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SPG

Discover SPG: 52 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 41

Question

Wann sind Eingriffe in die persönliche Freiheit von Menschen gem. § 45 SPG zulässig?

Answer

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt,

  • Menschen,. die wegen Geisteskrankheit, Schwachsinns oder einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zurechnungsunfähig sind § 11 StGB oder
  • Unmündige zum Zwecke der sofortigen Feststellung des SV festzunehmen, wenn sie einer mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlung verdächtig sind und auf frischer Tat betreten werden oder der Verdacht sonst in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat entsteht.

Unmündige, die aus diesem Grund festgenommen werden oder in der Zeit zwischen 00.00 und 05.00 Uhr ohne Aufsicht an einem öffentlichen Ort angetroffen werden und gefährlichen Angriffen besonders ausgesetzt wären, sind unverzüglich bzw. nach Feststellung des Sachverhaltes einem Erziehungsberechtigten zu übergeben, wenn ein Gericht nicht eine andere Verfügung trifft. Sonst Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeträgers einholen und der Unmündige allenfalls diesem zu übergeben.

Card 42

Question

Wie ist die Vorführung psychisch Kranker geregelt? (§ 46 SPG)

Answer

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, psychisch Kranke, die im Zusammenhang damit, ihr Leben oder ihre Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährden, einem im öffentlichen Sanitätsdienst stehenden Arzt oder einem Polizeiarzt vorzuführen.

Weiters sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt, solche Menschen einer Krankenanstalt (Psychiatrie) vorzuführen, sofern der Arzt die Voraussetzungen für die Unterbringung bescheinigt.

Bei Gefahr im Verzug (tobende Psychose) ist die Vorführung in eine Krankenanstalt auch ohne Untersuchung und Bescheinigung möglich.

Im Übrigen ist in diesen Fällen gem. § 9 UBG vorzugehen

Card 43

Question

Was haben Sicherheitsorgane bei Ausübung der unmittelbaren Zwangs-gewalt iSd § 50 SPG zu beachten?

Answer

Ermächtigung der Sicherheitsorgane, die ihnen auf Grund des SPG eingeräumten Befugnisse mit unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durchzusetzen.

Den Betroffenen ist die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt anzudrohen und anzukündigen. In den Fällen der Notwehr und der Beendigung gefährlicher Angriffe kann davon so weit abgesehen werden, als dies zur Verteidigung des angegriffenen Rechtsgutes unerlässlich erscheint.

Bei unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gegen Menschen, gilt das Waffengebrauchsgesetz 1969.

Für die Befugnisausübung kann physische Gewalt gegen Sachen angewendet werden. Es ist jedoch alles daran zu setzen, dass eine Gefährdung von Menschen unterbleibt.

Das Organ hat grundsätzlich vorerst mit Befehlsgewalt (zB. Befehl, ein bestimmtes Verhalten einzustellen) vorzugehen. Wird dieser Befehl missachtet, ist die Ausübung von Zwangsgewalt anzudrohen; führt auch dies nicht zum Erfolg, ist die darauf folgende Zwangsgewalt anzukündigen und darf nur tatsächlich ausgeübt werden, wenn auch diese Ankündigung nicht ausreicht.

Die Androhung bzw. Ankündigung muss dem Betroffenen als solche bewusst werden; sie muss aber nicht in der Sprache des Betroffenen erfolgen.

Äußerstes Verhältnismäßigkeitsgebot!

Befehl => Zwang androhen => Ausübung Zwang ankündigen => Zwang ausüben

Card 44

Question

Unter welchen Voraussetzungen sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt einen Menschen erkennungsdienstlich zu behandeln (§ 65 SPG)?

Answer

Wenn

  • er im Verdacht steht, eine vorsätzliche mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben, WENN
  • er im Rahmen einer kriminellen Verbindung tätig wurde
  • dies wegen der Art oder Ausführung der Tat oder der Persönlichkeit des Betroffenen zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe erforderlich erscheint ODER
  • er nicht im Verdacht steht, den gefährlichen Angriff begangen zu haben, aber im Zusammenhang damit Gelegenheit hatte, Spuren zu hinterlassen, soweit dies zur Auswertung vorhandener Spuren notwendig ist (Gelegenheitspersonen) ODER
  • die Identität gemäß § 35 Abs. 1  festgestellt werden muss

Card 45

Question

Wann darf im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung die DNA eines Menschen ermittelt werden (§ 67 Abs 1 SPG)?

Answer

Wenn der Betroffene im Verdacht steht, eine vorsätzliche mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung, die mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, begangen zu haben, und wenn im Hinblick auf diese Tat oder die Persönlichkeit des Betroffenen zu befürchten ist, dieser werde bei der Begehung weiterer gefährlicher Angriffe Spuren hinterlassen, die seine Wiedererkennung auf Grund der ermittelten genetischen Information ermöglichen würden.

Card 46

Question

Wann liegt Störung der öffentlichen Ordnung vor und was ist zu  beachten?  (§ 81 SPG)?

Answer

Wer durch ein Verhalten, das geeignet ist,  berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, begeht eine VÜ und ist mit Geldstrafe bis zu 500.- Euro zu bestrafen,  es sei denn, das Verhalten ist gerechtfertigt, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts. Bei erschwerenden Umständen Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen möglich.

Von der Festnahme eines Menschen, der bei der Störung der öffentlichen Ordnung auf frischer Tat betreten wurde und der trotz Abmahnung in der Fortsetzung der strafbaren Handlung verharrt oder sie zu wiederholen sucht, haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes abzusehen, wenn die Fortsetzung oder Wiederholung der Störung durch eines oder beider gelinderer Mittel verhindert werden kann. Gelindere Mittel sind:

·         die Wegweisung des Störers vom öffentlichen Ort

·         das Sicherstellen von Sachen, die für die Störung benötigt werden.

Bei Vorliegen von Identitätsmangel und Fluchtgefahr (nach § 35 Punkt a und b VStG) ist bei Störung der öffentlichen Ordnung die Festnahme gerechtfertigt.

Card 47

Question

Wie ist die Vorgangsweise durch Sicherheitsorgane beim Vollzug und der Überwachung einer Schutzzone (§ 36a SPG)?

Answer

·   Bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Wegweisung und des Betretungs-verbotes – Identitätsfeststellung durch das Sicherheitsorgan nach § 35/1 Z 8 SPG.

·   Dauer des Betretungsverbotes durch Sicherheitsorgan bekannt geben – grundsätzlich die Höchstdauer mit Ablauf des 30. Tages nach der Anordnung (Informationsblatt ausfolgen). Überprüfung des BV durch die Behörde innerhalb von 48 Stunden.

·   Das Betreten der Schutzzone kann dem Betroffenen verboten werden. Nach Ausspruch einer Verhängung eines BV bzw. Ausspruch einer Wegweisung ist der Betreffende erforderlichenfalls unter Anwendung von Zwangsgewalt aus der Schutzzone wegzuweisen.

·   Das Betreten trotz BV stellt eine VÜ dar, die gegebenenfalls eine Festnahme nach § 35 VStG rechtfertigt. Jedoch bei Betreten auf frischer Tat und Wiederholung bzw. Verharrung trotz Abmahnung sind vor der Festnahme gelindere Mittel gem. § 81 Abs. 3 SPG i.V.m. § 84 Abs. 2 Satz 1 anzuwenden. Wegweisung  (auch mit Zwangsgewalt) als gelinderes Mittel.

·   Wenn die Voraussetzungen für das BTV nicht mehr vorliegen, ist dies dem Betroffenen durch die Sicherheitsbehörde mitzuteilen. Insbesondere wenn die Schutzzonenverordnung (Höchstdauer 6 Monate) aufgehoben wird.

Card 48

Question

Was sind die Voraussetzungen für das Einschreiten?

Answer

Eingeschritten wird auf Grund von

  • Bundesgesetzen (z.B. StPO, VStG, SPG)
  • Pflicht zur Hilfeleistung (EAH)

 

Wie wird eingeschritten?

Allgemeiner Art:

Adjustierung, Verhalten/Benehmen, Ausweisleistung, Eigensicherung, Gesetzesformel usw.

Besonderer Art:

Beim jeweiligen Anlass unterschiedlich (Richtlinien für das Einschreiten)

Die materiellen Voraussetzungen fordern vom Sicherheitsorgan beim Einschreiten die Kenntnis der auf den Dienst Bezug habenden Gesetze und Vorschriften.

Daraus folgt, dass

  • das Sicherheitsorgan wissen muss, welche Handlungen und Unterlassungen von den Gesetzen, an deren Vollziehung die Exekutive mitzuwirken hat, als straffällig erklärt sind
    (= Gesetzeskenntnis) und
  • das Sicherheitsorgan bei seinen Dienstverrichtungen auch die auf den öffentlichen Sicherheitsdienst bezogenen Bestimmungen des SPG, der StPO, sowie der jeweils in Betracht kommenden Verwaltungsgesetze und Vorschriften wissen muss.

Card 49

Question

  Was verstehen Sie unter außerberuflicher Immunität und welcher Personenkreis genießt diese Privilegien?

Answer

Der Bundespräsident und die Mitglieder

· des Nationalrates

· des Bundesrates

· der Landtage

genießen diese Privilegien und dürfen wegen einer strafbaren Handlung (ausgenommen Ergreifung auf frischer Tat bei einem Verbrechen) nur mit Zustimmung des Vertretungskörpers verhaftet werden. Ebenso bei einer Hausdurchsuchung. Ansonsten dürfen Personen ohne Zustimmung des Vertretungskörpers wegen der strafbaren Handlung nur dann behördlich verfolgt werden, wenn diese Handlung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht und er sich nicht auf seine Immunität beruft.

Card 50

Question

Wie ist das Einschreiten gegen Unmündige geregelt und wer sind Unmündige? (JGG § 35 VStG und § 45 SPG)

Answer

Unmündige sind Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Ermittlungen gegen Unmündige als Opfer, Zeuge oder Verdächtige einer Straftat sind grundsätzlich im Einvernehmen mit einem Erziehungs­berechtigten durchzuführen. Unnötiges Aufsehen ist zu vermeiden. Es darf keine

· Festnahme nach § 35 VStG

· Vorläufige Verwahrung (StPO)

· Sicherheitsleistung und

· Organstrafverfügung

vorgenommen werden.

 

Es darf jedoch uneingeschränkt

· eine Anhaltung nach § 45/ 2 Z. 2 (SPG)

· eine Festnahme nach § 45/1 Z. 2 (SPG)

· eine Hausdurchsuchung

· eine Personsdurchsuchung und

· eine vorläufige Beschlagnahme  vorgenommen werden.

Card 51

Question

Was wissen Sie über die Assistenzleistung der Organe des öffentlichen  Sicherheitsdienstes? (Art 22 BVG)

Answer

Assistenzleistung ist die Inanspruchnahme der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes durch berechtigte Körperschaften

Assistenzleistungen können beanspruchen, z.B.:

·   Zollämter

·   Finanzämter

·   Exekutoren

·   Gemeindeämter

·   Fernmeldebüros etc.

Aufgaben bei der Assistenzleistung:

Der Exekutivbeamte hat der amtshandelnden Person soweit beizustehen, dass die Amtshandlung ungestört durchgeführt werden kann

Card 52

Question

Führen Sie Beispiele für Verstöße gegen die MRK Art. 3 an:

Answer

Art 3 EMRK:

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

·   Einvernahme von nur mit Unterhosen bekleidete Personen

·   Verbringung festgenommener Personen nur mit Unterbekleidung in ein anderes Objekt

·   Leibesvisitation, Entkleidung im Beisein mehrerer anderer Personen (auch gleichgeschlechtlicher)

·   Hinabstoßen oder Hinunterwerfen mit Verletzungsgefahr

·   Gezielte Schläge auf den Kopf (egal, ob mit der Faust oder mit dem Einsatzstock), wenn sie nicht mehr als maß haltend angesehen werden müssen

·   Tritte gegen einen am Boden liegenden Demonstranten

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