss- und Bachkorrektionen
Baulinien für Versorgungsleitungen und für Anschlussgleise
Card 126
Question
Welche Rechtswirkungen haben Baulinien?
Answer
Innerhalb der Baulinien dürfen grundsätzlich nur Bauten und Anlagen erstellt werden, die dem Zweck der Baulinien nicht widersprechen (§ 99 I PBG). Der Baulinienplan kann die Wirkung der Baulinien auf bestimmte Vertikalbereiche beschränken (§ 99 II PBG).
Card 127
Question
Wann können baulinienwidrige Bauten und Anlagen geändert werden?
Answer
Vgl. § 101 PBG:
Baulinienwidrige Bauten und Anlagen im Baulinienbereich dürfen entsprechend dem bisherigen Verwendungszweckunterhalten und modernisiert werden.
Weiter gehende Vorkehren sind nur zu bewilligen, wenn die Baulinie in absehbarer Zeit nicht durchgeführt werden soll und wenn mit sichernden Nebenbestimmungen zur baurechtlichen Bewilligung ausgeschlossen wird, dass das Gemeinwesen bei Durchführung der Baulinie den entstandenen Mehrwert zu entschädigen hat.
Card 128
Question
Wann besteht eine Entschädigungspflicht bei der Festsetzung von Baulinien?
Answer
Für die mit den Baulinien verbundenen Eigentumsbeschränkungen ist eine Entschädigung nur geschuldet, wenn sie eine materielleEnteignung bewirken (§ 102 PBG).
Card 129
Question
Wann besteht ein Heimschlagsrecht im Zusammenhang mit Baulinien?
Answer
Wird ein unüberbautes oder mit einem Abbruchobjekt überbautes Grundstück wegen einer Baulinie unüberbaubar und kann es auch nicht durch einen Quartierplan wieder überbaubar gemacht werden, so hat der betroffene Grundeigentümer wahlweise zu einem allfälligen Entschädigungsanspruch das Heimschlagsrecht (§ 103 PBG).
Geltendmachung: Innert 10 Jahren seit Feststellung endgültiger Unüberbaubarkeit gegenüber festsetzendem Gemeinwesen (§ 104 PBG). Es gelten sinngemäss die Bestimmungen über die Freihaltezone.
Card 130
Question
Was ist das Leitungsbaurecht?
Answer
Öffentliche oder private Unternehmungen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, sind berechtigt, im Baulinienbereich gegen Ersatz des verursachten Schadens unterirdische Leitungen samt zugehörigen Bauwerken zu erstellen und fortbestehen zu lassen (§ 105 I PBG).
Bei Streitigkeiten über Bestand und Umfang des Anspruchs: Schätzungskommission gemäss AbtrG.
Card 131
Question
Was sind Niveaulinien und ihre Rechtswirkungen?
Answer
Die Niveaulinien bestimmen die Höhenlage der Anlagen, die durch Verkehrsbaulinien gesichert werden (§ 106 PBG).
Bauten und Anlagen Dritter haben sich nach der Niveaulinie zu richten, soweit sie von baurechtlicher Bedeutung sind (§ 107 PBG).
Card 132
Question
Wie gestaltet sich das Verfahren bei der Festsetzung der Bau- und Niveaulinien?
Answer
Vgl. § 108 PBG:
Für Festsetzung betr. kommunale Anlagen ist die Gemeinde zuständig, sonst zuständige Direktion.
Bau- und Niveaulinienpläne sind öffentlich bekannt zu machen und mit den nötigen Erläuterungen öffentlich aufzulegen; die Auflage ist den betroffenen Grundeigentümern schriftlich mitzuteilen.
Sie bedürfen der Genehmigung (§ 109 PBG).
Mit der Rechtskraft der Bau- und Niveaulinien steht dem Werkträger im Rahmen ihrer Zweckbestimmung das Enteignungsrecht zu (§ 110 PBG).
Bau- und Niveaulinien können bei Änderungen der Richtplanung überprüft werden (§ 110a PBG).
Card 133
Question
Was ist ein Werkplan?
Answer
Vgl. § 114 PBG:
Sind Grundstücke nach einem Richtplan für ein Werk oder eine Anlage im öffentlichen Interesse vorgesehen, die nicht durch Baulinien gesichert werden können, dürfen die Eigentümer verlangen, dass innert fünf Jahren ein Werkplan festgesetzt wird. Dies kann auch jederzeit durch den Werkträger eingeleitet werden. Der Werkplan hat über den ungefähren Standort von Bauten und den genauen Landbedarf Aufschluss zu geben.
Card 134
Question
Was sind die Rechtswirkungen eines Werkplans?
Answer
Enteignungsrecht mit Genehmigung des Werkplans (§ 116 PBG).
Änderungsverbot: Sinngemäss wie bei baulinienwidrigen Bauten und Anlagen (§ 117 PBG).
Vorkaufsrecht: Für den Werkträger wie bei der Freihaltezone (§ 118 PBG).
Heimschlagsrecht: Der betroffene Eigentümer hat nach Genehmigung des Werkplans wahlweise zu einem allfälligen Entschädigungsanspruchdas Recht, sein Grundstück dem Ersteller des Werkplans heimzuschlagen. Bestimmungen zur Freihaltezone gelten sinngemäss (§ 119 PBG).
Card 135
Question
Was ist ein vorsorgliches Bauverbot?
Answer
Zur Sicherung öffentlicher Werke und Anlagen, die sich in Vorbereitung befinden, aber nicht Gegenstand eines Richt- oder Werkplans sind, kann ausnahmsweise ein vorsorgliches Bauverbot verfügt werden (§ 120 PBG).
Entscheid: Regierungsrat bei Staatswerken, andernfalls die zuständige Direktion (§ 121 PBG).
Das Bauverbot fällt dahin, wenn innert 5 Jahren seit Eintritt seiner Rechtskraft nicht der entsprechende Richtplan ergänzt und ein Werkplan festgesetzt oder das Enteignungsverfahren eingeleitet wird (§ 122 PBG).
Card 136
Question
Was ist ein Quartierplan?
Answer
Vgl. § 123 PBG:
Der Quartierplan ermöglicht im erfassten Gebiet eine der planungs- und baurechtlichen Ordnung entsprechende Nutzung und enthält die dafür nötigen Anordnungen. Teilmassnahmen sind möglich.
In weitgehend unüberbauten Gebieten kann verlangt werden, dass der Quartierplan die angestrebte Quartierstruktur sowie Vorstellungen bezüglich der Bebauung aufzeigt und dass die Parzellarordnung hierauf abgestimmt wird.
Der Quartierplan ist grundsätzlich auf Bauzonen zu beschränken; bei besonderen Verhältnissen kann er darüber hinausreichen. Das Beizugsgebiet wird in der Regel durch bestehende oder geplante öffentliche Strassen, ausnahmsweise auch durch Quartierstrassen, begrenzt; an die Stelle von Strassen können eindeutige natürliche, künstliche oder rechtliche Hindernisse oder Trennlinien für die Überbauung treten (§ 124 PBG).
Card 137
Question
Wie ist das Land innerhalb eines Quartierplans einzuteilen?
Answer
Dass alle Grundstücke ohne Ausnahmebewilligungen und nachbarliche Zustimmung in einer den örtlichen Verhältnissen und der Bauzone angemessenen Weise überbaut werden können; ist dies nicht möglich, sind die erforderlichen Rechte und Lasten mit dem Quartierplan zu begründen (§ 126 I PBG).
Bei entsprechendem Bedürfnis: Ausscheidung von Flächen, die gemeinschaftlichen Ausstattungen/Ausrüstungen des Quartiers oder einer Mehrzahl von Grundstücken dienen. Privatrechtlichen Rechtsverhältnisse: Regelung im Quartierplan (§ 126 III PBG).
Card 138
Question
Wie ist das Verhältnis zwischen Quartierplan und Erschliessung, Ausstattung und Ausrüstung?
Answer
Vgl. § 128 PBG:
Alle Grundstücke innerhalb des Quartierplangebiets müssen durch den Quartierplan erschlossen werden und an gegebenenfalls erforderlichen gemeinschaftlichen Ausstattungen und Ausrüstungen teilhaben.
Erschliessungen sowie gemeinschaftliche Ausstattungen und Ausrüstungen sind so festzulegen, dass sie bei vollständiger Nutzung der erfassten Grundstücke genügen.
Card 139
Question
Wie ist das Verhältnis zwischen Quartierplan, Sonderbauvorschriften und einem Gestaltungsplan?
Answer
Mit dem Quartierplan können unter den hiefür geltenden Voraussetzungen und im dafür vorgeschriebenen Verfahren Sonderbauvorschriften oder ein Gestaltungsplan festgesetzt werden (§ 129 PBG).
Card 140
Question
Wie erfolgt bei einem Quartierplan die Bewertung des Landes?
Answer
In der Regel nach Flächen unter Berücksichtigung der Wertunterschiede. Im Einverständnis mit den Grundeigentümern: Auch andere Methoden. Nach der rechtskräftigen Verfügung des Gemeinderats sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 137 PBG).
Masse der beteiligten Grundstücke: Auch Flächen aufzuhebender öffentlicher Strassen, Wege und Gewässer sowie Flur- und Genossenschaftswege. Abzug für:
das für die Erschliessungsanlagen sowie die gemeinschaftlichen Ausstattungen und Ausrüstungen benötigte Land; Abzug für gemeinschaftliche Ausstattungen/Ausrüstungen nicht mehr als 10%;
der Landbedarf für die Neuanlagen oder den Ausbau öffentlicher Verkehrswege, die das Quartierplangebiet umgrenzen oder durchkreuzen, sowie kleinerer öffentlicher Versorgungsanlagen, die auch dem Quartier dienen.
Die Summe aller Abzüge darf in der Regel bei der Aufstellung des Quartierplans nicht mehr als 25% und bei dessen Änderung nicht mehr als 10% betragen.
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