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StPO Befugnisse

Discover StPO Befugnisse : 50 flashcards with questions and answers.

Subject
Society / Law
Language of creation
German
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Cards in this set

Card 41

Question

41) Welche Dokumente bzw Bestätigungen sind den von Durchsuchungen Betroffenen innerhalb welche Fristen auszuhändigen (§ 122 Abs 3 StPO)?:

Answer

Dem Betroffenen ist innerhalb von 24h eine Bestätigung über die Durchsuchung + Ergebnis der Durchsuchung + gegebenenfalls die schriftliche Anordnung der STA mit der gerichtlichen Entscheidung auszufolgen.

Card 42

Question

42) Was verstehen Sie unter „freiwilliger Nachschau“ und wie sind die Kriterien dazu festzumachen? Begründen Sie damit eine Befugnisausübung?:

Answer

  • freiwillige Zustimmung des Betroffenen à keine Befugnisausübung, jedoch Ermittlungstätigkeit;
  • Betroffener muss sich zweifelsfrei seiner Freiwilligkeit bewusst sein;
  • die freiwillige Nachschau ist sofort zu beenden, wenn dies vom Betroffenen gewünscht wird;
  • Zustimmung + Ergebnis müssen nachvollziehbar dokumentiert werden;

Card 43

Question

43) Welche „allgemeinen Voraussetzungen“ müssen erfüllt sein, dass Sie Personen iSd der StPO festnehmen dürfen?:

Answer

Die Festnahme einer Person, die der Begehung einer strafbaren Handlung verdächtig ist, ist zulässig, wenn sie

  • Betreten auf frischer Tat oder unmittelbar danach entweder glaubhaft der Tat beschuldigt oder mit Gegenständen betreten, die auf Tatbeteiligung hinweisen;
  • Fluchtgefahr (konkrete Anhaltspunkte müssen vorliegen, z.B. Zugticket,..)
  • Verdunkelungsgefahr (Beweismittelverfälschung)
  • Tatwiederholungsgefahr/Tatausführungsgefahr:
    - konkrete Anhaltspunkte erforderlich, dass er die bereits versuchte Tat neuerlich ausführen wird oder die angedrohte Handlung in die Tat umsetzen wird;
    - dies ist nur ein Haftgrund, wenn Tat mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe;
    - Vorstrafen können Grund zu solch einer Annahme sein;

Card 44

Question

44) Was ist unter „Betreten auf frischer Tat zu verstehen“ - § 170 Abs 1 Z 1 StPO?:

Answer

= unmittelbare Wahrnehmung (optisch/akustisch) eines Sachverhaltes (Verbrechen/Vergehen) durch ein Organ während der Deliktsbegehung.
 

Card 45

Question

45) Was ist unter „Fluchtgefahr“ zu verstehen - § 170 Abs 1 Z 2 StPO?:

Answer

Eine bloße abstrakte Fluchtmöglichkeit ist nicht ausreichend – es müssen konkrete Anhaltspunkte für die Fluchtgefahr vorliegen.
Das Fehlen eines inländischen Wohnsitzes reicht noch nicht aus.

Konkrete Anhaltspunkte sind z.B:

  • Zugticket ins Ausland
  • Fluchtauto
  • Äußerungen des Täters

Card 46

Question

46) Was ist unter „Verdunkelungsgefahr“ zu verstehen - § 170 Abs 1 Z 3 StPO?:

Answer

= unlauteres Einwirken auf die Integrität von Beweismitteln

Hierbei ist es wesentlich, ob konkrete Anzeichen für eine mögliche (zukünftige) Verdunkelung gegeben sind oder dies vom Beschuldigten bereits versucht wurde.

Bsp.:

  • Beeinflussung von Zeugen, Sachverständigen oder Mitbeschuldigten
  • Beseitigung und Veränderung von Spuren der Tat
  • sonstiges Erschweren der Wahrheitsfindung im Ermittlungsverfahren

Card 47

Question

47) Was ist unter „Tatwiederholungs-/Tatausführungsgefahr“ zu verstehen - § 170 Ab 1 Z 4 StPO?:

Answer

  • konkrete Anhaltspunkte erforderlich, dass er weitere ähnliche, gg dasselbe Rechtsgut gerichtete strafbare Handlungen begeht oder die bereits versuchte Tat neuerlich ausführen wird oder die angedrohte Handlung in die Tat umsetzen wird;
  • dies ist nur ein Haftgrund, wenn Tat mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe;
  • bestehende Vorstrafen rechtfertigen eine solche Annahme nicht;
  • dient der Gefahrenabwehr;

Card 48

Question

48) Unter welchen Voraussetzungen kann die Kriminalpolizei eine Festnahme von sich ausvornehmen - § 171 Abs 2 StPO?:

Answer

  • in Fällen des §170 Abs. 1 Z.1 = Betreten auf frischer Tat, …
  • in den Fällen des §170 Abs. 1 Z 2 bis 4, wenn wegen Gefahr im Verzug die Anordnung der STA nicht rechtzeitig eingeholt werden kann à keine nachträgliche Bewilligung der STA erforderlich!

Bei betreten auf frischer Tat etc. ist eine Festnahme aus eigenem immer möglich. 

Bei Gefahr in Verzug darf auch bei Fluchtgefahr eine Festnahme stattfinden wegen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Tatwiederholungs- und Tatausführungsgefahr 

Ansonsten nur durch Anordnung durch die Sta 

Card 49

Question

49) Wie erfolgt in der Regel nach der Festnahme nach § 170ff StPO die Belehrung des Festgenommenen - § 171 Abs 4 StPO?:

Answer

Der Beschuldigte ist unmittelbar nach der Festnahme schriftlich in einer für ihn verständlichen Art und Weise über seine Rechte (§50 StPO) zu belehren.

  • durch Ausfolgung des Informationsblattes für Festgenommene in einer ihm verständlichen Sprache;
  • stehen die Infoblätter nicht zur Verfügung à zunächst mündliche Rechtsbelehrung
  • schriftliche Rechtsbelehrung ist nachzureichen!

 

Die Rechtsbelehrung hat zu enthalten

  • Aufklärung über Dauer und Ablauf der Anhaltung
  • Verständigungsrecht betreffend Vertrauensperson und Verteidiger
  • Recht auf Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger
  • Recht auf Übersetzungshilfe
  • bei Fremden, Recht auf Verständigung der konsularischen Vertretung
  • Recht auf Zugang zur notwendigen ärztlichen Versorgung
  • Recht die Freilassung zu beantragen

Card 50

Question

50) Unter welchen Voraussetzungen kann die Kriminalpolizei Personen zur „sofortigen Vernehmung vorführen“ - § 153 Abs 3 StPO?:

Answer

Variante 1 : Anordnung durch die STA

Die STA kann eine sofortige Vernehmung anordnen, wenn anzunehmen ist, dass der Beschuldigte

  • sich dem Verfahren entziehen oder
  • Beweismittel beeinträchtigen werde.

Auch in Eigenkompetenz der Kripo im Fall von Gefahr im Verzug durchführbar.

 

Variante 2: reine Eigenkompetenz der Kripo

Die Kripo kann einen Beschuldigten von sich aus vorführen, wenn er

  • auf frischer Tat betreten wird
  • unmittelbar danach glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt wird
  • mit Gegenständen betreten wird, die auf eine Tatbegehung schließen lassen

Anhalteprotokoll muss verfasst werden!

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