Steuern - 3_Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften/Aktionäre Teilbesteuerung
- Subject
- Economy / Tax
- Language of creation
- German
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Cards in this set
Card 2
Question
Answer
Card 3
Question
Answer
Card 4
Question
Answer
Card 5
Question
Answer
Card 6
Question
Answer
- Beginn: Mit der Gründung der Gesellschaft/dem Eintrag ins HR, Verlegung des Sitzes, Eröffnung einer Filliale/Betriebsstätte, Kauf einer Liegenschaft
- Beendigung der Liquidation, Verlegung des Sitzes, Verkauf oder Schliessung der Betriebsstätte/Filiale, Veräusserung der Liegenschaft
Card 7
Question
Answer
Card 8
Question
Answer
Card 9
Question
Answer
- beim Aktionär: in der Steuererklärung wird der übersetzte Lohn umgeschichtet in Vermögensertrag. Der Aktionär kann die Teilbesteuerung geltend machen.
- bei der Unternehmung: Der übersetzte Lohn ist geschäftsmässig nicht begründet. Folge = Gewinnkorrektur. Es stellt sich auch die Frage der Verrechnungssteuer.
Card 10
Question
Answer
- beim Aktionär: erzielt einen steuererbaren Vermögensertrag (verdeckte Gewinnausschüttung), ev. ist Teilbesteuerung möglich. Ausserdem kann der Aktionär die Schuldzinsen in Abzug bringen.
- bei der Gesellschaft: entgangener Zins wird als Gewinn erfasst.
Card 11
Question
Answer
Frage nach dem Drittvergleich. Erhalten alle in der UN die gleiche Vergünstigung, dann ergibt es keine Korrektur.
Wenn nur der Aktionär die Leistung erhält ist der Drittvergleich nicht eingehalten. Folge:
- Korrektur des Gewinns bei der UN
- der Aktionär erhält Vermögensertrag (verdeckte Gewinnausschüttung) bei Teilbesteuerung steuerbar zu 60% und er hat die Möglichkeit des Abzuges der BVG Beiträge in der privaten Steuererklärung.
Card 12
Question
Answer
Drittvergleich! Die Differenz vom Buchwert zum Verkehrswert ist für das UN eine Gewinnvorwegnahme. Der Aktionär erzielt einen Vermögensertrag.
Bundessteuer und Kantone mit dualistischem System: Die Differenz Buchwert - Verkehrswert wird mit der Gewinnsteuer erfasst
Monistisches System: wiedereingebrachte Abschreibungen = Gewinnsteuer (UN), Die Differenz Gestehungskosten - Kaufpreis zum Verkehrswert unterliegen der Grundstückgewinnsteuer (Handänderung)
Card 13
Question
Answer
Drittvergleich. Sofern i.O. keine Korrektur bei der Gesellschaft, Lohnbestandteil beim Aktionär.
Wenn Drittvergleich nicht i.O., dann Korrektur bei der AG und beim Aktionär (ev. mit Teilbesteuerung)
Card 14
Question
Answer
Lohnaufwand = Lohnbestandteil
Keine Buchung = geldwerte Leistung (Gewinnkorrektur bei der UN und Vermögensertrag beim Aktionär)
Card 15
Question
Answer
Der Gewinn wird 2x erfasst
- Mit der Gewinnsteuer bei der Gesellschaft
- Mit der Einkommenssteuer (Vermögensertrag) beim Beteiligten
Card 16
Question
Answer
Nein, da 2 Steuersubjekte
- 1x Kapitalgesellschaft (eigenes Rechtssubjekt)
- 2x Beteiligter (eigenes Rechtssubjekt)
Card 17
Question
Answer
- Bund, Kantone, Gemeinden und ihre Anstalten Art. 56 DBG
- Sozialversicherungs- und Ausgleichskassen, Personalvorsorgeeinrichtungen
- Juristische Personen, die öffentliche und gemeinnützige Zwecke verfolgen
Card 18
Question
Answer
Nein, nur eine Gewinnsteuer
Die Kantone erheben zusätzlich zur Gewinnsteuer eine Kapitalsteuer
Card 19
Question
Answer
Card 20
Question
Answer
- Am Sitz der Gesellschaft gemäss HR (Art. 50 DBG)
- Wenn keinerlei Tätigkeit am statuarischen Sitz ausgeübt wird, am Ort der tatsächlichen Verwaltung (Briefkastenfirmen)
- Bei der beschränkten Steuerpflicht am Ort, wo sich die steuerbaren Werte (Liegenschaft/Betriebsstätte) befinden.
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