1) Wie ist in der StPO die Anwendung von Zwangsgewalt geregelt (§93 Abs 1 u 5 StPO)?:
Answer
Abs. 1:
Die Kripo ist nach Maßgabe des §5 (Verhältnismäßig) ermächtigt, angemessenen Zwang anzuwenden, um die ihr gesetzlich eingeräumten Befugnisse durchzusetzen.
= Ermächtigung, physische Gewalt gg Personen und Sachen anzuwenden, soweit für die Durchführung von Ermittlungen oder die Aufnahme von Beweisen unerlässlich.
Abs.5:
Ausübung unmittelbaren Zwangs ist anzudrohen und anzukündigen, wenn Betroffener anwesend;
dies ist nicht anzuwenden, wenn dadurch der Erfolg der Ermittlung oder der Beweisaufnahme gefährdet wäre;
für Waffengebrauch gelten die Bestimmungen des Waffengebrauchsgesetzes 1969;
Card 2
Question
2) Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Personen (strafprozessuale) Amtshandlungen behindern und wie gehen Sie vor (§§94 iVm 93 Abs. 1 StPO)?:
Answer
Wegweisungsbefugnis gegenüber Störern der Amtshandlung
Person verhält sich trotz Abmahnung und Androhung der Wegweisung güber der Anwesenden aggressiv, ungebührlich oder behindert die Amtshandlung à kann weggewiesen oder entfernt werden, wenn er sein Verhalten trotz Ermahnung und nach Androhung von Zwangsgewalt nicht einstellt.
Card 3
Question
3) Was ist mit „selbstständiger Ermittlungstätigkeit der Kriminalpolizei“ gemeint (§ 99 Abs 1 StPO)?:
Answer
Die Kripo ermittelt aufgrund der Verpflichtung, jedem ihr zur Kenntnis gelangten Anfangsverdacht einer Straftat – ausgen. Privatanklagedelikte – in einem Ermittlungsverfahrenaufzuklären von Amts wegen oder auf Grund einer Anzeige.
Die Eigenbefungnisse der Kripo brauchen keine nachträgliche Anordnung bzw. Genehmigung von STA oder Gericht.
Card 4
Question
4) Was ist mit „Ermittlungsmaßnahmen mit Anordnung der STA gemeint (§ 99 Abs 2 StPO)“?:
Answer
Ermittlungsmaßnahmen die eine Anordnung der STA voraussetzen – können nur bei Gefahr im Verzug – ohne vorherige Anordnung, aus eigenem ausgeübt werden:
in diesem Fall hat die Kripo unverzüglich bei der STA um eine Genehmigung anzufragen (Anlassbericht);
Genehmigung nicht erteilt à Kripo muss Ermittlungshandlungen sofort einstellen und den „ursprünglichen“ Zustand so weit wie möglich wiederherstellen;
Card 5
Question
5) Was ist mit „Ermittlungsmaßnahme mit Anordnung der Staatsanwaltschaft und gerichtlicher Bewilligung“ gemeint (§ 99 Abs 3 StPO)?:
Answer
Ermittlungsmaßnahmen die über die Anordnung der STA hinaus weiters eine gerichtliche Bewilligung brachen, können bei Gefahr im Verzug nur dann aus Eigenem ausgeübt werden, wenn dies gesetzlich ausdrücklich vorgesehen ist.
eine solche Befugnisausübung der Kripo à sofort STA melden (Anlassbericht)
à beantragt im Nachhinein gerichtliche Bewilligung;
wird gerichtl. Bewilligung nicht erteilt à STA und Kripo müssen den „ursprünglichen“ Zustand so weit wie möglich wiederherstellen;
Card 6
Question
6) Wie würden Sie den Begriff „ Gefahr im Verzug“ umschreiben?:
Answer
„Gefahr im Verzug“ beschreibt einen Zustand, bei dem nur durch ein sofortiges Eingreifen eine drohende Gefahr oder ein Schaden abgewendet werden kann.
Card 7
Question
7) Warum schreibt die Kripo Berichte (§100 Abs. 1 StPO)?:
Answer
Die Kripo hat alle ihre Ermittlungen aktenmäßig festzuhalten, damit
Anlass
Durchführung
Ergebnis
der etwaigen Ermittlungen nachvollzogen werden kann.
Card 8
Question
8) Welche Berichtsarten kennen Sie (§100 Abs. 2 StPO)?:
Answer
Anfallsbericht
Anlassbericht
Zwischenbericht
Abschlussbericht
Card 9
Question
9) Erklären Sie die Berichtsarten „Anfallsbericht“ und „Zwischenbericht“.:
Answer
Anfallsbericht:
schwerwiegendes Verbrechen
besonderes öffentliches Interesse
Zwischenbericht:
3 Monatsfrist ab Beginn der Ermittlungen
3 Monatsfrist ab dem letzten Bericht
Card 10
Question
10) Erklären Sie die Berichtsarten „Anlassbericht“ und „Abschlussbericht“.:
Answer
Anlassbericht:
Anordnung oder Genehmigung der STA
Entscheidung eines Gerichtes
auf Verlangen der STA
Abschlussbericht:
Sachverhalt und Tatverdacht sind soweit geklärt, dass die STA über Anklage, Einstellung, Rücktritt, Abbruch des Verfahrens entscheiden kann.
Card 11
Question
11) Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie einen Bericht nach §100 Abs. 3a verfassen und an die STA schicken?:
Answer
kein Anfangsverdacht aus Sicht der Kripo
Kripo hat Zweifel, ob nicht doch ein Anfangsverdacht vorliegen könnte
Card 12
Question
12) Wann ist eine Sicherstellung grundsätzlich zulässig (§110 Abs. 1 StPO)?:
Answer
Sicherstellung zulässig, wenn erforderlich
aus Beweisgründen
zur Sicherung privatrechtlicher Ansprüche
zur Sicherung einer gesetzlich vorgesehenen vermögensrechtlicher Anordnung
Card 13
Question
13) Wer ordnet grundsätzlich eine Sicherstellung iSd §110 StPO an und wer führt sie aus?:
Answer
Die Sicherstellung ist grundsätzlich von der STA anzuordnen und von der Kripo durchzuführen. à bei Gefahr im Verzug auch ohne Anordnung zulässig à unverzügliche Genehmigung durch die STA ist jedoch erforderlich!
Card 14
Question
14) Was hat die Kripo zu beachten, wenn sie Sicherstellungen wegen „Gefahr im Verzug“ durchführt?:
Answer
Unverzügliche Verständigung der STA -> unverzügliche Genehmigung durch die STA!
Card 15
Question
15) Wann ist die Kripo berechtigt Gegenstände „aus eigenem“ sicherzustellen (§110 Abs. 3 Z 3 StPO)?:
Answer
Die Kripo darf Gegenständen von sich aus sicherstellen, wenn
diese im Rahmen einer Durchsuchung nach §120 Abs. 2 aufgefunden werden;
mit denen eine aus eigener Macht festgenommene Person betreten wird;
diese im Zuge einer Durchsuchung in den Fällen des §120/1 – zweiter Satz, aufgefunden werden;
Card 16
Question
16) Nennen Sie die wichtigsten drei „Gegenstände die allgemein verboten sind“ im Zusammenhang mit der Sicherstellung.:
Answer
Verbotene Gegenstände wie z.B.
Suchtgift
verbotene Waffen
Kinderpornographie
verbotene Dopingmittel
etc…
Card 17
Question
17) Welche formalen Vorschriften haben Sie bei Sicherstellungen nach §110 StPO zu beachten?:
Answer
Ausfolgung einer Bestätigung (Sicherstellungsprotokoll) erfolgt immer durch die Kripo innerhalb von 24h;
Berichtspflicht (Anlassbericht) an die STA über die Sicherstellung durch die Kripo innerhalb von 14 Tagen;
Card 18
Question
18) Welche Bestätigung über sichergestellte Gegenstände haben Sie innerhalb welcher Frist wem auszuhändigen (§111 Abs. 4 StPO)?:
Answer
Das Sicherstellungsprotokoll muss als Bestätigung innerhalb von 24h von der Kripo dem Betroffenen übergeben werden.
Card 19
Question
19) Welche Berichtspflichten in Bezug auf Sicherstellungen gegenüber der Staatsanwaltschaft haben Sie innerhalb welcher Frist (§ 113 Abs 2 StPO)?:
Answer
An die STA muss ein Anlassbericht über die Sicherstellung durch die Kripo innerhalb von 14 Tagen geschickt werden.
Card 20
Question
20) Wer genehmigt einen Antrag der Kriminalpolizei auf „Auskunft aus dem Kontoregister“ und welche Daten erhalten Sie von den Bankinstituten (§ 116 StPO)?:
Answer
Genehmigung: STA (keine gerichtliche Bewilligung erforderlich) Daten: Daten über Konten und Depots (z.B. Identitätsdaten, Geschäftsbeziehungen zu den Banken etc.)
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