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SPG

Discover SPG: 52 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 1

Question

  Was versteht man unter dem Imperium einer Behörde

Answer

Imperium: Ist das Recht der Behörde verbindliche Anordnungen zu erlassen und die Befolgung dieser Anordnungen zu erzwingen  (Befehls- und Zwangsgewalt).

Card 2

Question

Was versteht man unter sachlichem und örtlichem Wirkungsbereich der Behörde?

Answer

Sachlicher Wirkungsbereich: Jene Aufgaben einer Behörde, die ihr auf Grund der Gesetze zur Erledigung zugewiesen sind .

Örtlicher Wirkungsbereich: Das Territorium auf dem die Behörde tätig ist.

Card 3

Question

Was bedeutet das Legalitätsprinzip (Art. 18. Abs. 1 B-VG)?

Answer

Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.

Dies bedeutet, dass das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes

  • nur dann tätig werden darf, wenn es seine gesetzliche Aufgabe ist und
  • es sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben innerhalb der Grenzen seiner gesetzlichen Befugnisse zu bewegen hat.

Card 4

Question

Was besagt das Offizialprinzip?

Answer

Grundsätzlich sind im Bereich des Straf- und Verwaltungsrechtes die Behörden und ihre Organe zum Einschreiten verpflichtet, sobald sie von einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangen. Dieser Grundsatz heißt „Offizialprinzip“ – Einschreiten von Amts wegen bzw. Amtswegigkeit

Das bedeutet, dass ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, bei Vorliegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung, nicht zu warten hat, dass der Geschädigte oder sonst eine Person Anzeige erstattet, sondern dass es von sich aus tätig werden muss.

Das Einschreiten hat sogar dann zu erfolgen, wenn sich der Geschädigte gegen eine Strafverfolgung ausspricht oder behauptet, nicht geschädigt worden zu sein (siehe § 2 StPO oder § 25 VStG).

Card 5

Question

Was besagt das Ultima-Ratio-Prinzip gemäß § 28a Abs 3 SPG?

Answer

Dieses Prinzip legt fest, dass die Sicherheitsorgane bei der Aufgabenerfüllung in die Rechte eines Menschen erst dann eingreifen dürfen, wenn dafür eine Befugnis im SPG vorgesehen ist und wenn entweder andere Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht ausreichen oder wenn ihr Einsatz außer Verhältnis zum sonst gebotenen Eingriff steht .

Card 6

Question

Was besagt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit?

Answer

Jede staatliche Maßnahme, die in die Grundrechte eingreift, muss

  • geeignet sein, das Ziel damit zu erreichen,
  • erforderlich sein (d.h. es soll kein milderes Mittel zur Erreichung des erwünschten Zieles existieren),
  • angemessen sein (d.h. die Nachteile müssen in einem vertretbaren Verhältnis zu den durch die Maßnahme bewirkten Vorteilen stehen).

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit schützt den Bürger umfassend vor der Verletzung seiner Grundrechte.

Card 7

Question

Welche Sicherheitsbehörden kennen Sie (§ 4 SPG)?

Answer

Oberste Sicherheitsbehörde ist der Bundesminister für Inneres. Dem Bundesminister für Inneres unmittelbar unterstellt, besorgen Landespolizeidirektionen, ihnen nachgeordnet Bezirksverwaltungsbehörden die Sicherheitsverwaltung in den Ländern.

Card 8

Question

Wem obliegt die Sicherheitsverwaltung und worin besteht sie (§ 2 SPG)?

Answer

Die Sicherheitsverwaltung obliegt den Sicherheitsbehörden. Sie besteht aus der:

  • der Sicherheitspolizei (Aufrechterhaltung der öff O/R/S + EAH)
  • dem Pass- und Meldewesen
  • der Fremdenpolizei
  • der Überwachung des Eintrittes in das Bundesgebiet und des Austrittes aus ihm
  • dem Waffen- und Munitionswesen
  • dem Schieß- und Sprengmittelwesen
  • dem Pressewesen
  • den Vereins- und Versammlungsangelegenheiten

Card 9

Question

Welche Aufgaben umfasst die Sicherheitspolizei nach § 3 SPG?

Answer

Die Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe Ordnung und Sicherheit, ausgenommen die örtliche Sicherheitspolizei, und aus der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht.

Card 10

Question

Welche Aufgaben umfasst die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit (§ 20 SPG)?

Answer

Umfasst

  • die Gefahrenabwehr,
  • den vorbeugenden Schutz von Rechtsgütern,
  • die Fahndung,
  • die sicherheitspolizeiliche Beratung

und die Streitschlichtung

Card 11

Question

Wer  sind  die  Organe  des  öffentlichen  Sicherheitsdienstes und welchen Dienst besorgen sie (§ 5 Abs 2 SPG)?

Answer

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind Angehörige

  • des Wachkörpers Bundespolizei
  • der Gemeindewachkörper
  • des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden, wenn sie mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt ausgestattet sind.

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes versehen für die Sicherheitsbehörden den Exekutivdienst.

Er besteht aus dem Streifen- und Überwachungsdienst, der Ausübung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht und der Gefahrenabwehr mit den Befugnissen sowie dem Ermittlungs- und Erkennungsdienst.

Der Streifendienst ist im Rahmen der Sprengel und sprengelübergreifend zu besorgen.

Card 12

Question

Wie ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb der Exekutive ?

Answer

  • BMI (Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit): Gesamtes Bundesgebiet
  • Landespolizeidirektion (LPD):  Jeweiliges Bundesland
  • Stadtpolizeikommando: Jeweiliger Bereich des Stadtgebietes einer LPD
  • Bezirkspolizeikommando: Jeweiliger Verwaltungsbezirk (BH/Magistrat)
  • Polizeiinspektion: Jeweiliger zugewiesener Überwachungsrayon im Bereich  eines SPK oder eines BPK.

Card 13

Question

Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Sicherheitsorgane außerhalb des eigenen  Behördensprengels  sicherheitspolizeiliche  Amts­handlungen im Sinne des SPG führen? (§ 14 Abs. 3 SPG)

Answer

In Fällen in denen keine örtlich zuständige Behörde durch ihre Organe   die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig setzen kann oder dies sonst im Interesse einer raschen und zweckmäßigen Besorgung des Exekutivdienstes liegt, dürfen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes   außerhalb   des   örtlichen   Wirkungsbereiches sicherheitspolizeiliche Amtshandlungen führen. Diese gelten als Amtshandlung der örtlichen zuständigen Behörde (BH oder LPD). Das einschreitende Organ hat unverzüglich die zuständige Behörde zu benachrichtigen.

Card 14

Question

Wie unterscheiden sich das Sicherheitspolizeigesetz und die Strafprozessordnung im Wesentlichen?

Answer

Das SPG und die StPO gelten gleichberechtigt und grundsätzlich voneinander unabhängig. Die beiden Gesetze unterscheiden sich jedoch durch ihre unterschiedlichen Zwecke.

 

  • Das Sicherheitspolizeigesetz regelt einerseits die Organisation der Sicherheitsverwaltung und andererseits die Ausübung der (allgemeinen) Sicherheitspolizei.

 

Zweck des SPG: Vorbeugung und Gefahrenabwehr (z.B. Vorbeugender Schutz von Rechtsgütern = Bewachen von gefährdeten Objekten sowie Beendigung gefährlicher Angriffe = Beendigung einer Schlägerei oder eines Bankraubes mit Geiselnahme).

 

  • Die Strafprozessordung regelt die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruches.

 

Zweck der StPO: Aufklärung und Verfolgung gerichtlich strafbarer Handlungen (Straftaten) durch die Staatsanwaltschaften und die Kriminalpolizei (z.B. Spurensicherung auf dem Tatort, Sicherstellen von Beweismaterial, Festnahme des Straftäters).

Card 15

Question

Welche Aufgaben im SPG kennen Sie?

Answer

  • Erste allgemeine Hilfeleistungspflicht,§ 19 SPG
  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, § 20 SPG
  • Gefahrenabwehr, § 21 SPG
  • Vorbeugender Schutz von Rechtsgütern, § 22 SPG
  • Aufschub des Einschreitens, § 23 SPG
  • Fahndung, § 24 SPG
  • Sicherheitspolizeiliche Beratung, § 25 SPG
  • Streitschlichtung, § 26 SPG
  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, § 27 SPG
  • Besonderer Überwachungsdienst, § 27 SPG

Card 16

Question

len Sie beispielhaft Befugnisse auf, welche den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im SPG zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen!

Answer

  • Eingriffe in Rechtsgüter im Rahmen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, § 32 SPG
  • Beendigung gefährlicher Angriffe, § 33 SPG
  • Auskunftsverlangen, § 34 SPG
  • Identitätsfeststellung, § 35 SPG
  • Wegweisung, § 38 SPG
  • Betretungsverbot und Wegweisung zum Schutz vor Gewalt, § 38 SPG
  • Betreten und Durchsuchen von Grundstücken, Räumen und Fahrzeugen, § 39 SPG
  • Durchsuchung von Menschen, § 40 SPG
  • Sicherstellen von Sachen, § 42 SPG
  • Inanspruchnahme von Sachen, § 44 SPG
  • Eingriffe in die persönliche Freiheit, § 45 SPG
  • Vorführung, § 46 SPG
  • Bewachung von Menschen und Sachen, § 48 SPG

Card 17

Question

Welche Rechte des Betroffenen bei der Ausübung von Befugnissen kennen Sie (§ 30 SPG)

Answer

Bei der Ausübung von Befugnissen im Rahmen der Sicherheitsverwaltung ist der Betroffene

 

  1. auf sein Verlangen von Anlass und Zweck des Einschreitens zur informieren;
  2. auf sein Verlangen von den Dienstnummern der einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes in Kenntnis zu setzen;
  3. berechtigt, eine Person seines Vertrauensbeizuziehen;
  4. berechtigt, für die Amtshandlung bedeutsame Tatsachen vorzubringen und deren Feststellung zu verlangen.

Dies gilt nicht, so lange dadurch die Erfüllung der Aufgabe gefährdet wäre.

Card 18

Question

Erläutern Sie die selbständige ln-Dienst-Stellung? (§ 1 Abs 3 RLV)

Answer

Sofern sich nicht bereits auf Grund dienstrechtlicher Vorschriften (§ 43 Abs. 2 BDG) die Verpflichtung außerhalb  des  Dienstes einzuschreiten ergibt,   haben  die  Organe  des  öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann einzuschreiten, wenn sie erkennen, dass dies zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß erforderlich, verhältnismäßig und wenn ihnen dies nach den eigenen Umständen zumutbar ist.

Im Übrigen haben sie in Fällen, in denen Einschreiten durch Ausübung sicherheitspolizeilicher  Befehls-  und  Zwangsgewalt  dringend  geboten erscheint, die Sicherheitsbehörde davon zu verständigen.

Card 19

Question

Was besagt der § 3 RLV über die Eigensicherung?

Answer

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben auf die Vermeidung von Gefahren für sich selbst zu achten, die zur Aufgabenerfüllung nicht erforderlich oder unverhältnismäßig sind.

Sie sind nicht verpflichtet, zum Schutze von Rechtsgütern anderer einzuschreiten, wenn die drohende Gefahr offenkundig und erheblich weniger schwer wiegt als die Gefährdung der eigenen körperlichen Sicherheit, die in Kauf zu nehmen wäre. Grundsätzlich muss sich das Sicherheitsorgan der Gefahr aussetzen, jedoch unter Einschränkung der Verhältnismäßigkeit.

Card 20

Question

Welches Verhalten und welche Zielsetzung wird von Exekutivbeamten beim Einschreiten/Aufgabenerfüllung erwartet? ( § 5 RLV)

Answer

Vom Sicherheitsorgan wird ein anständiges, korrektes und höfliches Einschreiten mit der rechtlich zulässigen Zielsetzung erwartet. Übergriffe, Taktlosigkeit, Unsachlichkeit, Voreingenommenheit und Diskriminierung hinsichtlich des Geschlechtes, der Rasse, der Hautfarbe, der nationalen und ethnischen  Herkunft,  des  religiösen  Bekenntnisses,  der  politischen Auffassung oder der sexuellen Orientierung sind zu vermeiden. Außerdem haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes alle Menschen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht oder die es verlangen, mit ,,Sie" anzusprechen.

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