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StPO Befugnisse

Discover StPO Befugnisse : 50 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 21

Question

21) Wer ordnet eine „Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte“ an. Ist vorher eine Genehmigung einzuholen (§ 116 StPO)? Wenn ja, von wem?:

Answer

Anordnung = STA
Vorher aber gerichtliche Genehmigung!

Card 22

Question

22) Wann können Sie eine Identitätsfeststellung iSd § 118 Abs 1 StPO durchführen und welche Daten dürfen Sie erheben (§ 118 Abs 2 StPO)?:

Answer

Eine I-Feststellung wird durchgeführt, wenn

  • Person an Straftat beteiligt
  • Person kann Auskunft über die Begehung einer Straftat geben (Zeuge, Opfer,..)
  • Person hat Spuren hinterlassen, die der Aufklärung dienen könnten

Bei der I-Feststellung wird folgendes festgestellt:

  • Name
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Beruf
  • Wohnanschrift

Des Weiteren kann, wenn notwendig, auch noch folgendes festgestellt/gemacht werden:

  • Größe
  • Fotos
  • Stimmaufnahme
  • Papillarlinienabdrücke

Card 23

Question

23) Wie gehen Sie vor, wenn eine Person an der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt? Welche Maßnahmen ziehen Sie in Erwägung (§ 118 Abs 4 StPO):

Answer

  • Personsdurchsuchung (Kleidung u. Gegenstände, die die Person bei sich hat)
  • Verbringung zur PI für ED-Behandlung ua. MHA-Abstrich

d.h. verhältnismäßiger Zwang darf eingesetzt werden;

Card 24

Question

24) Abgesehen von einer Personsdurchsuchung iSd § 117 Z 3 lit a, welche (Zwangs-) Maßnahmen können Sie noch ergreifen, wenn eine Person an der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt bzw seine Identität aus anderen Gründen nicht sofort feststellbar ist? Welche allgemeine Rechtsgrundlage haben Sie dafür?:

Answer

  • Ortsverlagerung der I-Feststellung
  • Verbringung zur PI zur ED-Behandlung
  • ua. MHA-Abstrich durch Kripo aus eigenem durch bes. geschulte Organe
  • behördeninterne Anfragen
  • Befragung Dritter

Card 25

Question

25) Stellt eine vorübergehende Anhaltung einer Person zur Identitätsfeststellung iSd § 118 StPO eine „Festnahme“ dar? Begründen Sie kurz Ihre Annahme?:

Answer

Eine vorübergehende Anhaltung zur I-Feststellung ist keine Festnahme, denn nicht jede Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist gleich eine Festnahme, sondern kann auch nur eine Begleiterscheinung einer kriminalpolizeilichen Maßnahme sein.

Card 26

Question

26) Wann ist eine Personsdurchsuchung generell zulässig (§ 119 Abs 2 StPO)?:

Answer

  • Person festgenommen oder auf frischer Tat betreten
  • Person einer Straftat verdächtig + Annahme, dass die Person Gegenstände bei sich hat, die der Sicherstellung unterliegen oder Spuren an sich haben könnte;
  • Person hat durch Straftat Verletzungen oder andere körperl. Veränderungen erfahren, deren Feststellung für Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist;

Card 27

Question

27) Unterscheiden Sie iSd § 117 Abs 3 die zwei Arten der Personsdurchsuchung.:

Answer

Man unterscheidet zwischen:

  • „Einfache“ Personsdurchsuchung = Durchsuchung der Bekleidung und Gegenständen, die der Betroffene bei sich hat à Kripo aus eigenem!
  • Besichtigung des unbekleideten Körpers einer Person à Anordnung der STA aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung, außer bei
    - Gefahr im Verzug
    - Festnahme, auf frischer Tat betreten

Card 28

Question

28) Welche Art der Personsdurchsuchung darf die Kriminalpolizei generell aus eigenem durchführen (§ 120 Abs 2 StPO)?:

Answer

Aus eigenem darf die Kripo nur die „Einfache“ Personsdurchsuchung durchführen, also die Durchsuchung der Kleidung und von Gegenständen die der Betroffene bei sich hat.

Card 29

Question

29) Unter welchen Voraussetzungen bzw Vorgehensweisen ist die Besichtigung des unbekleideten Körpers zulässig (§ 120 Abs 1 StPO)?:

Answer

Anordnung durch STA aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung, außer bei

  • Gefahr im Verzug
  • Festnahme oder „auf frischer Tat betreten“… - (§170 Abs. 1 Z1)

 

Betroffener ist vor Durchsuchung zur freiwilligen Herausgabe des Gesuchten aufzufordern, ausgenommen:

  • Gefahr im Verzug
  • Festnahme, auf frischer Tat betreten

Betroffener hat das Recht, bei einer Besichtigung des unbekleideten Körpers eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

Besichtigung ist, wenn nicht ohnehin schon ein Arzt beigezogen wurde, von einer Person des gleichen Geschlechts durchzuführen.
(Verweis auf §5/3 RLV: Beachtung der Würde, Wahrung der Eigentums- u. Persönlichkeitsrechte)

Card 30

Question

30) Wann darf die Kriminalpolizei eine Besichtigung des unbekleideten Körpers selbst vornehmen (§ 120 Abs 1 StPO)?:

Answer

  • auf frischer Tat betreten
  • unmittelbar nach der Tat entweder glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt
  • mit Gegenständen betreten, die auf Tatbeteiligung hinweisen           (§170 Abs. 1 Z1)

Card 31

Question

31) Wann hat eine Person im Zuge einer Personsdurchsuchung das Recht eine Vertrauensperson beizuziehen (§ 121 Abs 2 StPO)?:

Answer

Bei der Besichtigung des unbekleideten Körpers hat der Betroffene das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.

Card 32

Question

32) Welche Richtlinien haben Sie bei Personsdurchsuchungen, insbesondere bei der Durchsuchung des unbekleideten Körpers zu befolgen (§ 121 Abs 3 StPO, auch § 5 Abs 3 RLV)?:

Answer

Besichtigung ist, wenn nicht ohnehin schon ein Arzt beigezogen wurde, von einer Person des gleichen Geschlechts durchzuführen.
(Verweis auf §5/3 RLV: Beachtung der Würde, Wahrung der Eigentums- u. Persönlichkeitsrechte)

Card 33

Question

33) Welche Bestätigung über die Personsdurchsuchung und dabei sichergestellte Gegenstände haben Sie innerhalb welcher Frist wem auszuhändigen (§ 122 Abs 3 StPO)?:

Answer

Dem Betroffenen ist innerhalb von 24h eine Bestätigung über die Durchsuchung + Ergebnis der Durchsuchung + gegebenenfalls die schriftliche Anordnung der STA mit der gerichtlichen Entscheidung auszufolgen.

Card 34

Question

34) Was versteht man iSd Definition des § 117 Abs 2 unter „Durchsuchung von Orten und Gegenständen“?:

Answer

  • Durchsuchen eines nicht allgemein zugänglichen Grundstückes, Raumes, Fahrzeuges oder Behältnisses;
  • Durchsuchen einer Wohnung oder eines anderen Ortes, der durch das Hausrecht geschützt ist und darin befindlicher Gegenstände;

 

Card 35

Question

35) Was stellt man sich unter einer „Durchsuchung“ vor und wann ist es keine solche?:

Answer

= Suche nach Person oder Gegenständen, von welchen nicht bekannt ist, wo sie sich befinden à ≠ Durchsuchung wenn von vornherein klar ist, wo er/sie/es ist;
Stimmt der Betroffene einer Durchsuchung zu ≠ Befugnisausübung;

Card 36

Question

36) Geben Sie vier Beispiele von Orten an, die durch das Hausrecht geschützt sind:

Answer

  • Haus und Wohnung (samt Garage und Nebengebäude)
  • Gärten und Höfe (wenn abgegrenzt bzw. überdacht)
  • Kellerabteile
  • Betriebsräume, Geschäftsräume
  • Fahrzeuge, wenn zu Wohnzwecken genützt (z.B. Wohnwagen)

Card 37

Question

37) Geben Sie vier Beispiele von Orten an, die nicht durch das Hausrecht geschützt sind.:

Answer

  • Räume wie Treppenhäuser in Mehrparteienhäusern
  • Baustellen, Container
  • PKW außerhalb geschützter Räume wie Garage
  • Koffer, Kisten, Taschen
  • Gärten, Vorgärten wenn nicht abgegrenzt

Card 38

Question

38) Unter welchen Voraussetzungen ist eine „Durchsuchung von Orten und Gegenständen“ grundsätzlich zulässig (§ 119 Abs 1 StPO)?:

Answer

Durchsuchung von Orten und Gegenständen zulässig, wenn aufgrund best. Tatsachen anzunehmen ist, dass

  • sich dort eine Person verbirgt, die einer Straftat verdächtig ist
  • sich dort Gegenstände befinden, die sicherzustellen sind
  • sich dort Spuren befinden, die auszuwerten sind

Card 39

Question

39) Welche Orte darf die Kriminalpolizei ohne Anordnung durch die Staatsanwaltschaft (Eigenkompetenz der Kriminalpolizei) durchsuchen (§ 120 Abs 2 StPO)?:

Answer

Wenn nicht in das Hausrecht eingegriffen wird, kann Kripo aus eigenem handeln, aber auch bei Gefahr im Verzug. --> danach aber Anlassbericht an STA --> holt gerichtliche Entscheidung im Nachhinein ein;

Card 40

Question

40) Wann darf die Kriminalpolizei hausrechtsgeschützte Orte ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsuchen (§ 120 Abs1 StPO) und wie ist danach die formale Vorgehensweise (Berichtspflicht - § 122 Abs 1 StPO)?:

Answer

Wenn nicht in das Hausrecht eingegriffen wird, kann Kripo aus eigenem handeln.

Erfolgt die Durchsuchung eines vom Hausrecht geschützten Ortes/Wohnung durch die Kripo wegen Gefahr im Verzug, ist der STA so bald wie möglich zu berichten (Anlassbericht), welche im Nachhinein die Entscheidung über die Zulässigkeit der Maßnahme bei Gericht einzuholen hat.

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