Steuern - 3_Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften/Aktionäre Teilbesteuerung
- Subject
- Economy / Tax
- Language of creation
- German
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Cards in this set
Card 22
Question
Answer
- Gegenstand der Gewinnsteuer (Kapitalgesellschaft) ist der Reingewinn (Art. 57 + 58 DBG)
- Ausgangslage ist der handelsrechtliche Abschluss
Card 23
Question
Answer
- Art. 49 Abs. 1b DBG
- Art 66 Abs. 1 + 2 DBG
- Art 71 DBG
Besonderheit: Mitgliederbeiträge sind befreit. Aufwendungen werden zuerst mit den steuerbefreiten Mitgliederbeiträgen verrechnet, erst dann mit den nicht steuerfreien Erträgen.
Card 24
Question
Answer
- Art. 49 Abs. 2 DBG
- Art. 66 Abs. 3 DBG
- Art. 72 DBG
Besonderheit. Aktien/Obligationen Fonds = Transparent
Mit Grundstücken wie juristische Personen
Card 25
Question
Answer
- Art. 49 Abs 1b DBG
- Art. 66 Abs 1 DBG
- Art. 71 DBG
Besonderheit: Einlagen sind befreit. Viele Stiftungen sind steuergefreit
Card 26
Question
Answer
Verdeckte Gewinnausschüttung = geschäftsmässig begründeter Aufwand
Gewinnvorwegnahme = Schmälerung des Ertrages
Card 27
Question
Answer
- Für die Liegenschaft und den Ertrag aus direktem Grundbesitz bildet der Fonds ein Steuersubjekt (d.h. er ist steuerpflichtig) DBG Art 49 Abs.2/Art. 66 Abs 3 in Verbindung mit DBG Art. 20 Abs. 1 Bst.E.
- Übrige Erträge werden bei den Inhabern erfasst
Card 28
Question
Answer
- beim Aktionär: keine geldwerte Leistung - somit auch keine Gewinnkorrektur, da die übrigen MA ebenfalls profitieren. Die übersetzten Spesen werden als Lohnbestandteil ausgewiesen.
- Bei den Kapitalgesellschaften: Korrekturbuchung Wechsel von Spesenaufwand zu Lohnaufwand. (Gewinn bleibt gleich.
- Bei den Aussendienstmitarbeitenden: Lohnbestandteil statt Spesenersatz = zusätzliches Einkommen
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