Sozialversicherung
Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung
- Subject
- Society / Soziales
- Language of creation
- German
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Cards in this set
Card 2
Question
Answer
- Wohnsitz in der Schweiz
- Erwerbstätig in der Schweiz
- Tätigkeit im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft
Card 3
Question
Answer
Die Einkommen von beiden Ehepaaren während der Ehe erzielt, werden aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehepartnern gutgeschrieben:
- sobald beide Ehepartner Anspruch auf eine Rente haben
- wenn die Ehe geschieden wird
- wenn ein Ehepartner stirbt und der andere bereits eine Rente bezieht.
Zu beachten: Es werden nur ganze Ehejahre und ungeachtet des Güterstandes gesplittet.
Card 4
Question
Answer
- bis zum 31. Dezember nach erfülltem 17. Altersjahr = nicht beitragspflichtig.
- Ab 1. Januar nach erfülltem 17. Altersjahr - 31. Dezember nach erfülltem 20. Altersjahr, sind erwerbstätige beitragspflichtig, nicht erwerbstätige nicht beitragspflichtig.
- Ab 1. Januar nach erfülltem 20. Altersjahr bis zum Rentenalter = beitragspflichtig
- Im Rentenalter sind Erwerbstätige beitragspflichtig (Einkommen - Rentenfreibetrag); Nichterwerbstätige sind nicht beitragspflichtig.
Card 5
Question
Answer
1. Frage: Ist eine natürliche Person versichert?
2. Frage: Wenn ja, ist sie beitragspflichtig?
Card 6
Question
Answer
ist nicht beitragspflichtig.
Ausnahme: Hausdienst (inkl. Babysitting) Kunst (Barpianist) und Kulturbereich
Card 7
Question
Answer
Card 8
Question
Answer
- Aufzeichnen aller relevanten Daten
- Versichertennummer
- Name/Vorname
- Jahr/von - bis
- Bruttolohnsumme - Rechnet ab und haftet gegenüber der Ausgleichskasse
Card 9
Question
Answer
Subsidiäre und solidarische Haftung der Organe für nicht bezahlte Beiträge. (Jeder haftet für den vollen Schaden - auch mit Privatvermögen)
Card 10
Question
Answer
- Schadenersatzverfügung durch die Ausgleichskasse
- Strafanzeige wegen Veruntreuung der Arbeitnehmerbeiträge
Card 11
Question
Answer
- Bruttolohn
- Orts-/Teuerungszulagen
- Gratifikationen
- Ferien- und Feiertagsentschädigung
- Provisionen
- Trinkgelder (wenn Bestandteil vom Lohn)
- EO- und Mutterschaftsentschädigungen
- Naturlalohn
Card 12
Question
Answer
- Bis 31.12. des 17. Altersjahres
- bis 2'300.00 (Ausnahme Hausdienst, Kunst und Kulturbereich)
- Bis 16800.00 Franken als Altersrentnerin/-rentner
Card 13
Question
Answer
Card 14
Question
Answer
Card 15
Question
Answer
Card 16
Question
Answer
Card 17
Question
Answer
Card 18
Question
Answer
Card 19
Question
Answer
Card 20
Question
Answer
Ausgaben-Umlageverfahren: AHV
Generationenvertrag - eingenommene Beiträge einer Periode werden zur Deckung von Leistungen während der gleichen Periode verwendet.
Kapitaldeckungsverfahren: BVG
beruht auf individuellen Sparprozess in dem durch Beiträge und Zinsertrag das Altersguthaben gebildet wird.
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