41) Welche Dokumente bzw Bestätigungen sind den von Durchsuchungen Betroffenen innerhalb welche Fristen auszuhändigen (§ 122 Abs 3 StPO)?:
Answer
Dem Betroffenen ist innerhalb von 24h eine Bestätigung über die Durchsuchung + Ergebnis der Durchsuchung + gegebenenfalls die schriftliche Anordnung der STA mit der gerichtlichen Entscheidung auszufolgen.
Card 42
Question
42) Was verstehen Sie unter „freiwilliger Nachschau“ und wie sind die Kriterien dazu festzumachen? Begründen Sie damit eine Befugnisausübung?:
Answer
freiwillige Zustimmung des Betroffenen à keine Befugnisausübung, jedoch Ermittlungstätigkeit;
Betroffener muss sich zweifelsfrei seiner Freiwilligkeit bewusst sein;
die freiwillige Nachschau ist sofort zu beenden, wenn dies vom Betroffenen gewünscht wird;
43) Welche „allgemeinen Voraussetzungen“ müssen erfüllt sein, dass Sie Personen iSd der StPO festnehmen dürfen?:
Answer
Die Festnahme einer Person, die der Begehung einer strafbaren Handlung verdächtig ist, ist zulässig, wenn sie
Betreten auf frischer Tat oder unmittelbar danach entweder glaubhaft der Tat beschuldigt oder mit Gegenständen betreten, die auf Tatbeteiligung hinweisen;
Fluchtgefahr (konkrete Anhaltspunkte müssen vorliegen, z.B. Zugticket,..)
Verdunkelungsgefahr (Beweismittelverfälschung)
Tatwiederholungsgefahr/Tatausführungsgefahr:
- konkrete Anhaltspunkte erforderlich, dass er die bereits versuchte Tat neuerlich ausführen wird oder die angedrohte Handlung in die Tat umsetzen wird;
- dies ist nur ein Haftgrund, wenn Tat mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe;
- Vorstrafen können Grund zu solch einer Annahme sein;
Card 44
Question
44) Was ist unter „Betreten auf frischer Tat zu verstehen“ - § 170 Abs 1 Z 1 StPO?:
Answer
= unmittelbare Wahrnehmung (optisch/akustisch) eines Sachverhaltes (Verbrechen/Vergehen) durch ein Organ während der Deliktsbegehung.
Card 45
Question
45) Was ist unter „Fluchtgefahr“ zu verstehen - § 170 Abs 1 Z 2 StPO?:
Answer
Eine bloße abstrakte Fluchtmöglichkeit ist nicht ausreichend – es müssen konkrete Anhaltspunkte für die Fluchtgefahr vorliegen.
Das Fehlen eines inländischen Wohnsitzes reicht noch nicht aus.
Konkrete Anhaltspunkte sind z.B:
Zugticket ins Ausland
Fluchtauto
Äußerungen des Täters
Card 46
Question
46) Was ist unter „Verdunkelungsgefahr“ zu verstehen - § 170 Abs 1 Z 3 StPO?:
Answer
= unlauteres Einwirken auf die Integrität von Beweismitteln
Hierbei ist es wesentlich, ob konkrete Anzeichen für eine mögliche (zukünftige) Verdunkelung gegeben sind oder dies vom Beschuldigten bereits versucht wurde.
Bsp.:
Beeinflussung von Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten
Beseitigung und Veränderung von Spuren der Tat
sonstiges Erschweren der Wahrheitsfindung im Ermittlungsverfahren
Card 47
Question
47) Was ist unter „Tatwiederholungs-/Tatausführungsgefahr“ zu verstehen - § 170 Ab 1 Z 4 StPO?:
Answer
konkrete Anhaltspunkte erforderlich, dass er weitere ähnliche, gg dasselbe Rechtsgut gerichtete strafbare Handlungen begeht oder die bereits versuchte Tatneuerlich ausführen wird oder die angedrohte Handlung in die Tat umsetzen wird;
dies ist nur ein Haftgrund, wenn Tat mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe;
bestehende Vorstrafen rechtfertigen eine solche Annahme nicht;
dient der Gefahrenabwehr;
Card 48
Question
48) Unter welchen Voraussetzungen kann die Kriminalpolizei eine Festnahme von sich ausvornehmen - § 171 Abs 2 StPO?:
Answer
in Fällen des §170 Abs. 1 Z.1 = Betreten auf frischer Tat, …
in den Fällen des §170 Abs. 1 Z 2 bis 4, wenn wegen Gefahr im Verzug die Anordnung der STA nicht rechtzeitig eingeholt werden kann à keine nachträgliche Bewilligung der STA erforderlich!
Bei betreten auf frischer Tat etc. ist eine Festnahme aus eigenem immer möglich.
Bei Gefahr in Verzug darf auch bei Fluchtgefahr eine Festnahme stattfinden wegen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Tatwiederholungs- und Tatausführungsgefahr
Ansonsten nur durch Anordnung durch die Sta
Card 49
Question
49) Wie erfolgt in der Regel nach der Festnahme nach § 170ff StPO die Belehrung des Festgenommenen - § 171 Abs 4 StPO?:
Answer
Der Beschuldigte ist unmittelbar nach der Festnahme schriftlich in einer für ihn verständlichen Art und Weise über seine Rechte (§50 StPO) zu belehren.
durch Ausfolgung des Informationsblattes für Festgenommene in einer ihm verständlichen Sprache;
stehen die Infoblätter nicht zur Verfügung à zunächst mündliche Rechtsbelehrung
schriftliche Rechtsbelehrung ist nachzureichen!
Die Rechtsbelehrung hat zu enthalten
Aufklärung über Dauer und Ablauf der Anhaltung
Verständigungsrecht betreffend Vertrauensperson und Verteidiger
Recht auf Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger
Recht auf Übersetzungshilfe
bei Fremden, Recht auf Verständigung der konsularischen Vertretung
Recht auf Zugang zur notwendigen ärztlichen Versorgung
Recht die Freilassung zu beantragen
Card 50
Question
50) Unter welchen Voraussetzungen kann die Kriminalpolizei Personen zur „sofortigen Vernehmung vorführen“ - § 153 Abs 3 StPO?:
Answer
Variante 1 : Anordnung durch die STA
Die STA kann eine sofortige Vernehmung anordnen, wenn anzunehmen ist, dass der Beschuldigte
sich dem Verfahren entziehen oder
Beweismittel beeinträchtigen werde.
Auch in Eigenkompetenz der Kripo im Fall von Gefahr im Verzug durchführbar.
Variante 2: reine Eigenkompetenz der Kripo
Die Kripo kann einen Beschuldigten von sich aus vorführen, wenn er
auf frischer Tat betreten wird
unmittelbar danach glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt wird
mit Gegenständen betreten wird, die auf eine Tatbegehung schließen lassen
Anhalteprotokoll muss verfasst werden!
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