Card 21
Question
21) Wer ordnet eine „Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte“ an. Ist vorher eine Genehmigung einzuholen (§ 116 StPO)? Wenn ja, von wem?:
Answer
Anordnung = STA
Vorher aber gerichtliche Genehmigung!
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21) Wer ordnet eine „Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte“ an. Ist vorher eine Genehmigung einzuholen (§ 116 StPO)? Wenn ja, von wem?:
Anordnung = STA
Vorher aber gerichtliche Genehmigung!
22) Wann können Sie eine Identitätsfeststellung iSd § 118 Abs 1 StPO durchführen und welche Daten dürfen Sie erheben (§ 118 Abs 2 StPO)?:
Eine I-Feststellung wird durchgeführt, wenn
Bei der I-Feststellung wird folgendes festgestellt:
Des Weiteren kann, wenn notwendig, auch noch folgendes festgestellt/gemacht werden:
23) Wie gehen Sie vor, wenn eine Person an der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt? Welche Maßnahmen ziehen Sie in Erwägung (§ 118 Abs 4 StPO):
d.h. verhältnismäßiger Zwang darf eingesetzt werden;
24) Abgesehen von einer Personsdurchsuchung iSd § 117 Z 3 lit a, welche (Zwangs-) Maßnahmen können Sie noch ergreifen, wenn eine Person an der Identitätsfeststellung nicht mitwirkt bzw seine Identität aus anderen Gründen nicht sofort feststellbar ist? Welche allgemeine Rechtsgrundlage haben Sie dafür?:
25) Stellt eine vorübergehende Anhaltung einer Person zur Identitätsfeststellung iSd § 118 StPO eine „Festnahme“ dar? Begründen Sie kurz Ihre Annahme?:
Eine vorübergehende Anhaltung zur I-Feststellung ist keine Festnahme, denn nicht jede Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist gleich eine Festnahme, sondern kann auch nur eine Begleiterscheinung einer kriminalpolizeilichen Maßnahme sein.
26) Wann ist eine Personsdurchsuchung generell zulässig (§ 119 Abs 2 StPO)?:
27) Unterscheiden Sie iSd § 117 Abs 3 die zwei Arten der Personsdurchsuchung.:
Man unterscheidet zwischen:
28) Welche Art der Personsdurchsuchung darf die Kriminalpolizei generell aus eigenem durchführen (§ 120 Abs 2 StPO)?:
Aus eigenem darf die Kripo nur die „Einfache“ Personsdurchsuchung durchführen, also die Durchsuchung der Kleidung und von Gegenständen die der Betroffene bei sich hat.
29) Unter welchen Voraussetzungen bzw Vorgehensweisen ist die Besichtigung des unbekleideten Körpers zulässig (§ 120 Abs 1 StPO)?:
Anordnung durch STA aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung, außer bei
Betroffener ist vor Durchsuchung zur freiwilligen Herausgabe des Gesuchten aufzufordern, ausgenommen:
Betroffener hat das Recht, bei einer Besichtigung des unbekleideten Körpers eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
Besichtigung ist, wenn nicht ohnehin schon ein Arzt beigezogen wurde, von einer Person des gleichen Geschlechts durchzuführen.
(Verweis auf §5/3 RLV: Beachtung der Würde, Wahrung der Eigentums- u. Persönlichkeitsrechte)
30) Wann darf die Kriminalpolizei eine Besichtigung des unbekleideten Körpers selbst vornehmen (§ 120 Abs 1 StPO)?:
31) Wann hat eine Person im Zuge einer Personsdurchsuchung das Recht eine Vertrauensperson beizuziehen (§ 121 Abs 2 StPO)?:
Bei der Besichtigung des unbekleideten Körpers hat der Betroffene das Recht, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
32) Welche Richtlinien haben Sie bei Personsdurchsuchungen, insbesondere bei der Durchsuchung des unbekleideten Körpers zu befolgen (§ 121 Abs 3 StPO, auch § 5 Abs 3 RLV)?:
Besichtigung ist, wenn nicht ohnehin schon ein Arzt beigezogen wurde, von einer Person des gleichen Geschlechts durchzuführen.
(Verweis auf §5/3 RLV: Beachtung der Würde, Wahrung der Eigentums- u. Persönlichkeitsrechte)
33) Welche Bestätigung über die Personsdurchsuchung und dabei sichergestellte Gegenstände haben Sie innerhalb welcher Frist wem auszuhändigen (§ 122 Abs 3 StPO)?:
Dem Betroffenen ist innerhalb von 24h eine Bestätigung über die Durchsuchung + Ergebnis der Durchsuchung + gegebenenfalls die schriftliche Anordnung der STA mit der gerichtlichen Entscheidung auszufolgen.
34) Was versteht man iSd Definition des § 117 Abs 2 unter „Durchsuchung von Orten und Gegenständen“?:
35) Was stellt man sich unter einer „Durchsuchung“ vor und wann ist es keine solche?:
= Suche nach Person oder Gegenständen, von welchen nicht bekannt ist, wo sie sich befinden à ≠ Durchsuchung wenn von vornherein klar ist, wo er/sie/es ist;
Stimmt der Betroffene einer Durchsuchung zu ≠ Befugnisausübung;
36) Geben Sie vier Beispiele von Orten an, die durch das Hausrecht geschützt sind:
37) Geben Sie vier Beispiele von Orten an, die nicht durch das Hausrecht geschützt sind.:
38) Unter welchen Voraussetzungen ist eine „Durchsuchung von Orten und Gegenständen“ grundsätzlich zulässig (§ 119 Abs 1 StPO)?:
Durchsuchung von Orten und Gegenständen zulässig, wenn aufgrund best. Tatsachen anzunehmen ist, dass
39) Welche Orte darf die Kriminalpolizei ohne Anordnung durch die Staatsanwaltschaft (Eigenkompetenz der Kriminalpolizei) durchsuchen (§ 120 Abs 2 StPO)?:
Wenn nicht in das Hausrecht eingegriffen wird, kann Kripo aus eigenem handeln, aber auch bei Gefahr im Verzug. --> danach aber Anlassbericht an STA --> holt gerichtliche Entscheidung im Nachhinein ein;
40) Wann darf die Kriminalpolizei hausrechtsgeschützte Orte ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsuchen (§ 120 Abs1 StPO) und wie ist danach die formale Vorgehensweise (Berichtspflicht - § 122 Abs 1 StPO)?:
Wenn nicht in das Hausrecht eingegriffen wird, kann Kripo aus eigenem handeln.
Erfolgt die Durchsuchung eines vom Hausrecht geschützten Ortes/Wohnung durch die Kripo wegen Gefahr im Verzug, ist der STA so bald wie möglich zu berichten (Anlassbericht), welche im Nachhinein die Entscheidung über die Zulässigkeit der Maßnahme bei Gericht einzuholen hat.
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